IVU - sachlich und konstruktiv
Und nun ist sie wieder da, wobei ich so große Pakete eigentlich nicht negativ sehe, weil die meistens dann auch gehandelt werden.
Wie sieht das hier bei IVU mit dem ARP aus? Dürfte man so ein Paket einsammeln, oder gibt es die üblichen Volumenbeschränkungen?
... ist wieder aufgetaucht! Um ca. 11 Uhr mit 11,40 EUR sichtbar, ab ca 11:25 Uhr dann bei 11,30 EUR.
@ Katjuscha
Das Paket für das ARP einzusammeln wäre nicht sehr klug, denn bisher hat IVU pro Woche laut den Meldungen immer um die 5.000 Stück (+/- 1.000) gekauft.
Denen geht es primär nicht darum einfach schnell die 100.000 Stück bzw. jetzt bis zu 200.000 Stück einzusammeln. Mit einem solchen Paketkauf würde man sich bezüglich des "richtigen Kurses" in den spekulativen Bereich begeben, daher lieber wie bei einem Fonds-Sparplan die Methode:
"Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen" und zu Durchschnittspreisen über einen längeren Zeitraum einkaufen.
So macht sich der Vorstand auch nicht angreifbar bzw. beugt vor, sich später nicht eventuell dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, man hätte zu "teuer" oder zum "falschen Zeitpunkt" gekauft.
Außerdem: Wenn IVU heute den Brocken schlucken würde, was machen siedann beim nächsten Brocken, wieder zuschnappen? Könnte sich zu einem "provokanten Spiel" entwickeln.
Lieber Ruhe bewahren, wenn der DICKE aus seiner Position raus will oder muss, die hungrigen Haie schnappen dann auch tiefer zu ;-)
Ob es klug ist, bei 14,3 zu kaufen, kann ja jeder Anleger auch für sich beurteilen und zugreifen oder eben nicht. Genauso wird es bei IVU in den Verantwortlichen Managern sein, falls sie eben überhaupt kaufen dürfen.
"...Der Aktienrückkauf wird durch ein unabhängiges Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt,..."
Somit darf IVU nicht mehr als 25% des täglichen Volumen am Tag kaufen
"...(2) Um in den Genuss der Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu kommen, dürfen Emittenten, wenn sie Geschäfte im Rahmen eines Rückkaufprogramms tätigen, Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden.
(3) Um in den Genuss der Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu kommen,dürfen Emittenten, wenn sie Geschäfte im Rahmen eines Rückkaufprogramms tätigen, an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben..."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...16R1052&from=DE
https://lexparency.de/eu/32014R0596/
Richtige Feststellung, ich wollte nur nicht ohne Grundlage irgend eine Behauptung zur Begrenzung ohne den passenden Beleg in den Raum stellen.
Juliette hat meine Arbeit jedoch erledigt ;-)
@ Juliette
Danke für das schnelle Auswerten der Gesetzesregeln.
Ich hatte auch eine Beschränkung im Hinterkopf, hatte jetzt jedoch nicht die Zeit, die Paragraphen heraus zu suchen.
Seit 2 Jahren läuft bei Nebenwerten aber nicht mehr viel und seit einigen Monaten ist der Markt für nicht gerade gehypte, viel diskutierte Nebenwerte quasi zum Erliegen gekommen. Man kann weder größere Stückzahlen kaufen noch verkaufen. Die Kursstellungen vieler Werte sind gefühlt rein zufällig- mit monatelanger Tendenz zu tieferen Kursen oder bestenfalls stabil.
Die Chance für ein Family-Office oder ähnliches hier mal auf einen Schlag eine größere Stückzahl IVU einzusammeln, ist da, wird aber anscheinend nicht wahrgenommen.
Die Lethargie bei Nebenwerten bleibt leider auf nicht absehbare Zeit bestehen.
https://verus.li/small-caps-licht-am-ende-des-tunnels/