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Seite 307 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:28 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.652.044 |
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Moderation
Zeitpunkt: 18.01.16 08:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar anhand von Quellen belegen, andernfalls bitte vermeiden.
Zeitpunkt: 18.01.16 08:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar anhand von Quellen belegen, andernfalls bitte vermeiden.
Weißt du was eine Schlussrechnung ist?
Weißt du, was das Insolvenzgericht nach der Schlussrechnung tut?
Um Walter Bau als AG-Mantel zu verwenden, dürfen die Gläubiger laut Insolvenzrecht nicht benachteiligt werden !
Warum sollten Strabag/Züblin für einen überschuldeten und von der Marke her meiner Meinung nach abgedroschenen AG-Mantel zig-Millionen auf den Tisch legen, wenn sie ein super sauber IPO doch für vermutlich WEIT weniger Geld bekommen?
Deine Theorien hier halte ich fpr an den Haaren herbeigezogen.
Es sei denn du kannst erklären, wie Strabag/Züblin den Unterbilanzausgleich schafft?
ALLE Leser dieses Threads sind sicherlich auf deine Antwort gespannt jetzt...Na?
Nur meine Meinung tbhomy
Schade, dachte du kannst deine Behauptungen auch belegen...
Die Bayern LB kann Verluste abschreiben, wenn sie kurz vor dem Aus noch verkaufen. Und selbst der Untergang ihrer paar Aktien ist Peanuts für die Bank. Frag mal einen der zuständigen Accountmanager dort...
Letzter Versuch, Monaco1: Bitte begründe deine Behauptungen in den Postings #7649, #7651 und #7652 im Hinblick auf
a) die geringe Beteiligung der Bayern LB
b) dem Unterbilanzausgleich
und c) der Tatsache, dass der IV seine Schlußrechnung aufmachen will, obwohl da jemand deiner Theorie nach an die AG-Türe klopfen will?
"Nach heutigem Kenntnisstand ist die Befriedigung aller bestehenden und künftigen Masseverbindlichkeiten aus den Zuflüssen im Rahmen des Verfahrens gewährleistet. Eine quotale Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger wird hingegen nur in geringem Umfang möglich sein."
Siehe auch Anhang des Insolvenzverwalters...
20. Beteiligungsverhältnisse
"Die Bayerische Landesbank Girozentrale, München, hat uns mit Schreiben vom 3.4.2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1.4.2002 5,4531 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen. Mitteilungen über Anteilsveräußerungen liegen nicht vor."
Nur 5,4531 %... ;-)
Quelle: bundesanzeiger.de
Monaco, erzähl uns mal, wie man mit 5,4531% der Stimmrecht bis zur Schlussrechnung des IV einen erfolgreichen Insolvenzplan vor dem Insolvenzgericht durchbringen will?
Bin gespannt...
! Züblin hat selbst bereits verkauft und ich nehme an ,die wissen warum...LOL
"Die Ed. Züblin AG, Stuttgart, hat uns mit Schreiben vom 12. und 20.09.2005 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 06.04.2005 5 % unterschritten hat und sämtliche Anteile an der WALTER BAU-AG i. I. veräußert wurden."
Quelle:
Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres zum 31.12.2005 vom 14.10.2008
www.bundesanzeiger.de
Warum auch wenn du ne neue AG gründest ist das doch viel billiger
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Der IV muss den Emittenten nur bzgl. der Meldepflichten unterstützen, er muss dessen Handlungspflicht nicht ersetzen. Und das betrifft die Deckung der damit verbundenen Kosten, welche der IV aus der Insolvenzmasse zu decken hat.
Melden muss weiterhin der Emittent. So wie es unter §21ff. WpHG steht. Eigentlich auch logisch. Und seit der letzten Änderung des WpHG sind die Sanktionen bei Nichtmelden ja verschärft worden... ;-)
Aber gut, damit hier keine unbelegten Gerüchte stehen bleiben so kurz vor dem Schlußtermin, werden wir mal die Bafin von den Ungereimtheiten bzgl. der Stimmrechte zu WTB in Kenntnis setzen.
Nicht, dass es da im Hintergrund die von User Monaco1 vermuteten (?) "Mauscheleien" (z.b. #7665, 7660) gibt, von denen die Aktionäre nichts erfahren.
Vielleicht haben wir Glück und die Bafin führt auch eine Marktanalyse bzgl. des Handels mit Walter Bau Aktien durch. Dann haben alle Marktteilnehmer eine bessere, weil transparentere, Ausgangsposition, denke ich mal.
Lt. Geschäftsbericht Walter Bau AG (siehe weiter oben im Thread) hält nur noch eine einzeige Bank ein paar Aktien.
Und der IV will abrechnen, das haben wir nun oft genug hier durchgekaut. Kein Insolvenzplan eingereicht lt. bundesazeiger.de/insolvenzbekanntmachungen.de.
Wie soll das bitte Alles zusammenpassen, was hier im Thread von einigen bisher unbelegt behauptet wird?
Das erscheint mir hier bei Walter Bau AG auf Ariva inzwischen suspekt, oder?
Moderation
Zeitpunkt: 18.01.16 10:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Kein Bezug zum Threadthema.
Zeitpunkt: 18.01.16 10:40
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