Stuttgart 21: Hat die Polizei eine Straftat ermöglicht und dabei rechtswidrig Bürgerrechte missachtet?

Veröffentlicht am 6. November 2011 vonstscherer

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Nun beantragen Staatsanwaltschaften Strafbefehle ja in der Regel bei eindeutigen Sachverhalten – und so kann man wohl davon ausgehen, dass das zuständige Strafgericht diese Strafbefehle auch erlassen wird. Und dies wiederum würde inzident bestätigen: das Baumfällen war – zumindest teilweise nicht nur rechtswidrig, sondern erfüllte auch objektiv einen Straftatbestand.

Deswegen kann man schon einmal zur Dimension dieser Entscheidungen spekulieren, denn offensichtlich ist es doch, dass diese drei Männer, denen man jetzt die Verantwortung zuschiebt, die Bauernopfer in einem viel grösseren Spiel sind. ....

 
http://stscherer.wordpress.com/2011/11/06/...burgerrechte-missachtet/