Jogi Bleifuß + hunderte Jahre Zuchthaus beim DFB
Dass man ihn, wie ich das auch tue, nur sehr bedingt für einen Top-Stürmer halten kann/muss, steht auf einem anderen Blatt.
http://www.spiegel.de/sport/fussball/...ist-ein-vorbild-a-972008.html
Im Gegensatz zu Jogi Löw hat Max Kruse keine Straftat begangen und auch keine Menschenleben gefährdet. Mich wundert es nur, dass er, wenn so konsequent ist, sich nicht selbst abgesetzt hat, denn mit einer so guten Mannschaft kann auch die Laterne vor meinem Haus oder mein Frisör Welt- und Europameister werden, wenn sie das nötige Glück haben und z.B. Argentinien einen Querschläger von Groß nicht verwandeln kann oder der beste Angreifer Angel de Maria, der uns wenige Monate danach drei versenkt hat, auf Anordnung von seinem damaligen Verein Real Madrid trotz nicht mehr vorhandener Verletzung nicht antreten darf.
Es war also korrekt wie sich Kruse in der Öffentlichkeit verhalten hat, weil Jogi ein Verkehrssünder ist?
Oder anders gesagt, weil Jogi sich daneben benimmt, dürfen es seine Spieler auch?
Wie viel Punkte in der Sünderkartei hat eigentlich Max Kruse? Glaubst du ernsthaft, dass der seinen Maserati nur spazieren fährt?
Vielleicht schon mal daran gedacht, dass man mit solchen Aktionen Max Kruse langfristig hilft, weil er zum Nachdenken gedrungen wird und sich nun mit seinen Problemen auseinandersetzen muss?
Ich meine, wer 75.000€ im Taxi vergisst, hat der nicht irgendwie den Bodenkontakt verloren?
Was nützt dir als Bundestrainer ein solcher Spieler im Team, wenn er zu potenziellen negativen Schlagzeilen neigt und damit sich selbst so wie das Team mit nach unten ziehen könnte?
Scheinheilig finde ich so manche Medien, die Max Kruse als den großen Sünder dargestellt und sich daran dumm und dämlich verdient haben, denn nicht ein Jogi Löw der Max Kruse aus dem Team geworfen hat ist es was Max Kruse das Leben schwer macht, sondern diverse Reporter, welche diverse Vorfälle hochstilisieren und permanent versuchen weiteren Dreck am Stecken zu finden.
Ohne die Sensationsgier a la BILD & Co. wäre der Fall nie so hoch gekocht.
Und der Kruse will das Geld sogar wieder haben und hat eine Anzeige gemacht. Ganz anders als andere DFB-Größen, die eine Abbuchung von 6 Millionen nicht merken und auch keine Anzeichen von sich geben, dass sie jetzt nach dem Geld suchen oder es gar wieder haben wollen.
waren nur der Auslöser.
Zudem ist er in der Nationalmannschaft nur Nr. 22-24 und in Wolfsburg
läuft er wie eine lahme Ente über den Platz.
Würde ein Neuer oder ein Thomas Müller so etwas machen,
sähe die Sache anders aus, da sie ja weiterhin ihre Leistung auf dem Platz bringen.
Was soll diese Diskussion?
Kruse hätte sich totgelacht, wenn Löw nicht reagiert hätte.
Tsts...
Da war unser Max Merkel, der sich im Himmel über Yogi sicher kaputtlacht und froh darüber ist, dass dieser Heuchler in der Hölle landet, schon vor 50 Jahren weiter. Der ließ damals bei 1860 München bekanntlich einmal die Alkoholiker gegen die Nichtalkoholiker spielen - und nachdem die Alkoholiker mit 7:3 gewonnen hatten, gab er seine legendäre Empfehlung ab: "Sauft's weiter!"
Inwieweit andere fragwürdigen Vorgänge wie die Raserei eines Jogi Löw, diversen Schmiergeldzahlungen, usw. sanktioniert werden sollten, sollte man an anderer Stelle unabhängig eines Max Kruse diskutieren, denn nur weil an anderen Stellen Unregelmäßigkeiten erfolgen, macht es die Vorfälle eines Max Kruse nicht weniger sündhaft.
Machste nix, dann haste viel Zeit für die Mädels und zum Pokern.
Alles wird gut, du schaffst das.
Denn Aufnahmen im Privatbereich sind gesetzeswidrig. Offensichtlich sind einige der Ansicht, dass BILD die vierte Gewalt im Staat sei und beliebig Gesetze brechen könne - und dass derjenige, der sich gegen Gesetzesbrecherinnen von der Sorte der frechen und dreisten Bild-Reporterin wehrt, ein Gesetzesbrecher sei.
und was da zu sehen ist, lol, ohne witz
ein vertreter der auswahl darf sich sowas nicht leisten.
man ist schliesslich ein aushängeschild
und hat vorbildfunktion für die junge generation.
es geht nicht.
man etabliert ja mit dem team ein image, was ok ist.
man hätte auch den kevin nicht mit nach brasilien nehmen dürfen,
das habe ich nicht verstanden.zweierlei mass..
da lobe ich mir lahm, schweini, hummels und co
zwar langweilig aber korrekt.
Wenn die vier letzten Dinge unsere Jugendlichen nicht tun und in ihrem späteren Leben auch nicht, gestehe ich ihnen sogar zu, dass sie einmal in ihrem Leben auf einen Hotelteppich im Foyer pinkeln dürfen.
Denn offensichtlich hat der Jogi so wenig Eier in der Hose, dass er einem Spieler, den er vielleicht zu Recht nicht gebrauchen kann oder der ihm vielleicht zu Recht zu schlecht erscheint, nicht direkt in die Augen sagen kann, dass er ich nicht will.
Das wäre für die Aussortierten wie Kuryani, Großkreutz oder Kruse sicher sehr viel leichter zu ertragen als Hinrichtungskampagnen von den Scharfrichterinnen und Scharfrichtern der Ekel-Presse und dem kaum noch zu ertragenden DFB-Heuchler Bierhoff.
http://meedia.de/2016/03/21/...-max-kruse-in-der-disco-fotografierte/
Pfui Teufel!
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Wir sollten eine Stiftung gründen, die ihre Interessen vertritt.
;-)
Diese armen potenziellen und aktuellen DFB-Zuchthäulser
09:39
#22
Dürfen jetzt nicht mal mehr unbeachtet mit 250 km/h andere Menschen schwer gefährdend durch die Gegend rasen, mit Millionen andere bestechen ohne dabei die Abbuchung vom Konto zu bemerken, zig Millionen Steuern hinterziehen, Meineide schwören und Uhren schmuggeln.
Wir sollten eine Stiftung gründen, die ihre Interessen vertritt.
;-)
http://bilder.t-online.de/b/77/39/18/06/...vorerst-nicht-gefragt-.jpg