Steinschlag selbst reparieren?


Seite 3 von 3
Neuester Beitrag: 25.04.21 10:37
Eröffnet am:21.09.13 13:11von: potzzzblitzAnzahl Beiträge:62
Neuester Beitrag:25.04.21 10:37von: Vanessampx.Leser gesamt:4.360
Forum:Talk Leser heute:5
Bewertet mit:


 
Seite: < 1 | 2 |
>  

179550 Postings, 8446 Tage GrinchAlso ich erklär es dir jetzt mal ganz einfach...

 
  
    #51
1
21.09.13 14:36
Eigentümer des Fahrzeuges und seiner Bestandteile ist der Versicherungsnehmer. Dieser hat den Nachweis zu führen. Dieser gibt den Auftrag für die Reparatur an die Werkstatt. Diese ist eine dritte Partei, also hat es ihr egal zu sein, woher das Geld kommt. Die bedingte Leistungsfreiheit des VR hat nichts mit dem Vertragsverhältnis zwischen VN und Werkstatt zu tun. Der VN hat die Werkstatt anzuweisen, die zerstörte Scheibe aufzubewahren und falls nicht anders vereinbart, auch die Verwahrkosten hierfür zu tragen.

Bei Reparatur unter der Hand gibt es weitere Probleme. Zum Beispiel müsste er bei einem weiteren Schaden, die Beseitigung des Vorschadens nachweisen. Sonst erfolgt, berechtigt, die Anrechnung.

Und wegen den Sachverständigen... naja... bei einem Fahrzeug unter 5 Jahren Laufzeit und einem entsprechenden Restwert kommt kein Sachverständiger bis 2000 EUR.

Musst dich ja wirklich auskennen... ts ts ts  

9756 Postings, 5681 Tage MulticultiEin Weiser würde das

 
  
    #52
21.09.13 14:44
so hinnehmen,aber da melden sich sicher noch einige mit soetwas wie ,wenn u. aber
tststs  

179550 Postings, 8446 Tage GrinchErstmal müssen sie googeln...

 
  
    #53
21.09.13 14:46
warscheinlich BWL-Student... die haben das wohl mal kurz angerissen...  

5113 Postings, 4332 Tage materialschlachtdu brauchst mir das nicht zu erklären

 
  
    #54
21.09.13 14:47
12 jahre praxiserfahrung reichen da völlig ;)

ich wiederhole mich: schadennachweis kann nicht der vn erbringen, dass muss ein sachverständiger erledigen. den eingang der unterlagen zur schadensmeldung hat der vn zu verantworten.

und btw.  eigentümer und versicherungsnehmer, sowie der halter können zurchaus unterschiedliche personen sein  

33746 Postings, 5783 Tage Harald9angerissene Teile müssen ebenfalls

 
  
    #55
21.09.13 14:47
von der VK ersetzt werden

179550 Postings, 8446 Tage GrinchÜbrigens klares Zeichen für Halbwissen...

 
  
    #56
21.09.13 14:48
er schreibt zwar "VN" (Versicherungsnehmer) aber dann "Versicherer"... wir sagen da "VR"...

Weiterhin ist das ganze zu oberflächlich und geht nicht auf das Vertragsverhältnis bez. der Reparatur ein... das spielt in unserem Beruf immer noch rein.  

179550 Postings, 8446 Tage Grinch12 Jahre?

 
  
    #57
21.09.13 14:50
Schadensnachweis MUSS der VN erbringen... wenn du schon die Bedingungen anführst!

Liess mal das VVG und die entsprechenden Allgemeinen Bedingungen...
 

179550 Postings, 8446 Tage GrinchWer den Anspruch stellt, muss den Anspruch

 
  
    #58
21.09.13 14:52
belegen... ganz einfach.

Der VR kann dann einen Gutachter hinschicken, aber das ist seine Sache.

Beim AWD oder was?  

15078 Postings, 5881 Tage Karlchen_VWie kann man nur so einen Pippifax versichern?

 
  
    #59
21.09.13 15:01
Man versichert nur existenzbedrohliche Sachverhalte - alles andere ist Unsinn bzw. die wohl evolutionsbedingte Risikoaversion der Menschen. Die Leute können nicht denken. Ein Schaden kann mit einer bestimmten mathematischen Wahrscheinlichkeit entstehen. Das rechnen die Versicherer schon aus - und gewiss nicht zu ihren Ungunsten. Darüber hinaus wollen die Versicherungen und deren Vertreter ja auch gefüttert werden.

Ne Versicherung abzuschließen ist in etwa so, als ob man bei einem Einsatz von 50 Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 40% genau 100 Euro gewinnen kann. Niemand wäre so blöd - außer die Fußballwetter.  Aber die Leute ticken anders - es geht ja nicht um Gewinn, sondern um die Vermeidung von Verlusten. Obwohl im Kern - stochastisch gesehen - beides aufs selbe hinausläuft.  

5113 Postings, 4332 Tage materialschlachtgrinch,

 
  
    #60
1
21.09.13 15:03
da der akku vom rechner gleich klein beigibt, habe ich nicht mehr die zeit, um mich mit dir darüber zu streiten, leider.

1. nein, ich habe nicht für den awd gearbeitet oder sonst eine "drückerfraktion" sondern für die debeka

2. du arbeitest doch in der gewerblichen versicherung. dann erkläre mir doch mal, wie du einen einbruchdiebstahl als vn bei dem vr (versicherer) geltend machen möchtest. dazu benötigst du eine bescheinigung über die erstattung einer anzeige. die sehen in bayerrn/franken etwas anders aus als in nrw. ohne diesen nachweis von "sachverständigen" gibt es keine leistung, oder? genau so verhält es sich bei schäden am kfz. ohne nachweis keine leistung. für den ordentliche eingang bei der versicherung hat natürlich der vn zu sorgen  

3630 Postings, 4125 Tage WartemalRTL Versicherungsdetektive Einschlag von innen

 
  
    #61
21.09.13 18:45
wurde in einer Folge gezeigt. Mit blosser Hand hat der TÜV mit einem Schlag die Windschutzscheibe eingeschlagen. Soviel zu Protz Grinch.  

1 Posting, 1570 Tage Arne215Professionelle Reparatur sinnvoller

 
  
    #62
30.07.20 09:54

Also um ehrlich zu sein ist es bei vielen Autohäusern bzw. Autowerkstätten so günstig einen kleinen Steinschlag reparieren zu lassen. Da würde ich nicht selbst rumbasteln. Und wie die anderen Mitglieder schon gesagt haben, solltest du das Auto verkaufen wollen und der kleine Riss ist nicht ordnungsgemäß repariert, wird das den Wert des Autos erheblich beeinflussen.

Erkunde dich doch mal bei Autowerkstätten in deiner Nähe. Ich war zum Beispiel mit dem Service und dem Preis von Weber Autoglas sehr zufrieden. Die haben auch 2 Standorte in Deutschland. Vielleicht wäre das ja auch eine Option für dich.

Gruß Arne

 

Seite: < 1 | 2 |
>  
   Antwort einfügen - nach oben