Löschung
Patrick sagt, es gäbe keine Chance
Ich weiß es nicht, weil sie die tatsächlichen Zahlen nicht zeigen.
https://...assen%2F26725870.html&usg=AOvVaw1QupxazI-eHqCfK37y0OaS
Streichen Sie die Nullbudgets 2017 und 2018 und was ändert sich?
Vielleicht, dass er sie von der Seite nehmen kann und sie die Leute, die sie betrachten, nicht in die Irre führen?
Das verstehe ich nicht.
Die gehen dann eben an die Banken als Gläubiger....
liebes DSW-Mitglied,
nachdem es schon wieder einige Zeit her ist, dass wir Sie in Sachen Wirecard mit einem Update versorgt haben, möchten wir heute auf die Entwicklungen in den letzten zwei Monaten etwas detaillierter eingehen.
Dabei möchten wir uns unser heutiges Rundschreiben in drei Teile untergliedern.
Zunächst möchten wir über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten.
Danach soll es um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Aufklärung des Wirecard-Skandals, insbesondere in Bezug auf EY gehen.
In einem dritten Teil möchten wir darstellen, welche Möglichkeiten Ihnen derzeit offenstehen und insbesondere das Verhältnis von möglichen Klagen und der von uns zwischenzeitlich gegründeten niederländischen Stiftung erläutern.
1. Stand des Insolvenzverfahrens
Nach den letzten Informationen aus dem Büro des Insolvenzverwalters ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren, insbesondere die Registrierung und Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Forderungsanmeldungen, noch einige Monate hinziehen wird.
Mit unserem letzten Rundschreiben hatten wir dargestellt, dass bereits zum seinerzeitigen Zeitpunkt Forderungen in Höhe von knapp 12,5 Milliarden Euro angemeldet worden waren. Es ist davon auszugehen, dass sich diese beträchtliche Summe in der Zwischenzeit nochmals erhöht hat.
Geht man weiter davon aus, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, weitere Vermögensgegenstände zu veräußern und auch die einschlägigen Versicherungen der potentiellen Anspruchsgegner in Anspruch zu nehmen, so ist ein Gesamtbetrag auf der Haben-Seite von rund 1 – 1,5 Milliarden Euro nicht unwahrscheinlich. Würde ein derartiges Vermögen zur Verteilung anstehen, so würde dies auf eine Befriedigungsquote von rund 10 Prozent hindeuten.
Zu berücksichtigen ist, dass auch weiterhin Forderungsanmeldungen möglich sind. Sofern Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, ist dies also auch noch denkbar.
Ggf. fallen für die nachträgliche Anmeldung von Ansprüchen Gebühren an. Diese belaufen sich jedoch auf lediglich rund 20,00 Euro, so dass die Gebührenerhebung nicht im Wege stehen sollte.
Sollten Sie eine Anspruchsanmeldung noch nachholen wollen, so stellen wir Ihnen bei Bedarf sehr gerne das entsprechende Formular und unsere DSW-Ausfüllanleitung dafür zur Verfügung.
2. Aktuelles zum Untersuchungsausschuss und zur Sachverhaltsaufklärung insbesondere in Bezug auf das Fehlverfahren von EY
Wie Sie verfolgen auch wir die Berichterstattung im Fall Wirecard sehr aufmerksam und haben mit Ihnen die Erfahrung machen müssen, dass sich die Nachrichtenlage fast täglich ändert. Ihre und unsere Aufmerksamkeit genießen dabei vor allem die Aktivitäten des Wirecard-Untersuchungsausschusses.
Daneben sind wir sehr erschrocken über die Nachrichten, die uns in Bezug auf das Wirken der BaFin erreichen. Dass BaFin-Mitarbeiter mit Wirecard-Aktien und Produkten auf die Wirecard-Aktie – möglicherweise auch unter Ausnutzung von Insiderwissen – gehandelt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Dieser Aspekt wird nochmals gesondert zu beurteilen sein und ist selbstverständlich Teil unserer Recherchen und auch rechtlichen Überlegungen. Mindestens einen ähnlichen Fall soll es übrigens bei der APAS, der Abschlussprüfer Aufsichtsstelle gegeben haben. Wenn sich das bewahrheitet, sind wir natürlich auch darüber sehr bestürzt.
Wie bisher befindet sich weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Fokus unserer Prüfungen. Nachdem Vertreter von EY im Untersuchungsausschuss bislang lediglich mit Plattitüden und damit leeren Aussagen für zusätzliche Verärgerung gesorgt haben, hat sich in dieser Woche ein sehr wichtiger Aspekt ergeben. So hat der Bundesgerichtshof die Wirtschaftsprüfer von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Bisher hatte sich EY hinter genau dieser Verschwiegenheitspflicht versteckt, so dass nunmehr also der Weg frei ist, dass EY ihre Sicht und Wertung des Sachverhaltes im Untersuchungsausschuss vortragen kann.
Natürlich wird sich EY nicht selbst belasten. Allerdings möchten wir an dieser Stelle unterstreichen, dass wir von der Arbeit der den Untersuchungsausschuss initiierten Parteien und handelnden Personen, und damit den Vertretern der FDP, Grünen und auch Linken, höchst positiv beeindruckt sind und großes Vertrauen haben, dass im Untersuchungsausschuss nicht nur die richtigen Fragen gestellt werden, sondern auch die notwendige Transparenz herbeigeführt wird, um klarer auf den Fall und auf die seinerzeitigen Vorgänge schauen zu können.
Dies ist – wie wir es immer wieder betont haben – für uns der zentrale Ausgangspunkt, um Ihnen zur rechten Zeit die richtige Empfehlung geben zu können, wie Sie Ihre Schadenersatzansprüche und damit Ihre Rechte mit möglichst geringem Risiko geltend machen können.
3. Wirecard-Stiftung und Schadenersatzklagen
Die Zeit seit unserem letzten Rundschreiben haben wir dazu genutzt, unsere Ankündigung umzusetzen und gemeinsam mit Partnern eine niederländische Stiftung zu gründen. Sinn und Zweck dieser Stiftung ist, den Weg für eine weltweite Einigung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich zu machen. Dabei zielen wir nicht nur auf EY Deutschland ab, sondern auf die globale EY-Gruppe.
Derartige Stiftungen führten bereits - unter Begleitung der DSW - in Fällen wie Shell, World Online oder Fortis zu Zahlungen in Milliardenhöhe an die geschädigten Anleger.
Aus Reputationsgründen müsste auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Mehrwert einer solchen Stiftungslösung erkennen. Ein Einlenken von EY in der jetzigen Phase ist noch nicht zu erwarten. Gerade die in dem vorherigen Abschnitt erwähnte Entbindung von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht und damit die Aussagen im Untersuchungsausschuss werden die Weichen hier entsprechend stellen.
Nachdem die Stiftung gegründet ist und ihre Arbeit aufnimmt, werden auch Sie bald die Möglichkeit haben, sich bei der Stiftung kostenlos zu registrieren und über diesen Weg an einem möglichst attraktiven Vergleich zu partizipieren. Wie und wann dies möglich ist, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben genau erläutern. Wir haben übrigens bereits einen Gesprächskanal zu EY konstituiert. Es bleibt abzuwarten, ob EY und ggfs. auch dritte Adressen sich für eine Entschädigungslösung für die betroffenen Investoren offen zeigen. Dies sollte nicht nur im Interesse von EY, sondern vielmehr auch anderer Adressaten sein, damit dauerhaft die Existenz einer vierten großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die deutsche Wirtschaft gesichert ist. Klar ist, dass wir bis zu einer zufriedenstellenden Lösung der Problematik im Hinblick auf die betroffenen Anleger EY ablehnen müssen, sofern diese als Abschlussprüfer in anstehenden Hauptversammlungen zur Wahl steht.
Die Stiftungslösung steht dabei neben Schadenersatzklagen, die teilweise bereits eingereicht wurden oder aber noch eingereicht werden. Insofern besteht hier keine Konkurrenz. Durch die Einreichung einer Schadenersatzklage nehmen Sie sich also nicht die Chancen, von einem möglichen Vergleich über den Stiftungsweg zu profitieren.
Ohne zu wiederholen, was wir bereits bisher in unseren Rundschreiben dargelegt haben, ist unserer Ansicht nach ein isoliertes Vorgehen gegen EY Deutschland unter gewissen Voraussetzungen sinnvoll. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder aus anderen Gründen die Verfolgung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Schadenersatzklage schon heute umsetzen wollen, steht dem also die Stiftungslösung nicht im Wege. Auch wenn Sie bereits eine Klage eingereicht haben, sollten Sie sich unbedingt bei Stiftung anmelden, um auch der Stiftungslösung die notwendige Relevanz zu geben.
Sofern Sie bereits heute klageweise Ihre Ansprüche geltend machen möchten, bitten wir Sie, sich bei uns melden.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind.
Wir werden dann einen entsprechenden Kontakt zu einschlägigen Anwälten herstellen, die sich um alles Weitere für Sie kümmern.
Ergänzend möchten wir auch darauf hinweisen, dass auch das Thema Prozessfinanzierung für uns weiterhin eine hohe Priorität hat.
Allerdings werden wir Ihnen allein einen Prozessfinanzierer vorschlagen, der Ihnen 1. das gesamte Risiko nimmt und Sie damit vollends von jeglichem Kostenrisiko freistellt und 2. so finanzkräftig ist, dass möglichst auch alle Geschädigten von einer Finanzierung profitieren können.
Abschließend bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.
Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und auch einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de
Wir verbleiben mit besten Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/RWERV
@FNFreiheit
Dazu scleimt sich der Spender bei Biden ein, Marsalek und Akhavan können konkretere Dienste bieten-
gleichzeitig splitten sich Trump und Marsalek
Trump wird President mit einer Million vom pakist Ind Spender
Marsalek wird Trumpfan , verpetzt die Dienste.
zwischendurch investiert Marsalek privatgeld in AUftauhilfe ,in Erwartung des riesenbenefits der 30 milliarden auf seine Privatunvestments
FT attacken, verstärkt duch de Masi , Erpresser
sind reaktionen auf marsaleks potent Geheimnisverrat. deswegen hilft natürl lyb Geheimdienst dagegen vorzugehen
Sarkozy hat auch irgendwie lybiengelder abgezogen
Wenn ich meine Meinung sagen muss, gibt es große Dinge, die verschwiegen werden, sowohl im Hinblick auf anstehende Zukunftsinitiativen als auch auf die Ereignisse, die zum Zusammenbruch geführt haben. Für mich weiß die deutsche Regierung viele Dinge und weiß alles, was passiert ist, und es würde mich nicht wundern, wenn Marsalek bereits in den Händen der deutschen Behörden ist.
Dinge, die im Moment nur sie wissen.
Jeder Gärtner oder Handwerker ist in der Lage auskömmlich oder mit Gewinn zu arbeiten. Warum soll das mit qualifizierten Mitarbeitern bei Wirecard nicht gehen?
Da Wirecard aber offensichtlich aus politischen Gründen kurz und klein geschlagen wurde, medial förmlich zerfetzt und auch im U-Ausschuss die falschen Fragen gestellt werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit der Fortführung eines börsennotierten Konzerns.
Eine Lösung für die vielen geschädigten Aktionäre muss aber her. So ganz kommt der „Rechtsstaat“ aus dieser Sache nicht ungeschoren raus.
Es gibt Akteure mit unterschiedlichen Interessen und unterschiedlichen politischen Ausrichtungen und auch finanziell geschädigte Großaktionäre. Die Letzteren könnte man klammheimlich in Privatverfahren entschädigen, siehe WM. Wenn das jedoch publik werden würde, kann der „Rechtsstaat“ langsam dichtmachen.
Eventuell ist die von der DSW angedachte Lösung mittels eines internationalen Fonds der Versuch die Aktionäre zu entschädigen ohne die ganzen politischen Verstrickungen und Schweinereien aufdecken zu müssen.
Man schiebt EY den schwarzen Peter zu. EY international füllt dann den Fonds auf und bekommt im Gegenzug (unter der Hand) lukrative Regierungsaufträge. Alle sind zufrieden und keiner fragt mehr nach?
Finanziell wäre ein Ausgleich geschaffen, es geht ja eh nur um bedrucktes Papier.
Das eigentliche Ziel, einen unliebsamen Konzern zu zerschlagen hätte man eben erreicht.
Wir nehmen die Kohle aus dem EY-Fonds, kaufen davon Dollar und tun diese Dollar in die amerikanischen Vorratsbehälter.
Alles so `ne Art Umbuchung ohne Gewinner und Verlierer.
Digitalisierung und Finanzindustrie kann oder darf Old-Germany eh nicht.
Nicht genau was, aber für mich wird früher oder später etwas passieren, was keiner von uns erwartet, zu viele unbeantwortete Fragen und zu viele Dinge, die sich ohne sen
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