S21-Pressespiegel
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@Dr.Bio,
ich bin im anderen Thread oft genug geschumpfen worden, wenn ich Pressemeldungen reingestellt habe. Also mach ich es halt hier.
Juristen warnen: Minister vor Straftat?
Von: Juristen zu Stuttgart 21
Nach dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 hat das Land in 2011 Zahlungen in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR zu leisten, und zwar 25 Mio. EUR zum 30.04. und weitere 25 Mio. EUR zum 31.08. Der Arbeitskreis "Juristen zu Stuttgart 21" weist darauf hin, dass die vorgesehene Zahlung den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg erfüllen dürfte, denn der Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 ist wegen des Verbots der Mischfinanzierung gem. Art. 104 a Abs. 1 GG verfassungswidrig und nichtig. Bei dem Bahnprojekt handelt es sich um eine Aufgabe des Bundes, die das Land nicht mitfinanzieren darf.
Wer als Treuhänder über das Landesvermögen Zahlungen ohne gültigen Rechtsgrund (hier: auf einen nichtigen Vertrag) veranlasst, schädigt das Vermögen des Landes und könnte sich strafbar machen. Die Entschuldigung, dass die Rechtslage zwischen Juristen umstritten sei und ein Minister wegen eines Rechtsgutachtens von Prof. Dolde an die Verfassungsmäßigkeit des Vertrages glauben dürfe, lässt der Strafrichter und Vorsitzende Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter nicht gelten: "Wir sind nicht in der Kirche, wo es um Glaubensangelegenheiten geht. Hier geht es um den Schutz des Landesvermögens in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro. Da ist jeder Minister und jeder Beamte zur höchsten Sorgfalt verpflichtet."
Niemand, einschließlich Prof. Dolde, bezweifelt, dass das Verbot der Mischfinanzierung grundsätzlich auch für Stuttgart 21 gilt. Die Fachleute sind sich darin einig, dass keine vom Grundgesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. Behauptet wird lediglich, dass sich das Land auf eine ungeschriebene Ausnahme der "unechten Gemeinschaftsaufgabe" berufen könne. Eine Mutmaßung, die der Finanzverfassungsexperte Prof. Meyer als eine nicht intelligente Erfindung bezeichnet.
"Wer meint, ein Verbot gelte ausnahmsweise nicht für ihn, weil ein, zudem noch ungeschriebener, Ausnahmetatbestand vorliege, muss diesen besonders sorgfältig prüfen. Er muss bestehenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit gewissenhaft nachgehen", erklärt Reicherter.
"Wer die Augen vor bestehenden Zweifeln verschließt, handelt mit 'bedingtem Vorsatz', wie die Strafrechtler das nennen, und nimmt den Verfassungsverstoß und die Schädigung des Landesvermögens billigend in Kauf", betont der Strafrichter und Richter am Amtsgericht a. D. Axel Tschorn.
Wie bei der Führung 'schwarzer Kassen' kommt es nicht auf gute Absichten an. Ob man also aus politischen Gründen - z.B. aus Rücksichtnahme auf einen Koalitionspartner - eigene Bedenken wider besseres Wissen zurückstellt, ist unerheblich.
Die Landesregierung hat bisher noch kein Gutachten vorliegen, das die Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 sowohl grundsätzlich als auch bezüglich der Höhe der Anteile als verfassungsmäßig bewertet. Ein Gutachten von Prof. Dolde im Jahr 2007 bezog sich nur auf den Anteil des Landes in Höhe von 950 Mio. EUR an der Neubaustrecke Ulm-Wendlingen. Das Gutachten aus dem Jahr 2011 betraf lediglich die Beteiligung der Stadt an dem Projekt. Es wurde noch nie untersucht, ob das Land sich in Höhe von 930,6 Mio. EUR an Stuttgart 21 beteiligen darf. Das Land hat auch nie die Höhe seiner Anteile mit einer konkreten Aufgabenerfüllung gerechtfertigt. Die Landesregierung weiß, dass der Anteil verfassungswidrig wie auf dem Basar ausgehandelt wurde und nur das Ziel hatte, das Projekt für die Bahn mit einer Rendite von 7,5 Prozent wirtschaftlich zu machen. Ein Fachmann, der die Gutachten von Prof. Dolde liest, wird die Lücken und Widersprüche bei der Frage, wie hoch der Anteil des Landes sein darf, erkennen und zur Nichtigkeit des Vertrags kommen.
Wer immer also am 31.08.2011 eine Auszahlung an die Deutsche Bahn vornimmt, sei es der Finanzminister oder der Verkehrsminister, begeht möglicherweise eine Straftat und müsste dann mit einer Strafanzeige und einem Ermittlungsverfahren, schlimmstenfalls mit einer Verurteilung rechnen.
Die 'Juristen zu Stuttgart 21' empfehlen der Landesregierung deshalb dringend, vor der nächsten Zahlung ein unabhängiges Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einzuholen oder eine abschließende Klärung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens herbeizuführen. Es wäre bedauerlich, wenn man die Landesregierung für einen Fehler bestrafen würde, den bereits die frühere Regierung verursacht hat.
http://www.kopfbahnhof-21.de/...ews[backPid]=108&cHash=a197ac5b2a
(Ist Pressemitteilung, die darf und soll komplett kopiert werden.
Kretschmann macht das, was er im Wahlkampf als Option angekündigt hatte. Du willst ihm Konsequenz vorwerfen?
Als Mini-Präse könnte er doch einfach Baustopp und Rückabwicklung einfordern.
Der sog. "Vertrag" ist doch durch Betrug zustande-gekommen und damit rechtsungültig!
betr. Polizeikosten: die ist doch zum ersten mal als Angriffstruppe ausgerückt gegen das eigene Volk! Das müßte die CDU bezahlen wegen Mißbrauch der Polizei!
Die S21-Gegner haben sie nicht angefordert.
Eigenartig ist dabei auch: wenn die Polizei mit den "Rechten" marschiert, gibt es keine Kosten. Welche Kosten sollen denn der Polizei gegen S21 entstanden sein?
Sind sie mit den Kfz' stundenlang im Kreis gefahren?
Als Beamte arbeiten die doch nicht nach Kosten sondern nach BEA-Tarif; die Polizei kostet auch, wenn sie im Büro hockt.
Welche Kosten verursacht die Bahn, indem sie ein sinnloses und korruptes Bauprojekt penetrant durchpauken will? DAS wäre mal interessant zu rechnen!!
Stuttgart - Grün-Rot hat ein Kündigungsgesetz auf den Weg gebracht, das zur Volksabstimmung über Stuttgart 21führen soll......
Hier wird ein interessantes Fass aufgemacht und wenn die Regierende nicht mehr zahlen wollen dann hat der Bürger das gleiche Recht und kann sich im Rechtsstaat auf das Verhaltern der Politiker nicht nur berufen sondern bewußt auch vergleiche ziehen.
Blos wie die Realität aussieht und welche Konzequenzen das sich hinterher zieht kann ich mir schon denken.
Am Ende zahlt ja wie immer der Bürger die Rechnung in diesen Rechtsstaat und von den Politiker die sich diesen Schmarren ausgedacht haben ist dann nichts mehr zu sehen.
Das meinige Ziel ist das es eine Volkabstimmungen geben muss ob dieser Staat überhaupt Steuer erheben darf und wenn ja ob er diese Mischen darf.
imagine
Ihr seid ja seltsam, wenn ihr drauf besteht, dass sich die Regierung im Zweifel verfassungswidrig verhalten soll.
Naja, die Planung S21 besteht sowieso hauptsächlich aus einer Ansammlung von Ausnahmegenehmigungen ausserhalb des normalen Baurechts, da wundert der Sittenverfall nicht.
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Das die Bahn Partnern unter falschen Voraussetzungen Verträge andreht ist ja nun nichts besonderes. Bei den Kosten wurden Land und Bund nicht mit aktuellen Kostenkalkulationen "belastet", sonst wäre S21 nach gesetzeslage nicht genehmigungsfähig gewesen. Aber der Stadt wurde also nicht bebaubare Grundstücke verkauft, weil der Rückbau nicht genehmigt ist. Ist ja geradezu drollig.
Verkehrsbedürfnis Die Entwidmung von Bahnanlagen ist unzulässig, wenn es "ein irgend geartetes Verkehrsbedürfnis" für die Strecken gibt. Vorgeschaltet werden muss ein Stilllegungsverfahren, um ein Übernahmeinteresse Dritter zu ermitteln.
.... Beim Kombi-Bahnhof war es kein gutes Zeichen, dass er kritisiert wurde, bevor sich die Leute damit beschäftigt haben. Der Kombi-Bahnhof würde alle Beteiligten zufrieden stellen. Die Bahn hätte einen leistungsfähigen Tiefbahnhof und für die Projektgegner bliebe der alte Bahnhof erhalten – ohne Tabula rasa mit der Abrissbirne. Außerdem wäre die Investitionssumme deutlich geringer: Beim Kombi-Bahnhof bräuchten Sie deutlich weniger Tunnel und weniger Verzweigungsbauwerke, die sehr teuer sind. ....
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So ist das eben, wenn Automanager Bahnchef werden. Was jucken die die Pendler?
Zwei Hauptbahnhöfe für Stuttgart?
Netzwerk Privatbahnen nimmt Verteilungskampf auf
Das Netzwerk Privatbahnen, ein Interessenverband privater und kommunaler Güterbahnen, hat öffentlich angekündigt, dass Wettbewerber der Deutschen Bahn AG (DB AG) den Stuttgarter Kopfbahnhof übernehmen wollen. Welche Interessen stehen dahinter und ist es möglich, dass der Kopfbahnhof weiter besteht, auch wenn der Tiefbahnhof tatsächlich gebaut wird?
http://www.der-fahrgast.de/Archiv/2011/2011-3-34_36.pdf
Auch der Nahverkehrsberater Felix Berschin, damals Vorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), wies schon damals darauf hin, dass erst dann an eine Stilllegung von Bahnstrecken gedacht werden könne, falls sich kein Dritter für den Weiterbetrieb interessiere. Diese Hinweise wurden damals nicht ernst genommen. ....
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Der Vertrag von Stuttgart mit der DB: Auf Sand gebaut?
Bestgeplant bleibt halt MurkS21, auch wenn das plus ja wieder weggelassen wird.
Insbesondere sei nicht klar, ob die vereinbarte Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro für das von der Bahn bislang auf 4,1 Milliarden Euro kalkulierte Projekt gehalten werden könne. ....
Schade. Per Klage der Bahn hätte man die Kosten offenlegen können und auch die Vertragsgrundlage auf Verfassungsmäßigkeit abklopfen.
Wenn der Kopfbahnhof in Betrieb bliebe, meint Kirfel optimistisch, könne die Bahn ja dennoch zusätzliche unterirdische Gleise bauen. Dann würde Heiner Geißlers Kombi-Lösung also durch die Hintertür realisiert werden.
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Wenn der Kopfbahnhof mit 4 Gleisen zusätzlich zu S21 bleibt, dann ist wenigstens genug Kapazität da. :-)
31.8.2011
Die Juristen zu Stuttgart 21 haben eine Stellungnahme zu Rechtsfolgen einer möglichen Kostenüberschreitung des Projekts "Stuttgart 21" sowie einer möglichen arglistigen Täuschung durch die Bahn erarbeitet.
http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Home/...8uschung%2020110823.pdf
http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Home/...u_den_Rechtsfolgen.html
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Jetzt sind also die Protokolle vom letzten Jahr bei der Zeitung aufgetaucht. Seither gibt es im Lenkungskreis vorgelegte Kostensteigerungen, die in der Gesamtsumme bisher immer noch nicht eingearbeitet sind, obwohl sie im Juli 2010 für die nächsten 4 Wochen versprochen waren.
Und nachdem Kretschmann nun ultimativ aufgefordert hat endlich mit den Zahlen rauszurücken, damit man die Volksabstimmung mit den aktuellen Zahlen machen kann, kommt nur die Antwort, man könne das immer noch nicht, man brauche Geduld.
Was ist denn Juli 2010 + 4 Wochen?????
Bestgeplant? Der damalige Projektleiter Azer ist auch ausgestiegen, nachdem er offene dreistellige Kostenrisiken benannt hatte.
Das Land kommt wieder für Stuttgart 21 auf: Die fällige Rate von 50 Millionen Euro für das Bauvorhaben sei unter Vorbehalt gezahlt worden, teilte ein Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart mit. „Der Verkehrsminister hat sich heute an die Bahn gewandt und die jetzt fälligen und zukünftige Zahlungen mit Verweis auf die offenen Fragen zum Kostenstand des Projekts unter Vorbehalt gestellt.“"...
http://www.stuttgarter-zeitung.de/...425a-4372-8912-ecd8ee51e489.html
Verkehrtminister Hermann schon wieder einmal mehr auf Irrwegen
Juli 2010 + 4 Wochen? Wenn du privat eine Baustelle hättest und der Bauherr würde dich laufend belügen und hinhalten, dann würdest du lustig weiter Geld überweisen?
Bist du echt so drauf?
Dabei hatten Bahn-Experten im vergangenen Jahr ausdrücklich die Aufnahme der Mehrkosten in den Projektumfang von Stuttgart 21 beantragt und dafür vier Beschlussvorschläge formuliert und der Runde vorgelegt. Das "Ergebnisprotokoll" der Sitzung, das der StZ ebenfalls vorliegt, lässt darauf schließen, dass die eigentlich nötige Kostenanpassung zu einem unpassenden Zeitpunkt gekommen wäre: Schließlich war das Projekt erst im Dezember 2009 im Umfang von 4,088 Milliarden Euro beschlossen worden. Und kurz zuvor hatten die Projektbetreiber bereits Mehrkosten von einer Milliarde Euro eingestehen müssen. Eine erneute Korrektur der Baukosten wäre damals, als Zigtausend gegen das Projekt auf die Straße gingen, kaum zu vermitteln gewesen.
So wurde die Lösung des Problems vom Lenkungskreis einfach vertagt. Im Protokoll zur Sitzung heißt es, die Sachverhalte würden in den nächsten vier Wochen zwischen Land und Bahn "entscheidungsreif aufbereitet" und "intern abgestimmt". Fakt ist: die Punkte wurden bis heute nicht in die offizielle Kostenrechnung aufgenommen. Dabei sind etwa die Überlegungen für ein zweites - ursprünglich nicht geplantes - Gleis zur Anbindung des Flughafens in der im Juli präsentierten Stresstestsimulation bereits als gegeben unterstellt.
Und 14 Monate später kommt nur lapidar: "Geduld, was es wirklich kostet kann man nicht aktualisieren, nur alle Entscheidungen mit veralteten Zahlen treffen....."