Löschung
Und genau so läuft dieser Staat, da braucht sich doch keiner wundern wie es hier in Deutschland in den letzten Jahren massiv abwärts gegangen ist..
Die SPD-Frazen legen ihr Veto im U-Ausschuß gegen das Kreuzverhör mit Scheuer ein und im Gegenzug
hilft die CDU dem Trottel Scholz im U-Ausschuß im Fall Wirecard. Das ist der blanke Hohn, dieser Regierungsabschaum sollte sich schämen!!!! Pfui.
Ich denke es wird Zeit sich zusammenzuschließen und diesen Vollpfosten zu zeigen, was Courage, Gegenwehr und Ehrlichkeit bedeutet!
ich gehöre auch zum Club der Geschädigten.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe würde ich gerne über einen Prozessfinanzierer klagen.
Welche Angebote gibt es da und welches würdet Ihr empfehlen?
Vielen Dank und viele Grüße Hector
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...irecard-pruefung-9602750
Verkauf 20.05. (nach Telefonat mit Bafin = Insideraustausch)
Und man fragt sich, weshalb keiner bei der Aufsicht etwas tat?
Die gehören alle entlassen und persönlich verklagt.
Aber ist Insiderhandel schon Amtsmussbrauch?
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/...tml?__twitter_impression=true
@tire3000 - ich denke:ja. Insiderhandel ist ja schon ein Tatbestand. Dies bei Staatsdienern, deren Auftrag es ist, genau hier einzuwirken und dies u.a. zu verhindern, aber hallo!
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt
Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08
Ein Amtsdelikt stellt bei einer Verletzung individueller Rechte oder des Vermögens zivilrechtlich regelmäßig eine Amtspflichtverletzung dar, die eine Haftung aus § 839 BGB (Amtshaftung) auslöst, die vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist. Effektiver Rechtsschutz ist auch subsidiär (also zusätzlich) durch die Erhebung einer Feststellungsklage nach (§ 256 ZPO) basierend auf den Grundrechten gemäß Artikel 34 Satz 3 GG gegen den Staat oder die Körperschaft zu erlangen.
Zudem stellt ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und Soldaten (nicht aber bei Angestellten) regelmäßig ein Dienstvergehen dar, das oft zusätzlich in einem förmlichen Disziplinarverfahren verfolgt wird. Im Regelfall wird, abgesehen von vorläufigen Maßnahmen wie einer Suspendierung, der rechtskräftige Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor das Disziplinarverfahren (weiter-)betrieben bzw. eingestellt wird.
Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte. Es werden echte von unechten Amtsdelikten unterschieden:
Echte Amtsdelikte
Echte Amtsdelikte (auch eigentliche Amtsdelikte) sind Straftaten, die nur unter Missbrauch der Position des Amtsträgers begangen werden können:
Aussageerpressung (§ 343 StGB)
Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
Gebühren- und Abgabenüberhebung und Leistungskürzung (§ 352, § 353 StGB)
Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§ 331, § 332, § 335 StGB)
Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 333, § 334 StGB)
Verfolgung Unschuldiger und die Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 StGB)
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 353b, § 355 StGB)
Bei den echten Amtsdelikten ist im Allgemeinen die Amtsträgerschaft ein strafbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB.
Bei den Straftatbeständen der Abgabenüberhebung und Leistungskürzung gemäß § 353 StGB ist jedoch das strafbegründende Merkmal ausschließlich die Begehung der Tat zum Nachteil des Staates. Ihre Begehung zum Vorteil des Staates stellt keine Straftat dar.
für mich als laien, stellt sich die sache so da, wenn eine Mitteilung (Informationen) an meine Behörde mir so eine evtl. angst um mein Geld macht, dann sollte man eigentlich erwarten das dieses so wichtig ist, das ich dieses beruflich weiterverfolge oder an eine strafverfolgungsbehörde weiterleite !.
für mich als laien ein klares Amtsdelikt.
aber sehen wir bei den ganzen verfehlungen der BaFin , hufeld auch nur eine Konsequenz?
weshalb sollte altmaier da anders vorgehen wie Sparbuch scholz, mit Arroganz einfach aussitzen uns allen beamten kann am ende ja doch nichts passieren, man geht dann halt ein paar jahre früher mit einer üppigen Pension in Ruhestand...………., was ist das dann am ende, ende eine Bestrafung oder vielleicht doch noch eine Belohnung...……..
Wir haben auch nicht damit gerechnet, Wirecard wird zerschlagen.
Es ist natürlich ein Unterschied, ob man spekuliert und über entsprechende Informationen verfügt.
Und noch schlimmer ist es, wenn man mit Informationen versorgt wird, die schamlos ausgenutzt werden.
Es soll Kontrolle erfolgen und die Kontrolleure spekulieren.
Die Frage ist eigentlich, hat man nun Wirecard nicht so beäugt, weil man selbst spekuliert hat oder weil man andere Interessen verfolgt?
Wirecard ist doch nur ein Beispiel von dem, was im Hintergrund abläuft.
Wirecard steht in der Öffentlichkeit.
Was ist aber mit der generellen Spekulation, von höchster Stelle, an der Börse?
Es wird mit dem Finger auf das Unternehmen gezeigt, man hält wichtige Dinge unter Verschluss und im Hintergrund spielen sich Spekulationen ab.
Wie gedenkt man da wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen?
Gerade die, die uns vermittelt haben, Wirecard solle doch für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen, gerade die spekulieren?
Der Reigen derer, wird sich sicher noch erhöhen.
Und es wird sicher nur Eingeständnisse geben, von dem, was uns dann die Presse mitteilt.
Man hofft, es wird schon nicht "auffliegen".
Genau aus diesem Grund vermute ich ja, es wird über der "Geheimhaltung" des Anhang-Berichts, nur versucht, Verstrickungen von höchster Stelle zu vertuschen.
Ich frage mich nur, wie will man da wieder rauskommen?
In dem man Wirecard zerschlägt?
Die Anleger täuscht und Sündenböcke präsentiert werden?
Wirecard hat ein Netz in mehreren Ländern aufgebaut. Die Wirtschaftlichkeit lasse ich mal außen vor.
Dafür braucht man Verbindungen, ein Produkt und man muß dem Kunden einen Mehrwert bieten.
Wenn Wirecard nur "betrogen" hat, dann zeigt man von "höherer" Stelle kein so großes Interesse.
Mir ist stets das Schreiben von allen Seiten im Kopf: Vorzeigeunternehmen !
Ich hatte ja mal das Beispiel mit dem Leistungssportler genannt.
Sich in dem "Ruhm" zu sonnen und bei Verfehlung, nie Kontakt gehabt.
Dann wird "verteufelt" und von dem eigenen Versagen abgelenkt.
Man verdient viel Geld. Sorgt selbst dafür, dass das Rad sich dreht und gibt sich dann die größte Mühe, mit NICHTS in Verbindung gebracht zu werden.
Da ist dann das "Hemd" dichter als der "Schlips".
Jetzt steht der Kurs von Wirecard fast bei Null. Man versucht durch die gesteuerte Presse uns ein Bild zu vermitteln, dass ich denen nicht abnehme.
Es ist nicht ein gutes Haar an Wirecard gelassen worden. Es interessiert weder der Anleger noch das Schicksal der Angestellten!
Hier wird gnadenlos zerschlagen.
Hier werden politische Deals ausgehandelt und der Öffentlichkeit "schlägt" man ins Gesicht.
Man geht dann als "Saubermann" aus dem Drehbuch hervor.
Deutschland will um jeden Preis die "Vormacht" in der EU.
Man verkauft der Öffentlichkeit den Anschein: Seht her, so machen wir es hier!
Die Glaubwürdigkeit versucht man über einen U-Ausschuss zu erlangen. Da kann man ja seine Deals aushandeln.
Wird schon keinen weiter interessieren. Haben das Gesicht nach außen gewahrt. Was geht uns da der Anleger oder die Arbeitskräfte an.
Der Ruf ist uns nach außen wichtig und mehr nicht.
Nur, wenn man sich da nicht täuscht!
Ich suche die großen Investoren, die ihr Geld in deutsche AGs investieren!
Man treibt die Anleger ja regelrecht in ausländische AGs.
Wir bauen auf und reißen nieder!
Und verhängen wirtschaftliche Sanktionen, gegen die, auf die wir angewiesen sind.
Legen unsäglich Förderprogramm auf und überlassen das Geld "seinem Schicksal".
Vernachlässigen die Bildung unserer Kinder und hoffen auf die "Genies" aus dem europäischen oder nichteuropäischen Raum.
Aber man hat Wirecard zerschlagen. Gehen wir zur Tagesordnung über.
Retten wir unsere Fluggesellschaft und hoffen auf einen witschaftlichen Aufschwung.
Schaffen wir das Geld in andere Länder und hoffen, die kaufen dann mit unserem Geld auch unsere Waren!
Ein Insidergeschäft liegt gemäß Art. 8 Absatz 1 Satz 1 MMVO vor, wenn jemand ein Finanzinstrument unter Nutzung einer Insiderinformation für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt erwirbt oder veräußert.
Sehr geehrte Mitglieder des Untersuchungsausschuss , was halten Sie von diesem Vorschlag???
Wenn du jemanden umbringst auf der Arbeit, steht das sicherlich nicht in deinem Vertrag oder irgendwo im Unternehmen , aber denke schon, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird.
die in etwa alles das gleiche schrieben...altmeier, wird den vorgang prüfen und genau hinsehen...…….,
hier läuft meiner Meinung, das alte bauernopferspiel ab, wenn schon nicht hufeld dann evtl. dieser mann,glaubt hier den jemand das, das Ministerium den Behördenleiter ohne Vorbereitung von rechtlichen Konsequenzen seiner aussage ins rennen geschickt, das konnte sich doch jeder denke und an fünf fingern abgezählt werden ,was im ausschuss gefragt würde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben würde...……………
die verarsche läuft m. E. weiter...….
Hauptsache es hat gut gerochen;-)
https://www.deutschlandfunk.de/....862.de.html?dram:article_id=489061
https://www.handelsblatt.com/finanzen/...recard-skandal/26709920.html
schade das wieder keine Konsequenzen daraus erwachsen werden , siehe letzter Absatz.....
deutschland kann nur noch eines retten , wenn ein riesen Tsunami diesen dreck aus all ihren Ämtern schwemmt...….
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...27-bf45-23d1be06d344
Von da wird es keine Entschädigung für die Anleger geben:(
Begründung: "Bei Vorsatz keine Erstattung".