TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Stell Dir folgendes Szenario vor:
Der Vorstand allein vertretungsberechtigt (und nicht wie Du geschrieben hast, einer mit HBV, denn das wäre ein ganz kleines Licht, im Range unterhalb eines Prokuristen) könnte natürlich einiges ALLEINE entscheiden und bräuchte vielleicht den Aufsichtsrat nicht.
NUR: Aufsichtsrat = Großaktionäre (in unserem Fall) und demnach Eigentümer des Unternehmens . . .
.. und was meinst Du was passiert wenn der "Angestellte" (Vorstand) wenn sich der VS gegen die Anordnung(Entscheidung der Eigentümer stellt oder gar das Gegenteil macht ??
Entschuldigt Schreibfehler Sitze auf dem Fahrrad.
aber hier werden auf viele orders einfach billigst reingestellt. (kleinstantionäre)
die großen verkaufen meist bei großen volumenpaketen im orderbuch. da macht der MM eine sammelorder raus.
wäre ein grund wieso die im AR sind ;)
Beratung der AG durch GmbH, an der Aufsichtsratsmitglied der AG beteiligt ist
a) §§ 113, 114 AktG betreffen auch den Fall, dass die Aktiengesellschaft mit einem Unternehmen einen (Beratungs-)Vertrag schließt, an dem ein Aufsichtsratsmitglied - nicht notwendig beherrschend - beteiligt ist; § 115 AktG entfaltet gegenüber einer solchen erweiternden Anwendung keine Sperrwirkung (Bestätigung von BGH-Urteil vom 03.07.2006, DB 2006, 1834).
b) Der von §§ 113, 114 AktG verfolgte Zweck, die unabhängige Wahrnehmung der organschaftlichen Überwachungstätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds zu gewährleisten, ist auch dann betroffen, wenn dem Aufsichtsratsmitglied mittelbar Zuwendungen über die Vergütung für den (Beratungs-)Vertrag zufließen und diese nicht - abstrakt betrachtet - geringfügig sind oder im Vergleich zu der Aufsichtsratsvergütung einen nur vernachlässigenden Umfang haben.
c) Grundlage für die Rückgewähr der Vergütung aufgrund eines gegen §§ 113, 114 AktG verstoßenden Beratungsvertrags zwischen der Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft, der ein Aufsichtsratsmitglied angehört, ist auch im Verhältnis zu dem Beratungsunternehmen § 114 Abs. 2 AktG.
BGH, Urteil vom 20.11.2006, II ZR 279/05, DB 2007, 46
Beratung durch ein Unternehmen, das durch ein Aufsichtsratsmitglied beherrscht wird
a) Ein Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Mitglied ihres Aufsichtsrats ist, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG.
b) Ein Vertrag, nach dem das Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft oder ein von ihm beherrschtes Unternehmen die Gesellschaft "in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen beraten" soll, verstößt mangels Abgrenzung gegenüber der Organtätigkeit des Aufsichtsrats gegen § 113 AktG und ist daher einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat als Gesamtorgan gemäß § 114 Abs. 1 AktG nicht zugänglich (Fortführung von BGH-Urteil vom 25.03.1991= DB 1991, 1212; vom 04.07.1994, DB 1994, 1666).
c) Der aktienrechtliche Anspruch der Gesellschaft auf Rückgewähr der Beratungsvergütung gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 AktG greift auch im Falle eines gegen § 113 AktG verstoßenden Beratervertrages ein und besteht gegenüber dem betreffenden Aufsichtsratsmitglied auch dann, wenn der Vertrag mit einem von ihm beherrschten Unternehmen abgeschlossen worden ist.
BGH, Urteil vom 03.07.2006, II ZR 151/04, DB 2006, 1834
die meister der Ad-hoc und Zwischenberichte.
denke eher das darum geht beraten tätig zu werden für tiscon
und das hat eher einen faden beigeschmack denn bei Tiscon gibt es ja noch irgendwo Gelder.
würde mich auch nicht wunder wenn die die Kapitalerhöhung nutzen würden um weiterhin beraten zu dürfen.
natürlich alles nur meine meinung
zur wpfc
Vor diesem Hintergrund verfolgen wir bei der Konzeption und
Realisierung von Geschäftsberichten einen ganzheitlichen Ansatz.
Wir verbinden Veröffentlichungspflichten und die damit verbundene
straffe Projektplanung mit schlüssiger, transparenter und verständlicher
Information. Ganz wesentlich ist dabei die Unternehmens-
strategie, die im Zuge der Projektrealisierung geschärft bzw. weiter
entwickelt wird. Hier bringen wir nicht nur fundiertes finanzjournalistisches
Know-how mit ein, sondern zudem konkrete Managementerfahrungen
Darauf aufbauend setzen wir mit unseren Kunden alle ergänzenden
Publikationen wie z.B. Zwischenberichte, Ad-hoc-Mitteilungen sowie
Investorenhandbücher um. Darüber hinaus machen wir Vorstände fit für
die Hauptversammlung, indem wir konkret auf unangenehme
Fragestellungen vorbereiten. Wir begleiten Unternehmen in Krisen- und Umbruch- situationen. Schließlich kann die WPFC als Vertriebspartner
der AfU Agentur für Unternehmensnachrichten GmbH und der AfU Investor
GmbH auf ein Datenuniversum zugreifen, das in den Bereichen
Unternehmensinformationen und Fondsbesitzdaten
internationalen Ansprüchen gerecht wird.
quelle: http://www.wpfc.de/dt/capitalmarket.html
Schau dir mal die Zapf creation AG an, denen hat die wpfc auch wieder auf die Beine geholfen. Wir hatten hierzu schon ausführlich geschrieben, musst du ggf. noch mal den anderen alten thread aufrufen.
Also sollte wpfc nach meiner Meinung eher positiv gesehen werden.
wegen cebit: ich halte es durchaus für möglich, dass auf der cebit entscheidende Weichenstellungen erfolgen und nicht, dass am esrten Tag direkt die entsprechende news kommen. Nur meine Meinung, kann das natürlich nicht belegen.
shorten kann hier schnell ins Auge gehen, aber muss jeder selbst wissen.
und nicht zuletzt: Früh ist ein alter Hase, der kauft nicht ein Aktienpaket zum zocken, der will mehr, auch nur meine Meinung.
So, bin wieder weg.
stockjumper
Er sitzt bei TISCON im AR, ist Geschäftsführer von AfU und zusammen mit G.Werning auch GF bei WPFC. WPFC ist Großaktionär und legt mit fest, wohin die Reise geht.
Und alle wollen mit der zukünftigen operativen Tätigkeit von TISCON Geld verdienen!!! (Wie wir übrigens auch.)
Nicht durch "Angstverkäufe" oder Zockereien. Dann wäre diese ganze Aktion der letzten Wochen vollkommener Unsinn. Sowas machen die nicht. Und wenn sie verkaufen wollten, hätten sie "positive" News herausgebracht - der Kurs wäre gestiegen - und sie hätten viiiiel besser verkaufen können.
Hier wird durch Profis unsere TISCON wieder salonfähig gemacht --- und das können die jetzigen "Chefs" besser als wir alle denken. Sie haben es mehrfach bewiesen (z.B. bei ZAPF). Ob möglicherweise auch die hier schon erwähnte BluO aus Luxemburg drinhängt, weiß man so (noch) nicht genau. Aber sicher ist, dass die dort ebenfalls das TISCON-Problem bestens kennen. Und dass BluO was drauf hat, kann man mal bei Adler-Moden nachlesen.
21:10 #132 der AR wäre aber mit 2 Personen nicht handlungsbevollmächtigt. und es gibt auch einen Interessenkonflikt. denn der AR muss im Sinne der Ag handel.
Egal mit wie viel Leuten der AR bestellt ist, der ist NIE handlungsbevollmächtigt. Ein AR mit 3 Leuten wäre jedoch beschlussfähig !
Da es momentan zu sein scheint, dass die Mailinfo von @rinne40 ex Paulsen zu stimmen scheint (denn er hat darin wohl erwähnt sich zum AR-Vorsitzenden bereit erklärt zu haben, um mit insgesamt 2 weiteren Personen im AR wieder beschlussfähig zu sein) und diese Aussage u . a. auf den Seiten der Börsennews auch bestätigt nachzulesen ist, werde ich - solange das Gegenteil nicht beweisbar ist - nicht die Seriösitat der Börsennews anzweifeln und denen falsche Angaben unterstellen.
Deinen weiteren Beiträge zu Paulsen und WPFC habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen ! Ändert aber nichts an meiner Einstellung zur Sache.
Sollte ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einmal damit ein Problem haben, bin ich als Aktionär in der Lage mich zu gegebener Zeit an geeignete Stellen zu wenden.
19:57:32 0,153 € 6.000
19:17:37 0,164 € 10.000
18:30:02 0,153 € 1.000
18:29:10 0,158 € 2.000
14:37:28 0,151 € 3.130
14:11:02 0,155 € 52.750
aber fakt ist das in diesem fall nicht 3 Personen im AR sitzen müssen. vor dem kauf Früh ect. war das ja anscheinend auch nicht der fall.
hab halt schon zu oft erlebt das eine Insolvente Ag zu tode beraten wurde.
bzw. ist fast immer der fall.
Sorry aber auf eine Email von Rinne40 der wegen mehrfacher doppel ID und pushversuchen auf Lebenszeit gesperrt wurde lege ich keinen Wert.
Jemand hier hat doch Ivo angeschrieben. kamm da was zurück?
Am späten Nachmittag (noch 2 Versuche) ging niemand ans Telefon.
Wird morgen fortgesetzt.
Gute Nacht.
Cebit ist zur Präsentation da. Da hat man einen Stand und kann sich evt. in neuem Licht präsentieren. das ist aber nicht passiert. oder denkst du die eröffnen erst Morgen oder bauen dann um?
um diese spekulation zu entkräftigen reicht es wenn wir die standnummer rausbekommen wenn die überhaupt da sind.
Nochmal langsam bitte ! .. denn handlungsbevollmächtigt ist eine absolut falsche Aussage !
Handlungsvollmacht bekommt jemand vom Kaufmann ( in der Regel der Geschäftsinhaber) oder von einem Prokuristen des Unternehmens nach § 54 Abs. 1 HGB erteilt. Das sind meist "kleine, leitende Angestellte". Du erkennst u. a. jemand mit HandlungsVollmacht daran, dass dieser Briefe mit i. V. (in Vertretung) unterschreibt.
Das ist hier recht anschaulich erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht
Ergo wird NIE ein Vorstand oder ein (oder mehrere) handlungsbevollmächtigt sein !
Ich verstehe nicht, dass Du auf "in diesem Fall nicht 3 Personen im AR sitzen müssen" erneut hinweist. Egal ob sie müssen oder nicht. Solange nichts Gegenteiliges bekannt wird, ist davon auszugehen, dass nunmehr 3 im Aufsichtsrat sitzen, davon Paulsen (der ja übrigens nunmehr zugleich der "älteste Großaktionär" hier ist)den Vorsitz hat.
Und auch hier nochmal der Hinweis: Ein Angestellter eines Unternehmens (und ein Vorstand ist nun mal ein Angestellter, wenn auch in der Regel ein sehr gut dotierter) kann noch soviel Vollmachten haben und keinen Aufsichtsrat fragen müssen ...
Wenn die INHABER/EIGENTÜMER ihrem Angestellten was vorgeben, hat dieser Angestellte das umzusetzen ! Tut er das nicht, wird sicher bald dieser Posten im Unternehmen neu ausgeschrieben . . .
Ergo wird NIE ein Vorstand oder ein (oder mehrere) Aufsichtsratmitglieder handlungsbevollmächtigt sein !
ABER die MEMQ, hat sehr wohl einen.. und wen wir da alles kennen, wissen wir ja schon..
(Füh)...
und das ist der punkt.
sorry wie du warscheinlich weisst meinte ich Einzelvertretungsberechtigung
hast es ja selber gepostet ;)
Die nach Niederlegung der Aufsichtsratmitglieder Bernd Schell und Gisbert Ulmke zunächst erklärte Bereitschaft von Georg V. Ernst und Sergey Skrynnik sich zu Aufsichtsratmitgliedern bestellen zu lassen, wurde widerrufen. Einzig verbliebenes Aufsichtsratsmitglied ist derzeit Herr Kurt Früh, die bereits bestellten Vorstände Hans Halbach (Einzelvertretungsberechtigung) und Jochen Strack haben ihre Ämter am 28.07.2009 bzw. 24.07.2009 niedergelegt
Veränderungen
13.04.2010
tiscon AG, Linden, Nikolaus-Otto-Straße 11, 35440 Linden.Geschäftsanschrift: Nikolaus-Otto-Straße 11, 35440 Linden. Nicht mehr Vorstand: Krings, Michael, Bad Honnef, *18.04.1957; Reznicek, Leonhard, München, *26.10.1969. Bestellt als Vorstand: Halbach, Hans, Wittingen, *27.08.1939, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mehr wissen wir zur zeit nicht. Ivo hätte auch bestellt werden müssen was eine Ad Hoc zu folge hat.
gabs aber nicht.
daher denke ich die Quelle ist älter von dir bzw. das hat man nicht geändert.
bzw. ist fast immer der fall."
ich denke hier wird jeder cent gebraucht um die gläubiger abzufinden. da ist kein platz für kleinkarierte spielchen. Die russischen waldarbeiter haben wahrscheinlich einen ziemlichen kahlschlag hinterlassen, sonst wäre TIS nicht kurz nach der übernahme durch KCK insolvent gewesen.
das ganze sieht mir eher nach strategie aus, wie auch immer. da werden mnm verbindlichkeiten(---wer bekommt wieviel, wenn--- und was kostet das anteilig ----)ausgehandelt...
deshalb auch die verkäufe, weil sich dabei keiner übernehmen will.
ist so ein bauchgefühl.
vielleicht kann jemand damit was anfangen und das unternehmerisch umsetzen?
http://177766.homepagemodules.de/t137f3-tiscon-AG-Insolvenz-WKN.html
Vor allem da man da sehr schön wichtige Fakten und "Gedankengänge" sehr übersichtlich greifen kann.
Apropos greifen ...
Diese Aussage deckt sich so ziemlich mit meinen Überlegungen und ich finde es interessant, dass ich damit offensichtlich nicht alleine stehe