Endspiel für Merkel: Ihr könnt helfen!


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Neuester Beitrag: 15.01.16 06:48
Eröffnet am:14.01.16 09:28von: n1608Anzahl Beiträge:149
Neuester Beitrag:15.01.16 06:48von: cap blaubärLeser gesamt:7.553
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69033 Postings, 7722 Tage BarCodeDas Ariva-Verfassungsgericht tagt...

 
  
    #26
9
14.01.16 13:03
1. Kriegsflüchtlinge fallen nicht (unbedingt) unter das im GG formulierte Asylrecht. Sie genießen einen Anspruch auf "subsidiären Schutz" mit ähnlichen Folgen für das (zeitlich beschränkte) Aufenthaltsrecht. Die "sichere Drittstaat"-Regel des GG ist deshalb nicht auf "subsidiären Schutz" bezogen.

2. Bei der Erst-Registrierung wird festgestellt: Handelt es sich eventuell um einen politisch Verfolgten im Sinne des deutschen Asylrechts (Asylbewerber) oder um einen Flüchtling gemäß Genfer Konvention (Flüchtlingsstatus, meist identisch mit den deutschen Asylbewerberkriterien) oder um einen Kriegsflüchtling (subsidiärer Schutz). Wenn ganz offensichtlich nix davon zutrifft, kann/muss die Einreise verweigert im Prinzip werden bzw. die Ausreise verfügt werden. Der endgültige Status wird allerdings erst im formellen Asylverfahren festgestellt. Außerdem wird festgestellt, ob der Eingereiste - falls die Kriterien für die 3 obengenannten vorliegen - unter das Dublin-Abkommen fällt.

3. Im Dublin-Abkommen ist zwischen den EU-Staaten geregelt, wer für das Asylverfahren zuständig ist. In der Regel soll das der EU-Staat machen, wo der Flüchtling EU-Boden betritt. Es kann aber auch zwischen den EU-Staaten abgesprochen werden bzw. kann ein Eu-Land selbst entscheiden, dass das formelle Asylverfahren woanders stattfindet. Solche Absprachen gab es mit Österreich und es gab die Entscheidung der BRD-Regierung, den überlasteten Ungarn Asylverfahren abzunehmen.
Das ist alles rechtens und möglich. Es gab übrigens schonmal ein Verfassungsgerichtsurteil, das Dublin für Griechenland ausgesetzt hat und die BRD-Regierung dazu verpflichtet hat, die Leute nicht nach GR zurückzuschicken fürs Asylverfahren, weil man davon ausging, dass dort zu jenem Zeitpunkt aufgrund von Überforderung kein einwandfreies Verfahren durchführbar sei. Für Ungarn galt das letztes Jahr allemal.

4. Erst im Asylverfahren wird endgültig festgestellt, welchen Status der Flüchtling letztendlich hat und ob die sichere Drittstaatenregel aus dem GG anzuwenden ist.

Für die meisten Syrer und Afghanen steht der subsidiäre Schutz für Kriegsflüchtlinge im Vordergrund. Für den ist die Asyleinschränkung "sicherer Drittstaat" aus dem GG gar nicht anwendbar. Da gelten die zwischenstaatlichen Vereinbarungen innerhalb der EU.

263 Postings, 3278 Tage Danila#22. Korrektur: Inn statt Lech

 
  
    #27
3
14.01.16 13:03
Sorry. Nicht ärgern, auch über die noch weiter zu teilenden und fleißig zu begrünenden Potemkinschen Dörfer nicht, die der geläuterte Ackermann oben und seine Vorder- und Untermänner schnell mal aus dem Boden gestampft haben. Nur wundern.
#25. Ah, der Pinocchio vom Dienst hat endlich auch seine lange Nase in den Thread gesteckt. Verfassungsbrunch schon vorbei ?  Gruß an di Fabulo, Scharfschneider und Bertelsmann;-))  
Angehängte Grafik:
cwoafg1ueaalubj.png
cwoafg1ueaalubj.png

4934 Postings, 9124 Tage n1608Daniela nicht wundern, einfach mitmachen

 
  
    #28
2
14.01.16 13:15
@Barcode: Zu Deinem Punkt 3: Das wäre ja mal ein Anfang, wenn man Dublin wieder auf die Beine stellen würde. Im übrigen kommen in den letzten Wochen  hauptsächlich noch allein reisende Männer aus dem nordafrikanischem Raum. Zugegeben, die meisten versuchen den Syrer zu mimen. ..  

11131 Postings, 5577 Tage bashpusher999BarCode

 
  
    #29
2
14.01.16 13:24
Die meisten der Flüchtlinge scheinen aber einen Asylanatrag zu stellen. Wie sonst ist zu erklären, dass die Behörden mit der Bearbeitung der zahllosen Anträge in  Rückstand sind. Wenn sie also Asyl beantragen, tun sie dies wegen politischer Verfolgung und nicht weil in ihrer Heimat Krieg herrscht. Letzteres ist nämlich kein Asylgrund, sondern gewährleistet nur ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Damit gelten sowohl das deutsche Asylrecht als auch das Dubliner Abkommen. Es kann auch keine Rede davon sein, dass Frau Kanzler den überlasteten Ungarn die Bearbeitung der Asylanträge vorübergehend abgenommen hat. Die offenen Grenzen und die Praxis, ankommende Asylbewerber nicht zurück zu weisen, sind seit dem Sommer ein Dauerzustand und keine punktuelle Hilfe für die überlasteten Nachbarstaaten. Letztere sind auch nicht (mehr) überlastet, sondern weigern sich aus anderen Gründen, Flüchtlinge aufzunehmen.

14931 Postings, 6145 Tage objekt tiefabgeschickt (an mehrere CDU-Abgeordnete)

 
  
    #30
4
14.01.16 13:48
ergänzend mit dem Wunsch: Seehofer Innenminister, Schäuble Übergangskanzler  

51986 Postings, 6175 Tage Rubensrembrandt# 26 Genau die Alternativlos-Lügnerin

 
  
    #31
2
14.01.16 14:53
hat schon wieder gelogen. Deutschland war also überhaupt nicht zur Öffnung
der Grenzen verpflichtet, sondern im Gegenteil, die Öffnung der Grenzen
durch Merkel war Verfasssungsbruch. Darum:

--------------------------------------------------
Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.

 

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtSubsidiärer Schutz

 
  
    #32
2
14.01.16 15:14

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gilt:

die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Datum 22.05.2014
Moderation
Zeitpunkt: 15.01.16 10:41
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/...sidiaer-node.html

 

 

51986 Postings, 6175 Tage Rubensrembrandt# 27 Ein Großteil der syrischen Flüchtlinge

 
  
    #33
4
14.01.16 15:25
stammt überhaupt nicht aus Syrien oder sogar aus syrischen Kampfgebieten -
das wird nur in der Propaganda behauptet - sondern aus Lagern in den Nachbar-
staaten (Türkei, Libanon, Jordanien) oder kommen sogar aus anderen europäischen
Ländern, deshalb steht ihnen der subsidiäre Schutz als Kriegsflüchtlinge über-
haupt nicht zu.

Mit ihrer Verkündung (kein Syrer wird abgeschoben) und der entsprechenden
Handhabung hat Merkel deshalb Rechtsbruch begangen, weil jeder Einzelfall
gesondert geprüft werden muss. Und ein Großteil der syrischen "Flüchtlinge"
ist überhaupt nicht schutzwürdig.


--------------------------------------------------
Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwii#26 - vor dem Volks-Gerichtshof hast auch Du keine

 
  
    #34
2
14.01.16 15:34
Chance...  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtWenn das europäische Grenzsicherungs- und

 
  
    #35
4
14.01.16 15:38
Einwanderungssystem gestört ist - so wie es damals der Fall war - dann ist
die Bundesregierug verpflichtet die Bundesgrenzen zu kontrollieren. Durch
ihre Weigerung, die Grenzen zu kontrollieren, hat Merkel die Verfassung ge-
brochen.

http://www.bild.de/politik/inland/...chtsbruch-vor-44104944.bild.html

Tenor des Gutachtens: Der Bund hat mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, die Verfassung gebrochen.

Wichtigster Satz: „Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
 

58425 Postings, 5165 Tage boersalinoSind da nicht alle schäbige Lumpen, kiiwii?

 
  
    #36
2
14.01.16 15:41

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtBarcode betreibt also wieder einmal

 
  
    #37
4
14.01.16 15:42
Desinformation. Es geht also bei dem Verfassungsbruch gar nicht um den
unterschiedlichen Status von Flüchtlingen. Sondern es geht darum, dass
keine unkontrollierte Einwanderung stattfinden darf. Diese unkontrollierte
Einwanderung hat Merkel jedoch ermöglicht und damit hat sie Verfassungs-
bruch begangen.  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwii"Andererseits könne man auch nicht von Staatsver-

 
  
    #38
1
14.01.16 15:47
sagen reden"... aha... Herr Seehofer.

Aus der Bildzeitung, Link in #35.

Seehofer wird sich hüten, sich in Karlsruhe ne Ohrfeige zu holen...  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtZu dieser unkontrollierten Einwanderung

 
  
    #39
3
14.01.16 16:00
müsste auch gezählt werden, dass man einfach die Aussage des Flüchtlings
akzeptiert, dass er Syrer sei, weil er keine Ausweispapiere vorzeigen kann,
wie dies monatelang geschehen ist.

Gefahr bei dieser unkontrollierten Einwanderung ist, dass ohne Mühe neue
Identitäten für Verbrecher, Kriminelle und Terroristen (was die Flüchtlinge
natürlich in der Regel nicht sind) geschaffen werden können und die Ver-
folgung dieser Personen enorm erschwert wird. Zwar dürften die Zahlen
zur Gesamtzahl nicht so sehr ins Gewicht fallen, aber ein erfolgreicher
Terroranschlag ist schon zu viel.

Beispielsweise hatte der letzte Paris-Attentäter, der von der Asylunter-
kunft Recklinghausen aufgebrochen war, sieben verschiedene Identitäten,
ohne dass das aufgefallen war.  

3795 Postings, 4990 Tage SvennyAfD

 
  
    #40
1
14.01.16 16:03
Liebe Freunde von der #CDU,

der absurde und im übrigen #rechtswidrige Kurs von Frau #Merkel in der #Asylpolitik vertreibt Eure Stammwähler in Scharen. Wenn Ihr Frau Merkel weiter so machen lasst, gibt's am 13. März eine krachende Niederlage in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt! Und zwar mit Ansage! Wer sein Landtagsmandat behalten oder ein neues gewinnen will, folgt lieber der einzig vernünftigen Forderung der #CSU für einen sofortigen #Zuwanderungsstopp. Denn in Sachen Asylpolitik von der CSU lernen, heißt siegen lernen (siehe unten).

Umfrage Rheinland-Pfalz von heute (Vergleich zum Dezember)
CDU 37% (–2%)
SPD 31% (+/–0%)
Grüne 9% (+/–0%)
FDP 5% (+/–0%)
Linke 5% (+/–0%)
AfD 8% (+1%)

Umfrage Sachsen-Anhalt von heute (Vergleich zum Dezember)
CDU 33% (–2%)
SPD 19 % (+3,5%)
GRÜNE 5 % (-1%)
FDP 3 % (+/–0%)
Linke 19 % (–4%)
AfD 15 % (+1,5%)

Umfrage Baden-Württemberg (Vergleich zum Dezember)
CDU 32% (–3%)
SPD 17 % (–2%)
GRÜNE 27 % (–1%)
FDP 4 % (–1%)
LINKE k.A. (Vorher 3%)
AfD 15% (+8%)

Und hier die absolute Mehrheit der CSU in Bayern:

Umfrage Bayern von gestern (Vergleich mitte November)
CSU 47% (+1%)
SPD 16% (–2%)
Grüne 12% (+1%)
FDP 3% (–1%)
Linke 3 % (+/–0%)
Freie Wähler 5 % (+/–0%)
AfD 8 % (+/–0%)  

4934 Postings, 9124 Tage n1608@kiiwii - #38 Seehofer braucht sich vor Karlsruhe

 
  
    #41
4
14.01.16 16:05
nicht zu fürchten bzw. eine Klage wäre alles andere als aussichtslos. Zu diesem Thema haben sich ja nun schon genügend Verfassungsrichter ausgelassen und beurteilen die Aussichten einer Klage als durchaus positiv.

Aber warum sollte Seehofer im Augenblick auch eine Klage einreichen? Das Druckmittel einer möglichen Klage ist sehr viel effektiver. Letztendlich würde er aber auf eine Klage nicht wegen der fehlenden Erfolgsaussichten verzichten, sondern weil er nicht derjenige sein möchte, der die Union sprengt.  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtAußerdem ist es falsch,

 
  
    #42
1
14.01.16 16:08
einfach nur die Flüchtlinge zu betrachten, wie es Merkel und Barcode machen,
die Funktionsfähigkeit des Staates hat Verfassungsrang und ist sogar höher
zu bewerten als die subsidiären Rechte der Kriegsflüchtlinge. Deshalb ist die
folgende Feststellung wichtig.

http://www.bild.de/politik/inland/...chtsbruch-vor-44104944.bild.html

Mayer sagte BILD: „Das Gutachten stellt klar, dass das Recht auf Asyl nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden kann, sondern ganz konkret an die Funktionsfähigkeit auf Aufnahmekapazität des Staates gebunden ist. Damit ist eine Obergrenze für Asylsuchende geradezu zwingend notwendig.“  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtDas heißt: Eine Obergrenze

 
  
    #43
1
14.01.16 16:10
ergibt sich aus dem Grundgesetz. Es wird natürlich keine Zahl genannt.
Aber die Obergrenze ist dann erreicht, wenn der Staat droht, funktions-
unfähig zu werden.  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwiies gibt in der Verfassung (GG) keine Begrenzung

 
  
    #44
2
14.01.16 16:12
oder Bedingtheit des Asylrechts.  Da können die Gutachter fabulieren, was sie wollen.  

51986 Postings, 6175 Tage RubensrembrandtZusammenfassend kann man also feststellen:

 
  
    #45
3
14.01.16 16:14
Merkel hat Verfassungs- und Rechtsbruch begangen.

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Die Verfassungsbrecherin abwählen.
Keine Stimme für die CDU bei der Landtagswahl 2016.  

7211 Postings, 7549 Tage Crossboy@Kiiwii: Reschpekt!

 
  
    #46
2
14.01.16 16:16
Neben Welt-Ökonom jetzt auch Verfassungsrechtler...  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwiiArt. 16a GG

 
  
    #47
14.01.16 16:20
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.  

51986 Postings, 6175 Tage Rubensrembrandt# 44 kiiwii, hast du die ganze Zeit geschlafen?

 
  
    #48
1
14.01.16 16:20
Wenn überhaupt, dann gilt für die meisten Syrer nicht Asylrecht, sondern
der subsidiäre Schutz für Kriegsflüchtlinge.

Außerdem hat die Funktionsfähigkeit des Staates einen mindestens ebenso
hohen Verfassungsrang wie das Asylrecht.  

4934 Postings, 9124 Tage n1608Das Eingangsposting wurde von Mod Zwergnase

 
  
    #49
1
14.01.16 16:21
gelöscht! Begründung Regelverletzung: "Bitte einen anderen thread zu diesem Thema benutzen." Wie nennt man so was?

Wer möchte mir "seinen thread" gerne zur Verfügung stellen, damit das Schreiben an die Bundestagsabgeordneten und die Liste der Abgeordneten nach wie vor für Euch zur Verfügung stehen.  

11131 Postings, 5577 Tage bashpusher999kiiwii #44

 
  
    #50
1
14.01.16 16:22
stimmt nicht ganz. Grundrechte können immer nur soweit reichen, wie (Grund-)Rechte anderer nicht verletzt werden. Das gilt auch für den Fall, dass die staatliche Ordnung durch die Grundrechtsausübung gefährdet wird. Meine staatsrechtlichen Vorlesungen liegen zwar schon einige Jährchen zurück, aber an dem Grundsatz hat sich nichts geändert.

Ich denke, den ehemaligen Verfassungsrichtern und Hochschullehrern kann man eine gewisse Fachkompetenz zutrauen.  

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