Empfindliche Kürzung der Alo-Hilfe geplant
Die Absenkung würde für die rund 1,5 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe empfindliche Einkommenseinbußen bedeuten. Arbeitslosenhilfe-Empfänger bezogen im Jahr 2000 durchschnittlich etwa 530 Euro monatlich. Der Durchschnitts-Satz der Sozialhilfe lag im gleichen Jahr bei nur 276 Euro. Allerdings sollen auch künftig die familiären Bedingungen der Betroffenen berücksichtigt werden, hieß es.
Weitere Zuschläge sollen erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger und die bisherigen Arbeitslosenhilfe-Bezieher erhalten können, wenn sie sich nachweislich aktiv um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Die Sozialhilfe soll nach den Plänen insgesamt entrümpelt werden. Insbesondere für unter 25-jährige Sozialhilfe-Empfänger soll es Verschärfungen geben.
Die Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die von 2004 an zu einem Arbeitslosengeld II zusammengefasst werden, war von der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts im vergangenen Herbst empfohlen worden. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte am Mittwoch eine Senkung der Arbeitslosenhilfe auf "leicht oberhalb" der Sozialhilfe angekündigt.
Und nach der Kürzung der Hilfe, wird der nächste Schritt die weitere Kürzung des Arbeitslosengeldes sein. Und dann ?
Wegen Geld 50% über Sozialhilfeniveau zahle ich nicht 6,5% von meinen Brutto ab.
Dann soll man die 6,5% aufgeben und die Versicherung auf freiwillige Basis stellen. Damit bekommt die, welche sich nicht versichern nix und der Rest in Abhängigkeit der freiwillig eingezahlten Beiträge.
Damit kann sich jemand der nie gearbeitet hat und zu Hause ausruht, sich dass "nur noch" auf Sozialhilfeniveau erlauben ! Damit gibt es kein "Arbeitslos und Spaß dabei"-auf Kosten der anderen geben !
Aber typisches Kommunistisches Denken - mehr Staat - weniger Eigenverantwortung !!
Gruß
Nobody II
Damit wird die paranoide Grüne finanziert. Die geht mit meinen Beiträgen fast 20 Jahre eher in Rente !
System kaputt - der Einzahler ist der Dumme !
Gruß
Nobody II
Bei Gewährung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist die Verpflichtung in der Regel auf den 1. Grad der Verwandtschaft (Eltern « Kinder) begrenzt.
Nur mal so nebenbei: Was hat so ein Mädel noch für Berufsaussichten???
Quali 1996 mit schnitt 3 und anschliessend 4 Schulausbildungen abgebrochen... Die kriecht doch nix mehr oder???
- Belastungen aus selbstgenutztem Haus
- Verluste aus V+V
usw.
Es gibt viele Tricks.
Deine Schwester hat immer Chancen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch,
sorry, Weg.
- Kreditzahlungen für das haus (davon hat die auch die hälfte gekriegt... und schon verbacken!!!)
Na dann is klar...
So - und wenn wir das abgehakt haben, können wir über Arbeitslosenhilfe und Stütze diskutieren.
Egal... auf alle fälle find ich das richtig das das gekürzt wird... Dann lässt die Motivation nach arbeit zu suchen net so schnell nach!!!
Ein 45jähriger Behinderter wird a-los, da seine
Fa. dicht macht.
Einige Zeit kriegt er Arbeitslosengeld.
Und dann? Einen neuen Job?