soll die pendlerpauschale abgeschaft werden
Seite 4 von 5 Neuester Beitrag: 15.05.06 18:37 | ||||
Eröffnet am: | 27.05.05 13:41 | von: skyline2004 | Anzahl Beiträge: | 120 |
Neuester Beitrag: | 15.05.06 18:37 | von: skyline2004 | Leser gesamt: | 5.761 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | | 5 > |
Stimmt ! Der Arbeitnehmer muss sie zur Zeit bezahlen - die Pendlerpauschale für andere. Über seine Steuern nämlich. Diejenigen, die sich den Luxus leisten können und wollen, weit von ihrer beruflichen Wirkungsstätte entfernt zu wohnen, diejenigen wollen sich von anderen, in der Mehrheit Arbeitnehmern, diesen Luxus teilfinanzieren lassen.
-> ständig umziehen ist ja wohl kaum die lösung des problems! und unter "luxus" verstehe ich etwas anderes, als z.b. jeden tag 3 stunden im auto zu sitzen. immer wieder diese weltfremden argumente *kopfschüttel*
gruß :-))
von mir aus sei es, wie es ist:
Aber jeder kann selber wählen, wo er arbeitet und wo er wohnt. Wenn jemand lange fahren muss, dann hat derjenige es selber so geplant.
Warum kommt er dann auf die Idee, sich die Folgen seiner Planung von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen ?????? Womöglich hat er vorher noch die Eigenheimzulage kassiert und dadurch noch einmal dem Bürger in den Geldbeutel gegriffen !!!!
vielleicht sollten wir alle zigeuner werden?! für unsere kinder ist das ausbildungstechnisch sicher "GANZ TOLL"!?!
wie auch immer: was einfach gar nicht sein kann, ist, daß der unternehmer die kosten absetzen kann und der arbeitnehmer nicht!? oder wie soll das plausibel begründet werden!?
gruß :-)
Niemand darf diese Kosten der Allgemeinheit aufbrummen können.
Dein Beispiel ist sicher nicht das Musterbeispiel. Aber auch in dem von dir erwähnten Beispiel wird es Lösungen geben.
Letztendlich bleibt es asozial, wenn Mittel der Allgemeinheit dafür missbraucht und verschwendet werden, um einigen einen gewissen Luxus zu finanzieren. Die Hilfe der Allgemeinheit sollte sich auf Notfälle beschränken - in diesen Fällen aber dann auch wirksam sein.
und jetzt erklär mir doch bitte mal, warum die absetzungsmöglichkeit für unternehmer in ordnung ist!? auch hier werden der allgemeinheit die kosten einzelner aufgebrummt...
Ich halte solche Absetzungsmöglichkeiten für falsch !
Hier wird Bürokratie erzeugt, um Subventionen abzuscheffeln. Das ist alles !
Da wird wieder mal das alte Schlachtgebrüll ausgepackt ("Weg mit den Subventionen", "Wer bestellt, soll bezahlen", usw.), ohne Berücksichtigung der Probleme.
P.S. Du sprachst von "asozial". Du meintest doch sicher "unsozial", stimmts?
ajuch asozial.
Zur Erklärung:
Asozial ist für mich die Abkürzung für antisozial und steht für mich für Abzocke, Wegscheffeln, Ausbeuten, Klauen und Ähnlichem.
Nichts anderes ist die Pendlerpauschale !
gruß :-)
nun eiere doch nicht herum !
Vorhin waren wir uns noch einig, dass es das Gerechteste ist, wenn niemand sein Privatvergnügen sich von der Allgemeinheit bezahlen lassen darf. Wir alle können es uns einrichten, wie wir wollen und sollten auch das Ergebnis selber vertreten und bezahlen müssen. Wir alle würden davon auch den Nutzen tragen; denn auf die Steuerbelastung müsste sich das natürlich auch positiv auswirken. Nur der Abbau ungerechtfertigter Subventionen führt zu mehr Einsparung öffentlicher Gelder, zu weniger Steuern, zu weniger Bürokratie und damit zu mehr Gerechtigkeit.
Wenn die Pendlerpauschale abgeschafft wird, wird das vom BVG rückgängig gemacht. So einfach ist das, braucht man eigentlich gar nicht drüber reden.
Und wenn wir schon beim abschaffen aller Privilegien sind dann sollte z.B. die Beamten keine Subvention für Ihre Pension mehr erhalten weil diese Gruppe alles für Ihre Rente aus Steueraufkommen subvenstioniert bekommt.
Es gibt wirklich sehr viel alte Erbhöfe die auch meiner Meinung nach abgeschafft gehören und dazu gehört auch die Pendlerpauschale! Die fahrt mit dem PKW von der Arbeit nach Hause, weil man die Familie sehen will ist eindeutig privater natur und hat wirklich nichts in der Steuer zu suchen. Und das ist doch privat. Es kommt immer auf die Perspektive an. Außerdem sieht der Steuerpflichtige meist längere Wege als das Finanzamt. Wenn wir diese Tatbestände wegnehmen und dafür lieber die Steuersätze senken, bleibt die Ersparnis für den Bürger die gleiche. Nur dass er dafür keinen Schuhkarton voller Quittungen mehr durchackern muss. Nach dem Abschaffen der Pendlerpauschale braucht der Normalbürger für seine Steuererklärung auch weniger Zeit und muß nicht auch noch herumlügen.
Auch ist es richtig um Gerechtigkeit herzustellen die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit komplett zu streichen. Es gibt keinen einzigen Unternehmer oder Selbständiger der dies in seine Buchhaltung ansetzen darf, aber für Arbeitnehmer gibt es diese Privileg.
Es gibt 163 Privilegien im geltenden Steuerrecht und im Beamtenrecht gibt es weitere über 1000 Privilegien für unser Beamten und Politiker, da sehe ich jede Menge potential diese Subventionen ohne Rücksicht auf Personen und Politiker vollständig abzubauen!
Fazit: Der Fisch stinkt bekanntlich am Kopf und das sind unsere Damen und Herren aus der Politik und ihre nachgelagerten Behörden und Beamten die dieses Land als Schmarotzer vollständig auszerren!
c) Die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht maßgebliche finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst der einfache Gesetzgeber nach dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip. Danach unterliegt der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/beruflichen) Erwerbsaufwendungen sowie den (privaten) existenzsichernden Aufwendungen andererseits. Deshalb sind Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit gemäß §§ 4, 9 EStG und existenzsichernde Aufwendungen im Rahmen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen gemäß §§ 10 ff., 33 ff. EStG grundsätzlich steuerlich abziehbar. Dagegen mindern Aufwendungen für die Lebensführung außerhalb des Rahmens von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 12 Nr. 1 EStG nicht die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage; dies gilt gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch für solche Lebensführungskosten, "die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Die verfassungsrechtlichen Dimensionen dieser gesetzlichen SystemaBVerfGE 107, 27 (47)BVerfGE 107, 27 (48)tik hat die neuere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung in differenzierter Weise konturiert:
51§
aa) Zum objektiven Nettoprinzip hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen, ob die Geltung dieses Prinzips des Einkommensteuerrechts auch verfassungsrechtlich geboten ist; jedenfalls aber kann es der Gesetzgeber beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und darf sich generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 [237]). Hiernach entfaltet das objektive Nettoprinzip Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen: Zu ihnen gehört die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer (vgl. BVerfGE 99, 280 [290]); Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung bedürfen eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 [290]).
52§
bb) Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips ist das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie zu beachten (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198 [206 f.]; 87, 153; vgl. auch BVerfGE 89, 346 [354 f.]; 99, 216 [232 ff.]). Wieweit über den Schutz des Existenzminimums hinaus auch sonstige unvermeidbare oder zwangsläufige private Aufwendungen bei der Bemessungsgrundlage einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, ist verfassungsgerichtlich bislang noch nicht abschließend geklärt. Frühere Entscheidungen (vor der Rechtsprechung zur Verschonung des Existenzminimums) hatten bereits dem Grunde nach gefordert, das Einkommensteuerrecht müsse solche zwangsläufigen Aufwendungen "berücksichtigen" (vgl. BVerfGE 43, 108 [120]; desgl. 61, 319 [344]; 66, 214 [223]). In neuerer Zeit hat der Erste Senat (vgl. BVerfGE 89, 346 [354 f.]) speziell zu Ausbildungskosten für Kinder jenseits des Existenzminimums eine staatliche Verpflichtung angenommen, solche Kosten teilweise zu übernehmen oder "wenigstens bei der Besteuerung der Eltern als Minderung ihrer Leistungsfähigkeit anzuerkenBVerfGE 107, 27 (48)BVerfGE 107, 27 (49)nen". Generell -- außerhalb des Feldes familiärer Unterhaltspflichten -- ist jedoch wenig geklärt, ob und wieweit zwangsläufiger privater Aufwand von Verfassungs wegen einkommensmindernd zu berücksichtigen ist, wie etwa der Streit um die vor- oder nachgelagerte Besteuerung von Renten zeigt (vgl. BVerfGE 105, 73 [82 ff.]).
Die zweijährige Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung wurde vom Gericht kassiert.
Was ich nicht verszehe ist, dass die Politik von Juristen verseucht ist, aber so was offenbar gar nicht bekannt ist.
Nach diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben sind beide Verfassungsbeschwerden begründet.BVerfGE 107, 27 (49)
56§
BVerfGE 107, 27 (50)1. Die grundsätzliche Abzugsfähigkeit der Kosten einer betrieblich oder beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist traditioneller Teil der Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen. Auch im Schnittbereich von beruflicher Sphäre und privater Lebensführung liegende Mobilitätskosten werden als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt. Danach gehören -- hinreichend folgerichtig -- vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen, obwohl solche Aufwendungen wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mitveranlasst sind. Ähnliches gilt etwa für die Kosten beruflich veranlasster auswärtiger Übernachtungen, vor allem aber auch für die beruflich begründete doppelte Haushaltsführung: Auch wenn die Begründung des zweiten Haushalts am Arbeitsort im Wesentlichen beruflich veranlasst sein mag, so ist doch die Entscheidung, zusätzlich den alten Hausstand als Wohnsitz beizubehalten, aus der Sicht des Steuerpflichtigen in aller Regel der Privatsphäre zuzuordnen.
Wenn man die sämtlich abschaffen würde, könnte man die Einkommensteuer auf 25 % senken.
Das sei durchgerechnet. Und das sei viel gerechter, als es Gutverdienern zu erlauben, kreativ ihre Steuern zu drücken.
Sagte gestern Abend Prof. Paul Kirchhoff im TV zu Herrn Voß.
(Sendung des SWR von der Bühler Höhe, wenn ich mich richtig erinnere)
MfG
kiiwii
Sicher ist es für den Kleinverdiener-Arbeitnehmer bitter, jeden Tag z.B. 50 km zur Arbeit und wieder zurück zu fahren, (zum einen wird er froh sein, überhaupt einen Job zu haben, zum zweiten verlangt man von ihm Flexibilität auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt - das sagt zumindest die Politik), die er dann von seinem hart verdienten Geld abknapsen muß - sofern die Pauschale fällt. Das ist sicher eine Realität, die es häufig gibt, und die ich in die Schublade "unfreiwillig" einsortieren würde.
ABER es gibt eben auch eine andere Wirklichkeit - und von diesen Leuten kenne ich selber eine ganze Menge:
Job in der Stadt X - gut bezahlt - Haus gebaut oder gekauft - wo? Natürlich am Stadtrand bzw. auf dem Land - Entfernung zur Arbeit +- 50 km einfacher Weg - Warum? - Grundstücke etc. günstig - und die Luft ist so sauber, die Wiesen so grün, und da ist einfach nicht soviel Verkehr - Also erst mal Eigenheimzulage kassieren - ab Einzug jeden Werktag pendeln - natürlich mit dem Auto - suventioniert durch alle Steuerzahler - auch die, die (siehe Bsp. 1) weder das Geld haben, sich ein Häuschen zu kaufen - oder die, die in der Stadt wohnen müssen oder wollen, und den zusätzlichen Lärm und Dreck derjenigen ertragen müssen, die jetzt im Grünen wohnen - Quintessenz: diejenigen, die freiwillig ins Grüne ziehen, durch billigeres Wohnen Kosten sparen, wollen sich durch andere jetzt ihren Mehraufwand durchs Pendeln auch noch finanzieren lassen?!
Nö, finde ich unsinnig.
Ich will jetzt hier nicht noch ein neues Fass aufmachen bezgl. Landschaftszersiedelung mit all seinen Konsequenzen wie Bodenversiegelung etc .... anderes Thema ...
aber von dieser Gruppe Pendler gibt es sicher mehr, als so manchem hier argumentativ lieb sein mag. Und ich bin der Meinung, dass ich meine Entscheidungen im Leben eben auch in aller Tragweite selber verantworten muß - und wenn sich die Parameter ändern (z.B. weil kein Geld mehr da ist, um es aus dem Säckel an bestimmte Personenkreise zu verteilen), dann habe ich eben Pech gehabt - kann aber nicht immer nach dem Staat rufen!
Macht Vorschläge, die überhaupt nicht durchgerechnet sind.
Und jammert über Ausnahmetatbestände, aber in seinem Steuerkonzept lässt er explizit die Absetzung von Parteispenden und Parteimitgliedsbeiträgen zu - die gewiss nichts mit beruflichen Aufwendungen zu tun haben, es sei denn, man will in oder durch die Parteien Karriere machen.
Die indirekten muß man erhöhen, um auch die schwarz verdiente Kohle zu erwischen; 20 % MwST wär O.K. Trifft allerdings sehr hart alle diejenigen, die Renten und Pensionen beziehen (rd 20 mio Menschen), bzw. prinzipiell alle Transfereinkommensbezieher.
Quasi 'ne indirekte Rentensenkung.
MfG
kiiwii
Nur so eine Idee.