Fragen die man nicht stellen darf Flüchtlinge
Also mußt du - wie du schon sagst- die Genehmigung erteilen, wenn der fam.rechtl. Status belegt wird.
es gibt noch weitere Annehmlichkeiten, wenn man minderjähriger Flüchtling ist...
z.B. die Unterbringung...keine GU für Asylbewerber, sondern ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung (eigenes Zimmer, Sozialbetreuung, Vormund usw.).
manchmal wundere ich mich schon, wie jung die Kerlich angeblich sind ;-))