HAA, Telekom - aus - endlich; Die letzte Meile ist
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.01 21:41 | ||||
Eröffnet am: | 25.04.01 19:35 | von: erzengel | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 25.04.01 21:41 | von: ernu | Leser gesamt: | 2.685 |
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die Telekom ist das. Da redet der Kerl von Pennystock! *Kopfschüttel*
BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Monopolist Telekom darf seinen Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile"
nicht die Bedingungen diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der
Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten
nicht marktbeherrschende Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das Unternehmen verpflichtet, die
letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu
stellen. Die Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure Leitung
vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann bringen. Dem folgten die Richter nicht.
GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN Das
Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der Vorinstanzen, die bereits den
entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom verfüge bundesweit allein über ein
Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem
Telekommunikationsgesetz zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern
so Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die Telekom erlangen
könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik einsetzen können.Mit seiner Entscheidung
stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass Deutschland nicht hinter das europäische
Liberalisierungstempo zurückfällt, kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes
der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am Mittwochabend das Urteil. "Die
Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."
URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE Mit der Entscheidung
werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann
Arcor und die Kölner Firma Net Cologne Recht.Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im
Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen der
enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern seien auf das Netz des
früheren Staatsbetriebs angewiesen.
Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der Zugang zum Netz könne nur in
Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb
Gruß
ernu... wieder
PS: @erzengel... Dachte, du hast das ernsthaft gemeint! *g*
Ich denke immer an die vielen Aktionäre die letztmals gezeichnet hatten und auf ihren Aktien sitzen geblieben sind! Ich natürlich auch!
Nix für ungut!
Auch i-Net via Strom- oder Kabel/Satelit etc.
Auch die o. beschriebene Situation, daß diese eintreffen könnte.
Ich hatte diese Aktie nie, weil ich schon immer eine Abneigung gegen
R.S. und dieses Unternehmen hatte, bzw. die Abzocke dieses Untern.
Also, ich hoffe Du machst noch woanders viel, viel, viel Gewinn.
Erzi
ROUNDUP: Deutsche Telekom nimmt Hürde auf Sprung zu US-Mobilfunkmarkt
WASHINGTON (dpa-AFX) - Auf dem Sprung zum US-Mobilfunkmarkt hat die Deutsche Telekom die letzte
entscheidende Hürde genommen. Die zuständige US-Aufsichtsbehörde (FCC) erlaubte dem deutschen
Konzern am Mittwoch die Übernahme des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream . Die Fusion war in den
Vereinigten Staaten wegen des hohen Staatsanteils der Deutschen Telekom umstritten gewesen. Durch sie
erhält die Telekom auch die Kontrolle über den US-Mobilfunkanbieter Powertel . Die FCC befand, dass die
Fusion dem öffentlichen Interesse der USA nicht entgegenstehe. Sie nutze vielmehr den amerikanischen
Verbrauchern, da geplant sei, das VoiceStream-Netz national und international auszubauen. Die Deutsche
Telekom sei weder bestrebt noch in der Lage, den Wettbewerb auf dem US-Markt zu verzerren. Die Anliegen
des US-Justizministeriums und der Bundespolizei FBI in punkto nationaler Sicherheit und Rechtsvollzug
seien durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Behörden und dem Konzern abgedeckt.
Gegen die Übernahme hatte sich in den USA eine Front von Gegnern unter der Führung des einflussreichen
Senators Ernest Hollings gebildet. Hollings wollte erreichen, die Übernahme heimischer Telefonkonzerne
durch ausländische Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsanteil prinzipiell zu untersagen. Die
Deutsche Telekom ist noch zu 58 Prozent in Bundesbesitz; mit der milliardenschweren
VoiceStream-Übernahme sinkt der Staatsanteil auf knapp 46 Prozent. Die Fusion wurde im Juli 2000
vereinbart. Für VoiceStream arbeiten rund 9000 Menschen./löw/FP/sk
25.04. - 21:26 Uhr