Fragen die man nicht stellen darf Flüchtlinge


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Neuester Beitrag: 23.12.14 15:00
Eröffnet am:23.12.14 10:20von: satyrAnzahl Beiträge:55
Neuester Beitrag:23.12.14 15:00von: dolphin69Leser gesamt:3.720
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11076 Postings, 5999 Tage badtownboyDann beeile dich aber

 
  
    #51
23.12.14 14:33
Die " Muß " - Vorschrift läßt sich nur umsetzen, wenn der Junge selbst bereits sein Bleiberecht beschieden bekommen hat, dann kann der Folgeantrag gestellt werden bzgl. der Eltern, also Alles vor seinem 18 ten Geburtstag.

 

11076 Postings, 5999 Tage badtownboySorry überlesen,

 
  
    #52
23.12.14 14:35
er hat ja bereits sein Bleiberecht.
Also mußt du - wie du schon sagst- die Genehmigung erteilen, wenn der fam.rechtl. Status belegt wird.  

58043 Postings, 6314 Tage heavymax._cooltrad.ist das d. Grund warum die meisten Flüchtige übers

 
  
    #53
23.12.14 14:36
Mittelmeer Jugendliche unter 18J., oder gar noch Kinder sind?

58043 Postings, 6314 Tage heavymax._cooltrad.PS.. weil die dann in D mehr Chancen haben

 
  
    #54
23.12.14 14:38
.. vor allem auch nicht abgeschoben zu werden

3189 Postings, 6129 Tage dolphin69#52

 
  
    #55
3
23.12.14 15:00
korrekt, sobald die familiäre Beziehung (Eltern-Sohn) durch eine Urkunde (Geburtsurkunde des Jungen, Familienbuch oder ähnliches) nachgewiesen wurde, wird der Familiennachzug gestattet.

es gibt noch weitere Annehmlichkeiten, wenn man minderjähriger Flüchtling ist...
z.B. die Unterbringung...keine GU für Asylbewerber, sondern ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung (eigenes Zimmer, Sozialbetreuung, Vormund usw.).
manchmal wundere ich mich schon, wie jung die Kerlich angeblich sind  ;-))  

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