Zwergnase
14:42
#32
Kannst du dich nicht selber informieren?
Mordvorwurf hat nichts mit der Waffe zu tun.
Sondern mit Vorsatz verstanden?
Also du hast ne Frau die nervt oder nen Nachbarn egal.
Willst sie loswerden also dein Plan du kaufst ne Bratpfanne um sie
der Frau bzw dem Nachbarn über den Schädel zu schlagen.
Somit reden wir von Mord.Du hattest ie Absicht den Plan also Vorsatz
Brätst du aber zu hause zb Eier deine Frau steht neben
dir und nervt beschimpft dich und du ziehst ihr die Pfanne
über den Schädel reden wir von Totschlag- Je nachdem Affekt.
Hast du das jetzt verstanden?
Verstehst du das ?
...Mittagessen, Kaffe trinken und Abendessen kann schon lang werden. Aber um zwanzig Uhr kommt schon die Tagesschau. Halte durch!
Moderation
Zeitpunkt: 27.08.15 11:40
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Auch hier stellt sich eine Frage: wieso tut er es so und nicht anders?
;-)
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Da kommt dann eh nur Driss ohne Begründung raus, wie soll man denn dann bitteschön den Meldegrund verstehen?
anklagen und ZN meinte das auch.
In der Presse steht Messer mitgeführt Anklage wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.Vielleicht noch Hausfriedensbruch aber bei 2 Promille bin ich mir da nicht
sicher.
Danke.
MfG
exquisit
Und die Presse gelesen hat
Weißt du morgen steht dann in der Zeitung,Köche wollten Flüchtlinge ermorden.
So kommen dann die Meldungen zustande.
Auf Mordversuch sollte die Anklage stehen, denn das Messer ist groß genug, um mit Leichtigkeit einen Menschen umzubringen.
und womöglich nüchtern- Da geht es in Richtung Tötungsversuch.
Du weißt immer noch nicht wie Mard definiert wird.
Lies nach bevor du postest ,die meisten lachen schon über dich.