Filmconfect eine Aktie für die Zukunft????
Quelle: www.lovefilm.de
Wie drauf gekommen: Werbung im TV
OB DAS GUT FÜR FC IST ???????????
Gruß: .....MS
die Filmconfect AG betrifft....Siehe Bilder mit Herrn Irnich:-)
Warum so negativ? Nun musst du eben das Motto leben: "Play The GAME"
Sonst wird das nichts. Ich hoffe du hast die Zustimmungserklärung damals ausgefüllt und abgesendet,
Die gesamten Aktien die getauscht werden wurde nämlich im HR zum Tausch eingetragen, falls du das übersehen hast. Alle anderen haben Pech und werden wohl von der FSE in geraumer Zeit gelöscht.
Nur meine Meinung und keine Kaufempehlung....bringt ja sowieso nichts mehr:-))
Thats it.
Wir blicken in eine neue Zukunft.
Greetings
J.B , Schönes Wochenende
Filme von Filmconfect AG auf www.LOVEFILM.de
Greetings
J.B
Ob das ein Indiz dafür ist wie gut/schlecht das Unternehmen seine Aktionäre informiert???
Was mich zudem interessiert - wie bewertet ihr eine solche Flatrate-Seite?
wie will dem fc damit geld verdienen wenn man die filme faktisch umsonst herunter laden kann .
ich weiss auch nicht so recht wie zaoza mit 5 euro gebühr für eine flatrate gewinne machen will
und wieviel bekommt fc davon ??
http://filmconfect.com/_img/investor_relations/...%20vom%20300611.pdf
"aufgrund der ständig wechselnden Bestimmungen an der Frankfurter Börse wird der Verwaltungsrat prüfen, ob es für das Unternehmen nicht sinnvoller ist, das Erstlisting an die Berliner Börse zu verlegen."
selbst wenn sich fc zu dieser entscheidung entschliessen sollte, hat dies doch keinerlei einfluss auf die listungsbestimmungen der frankfurter börse. d.h. wenn fc nach wie vor in frankfurt gelistet bleiben möchte, müssen sie auf jeden fall die dort geforderten auflagen (u.a. aktienzusammenlegung) erfüllen.
viel spannender fände ich die beantwortung der frage, warum man sich gg. die aktienzusammenlegung sträubt. ob das ein indiz dafür ist wie gut/schlecht manche aktionäre informiert sind?
Oder dass sie befürchten, dass genau dasselbe passiert wie bei der Alf Holding Groups nach dem Split.
http://www.ariva.de/alf_group_holding-aktie
Auch wenn man in Frankfurt delisted ist, Aktionär bleibt man trotzdem.
Wenn allerdings der Kurs der Neu-Aktie ebenso einbricht wie der, der Alt-Aktie, (aufgrund fehlender Erfüllung der bisherigen Unmengen an Versprechen) verfügt der Altaktionär über mehr Aktienkapital bei unveränderten Stimmrechten, da sein Aktie eigentlich nur rechnerisch noch sinken kann... Da bieten die neuen, zusammengelegten Aktien spontan weitaus mehr Potential...
Und wer sagt, dass die restlichen 20% danach nie wieder wandeln können?
Vielleicht spielt bei dem einen oder anderen aber auch in die Entscheidung mit hinein, seine Anteile nicht kommunizieren zu wollen...
Warten wir mal ab, ob der Splitt überhaup stattfindet.
uebrigens Elbi, Dir kann es ja egal sein, ob die anderen Aktioäre dem Splitt zustimmen oder nicht.
Du bist ja davon nicht betroffen.
Soll doch jeder für sich selber entscheiden.
übrigens alpi - dir kann es doch ebenfalls egal sein, ob die anderen aktionäre dem splitt zustimmen oder nicht. du bist ja davon nicht betroffen...insofern warten wir einfach ab ob der splitt stattfindet od. nicht!
Was ganz anderes - kennst du dich dabei aus: MUSS ein Unternehmen, dass die Aktien teilweise zusammenlegt die anderen Aktien zwingend delisten? Schreibt das die Frankfurter Börse vor?
Du hättest eben zustimmen sollen. Im Handelsregister wurde dieses ja nun bereits eingetragen und genehmigt. Die ewstlichen Aktien, nix mehr Wert.
Meine Meinung. J.B
für mich ist die zusammenlegung u.a. deshalb attraktiv, da man sich mehr und mehr vom reinen pennystock-image verabschieden kann. zur notierung im geregelten markt ist es dann zwar immer noch ein weiter weg aber immerhin ein anfang. und möchte man zukünftig weitere bzw. grössere investoren für fc begeistern, wird dies ein zwingend notwendiger schritt sein...(meine meinung!)
Und dass sie nichts mehr wert sein sollen - da kann sich jeder selbst sein Urteil bilden... WARUM sollte das der Fall sein ???
Wertpapierprospekt oder Grundkapital von mindestens EUR 500'000 Pflicht
Danach muß jedes Unternehmen, dessen Aktien am Open Market gelistet sind, über einen Wertpapierprospekt nach Europäischem Recht verfügen oder über ein bilanzielles Eigenkapital von mindestens EUR 500'000 sowie Aktien mit einem Mindestnominalwert von EUR 0.10 (oder einem entsprechenden Wert in anderen Währungen). Das heißt, daß Unternehmen entweder einen Wertpapierprospekt erstellen lassen oder den Nominalwert ihrer Aktien durch Zusammenlegung derselben auf mindestens EUR 0.10 erhöhen und möglicherweise das Eigenkapital durch Kapitalerhöhung auf über EUR 500'000 erhöhen müssen. Ansonsten droht ein Delisting des Unternehmens.
Eine sehr wichtige AGB Änderung für Smallcap-Investoren
Für Aktionäre bedeutet dies, daß sie, wenn sie Aktien von am Open Market notierten Unternehmen halten, prüfen sollten, ob die Unternehmen den neuen Bedingungen genügen. Die Änderungen gelten laut Deutsche Börse AG nämlich auch für Unternehmen, deren Aktien bereits in den Handel einbezogen sind. Jedes Unternehmen hat die Erfüllung der neuen Bedingungen innerhalb einer "angemessenen Frist" nachzuweisen. Nach Auskunft der Deutschen Börse AG heißt dies, daß den Unternehmen die Chance gegeben wird, die Bedingungen herbeizuführen. Nach Auskunft der Börse sollen diese Bedingungen bis Ende April umgesetzt und nachgewiesen sein.
1. Wenn es denn maßgeblich ist, dass die Aktien delistet werden, die nicht den Anforderungen entsprechen und diese Bedingungen ja bis Ende April umgesetzt sein sollen, hättest du, wenn überhaupt, konsequenterweise schreiben müssen "Die ganzen Aktien sind nichts mehr wert", weil wir schon ein paar Monate drüber sind und die Zusammenlegung bekanntermassen bis heute nicht umgesetzt ist.
2. Es werden die Aktien von Unternehmen delistet, die nicht über die geforderten Aktien verfügen. Was nicht drin steht - was ist mit den Unternehmen (wie bspw. Filmconfect), die über 2 Arten an Aktien verfügen. Das Unternehmen erfüllt ja den Anspruch nach der Zusammenlegung und es geht nicht hervor, dass die anderen Aktien zwingend delistet werden müssen... Es sollen die Aktien von den Unternehmen delistet werden, die die Anforderungen nicht erfüllen. FC erfüllt sie perspektivisch. Also müssen die Altaktien evtl. laut der Regelung gar nicht vom Frankfurter Markt genommen werden...
3. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, die Aktien bleiben existent, können bspw. in Berlin weiter gehandelt werden und dass sie nichts mehr wert, ergo völlig entwertet werden sollen, entzieht sich jeder Grundlage.
Und sehr gespannt bin ich darauf, was passiert, sollte FC die Aktien in Frankfurt ohne zwingende Notwendigkeit delisten... Laut deinem Auszug geht s ja um Unternehmen, die Kriterien erfüllen müssen und nicht um einzelne Aktien an sich...
Es heisst ja auch:
Nach Auskunft der Deutschen Börse AG heißt dies, daß den Unternehmen die Chance gegeben wird, die Bedingungen herbeizuführen. Nach Auskunft der Börse sollen diese Bedingungen bis Ende April umgesetzt und nachgewiesen sein.
Nachgewiesen bedeutet Nachgewiesen - nicht Terminende-.
Mir ist das aber egal und ich trenne mich von dieser 0,01CHF Aktie. Oder glaubst du wirklich das dieser 0,004 Penny Stock parallel zur neuen Aktie laufen wird? Ich nicht.
Meine Meinung.
J.B