Endspiel für Merkel: Ihr könnt helfen!
2. Bei der Erst-Registrierung wird festgestellt: Handelt es sich eventuell um einen politisch Verfolgten im Sinne des deutschen Asylrechts (Asylbewerber) oder um einen Flüchtling gemäß Genfer Konvention (Flüchtlingsstatus, meist identisch mit den deutschen Asylbewerberkriterien) oder um einen Kriegsflüchtling (subsidiärer Schutz). Wenn ganz offensichtlich nix davon zutrifft, kann/muss die Einreise verweigert im Prinzip werden bzw. die Ausreise verfügt werden. Der endgültige Status wird allerdings erst im formellen Asylverfahren festgestellt. Außerdem wird festgestellt, ob der Eingereiste - falls die Kriterien für die 3 obengenannten vorliegen - unter das Dublin-Abkommen fällt.
3. Im Dublin-Abkommen ist zwischen den EU-Staaten geregelt, wer für das Asylverfahren zuständig ist. In der Regel soll das der EU-Staat machen, wo der Flüchtling EU-Boden betritt. Es kann aber auch zwischen den EU-Staaten abgesprochen werden bzw. kann ein Eu-Land selbst entscheiden, dass das formelle Asylverfahren woanders stattfindet. Solche Absprachen gab es mit Österreich und es gab die Entscheidung der BRD-Regierung, den überlasteten Ungarn Asylverfahren abzunehmen.
Das ist alles rechtens und möglich. Es gab übrigens schonmal ein Verfassungsgerichtsurteil, das Dublin für Griechenland ausgesetzt hat und die BRD-Regierung dazu verpflichtet hat, die Leute nicht nach GR zurückzuschicken fürs Asylverfahren, weil man davon ausging, dass dort zu jenem Zeitpunkt aufgrund von Überforderung kein einwandfreies Verfahren durchführbar sei. Für Ungarn galt das letztes Jahr allemal.
4. Erst im Asylverfahren wird endgültig festgestellt, welchen Status der Flüchtling letztendlich hat und ob die sichere Drittstaatenregel aus dem GG anzuwenden ist.
Für die meisten Syrer und Afghanen steht der subsidiäre Schutz für Kriegsflüchtlinge im Vordergrund. Für den ist die Asyleinschränkung "sicherer Drittstaat" aus dem GG gar nicht anwendbar. Da gelten die zwischenstaatlichen Vereinbarungen innerhalb der EU.
#25. Ah, der Pinocchio vom Dienst hat endlich auch seine lange Nase in den Thread gesteckt. Verfassungsbrunch schon vorbei ? Gruß an di Fabulo, Scharfschneider und Bertelsmann;-))
der Grenzen verpflichtet, sondern im Gegenteil, die Öffnung der Grenzen
durch Merkel war Verfasssungsbruch. Darum:
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Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.
Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Datum 22.05.2014
Moderation
Zeitpunkt: 15.01.16 10:41
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/...sidiaer-node.html
Zeitpunkt: 15.01.16 10:41
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/...sidiaer-node.html
das wird nur in der Propaganda behauptet - sondern aus Lagern in den Nachbar-
staaten (Türkei, Libanon, Jordanien) oder kommen sogar aus anderen europäischen
Ländern, deshalb steht ihnen der subsidiäre Schutz als Kriegsflüchtlinge über-
haupt nicht zu.
Mit ihrer Verkündung (kein Syrer wird abgeschoben) und der entsprechenden
Handhabung hat Merkel deshalb Rechtsbruch begangen, weil jeder Einzelfall
gesondert geprüft werden muss. Und ein Großteil der syrischen "Flüchtlinge"
ist überhaupt nicht schutzwürdig.
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Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.
die Bundesregierug verpflichtet die Bundesgrenzen zu kontrollieren. Durch
ihre Weigerung, die Grenzen zu kontrollieren, hat Merkel die Verfassung ge-
brochen.
http://www.bild.de/politik/inland/...chtsbruch-vor-44104944.bild.html
Tenor des Gutachtens: Der Bund hat mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, die Verfassung gebrochen.
Wichtigster Satz: „Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
unterschiedlichen Status von Flüchtlingen. Sondern es geht darum, dass
keine unkontrollierte Einwanderung stattfinden darf. Diese unkontrollierte
Einwanderung hat Merkel jedoch ermöglicht und damit hat sie Verfassungs-
bruch begangen.
Aus der Bildzeitung, Link in #35.
Seehofer wird sich hüten, sich in Karlsruhe ne Ohrfeige zu holen...
akzeptiert, dass er Syrer sei, weil er keine Ausweispapiere vorzeigen kann,
wie dies monatelang geschehen ist.
Gefahr bei dieser unkontrollierten Einwanderung ist, dass ohne Mühe neue
Identitäten für Verbrecher, Kriminelle und Terroristen (was die Flüchtlinge
natürlich in der Regel nicht sind) geschaffen werden können und die Ver-
folgung dieser Personen enorm erschwert wird. Zwar dürften die Zahlen
zur Gesamtzahl nicht so sehr ins Gewicht fallen, aber ein erfolgreicher
Terroranschlag ist schon zu viel.
Beispielsweise hatte der letzte Paris-Attentäter, der von der Asylunter-
kunft Recklinghausen aufgebrochen war, sieben verschiedene Identitäten,
ohne dass das aufgefallen war.
der absurde und im übrigen #rechtswidrige Kurs von Frau #Merkel in der #Asylpolitik vertreibt Eure Stammwähler in Scharen. Wenn Ihr Frau Merkel weiter so machen lasst, gibt's am 13. März eine krachende Niederlage in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt! Und zwar mit Ansage! Wer sein Landtagsmandat behalten oder ein neues gewinnen will, folgt lieber der einzig vernünftigen Forderung der #CSU für einen sofortigen #Zuwanderungsstopp. Denn in Sachen Asylpolitik von der CSU lernen, heißt siegen lernen (siehe unten).
Umfrage Rheinland-Pfalz von heute (Vergleich zum Dezember)
CDU 37% (–2%)
SPD 31% (+/–0%)
Grüne 9% (+/–0%)
FDP 5% (+/–0%)
Linke 5% (+/–0%)
AfD 8% (+1%)
Umfrage Sachsen-Anhalt von heute (Vergleich zum Dezember)
CDU 33% (–2%)
SPD 19 % (+3,5%)
GRÜNE 5 % (-1%)
FDP 3 % (+/–0%)
Linke 19 % (–4%)
AfD 15 % (+1,5%)
Umfrage Baden-Württemberg (Vergleich zum Dezember)
CDU 32% (–3%)
SPD 17 % (–2%)
GRÜNE 27 % (–1%)
FDP 4 % (–1%)
LINKE k.A. (Vorher 3%)
AfD 15% (+8%)
Und hier die absolute Mehrheit der CSU in Bayern:
Umfrage Bayern von gestern (Vergleich mitte November)
CSU 47% (+1%)
SPD 16% (–2%)
Grüne 12% (+1%)
FDP 3% (–1%)
Linke 3 % (+/–0%)
Freie Wähler 5 % (+/–0%)
AfD 8 % (+/–0%)
Aber warum sollte Seehofer im Augenblick auch eine Klage einreichen? Das Druckmittel einer möglichen Klage ist sehr viel effektiver. Letztendlich würde er aber auf eine Klage nicht wegen der fehlenden Erfolgsaussichten verzichten, sondern weil er nicht derjenige sein möchte, der die Union sprengt.
die Funktionsfähigkeit des Staates hat Verfassungsrang und ist sogar höher
zu bewerten als die subsidiären Rechte der Kriegsflüchtlinge. Deshalb ist die
folgende Feststellung wichtig.
http://www.bild.de/politik/inland/...chtsbruch-vor-44104944.bild.html
Mayer sagte BILD: „Das Gutachten stellt klar, dass das Recht auf Asyl nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden kann, sondern ganz konkret an die Funktionsfähigkeit auf Aufnahmekapazität des Staates gebunden ist. Damit ist eine Obergrenze für Asylsuchende geradezu zwingend notwendig.“
Aber die Obergrenze ist dann erreicht, wenn der Staat droht, funktions-
unfähig zu werden.
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Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.
der subsidiäre Schutz für Kriegsflüchtlinge.
Außerdem hat die Funktionsfähigkeit des Staates einen mindestens ebenso
hohen Verfassungsrang wie das Asylrecht.
Wer möchte mir "seinen thread" gerne zur Verfügung stellen, damit das Schreiben an die Bundestagsabgeordneten und die Liste der Abgeordneten nach wie vor für Euch zur Verfügung stehen.
Ich denke, den ehemaligen Verfassungsrichtern und Hochschullehrern kann man eine gewisse Fachkompetenz zutrauen.