Einer von den Berliner Drecksäcken gefasst....
Die Strafvereitelung ist in § 258 StGB geregelt. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung (Verfolgungsvereitelung, § 258 Abs. 1 StGB) als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung (Vollstreckungsvereitelung, § 258 Abs. 2 StGB) erfasst.[1][2]
https://www.google.de/...g&usg=AFQjCNHh6tdAbyBnqPihmXJsFR36Xi6Axw
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Zeitpunkt: 13.12.16 12:25
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""Wir gehen davon aus, dass wir den Haupttäter bekommen", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Sender "n-tv" am Dienstag."
weil man ihm angeblich keine Mitschuld nachweisen kann. Wie bitte, das ist doch eindeutig eine Gang. Ob er wohl wenigstens den Namen des Haupttäters genannt hat, vermutlich nicht. Sicher war er nur zufällig vor Ort, und hat natürlich nichts gesehen, denn sonst bliebe immer noch unterlassene Hilfeleistung. Und die anderen Drei kennt er vermutlich nicht, war nur so ne Zufallsbekanntschaft auf ein Bier und eine Zigarette.
Berlin Du bist nicht wunderbar, sondern sonderbar. Ich denke mal die gleiche Tat in München wäre sicher anders bewertet worden. Gruß Wilbär.
Nu aber auf die Nationalität "so gespannt" zu sein, haut mein Karma wieder 20 Stufen in den Keller...... @Lehna: Kann man auch wütend sein, ohne gleich ganze Nationen den Krieg zu erklären?
Wer kann das schon sagen?
Die Bilder sind schon sehr verschwommen.
immer schön faul mit dem hintern im bette bleiben und immer sehr darauf achten dass es genügend parallelgesellschaften gibt ...
Also nicht dem welches es in Berlin gibt, da gibt's nur den Schultheiss-Mist und die Kindl-Plörre. Aber wenn man das Waschwasser gesoffen hat, dann schmeckt das herrliche Kölsch gleich fünfmal besser. BarCode weiss das!
In einem Strafverfahren muß die Schuld des Täters erwiesen werden, damit er verurteilt wird. Hier sind wir sogar nur in der Stufe des Ermittlungsverfahrens. Und auch die Verhängung von U-Haft ist an strenge Regeln gebunden. War es überhaupt einer der Begleiter? Wußte er überhaupt etwas davon, dass der eine die Frau runtertreten wollte? Und wie will ein Richter eine eventuelle Beihilfe- oder gar Anstiftungshandlung nachweisen, wenn der derjenige sie nicht zugibt, ohne dass weitere Anhaltspunkte vorliegen?
§ 323 c StGB - Problem: die Frau war nicht schwer verletzt und bekam sofort Hilfe von anderen Passanten. Da ist sehr fraglich, ob ihn ein Gericht wegen § 323 c verurteilen würde, erst Recht zu einer Freiheitsstrafe.
Wenn die Verbrecher, wie in Hamburg zuletzt, feixend und grölend aus dem Gerichtssaal marschieren.
So ein Gekuschel kennen diese Lumpen von zu Hause nicht und belachen sich dann hinterher....
Der Täter hat billigen in Kauf genommen, dass sich die Frau das Genick bricht !!!!
Immer diese Toleranz dem Täter gegenüber geht mir auf den Sack !!!!
noidea, mit Deinen Vorwürfen kannste hier vielleicht ja Deinesgleichen beeindrucken, aber nicht halbwegs klar denkende Menschen.
Besucher-Rekord in Gedenkstätte Auschwitz
Besucher-Rekord in der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau: Mehr als 1,53 Millionen Menschen besichtigten 2014 das ehemalige deutsche Vernichtungslager im Süden Polens
Quelle:
http://www.derwesten.de/kultur/...nkstaette-auschwitz-id10197094.html
nur soviel zu:
um sich das Elend ( in Berlin) anzusehen!