+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 301 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:28 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.651.623 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 145 | |
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"Bei den Forderungen Tab.Nr. 12899 und 12900 ist gemäß Beschluss vom
15.02.2007 die Überprüfung durch den Sonderverwalter Herrn Rechtsanwalt Hohenadl vorzunehmen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft."
Das ist üblich.
Was wir nur nicht wissen, ist das "wann" und das "wie hoch".
Aber wenn du meinst...
Moderation
Zeitpunkt: 15.12.15 13:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 15.12.15 13:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Zitat aus §39 BörsG:
"Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht."
http://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
So sagt es das neue Gesetz...
Emittent bzw. Bieter wie auch die Prüfer finden "erzockte" Kurse, welche die zu prüfenden Zeiträume berühren, aus diesem Grunde bestimmt nicht zum Lachen.
Und §39 Absatz 3 Pkt. 2...?
Man stelle sich vor, der Insolvenzverwalter stellt in absehbarer Zeit einen Antrag auf Einstellung der Börsennotierung (Delisting)...
Jeder wie er mag. Nur meine Meinung sowie Gesetzestext.
Girindus steht kursseitig inzwischen bei 0,7 Cent und vor dem Delisting. Mit dem Unterschied, dass dort wohl noch der "alte" §39 BörsG gelten dürfte.
GandalfsErbe wird sich vermutlich noch gut an diesen Wert erinnern können... ;-)
Wenn hier jemand zig mal immer wieder das gleiche postet ( §39 Absatz 3 Pkt... ) ohne 1 Aktien zu besitzen und auf die andere Seite erzählt er das der IV seine Vertriebspartner ist was soll man noch wissen ??!!
Denn die Änderungen des Börsengesetzes, den §39 betreffend, GELTEN BEREITS.
http://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
siehe unten dort:
"Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2029) m.W.v. 26.11.2015."
"Wenn hier jemand zig mal immer wieder das gleiche postet ( §39 Absatz 3 Pkt... ) ohne 1 Aktien zu besitzen und auf die andere Seite erzählt er das der IV seine Vertriebspartner ist was soll man noch wissen ??!!"
daraus:
"der IV seine Vertriebspartner ist"
Meine Worte:
"Vertriebspartner von mir ist Insolvenzverwalter."
Der kleine aber feine Unterschied macht hier die Musik, denn der Insolvenzverwalter der Walter Bau AG ist NICHT mein Vertriebspartner.
Lies mal deine Kommentare hier weiter zurück. Deine "Reime" bitte mal einstellen und endlich bei den FAKTEN bleiben. Danke.
???