Kapitalerhöhung am 20.05.2009
Paris (aktiencheck.de AG) - Die Analysten der Société Générale, Patrick Lee, Alan Webborn und Mark Roberts, stufen die Aktie der Lloyds Banking Group (ISIN GB0008706128/ WKN 871784) weiterhin mit dem Rating "buy" ein. Das Kursziel werde bei 100 GBp gesehen. (04.12.2009/ac/a/u) Analyse-Datum: 04.12.2009
http://www.finanzen.net/analyse/...i_t_G_n_rale_Group_S_A__SG__347799
10:35 16.12.09
FRANKFURT (dpa-AFX) - Bankenwerte wie Aktien der Deutschen Bank haben am Mittwoch nach Berichten über die Durchsetzung neuer Kapitalregelungen und zahlreichen Analystenkommentaren nach dem Investorentag zu den Favoriten am deutschen und europäischen Aktienmarkt gehört. Bis 10,10 Uhr kletterten die Papiere des deutschen Branchenprimus (Profil) um 3,93 Prozent auf 51,445 Euro. Zeitgleich zog der Dax (Profil) um 0,86 Prozent auf 5.861,45 Zähler an. Auch europaweit wurde der Sektor favorisiert und das Branchenbarometer STOXX 600 Banken verzeichnete mit plus 1,33 Prozent die größten Sektorgewinne. Weitere Titel wie Commerzbank (Profil) und Aareal Bank(Profil) verteuerten sich um 5,21 Prozent auf 6,255 Euro und 6,53 Prozent auf 14,03 Euro.
Börsianer verwiesen vor allem auf positive Vorgaben aus Japan als Antrieb. Einem Pressebericht zufolge verschiebt sich die Durchsetzung neuer Kapitalregelungen, die erst ab Ende 2012 Schritt für Schritt eingeführt werden. Die japanische Zeitung "Nihon Keizai" berichtete indessen von einer zehn- oder zwanzigjährigen Übergangsfrist bei der Einführung von größeren Kapitalpuffern. "Die strikteren Kapitalregelungen hingen wie ein Damoklesschwert über der Branche", sagte Thilo Müller, Fondsmanager von MB Fund Advisory. Sollte nun die Frist verlängert werden, wäre dies ein Befreiungsschlag. Insbesondere die Commerzbank dürfte dann profitieren, weil hier das größte Risiko bestand.
Darüber hinaus äußerten sich zahlreiche Analysehäuser nach dem Investorentag der Deutschen Bank zufrieden zu den Aussichten der Bank. Die Analysten von Merrill Lynch hoben beispielsweise das Kursziel für die Aktien von 50,00 auf 53,00 Euro angehoben, behielten allerdings ihre "Underperform"-Einschätzung bei. Für 2010 und 2011 hob Analyst Derek de Vries seine Schätzungen für den Gewinn je Aktie um 11 und 6 Prozent an. Diese Anhebung sei alleine durch die Annahme einer geringeren Risikovorsorge getrieben.
Cheuvreux hoben die Aktien von "Outperform" auf die "Selected List" an. Die Bank habe einen "extrem optimistischen" Ausblick für das Gewinnpotenzial 2011. Die Erwartungen der Bank lägen um 30 Prozent über den Marktschätzungen. Zudem habe der Konzern deutlich gemacht, dass er keine Kapitalerhöhung brauche, es sei denn für eine große Übernahme. Ähnlich beeindruckt äußerte sich auch Alexander Groschke, Analyst bei der LBBW./rum/fat
Bei der steuerlichen Behandlung gibt es nur zwei Fragen die hier interessieren: Sind es
a) (planmäßige und ausgewiesene) Einkünfte aus Kapitalanlagen oder
b) aus nicht-planbare, zufällige (Spekulationsgewinnen von) Gewinne/Verluste aus Wertpapierhandel?
Wenn die BZR als Einkünfte aus Kapitalanlagen gerechnet werden würden, könntest Du sie nicht mit Verlusten aus Wertpapieren (dazu gehören auch Zertifikate und Aktien) gegen rechnen, das ist erst mal richtig. Einkünfte aus Kapitalanlage sind in Anlage KAP anzugeben, aus Kursgewinnen/-verlusten mit Wertpapieren in Anlage SO. Daran erkennt man auch, dass diese Einkünfte steuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden, auch wenn der Steuersatz aus diesen Einkünften seit 01.01.09 gleich ist. Bitte unterscheiden: Planmäßige Einkünfte aus Zertifikaten/Anleihen, also Einkünfte die aufgrund des im Zertifikat genannten Zinssatzes anfallen, sind Kapitaleinkünfte gemäß Anlage KAP. Entsteht aber ein Gewinn zwischen An- und Verkauf des Zertifikates/Anleihe aufgrund gestiegener Kurse, dann ist das ein Spekulationsgewinn (war ja nicht planbar, sondern zufällig), und letzterer ist ein Einkommen, was man in Anlage SO angeben muss. Die Höhe des Gewinns aus dem BZR Verkauf war nicht genau vorhersehbar, da er den Kursschwankungen ausgesetzt war, die die bezogene Aktie auch ausgeführt hat, also ein nicht planbarer Gewinn (also gegenrechenbar mit Verlusten aus Wertpapieren). Andererseits, und das ist eben der Standpunkt der anderen Seite, war die Höhe des Gewinns zumindest teilweise geplant, weil die Höhe des Ertrages angekündigt war, denn der Bezugspreis der neuen Aktie stand fest und war angekündigt, und unterlag damit keiner zufälligen Schwankung. In letzterem Fall wurde also davon ausgegangen, dass es sich um ein angekündigtes, nicht-zufälliges und geplantes Einkommen handelt, was dann als Kapitaleinkünfte gemäß Anlage KAP zu sehen sei, und folglich nicht mit Verlusten aus Wertpapieren verrechenbar sei (Sprich: Du hättest das Einkommen durch Annahme der KE planbar vermeiden können). Der letztere Standpunkt erfreut natürlich eher den Fiskus.
Tatsächlich gibt es schon länger in diesem Bereich eine Diskussion, wie man die BZR stellen soll. Die entscheidende Auskunft ist dann aber, wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Einkünfte aus dem Verkauf von BZR ansieht. Selbst wenn Dein Sachbearbeiter bei Deinem Finanzamt (erst mal) anderer Meinung ist, wird er sich letztendlich der Meinung des BMF anschließen müssen.
Auch wenn es bis jetzt noch keine letztgültige Meinung des BMF dazu gibt und das ganze noch immer erörtert wird, ist nach jetzigem Standpunkt noch immer die alte Regelung anzuwenden, die auch vor dem 31.12.2008 galt.
Und das BMF hat dies festgelegt, in seiner Direktive, die noch immer seit 2005 anzuwenden ist, auch wenn es immer noch diskutiert wird, wie man das letztendlich behandelt.
Lies bitte mal eingehend hier:
http://www.sis-verlag.de/archiv/...g-einer-abgeltungsteuer-zum-112009
Außerdem wird dann noch unterschieden, ob die BZR handelbar waren oder nicht. In diesem Fall bei Lloyds waren sie handelbar, und damit auch zufälligen Schwankungen unterlegen. Das könnte man bei nicht-handelbaren BZR eben auch anders sehen.
Wenn Dein Sachbearbeiter beim Finanzamt das also erst mal anders sieht, dann sollest Du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und dann die Direktive des BMF zitieren. Und wenn es dann immer noch nicht anerkannt wird, kannst Du ja klagen. Entscheidend wird sein, wie zum Zeitpunkt des Anfalls dieses Einkommens die finanzrechtliche Bewertung überwiegend gesehen wurde.
Und da Dein Bankberater nicht dein Finanzamtssachbearbeiter ist, ist die Meinung Deines Bankberaters völlig gleichgültig.
Und was die Direktive des BMF anbelangt: das ist kein Gesetz, nach dem sich der Finanzbeamte richten muss, sondern nur danach richten kann. Er hat ja Ermessensspielraum in dieser Sache solange es kein abschließendes Urteil gibt, wie die BZR zu behandeln sind. Aber er wird sich fundierten Argumenten nicht widersetzten können, dass Du es als Einkünfte gemäß Anlage SO sehen willst. Also ist es ratsam, entsprechende Argumente und auch Sachverhalte, wie es in diesem Fall war, festzuhalten und zu sammeln.
Wenn Dein Finanzsachbearbeiter es ganz und gar nicht anders sehen will, hat Dein Einspruch gegen den Steuerbescheid erst mal aufschiebende Wirkung, eventuell bis zu dem Tag, bis sich die obersten deutschen Finanzrichter dieser Angelegenheit angenommen haben.
Aber alle anderen, die haben einen halbwegs "planbaren" Einkommen, das zuerst in Naturalien - BZR Scheinen - ausgezahlt wurde.
Es ist anders wenn man neue Aktien durch eigene BZR bezieht, dann ist deren Kurs steuertechnisch 41 cent. Vor dem Verkauf hat der BZR Schein steuer-technisch den Wert "0". Wenn man die neuen Aktien also später verkauft, hat man tatsächlich ein Spekulationsgewinn, in der Höhe des presumptiven BZR (heute ca 20 cent).
Was passiert, wenn man neue BZR kauft und dann bezieht - dies ist ein Buch mit 7 Siegeln. Wenngleich ich vermuten würde, daß es der Gesamtpreis ist, der steuertechnisch relevant wäre.
Übrigens, in den letzten 4 Tagen sinkt der Lloyds Kurs - ich vermute, daß viele Investoren Kredite aufnahmen, um die Neu-Aktien zu zeichnen. Und jetzt versuchen, die Positionen glatt zu stellen.
Der Erwerb der BZR, wie er hier geschehen ist, ist zumindest einem Ankauf gleich zu setzten, vorbehaltlich einer letztendlichen Regelung bzw. rechtsgültigen Urteils.
Und das berührt eben genau die (Kern)Frage, die Sebastian Cohn hier anspricht, wie hoch ist der spekulative Anteil am BZR, und wie hoch ist er im jeweiligen individuellen Fall, weil nicht alle Kapitalerhöhungen unter den gleichen Bedingungen ablaufen. Und wie berechnet man den spekulativen Anteil (verrechenbar mit Verlusten/Gewinnen aus Wertpapierhandel über Anlage SO) bzw. den festen Anteil (anrechenbar nur als Kapitaleinkünfte über Anlage KAP)?
Ein Buch mit sieben Siegeln? Ja, mindestens sieben……
Anscheinend haben mehr als 90% der Alt-Eigentümer sich beteiligt. Dies gilt normaleweise als eine extrem positive Einschätzung der Lage. Und wie es bei anderen extrem positiven Einschätzungen der Lage - in der Regel geht es dann abwärts...
Übrigens - wer sagt denn, daß Citi schlecht platziert hat? Die haben auf einen Schlag ihren Kapitalwert um das Doppelte erhöht und der Kurs hat nur um 10% nachgegeben. Dagegen LBG: -20% so weit.
zu LBG - das ist richtig- natürlich bringt der Verkauf momentan real keinen Gewinn, aber das wissen/merken nur nur soche Leute, die sich wirklich mit der Materie beschäftigen- leider gibt es aber auch viele, die gierig nach einem Viertel greifen, weil ihnen ein Drittel zu wenig ist- stimmts? Und Citigroup wird natürlich überleben und ist nach meiner Auffassung jetzt sogar mal eine kleine kurzfristige Wette wert, obwohl ich sonst nur auf langfristige Anlagen baue und die Citigroup in der Vergangenheit einer der absoluten Wachstums- Bluechips war- aber !!! die Citigroup, respektive die (sowieso hoch überschätzte) Analystentruppe hatten sich eben noch einen wesentlich höheren Verkaufspreis, als rund 3,5 Dollar pro Schein erhofft. Und gestern wurden die Aktien massenhaft leerverkauft in der Annahme, dass enttäuschte Investoren ihre Anteilscheine auf den Markt werfen- was ja auch zum Teil so gewesen ist.
Alles wird gut!
Selbst mit dem Regierungswechsel ist nicht besonders versprechend. Scheitert Cameron, kommt die Alte Labour sowieso wieder an die Macht.
LONDON (dpa-AFX) - JPMorgan hat das Kursziel für Lloyds Banking Group (Profil) nach einer milliardenschweren Kapitalerhöhung von 40,00 auf 44,00 Pence angehoben, die Einstufung aber auf "Underweight" belassen. Analystin Carla Antunes da Silva passte in einer Studie vom Freitag ihre Prognosen für den Finanzkonzern nach der Kapitalmaßnahme an. Ergebnisbelastend dürfte sich zudem der von der EU verfügte Verkauf von 600 Filialen auswirken./msx/edh/fat
Wie geht denn das??
Ein schlechter Witz oder was?