Sozialversicherte werden systematisch betrogen ...
und dann nichts leisten. Als nächstes werden lückenlos alle Konten und Depots überwacht
um dort die Enteignung der deutschen Bevölkerung fortzusetzen. Am besten alles auf-
lösen und abheben. Wo nix ist ist bekanntermaßen nix zu holen.
Der Rest (ALGII) wird aus normalen Steuern finanziert. Also Steuer rauf und ALGII erhöhen. Das Gejammer und Gejaule hier am Board wird grandios sein.
Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Viele Grüße
....................../´¯/)
....................,/¯../
.................../..../
............./´¯/'...'/´¯¯`·¸
........../'/.../..../......./¨¯
........('(...´...´.... ¯~/'...')
..........................'...../
..........''............. _.·´
..........................(
.............................
aus dem Ruhrpott
Quer durch alle Parteien ist eine richtige Reform sowieso nicht möglich.
Jeder will seine Klientel nicht verärgern.
Das wäre aber unausweichlich.Das das Ziel der Weg ist, wird leider der Bevölkerung nicht vermittelt.
Somit bleibt es beim Stückwerk.
mit dem rest finanziert stolpe die nächste runde im maut-spektakel, hehehe.
mfg
gf
50% der Arbeitslosenvers.-beiträge reichen aus um
die Arbeitslosen 1 Jahr mit Arbeitslosengeld zu versorgen -
der Rest versickert im Bürokratiedschungel der Bundesagentur
für Arbeit, AB-Massnahmen und der Umschulungsindustrie
angeführt von den lieben Gewerkschaften (hängen dieses Thema
daher nicht an die Größe Glocke).
Dabei könnten 50% dieser SOZ-Vers. Beiträge direkt beim
Versicherten bzw. dessen Arbeitgeber landen. Damit könnte man
sich zusätzlich absichern oder zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Oder Beitrag beim alten lassen und dafür 2 Jahre Arbeitslosengeld.
Fazit
die Arbeislosenversicherung ist eine Kastensteuer
damit ist m.E. der Begriff Enteignung gar nicht weit hergeholt
gruß Maxp.
Was ist denn mit meinen Kindern, wieviel sollen die denn später mal für mich an Beiträgen zahlen???
Ich will denen mal nicht auf der Tasche liegen.
Aber das kümmert doch keine Sau, Beiträge für alle müssen erbracht werden,aber wehe Du bist derjenige der Ansprüche in 30 Jahren hat.
Dann gute Nacht !
1. der Beitrag der Haftpflichtversicherung richtet sich nach
dem individuellen Risiko und nicht nach dem Einkommen
2. niemand wir in die private Haftpflichtversicherung gezwungen
während andere (Beamte) Beitragsfrei mitversichert
und im Gegensatz zum Beitragszahler rundum abgesichert werden.
3. du musst nicht mitbezahlen, dass andere als von dir versicherte
Risiken (z.Fortbilungsmassnahmen) immer teurer werden.
gruß Maxp.
Nicht immer nachplappern, was die Blödzeitung von sich gibt.
Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Viele Grüße
....................../´¯/)
....................,/¯../
.................../..../
............./´¯/'...'/´¯¯`·¸
........../'/.../..../......./¨¯
........('(...´...´.... ¯~/'...')
..........................'...../
..........''............. _.·´
..........................(
.............................
aus dem Ruhrpott
Kann man da nachsehen:
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/i.html
von daher ist dein vergleich nicht nur unpassend sondern ziemlich dümmlich.
nix für ungut.
mfg
gf
aus meiner sicht kann man nur hoffen, daß aus den "mo-demos" möglichst bald "mo-di-mi-do-fr-demos" werden gegen diese wi**er...
2. für dich werde ich demnächst den konstruierten zusammenhang zwischen ALV und maut EXTRA mit einem dicken I (für ironisch) kennzeichnen.
3. mein ALG ist eben nicht beitragsabhängig. ich kann zahlen bis ich dusselig bin, mehr als ein jahr gibts keine leistungen. wo bitte ist da die beitragsabhängigkeit???
mfg
gf
05. August 2004 Die Arbeitsmarktreformen könnten Rechtsexperten zufolge dazu führen, daß die deutschen Sozialgesetze teilweise nicht mehr verfassungskonform sind. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht, sagte der Chemnitzer „Freien Presse“ nach den Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung sei es verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, Beiträge in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttolohnes für diese Versicherung zu erheben.
Leiste ein soziales Zwangssicherungssystem deutlich weniger, als der Bürger bei privater Vorsorge erzielen könnte, delegitimiere sich dieses System unter dem Gesichtspunkt der im Grundgesetz festgeschrieben Persönlichkeitsrechte. Die allgemeine Handlungsfreiheit werde verletzt, ohne daß dies mit einer adäquaten Gegenleistung begründet werden könnte, wurde Spellbrink zitiert.
Der Kölner Verfassungsrechtler Heinrich Lang vertrat ebenfalls in der „Freien Presse“ die Ansicht eines erhöhten Eingriffs in die Grundrechte. Zur Begründung sagte Lang, erworbene Ansprüche seien nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung, sondern auch bei der Kranken- und Rentenversicherung per Gesetz gestrichen worden.
Qualle: www.faz.net