Zentralrat bekommt mehr Geld von Deutschland
Ich kenn das deutsche EStG etwas von Berufs wegen besser.
Es ist kein Geheimcode, sondern jedem zugänglich.
310367a, Du bist doch sonst recht vernünftig.
Warum versuchst Du, hier so einen Müll zu verbreiten?
8. Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Die Steuerpflicht von Bezügen aus einem aus Wiedergutmachungsgründen neu begründeten oder wieder begründeten Dienstverhältnis sowie von Bezügen aus einem früheren Dienstverhältnis, die aus Wiedergutmachungsgründen neu gewährt oder wieder gewährt werden, bleibt unberührt;
Quelle:
http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62183.htm
mann muss allerdings nachweisen, dass einem in de ihr geld oder vermögen genommen wurde....also fallen da ja mal die meisten rein
gewährt werden" steuerfrei gestellt.
Jede normale Geschäftstätigkeit ist davon überhaupt nicht berührt.
Typische Lüge...
Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. ( siehe 2.)
Die Steuerpflicht von Bezügen aus einem aus Wiedergutmachungsgründen neu begründeten oder wieder begründeten Dienstverhältnis sowie von Bezügen aus einem früheren Dienstverhältnis, die aus Wiedergutmachungsgründen neu gewährt oder wieder gewährt werden, bleibt unberührt;
2
Dies gilt für Satz 1 Buchstabe d bis h nur in Verbindung mit § 20 Abs. 8.3Satz 1 Buchstabe a, b und d bis h ist nicht anzuwenden für Anteile, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 1a des Kreditwesengesetzes dem Handelsbuch zuzurechnen sind; Gleiches gilt für Anteile, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden.4Satz 3 zweiter Halbsatz gilt auch für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens.
Das ist auch logisch, denn: Wem sein Unternehmen oder sein Vermögen in der NS-Zeit konfisziert wurde, und wer deshalb von der Bundesrepublik Deutschland entschädigt wird, dem kann der deutsche Staat ja wohl schlecht wieder ein Teil davon abnehmen.
Es handelt sich also nicht um eine Steuerbefreiung an sich, sondern um die Wiedergutmachung eines Schadens. Aber selbstverständlich sind Juden, die in Deutschland Erwerbseinkommen erzielen, nicht von der Steuer als solche befreit. Sie unterliegen ganz normal den deutschen Steuergesetzen. Es kann also überhaupt nicht die Rede davon sein, dass jüdische Geschäftsleute sich am deutschen Staat bereichern könnten, obwohl sie selbst von der Nazizeit gar nicht betroffen waren.
Das hat er oben behauptet und kann einen Gesetzestext nicht verstehen:
117. tja, wenn man nicht mal | 310367a | 02.03.08 22:29 |
nachweisen muss,wie das geld genau verwendet wird, dann ist das eine feine sache....für solche vereine..armes deutschland wusstet ihr eigentlich, dass jüdische geschäftsleute, die verwandte beim holocaust verloren haben, bis dato in deutschland einkommersteuerfrei sind gruss 310367a |
ich habe hier nie behauptet, dass es ihnen weggenommen werde sollte.
aber von 3 auf 5 millonen sollte man doch schon genauer hinterfragen
Es geht nur um:
"Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren,
die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden."
Will oder kann er das nicht verstehen?
wenn du das auch noch nicht aktzeptierst...ok. ich hab damit kein problem
@prof
das stimmt.es sind auch noch andere befreit...aber zu dem thema hier past es momentan
"Der Zentralrat der Juden in Deutschland weist die Verwendung der Zahlung jährlich durch eine von einem unabhängigen vereidigten Wirtschaftsprüfer geprüfte Rechnung nach. Die Rechnung und der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind der Bundesregierung vorzulegen."
Du kannst einen Gesetzestext nicht verstehen,
aber wer kann das schon?
Hauptsache Du kennst das ->
http://www.steuerberater.at/gesetze/estg/
offiziell sind jüdische unternehmen steuerpflichtig....aber sie können, sofern sie einen gewinn zu versteuern haben, mit dem verlorenen sachschaden, denn sie im 3 reich gehabt haben gegenrechnen.auch gestohlenes bargeld gehört dazu
und kein finanzamt hat hier je gezweifelt, dass die angaben nicht stimmten.warum auch.
das ist mal fakt...und mehr hab ich oben nicht geschrieben..
@ prof
ich weis, die kirchen und andere auch.....deiNen rat könnte ich befolgen, wo es mir eigENtlich wurscht ist, wo an wem und wann und wieviel der de staat hergibt....aber das mir friedi kann ich mir nicht verkneiffen ;-))
im steuerrecht muss man zw. den zeilen lesen können.
.....Es handelt sich also nicht um eine Steuerbefreiung an sich, sondern um die Wiedergutmachung eines Schadens. ......
kapische.....wie man es nennt ist wurscht......sie zahlen keine steuern
und wenn du noch genauer hinterfragst, dann wirst du draufkommen, für wen das alles gilt