komplizierter puffbesuch auf staatskosten
gurke des tages: komplizierter puffbesuch auf staatskosten
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll eine Prostituierte knapp 8.000 Euro Dirnenlohn an die Staatskasse zurückgeben, weil ein Beamter sich zur Begleichung ihrer Leistungen aus dem Staatssäckel bedient hatte. Das Gericht widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der nun in dem strittigen Fall entscheiden muss. Nach Ansicht des BGH ist in solchen Fällen der "Empfängerhorizont" das maßgebliche Entscheidungskriterium. Demnach dürfte die Frau den Liebeslohn behalten, weil sie den Angaben ihres Kunden Glauben schenken konnte, das Geld für die erbrachten Leistungen stamme aus seinem Gehalt. Das OLG hält diese höchstrichterliche Auffassung allerdings für "von Grund auf unzutreffend": Das Vertrauen der Beklagten sei "nicht schutzwürdig", weil der Staat "in Person des Auszahlungsbeamten" keine Kenntnis von den Behauptungen des untreuen Beamten gehabt habe. In der Konsequenz bedeutet das sicher, dass Beamte im Puff künftig nicht mehr bedient werden, weil der Staat das Geld jederzeit zurückfordern könnte.
taz Nr. 7237 vom 18.12.2003, Seite 20, 34 Zeilen (TAZ-Bericht)
Diese Konsequenz legen die Herren Richter sicher nur an den Tag, weils um Staatsgelder geht. Sollten sie lieber mal dem Herrn Eichel besser auf die Finger schauen..
*kopfschüttel*
Dauberus
Es geht ja noch um andere Summen, der hat sich ja wohl noch allerhand andere Konsumgüter direkt vom Staatssäckel bezahlen lassen. Im Autohaus, Möbelhaus oder sonstwo müssen Beamte in Zukunft eine Bescheinigung vorlegen, dass das Geld nicht aus veruntreuten Summen stammt, sonst würde ich denen keine Ware mehr ausliefern.
Auf das der Amtsschimmel weiter wiehert. Dafür könnte man ruhig noch ein paar Beamte einstellen, die diese Bescheinigungen ausstellen, überprüfen und abstempeln....
Abgesehen davon müssen die ihr internes controlling dringend verbessern, wenn dem seine Abzweigerei erst nach 2 mio DM auffiel...
Grüße
ecki
"wenn einer gestohlene ware z.b. von einem hehler kauft - ohne zu wissen, dass die ware gestohlen war - muß er sie an den ursprünglichen besitzer ohne entschädigung rausrücken".
wenn meine erinnerung stimmt, wäre dieses urteil nur konsequent. weshalb soll geld anders als ware behandelt werden?
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Anders sähe das aus, wenn er das Geld als erstes auf sein privates Konto überwiesen hätte und erst danach die Liebesdienste bezahlt hätte.
Ist doch Wahr! oder?
Prosecco
Natürlich wäre es für die Prostitution schädlich, wenn deren Erbringer Beamte würden, denn dann könnte es an Motivation zur Leistungserbringung mangeln. Also müssen Anreize geschaffen werden. Ich habe mal auf den Lohnauszug meiner Frau geschaut, da gibt es unter vielen möglichen Zulagen das sogenannte "Bewegungsgeld" (gibts wirklich) - vielleicht könnte das weiterhelfen.