Merz und die 18 Nebenjobs!
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Eröffnet am: | 11.10.06 09:55 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 46 |
Neuester Beitrag: | 12.10.06 11:09 | von: Depothalbiere. | Leser gesamt: | 5.588 |
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Man gönnt sich ja sonst nichts!
Merz und seine 18 Nebentätigkeiten
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Grundsatzfrage, ob Abgeordnete Einkünfte offenlegen müssen. Aber eine Entscheidung wird erst in drei Monaten erwartet.
Da lacht er noch: Der ehemalige Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat 18 NebenämterFoto: ddp
Berlin - Seit der Abgeordnete Friedrich Merz seiner Arbeit im Bundestag nur noch als einfaches Fraktionsmitglied und nicht mehr als Führungskraft der CDU nachgeht, fühlt er sich unausgelastet. Deshalb hat sich der 50-Jährige zahlreiche Aufgaben außerhalb des Parlamentes gesucht. Merz arbeitet als Rechtsanwalt für die Wirtschaftskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw, und er sitzt in diversen Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken. In der vergangenen Legislaturperiode brachte er es zusätzlich zu seinem Job als Volksvertreter auf stolze 18 Nebentätigkeiten, die nach seinen eigenen Angaben etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Mehr Auskünfte mag er seinen Wählern nicht erteilen. Vor allem will er nicht sagen, wie viel Geld die Zusatzjobs einbringen.
Bislang musste er das auch nur dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) mitteilen, der die Zahlen dann nicht veröffentlichen durfte. Doch im Oktober vorigen Jahres trat eine Neuregelung des Abgeordnetengesetzes in Kraft. Um die Abhängigkeiten der Volksvertreter für den Wähler transparent zu machen, schreibt der Paragraf 44a samt zugehöriger Verhaltensregeln nun vor, dass die Parlamentarier sämtliche Nebentätigkeiten und die Höhe der daraus erzielten Einkünfte der Allgemeinheit offenzulegen haben. Zudem ist festgelegt, dass die Ausübung des Mandats "im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages" stehen muss.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.
Die bunte Riege der Kläger und die Unterstützung ihres Gangs nach Karlsruhe durch die jeweiligen Fraktionschefs belegen, dass es um mehr als die Einzelinteressen einer Partei geht. Vom Verfassungsgericht werden grundsätzliche Hinweise auf das Berufsbild des modernen Abgeordneten erwartet. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof beneidet den zuständigen Zweiten Senat nicht um diese Aufgabe. "Die Sachfrage ist recht verzwickt", sagte Kirchhof der WELT. "Wir haben einerseits das berechtigte Anliegen, dass alle Einflussnahme auf den Abgeordneten transparent ist und offenbart werden muss. Aber das darf nicht heißen, dass er seine Arbeitskraft ganz ausschließlich der Politik widmet, seine Verankerung im Staatsvolk verliert und deswegen die Nebentätigkeit anrüchig wird. Das ist ganz verkehrt."
So sieht es auch der Kläger Otto. Seine Nebeneinkünfte würden zu größerer Unabhängigkeit von Partei und Fraktion führen, und seine Tätigkeit als Anwalt bringe ihn "mit realen Problemen der Menschen in Berührung". Das neue Gesetz würde den unseligen Trend zum Berufspolitiker verschärfen.
In der Tat gelten inzwischen 346 der 614 Bundestagsabgeordneten als reine Politprofis. Zweck des neuen Abgeordnetengesetzes ist freilich nicht die Verbannung von Lebensnähe aus dem Parlament, sondern die des käuflichen Abgeordneten. In Karlsruhe geht es um die Definition einer überprüfbaren Grenze zwischen erwünschter Nebentätigkeit und schädlicher Einflussnahme Dritter, die Volksvertreter durch finanzielle Zuwendungen zu ihrem Zweck instrumentalisieren. "Es wird eines feinsinnigen und klugen Gerichtes bedürfen, um diese beiden Pole auszutarieren", sagte Kirchhof.
Eine Entscheidung ist in drei Monaten zu erwarten. Bis dahin wird es keine Transparenz geben: Bundestagspräsident Lammert hat zwar alle Zahlen eingesammelt, will sie aber erst nach dem Urteil veröffentlichen.
Artikel erschienen am 11.10.2006
Neidkomplex oder Transparenz?
Nebeneinkünfte der
Parlamentarier im Fokus
Der Streit um die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten geht in seine letzte Runde. Das Bundesverfassungs-gericht verhandelt heute über eine Klage von sechs Politikern gegen das seit Oktober 2005 geltende Gesetz.
Die Kläger, darunter der ehemalige Unions-Fraktionschef Friedrich Merz, der FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto und der Sozialdemokrat Peter Danckert, wollen verhindern, dass ihre abseits der Politik erzielten Einkünfte künftig im Bundestags-Handbuch oder auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht werden. Sie fürchten, dass dadurch immer weniger Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige in die Politik gehen.
Praxistaugliche Nebentätigkeit
In Zeiten, in denen Politikern mangelnde Bodenhaftung vorgeworfen wird, könnte jemand wie Heinrich Leonhard Kolb zum Vorzeige-Abgeordneten taugen: Wenn der 50-Jährige nicht für die FDP im Bundestag oder im sozialpolitischen Fraktionsarbeitskreis sitzt, eilt er ins heimische Babenhausen bei Darmstadt. Dort führt er zusammen mit seinem Bruder in vierter Generation einen Betrieb mit 60 Angestellten. Das nützt auch der politischen Arbeit, sagt Kolb: "Ich muss nicht erst Gutachten lesen, um zu wissen, wie die Lage des Mittelstands in Deutschland ist und wo die Leute der Schuh drückt."
HintergrundAus seinem Nebenberuf hat der Politiker nie ein Hehl gemacht. Nun aber soll er auch offen legen, wieviel er verdient. So wollen es die neuen Verhaltensregeln, mit denen der Bundestag mehr Transparenz über die Nebenjobs seiner Mitglieder schaffen will. Danach müssen die Parlamentarier ihre Monatsbezüge in drei Stufen angeben: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 oder mehr als 7000 Euro.
Zweckgebundene Tätigkeit untersagt
Gegen diese Regelung ist Kolb zusammen mit acht weiteren Abgeordneten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Zu seinen Mitstreitern gehören der frühere Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Peter Dankert (SPD). Nun verhandelt der Zweite Senat über die Klagen, in einigen Monaten ist mit einem Urteil zu rechnen. Eines aber hat das Bundesverfassungsgericht schon im Diätenurteil von 1975 geklärt: Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung haben in deutschen Parlamenten nichts zu suchen.
Bildquelle dpaBundesverfassungsgerichtFälle wie der des inzwischen zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Jann-Peter Janssen sind daher rechtlich wenig zweifelhaft. Janssen war vergangenes Jahr ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, weil er jahrelang ohne Gegenleistung ein Gehalt von Volkswagen bezogen hatte. Denn das Abgeordnetengesetz verbietet Zuwendungen, die "nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen" des angeblichen Arbeitgebers im Bundestag erwartet wird.
"Geld für Nichts"
Entscheidend ist freilich das Wörtchen "nur". Der CDU-Abgeordnete Reinhard Göhner etwa ist seit 1996 Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeber und bekommt damit keineswegs "Geld für Nichts". An seinem Fall hatte sich im Sommer die Debatte entzündet. Angesichts der heftigen Kritik kündigte Göhner jedoch auf längere Sicht den Rückzug von einem seiner Ämter an. Sein Bundestags- und Parteikollege Norbert Röttgen hat schon früher die Reißleine gezogen: Nach öffentlichem Druck trat er einen Topjob beim Bundesverband der Deutschen Industrie gar nicht erst an.
Im Karlsruher Verfahren geht es aber nicht nur um fragwürdige Interessenverquickungen, sondern auch um die Grundsatzfrage nach dem "Leitbild" des Parlamentariers. Nach Ansicht des Ex- Verfassungsrichters Hans-Hugo Klein baut der deutsche Parlamentarismus seit jeher auf ein Nebeneinander von Mandat und Beruf. Im 19. Jahrhundert bekamen die Mitglieder des Reichstags gar kein Geld, mussten also ohnehin finanziell unabhängig sein.
Leitbild ist "Abgeordneter auf Zeit"
Auch heute, argumentiert Klein, sei Leitbild nicht der dem beruflichen Leben entfremdete Politfunktionär, sondern der Abgeordnete auf Zeit, der in den "Mühen und Plagen" des gesellschaftlichen Lebens verwurzelt sei. In einem Zeitungsaufsatz kritisiert der frühere Verfassungsrichter die Pflicht zur Offenlegung: Sie schüre "Neidkomplexe" und übe damit Druck auf den Abgeordneten aus, den Nebenjob aufzugeben.
Das Bundesverfassungsgericht schien freilich im Urteil von 1975 eher den gewählten "Staatsfunktionär" vor Augen zu haben, dem nicht einmal die 40-Stunden-Woche für seine Aufgaben als Volksvertreter reiche. Wer also seinen Beruf zumindest teilweise weiter ausüben wolle, müsse bis zu 120 Stunden pro Woche arbeiten, meinten die Richter. Experten halten allerdings - zumindest rhetorisch - eine höchstrichterliche Selbstkorrektur für denkbar, weil das Urteil die Weichen zu sehr Richtung Berufspolitikertum gestellt habe.
Ob das höchste deutsche Gericht aber letztlich die Entscheidung der gewählten Volksvertreter umdrehen wird, die sich die Regeln ja selbst verordnet haben, gilt als ungewiss. Immerhin sei Transparenz in einer Demokratie ein legitimes Ziel, meint der Staatsrechtler Joachim Wieland. Dabei hegt er durchaus Sympathie für den berufstätigen Abgeordneten - weil der sich eher dem Regiment der Partei entziehen kann: "Wer wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht, kann sich auch abweichende Meinungen erlauben."
Der ewig grinsende Einreiher, der im Alter von 16 Jahren mit unglaublichen 30 Sachen auf dem Mofa fuhr, um zu beweisen, daß er ein Mann ist, der führt uns vor und zockt ab. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich darüber lachen. Aber das ist mir im Halse gestecken blieben.
Wenn ich fürs Pinkeln auch noch bezahlt werde, glaube ich das gerne.
Ja, es ist kein Wunder dass dieser Halbtags-Politiker unser geiles Land immer mehr in den Dreck fahren.
* Klinsi for President *
Ich denke der Schaden den allein Friedrich Merz gegenüber dem Steuerzahler jedes jahr anrichten dürte locker die Kosten vom mehr als 1000 Hartz IVer übertreffen.
Und wenn die Richter meinen das sie sich gegen das Volk ein Urteil machen können dann wird es Zeit diese Blase aus Politiker, Richter,Eliten und Spitzenbeamte ihr Fundament abzufackeln! Diese vier besagten Gruppen leben schon lange nicht mehr in einer Demokratie sondern üben als Wächter des heiligen Krals eine from der totalen Monarchie aus!
Preisgabe von Abgeordneten-Nebeneinkünften ist keine Zumutung / Von "Berufsverbot" könne keine Rede sein!
Es ist auch keine "Zumutung", dass das Abgeordnetenmandat "im
Mittelpunkt der Tätigkeit" eines Parlamentariers mit "Neben"-Beruf
stehen soll. "Die Abgeordneten haben einen Auftrag von ihren Wählern. Diesen Auftrag müssen sie so ausführen, wie ihr Gewissen es ihnen sagt. Das bedeutet, dass sie sowohl in Berlin als auch in ihrem Wahlkreis für ihre Wähler entsprechend ihrem Auftrag da sein müssen!
Fazit: Bei 18 Nebenjobs ist Merz nur noch für sich selber da!
Wer soviele Jobs hat, der hat kaum noch Zeit anständig zu essen oder nachzudenken (das kostet Zeit, und jeder kennt den US-Spruch: only Loseres have lunch)?
Ich denke mal, daß die Curry-Wurst-Kultur (eingeführt von einem ominösem Gerd S.) einen großen Teil dieser Nebenjobs verursacht hat, denn:
1. Die Curry-Wurst-Kultur hat dazu geführt, daß man mehr Jobs annehmen kann, als man bewältigen kann
2. Wenn man die Arbeit nicht wegkriegt, wirft man das Papier einfach in den Müll, so wie eine Curry-Wurst, die zuviel war
3. Als Nachkriegskinder können wir nie von etwas genug bekommen, sei es von Arbeit oder von Curry-Wurst, auch wenn wir das nicht mehr wegschaffen können
4. Sinnvolle Arbeit in Nebenjobs ist nur möglich, wenn man sich Zeit läßt und sich überlegt, was man eigentlich macht. Leute, die Curry-Wurst in sich reinstopfen, können das einfach nicht, sie sind vercurrywurstet und das Ergebnis ihrer Mahlzeit und ihrer Arbeit ist immer: Durchfall
5. Warum heißt es eigentlich "Nebenjob"? So wie der Merz täglich an seine Curry-Wurst zu Mittag und Abends denkt, denkt er auch an seine Beschäftigungen außerhalb des Bundestags. Ich denke mal, sein einziger Nebenjob ist der als Abgeordneter. Ist ja auch klar, im hohen Hause gibts keine Curry-Wurst mehr, seit Merkel vielleicht Thüringer Würstchen, aber wer will das schon? Das kann man keinem zumuten.
Ohne Zweifel finde ich müssten die Einkünfte, die mit Nebenjobs erzielt werden offengelegt werden! Also, das Geld, was er jeweils bekommt, öffentlich mitgeteilt werden!
Grundsätzlich muss ja jeder Arbeitnehmer, auch jeder Beamte, sich Nebentätigkeiten von seinem Arbeitgeber, oder Dienstherren genehmigen lassen. Warum ist das bei MdBs und MdLs anders? Sicherlich müsste es eine allgemeine Regel geben, denn hier kann nicht ein einzelner darüber entscheiden.
Nur eben Job ist nicht gleich Job!
Es gibt sicherlich so auch Menschen, die einen Volltimejob haben und auch nocht 10 Nebentätigkeiten, oftmals aber unbezahlt nachgehen. Sie sind Jugendwart im Sportverein, Kassierer im Kegelclub, schenken Kaffee in Seniorengemeinschaft aus, sammeln die Kollekte jeden dritten Sonnntag be der Messe ein, etc.
Ein einfaches Aufsichtsratsmandat, bei einer kleineren Firma, oder auch einer kleinen gemeinnützigen Organisation mit keinen besonderen Schwierigkeiten, nimmt sicherlich noch nicht mal 10 Stunden im Jahr - sprich weniger als 10 Minuten am Tag in Anspruch.
Doch da wo einfach die Arbeit des Paralamentariers leiden müsste, da muss auch die Berechtigung für Nebentätigkeiten sein Ende finden. Auch wenn manch einer meint, er könnte ein Vollzeittätigkeit, mehrere Nebentätigkeiten etc. mit seinem Mandat kombinieren, muss man ihm vorwerfen, dass er sein Mandat nicht ernst nimmt. Doch auch da, haben sicherlich auch die Parteien eine Hauptverantwortung- warum nomieren sie denn immer wieder die Leute, die schon zig Nebenjobs haben? Denn die werden doch bei der Nominierung vollumfänglich, sogar schon frühere und schon lange nicht mehr aktuelle, gross und breit, als teil der Persönlichkeit dargestellt, und sollen ja noch als Positivum für gerade diese Person gelten!
Auch mag es Jobs geben, die österreichischen Pagobet Sportwettenhängen mit einem bzw. anderen Job zusammen bzw. auch mit der politischen Tätigkeit. Das beispielsweise ein Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, gleichzeitig im Aufsichtsrat der Post, der bahn, und/ oder ähnlicher halbstaatlicher, bzw. in Unternehmen mit staatlichen Anteilen, ist doch Teil der politischen Aufgabe - wie es auch üblich ist, dass Stadträte in den kommunalen Betrieben ihre politischen Auftrag wahrnehmen.
Leider hat man den Friedrich nicht gelassen...
Übrigens ist die Hauptfunktion der Abgeordneten
die Kontrolle der Regierung, und nicht das Regieren.
Es gibt wirklich Wichtigeres als sich über Nebenjobs von Politkern aufzuregen, wirklich, glaubt es mir.
Na also zum Beispiel mein Nachbar von Gegenüber, der grüßt mich nie, obwohl ich immer freundlich zu ihm war oder wenn ich meinen Kühlschrank aufmache & feststelle das schon wieder keine Milch da ist oder das Weihnachten vor der Tür steht (ich mache aber nicht auf) & ich mir schon wieder den Kopf zerbrechen muß wann ich mich ins Getümmel stürze.
Es gibt eine Menge Dinge worüber ich mich aufregen könnte, aber mit zunehmenden Alter/Erfahrung wird Mann gelassener, also meistens, nicht immer & jetzt sage ich gerade leise vor mich hin: Ruhig, ganz ruhig, rege dich bloß nicht wieder auf...
"Ruhich, janz ruhich, ruich Junge jaaaaanz ruhich ..."
Gottseidank darf ich das DeppenDuo nochmal erleben, ich freu mich drauf, daß der Henry endlich mal die Fresse so voll kriegt, wie er es verdient hat.
Jetzt fragt man sich: was hat das mit Nebenjobs zu tun?
NICHTS.
Ist mir auch scheißegal, ich hasse Henry Maske und Manfred Wolke.
Oder sich bei dem Schützenfest, oder den Unionsfrauen zu zeigen! Dafür wählen wir schliesslich die Leute, dass sie unser Land voranbringen, und eben mit Vorschlägen und Regelungen, aber auch durch zielgerichtete Arbeit, dafür sorgen, dass wir unsere schlimmsten Probleme, wie Arbeitslosigkeit, die Ausuferung der Sozialsystem etc, in den Griff bekommen.
Meine wir bräuchten überhaupt nicht soviele Leute. Ein Abgeordneter im Bundestag hat ja wohl mind noch selber 2 weitere Leute beschäftigt und sorgt wohl auch für eben wohl mindestens noch einen weiteren Arbeitsplatz, der für Dienstleistugnen etc. für ihn zur Verfügung stehen muss, Fahrbereitschaft, Reinigung Büros, etc.
Würde also dann bedeuten, dass wir mit jedem Wegfall eines Abgeordneten, dann auch drei weitere Löhne einsparen könnten. Damit könnte man dann prima vielleicht Arbeitsplätze für 10 Arbeitslose schaffen!
Und die jetztigen Abgeordenten könnten sich auf ihre Bebenjobs konzentrieren - nur will die dann wohl keiner mehr, wenn sie keinen Einfluss mehr auf die Politik haben.
Und das zeigt ja dann ganz deutlich, dass diese Leute ihre Nebenjobs nicht deshalb haben, weil sie sooo "gut" und kompetent sind, sondern weil man sich von ihrer Tätigkeit als Abgeordneter etwas erwartet.
Wenn man es streng auslegt, ist dann wohl fast jede Nebentätigkeit eine Art Einflussnahme!
ansonsten ist es schon beeindruckend wie ein strunzdummer typ wie maske einen auf intellektuell macht.
bei beckmann habe ich vor staunen den mund gar nicht mehr zu bekommen.