+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 325 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:28 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.652.812 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 177 | |
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"Vorlage des Insolvenzplans...Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Den Käufern viel Glück beim Verkaufen ihrer WTB-Aktien. Falls sie es noch schaffen. ;-)
20. Beteiligungsverhältnisse
Die Bayerische Landesbank Girozentrale, München, hat uns mit Schreiben vom 3.4.2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1.4.2002 5,4531 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen. Mitteilungen über Anteilsveräußerungen liegen nicht vor.
Quelle: bundesanzeiger.de
Der Insolvenzverwalter muss ALLE Beteiligungsvrehältnisse angeben. Das hat er 2011 getan. Es ist nur noch die Bay. Landesbank im Besitz von mehr als 3% der Stimmrechte. Und selbst das könnte sich theoretisch die letzten Tage bereits geändert haben...
Wer die einzelnen Stimmrechtsmeldungen und Finanzberichte seit Erfassung gelesen hat, der ist im Thema und kennt die WAHRHEIT !
Damit und auch auf Grund der bereits früher erfolgten Diskussion IN DIESEM THREAD (siehe meinen Hinweis in Posting #8071) steht fest, dass einige Darstellungen eines bestimmten Users hier im öffentlichen Forum FALSCH sind.
Quod erat demonstrandum.
Von daher ist die Warnung des Users Zumba666 ernst zu nehmen !
Ariva fordert seine User auf, Verstöße gegen das Gesetz oder die Forenregeln zu melden...
Nur meine Meinung und die Aussage von Ariva.
Hier die Erköärung/Übersetzung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_erat_demonstrandum
Die anderen Leser sehen mir vielleicht nach, dass ich nicht gleich einen Link zur Erklärung beigefügt hatte. Danke.
Moderation
Zeitpunkt: 02.05.16 16:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Falschaussage.
Zeitpunkt: 02.05.16 16:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Falschaussage.
6 IN 94/05
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin -
-
Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden mit Beschlüssen vom
14.04.2016, 15.04.2016 und 03.05.2016 festgesetzt. Die vollständigen Beschlüsse und
die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
von Leo Klimm
Werner Schneider Insolvenzverwalter beim zahlungsunfähigen Konzern Walter Bau. Die Rettung des Unternehmens soll sein Meisterstück werden.
Werner Schneider, Insolvenzverwalter, will Walter Bau zu neuem Leben erwecken
Der Mann hat die Ruhe weg. Selbst am Dienstag, an dem Tag, an dem ihm das Amtsgericht Augsburg mit seinem bisher größten Fall beauftragt hat, blieb Insolvenzverwalter Werner Schneider gelassen. Dass Walter Bau doch noch Pleite ging, obwohl der Bauriese schon fast gerettet schien, mag viele überrascht haben - nicht Werner Schneider. "Das lag doch in der Luft", sagt er. An die Spekulationen, der österreichische Konkurrent Strabag könnte Walter vor dem Kollaps bewahren, glaubte er nicht. "Wer steigt schon bei einem Unternehmen ein, das in dem aktuellen Zustand in einer so desaströsen Lage ist?", sagt Schneider.
Auch seine eigene Berufung zum vorläufigen Insolvenzverwalter traf den 62-jährigen Neu-Ulmer nicht unvorbereitet. Kaum hatte das Gericht den Beschluss gefasst, hatte er aus seinen 120 Mitarbeitern ein achtköpfiges Sondereinsatzkommando gebildet. Erstes Ziel: "Walter Bau muss aus seiner Agonie befreit werden." Zweites Ziel: "Fett ansetzen" - sprich: Schneider muss dem Konzern die Liquiditätsspritzen verschaffen, die ihm einige Gläubigerbanken bis zuletzt verweigerten.
Seine Erfahrung als Insolvenzverwalter wird ihm helfen
Die Rettung von Walter Bau soll Werner Schneiders Meisterstück werden. Seine Erfahrung als Insolvenzverwalter nach spektakulären Unternehmenspleiten wird ihm dabei helfen. Er wickelte die skandalumwitterte Softwareschmiede Infomatec ab und verkaufte den Fahrzeugbauer Kögel an eine Investorengruppe um EM.TV-Gründer Thomas Haffa. Zuletzt hübschte er die Gastronomiesparte von Kloster Andechs zum Verkauf auf, die von den Manager-Mönchen am Ammersee heruntergewirtschaftet worden war.
Werner Schneider ist sich der großen Hoffnungen der 9400 Walter-Mitarbeiter und des politischen Drucks bewusst, die seit am Dienstag auf ihm lasten. Sein Kollege Rolf-Dieter Mönning, der das brandenburgische Millionengrab Cargolifter abwickelte, hält ihn aber für einen der Wenigen, die den schwierigen Job packen können: "Er hat das nötige Feingefühl. Und er hat einen kühlen Kopf."
Von Mönning hat Schneider im vergangenen Sommer den Posten als Sprecher des so genannten Gravenbrucher Kreises geerbt - eines elitären Zirkels von 25 Insolvenzverwaltern, der sich zum Ziel gesetzt hat, Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen. "Es geht auch darum, unser Image zu verbessern", sagt Schneider, der als einziges Mitglied des Kreises nicht Jurist, sondern Betriebswirt ist. Das verbreitete Bild der Insolvenzmanager als Aasgeier des Kapitalismus ärgert ihn. "Oft ist die Insolvenz doch der letzte Ausweg", sagt er. Ob er tatsächlich zum gefeierten Retter von Walter Bau avanciert oder dem Unternehmen doch nur die letzte Ölung verpasst, liegt jetzt vor allem an ihm.
Kursinformationen + Charts
Unternehmen
ISIN
Walter Bau Vz.
DE0007477531.MU
FTD, 01.02.2005
© 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: SKP
Ansonsten sehe ich keinen Zusammenhang.
Für die Aktionäre dürfte hier nix zu holen sein.
Stillen Reserven in Höhe von ca 2,3 Mrd DM
Moderation
Zeitpunkt: 24.05.16 09:52
Aktion: -
Kommentar: Marktmanipulation vermutet - Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Walter_Bau
Zeitpunkt: 24.05.16 09:52
Aktion: -
Kommentar: Marktmanipulation vermutet - Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Walter_Bau
Anteilseigner
63,96% Walter Beteiligungen und Immobilien AG
17,18% Streubesitz
13,41% Ed. Züblin AG
5,45% Bayerische Landesbank Girozentrale
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Walter_Bau
Es ist einfach Uglaublich !!!
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=17454896
6 IN 94/05
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin -
-
Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden mit Beschlüssen vom
24.05.2016 festgesetzt. Die vollständigen Beschlüsse und die Antragsunterlagen
können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.05.2016