komplizierter puffbesuch auf staatskosten


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 18.12.03 17:13
Eröffnet am:18.12.03 12:25von: SahneAnzahl Beiträge:38
Neuester Beitrag:18.12.03 17:13von: eckiLeser gesamt:1.611
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:


 
Seite: < 1 | 2 >  

8215 Postings, 8591 Tage Sahnekomplizierter puffbesuch auf staatskosten

 
  
    #1
18.12.03 12:25

gurke des tages: komplizierter puffbesuch auf staatskosten
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll eine Prostituierte knapp 8.000 Euro Dirnenlohn an die Staatskasse zurückgeben, weil ein Beamter sich zur Begleichung ihrer Leistungen aus dem Staatssäckel bedient hatte. Das Gericht widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der nun in dem strittigen Fall entscheiden muss. Nach Ansicht des BGH ist in solchen Fällen der "Empfängerhorizont" das maßgebliche Entscheidungskriterium. Demnach dürfte die Frau den Liebeslohn behalten, weil sie den Angaben ihres Kunden Glauben schenken konnte, das Geld für die erbrachten Leistungen stamme aus seinem Gehalt. Das OLG hält diese höchstrichterliche Auffassung allerdings für "von Grund auf unzutreffend": Das Vertrauen der Beklagten sei "nicht schutzwürdig", weil der Staat "in Person des Auszahlungsbeamten" keine Kenntnis von den Behauptungen des untreuen Beamten gehabt habe. In der Konsequenz bedeutet das sicher, dass Beamte im Puff künftig nicht mehr bedient werden, weil der Staat das Geld jederzeit zurückfordern könnte.

taz Nr. 7237 vom 18.12.2003, Seite 20, 34 Zeilen (TAZ-Bericht)

 

 
12 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

2728 Postings, 8097 Tage anarch.Karlsruhe? Ich dachte Kaiserslautern.

 
  
    #14
18.12.03 14:04

Oder war er früher mal in Karlsruhe?  

61594 Postings, 7691 Tage lassmichreinDas ist doch Schwachsinn allererster Kajüte...

 
  
    #15
18.12.03 14:08
JEDER könnte eine Nutte mit veruntreutem Geld bezahlen. Bankangestellte, Kellner, Supermarktkassierer, Geldtransport-Fahrer, etc. etc. Sollen jetzt die Nutten bei jedem Freier einen Nachweis verlangen, woher das Geld stammt,um später nicht regresspflichtig gemacht werden zu können ??? *Kopfschüttel*  

295 Postings, 8598 Tage hagenbeckwurde das Geld nun von einem

 
  
    #16
18.12.03 14:14
der Behörde an die Dame überwiesen oder
hat er sie bar bezahlt ?

Im Falle der Überweisung von einem öffentlichen
Konto würde ich das Urteil verstehen  ansonsten
wärs Blödsinn !  

5261 Postings, 7968 Tage Dr.Mabusedas Geld wurde also nicht verfrühstückt

 
  
    #17
18.12.03 14:17
sondern vervögelt.  

900 Postings, 9108 Tage DauberusIn Revision..

 
  
    #18
18.12.03 14:32
..wird das Urteil sicherlich verworfen. Dieses Vorgehen ist mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar. Die Prostituierte hat "gutgläubig" gehandelt und sie trifft daher keine Schuld. Man stelle sich mal vor, was das bedeuten würde, wenn dieses Urteil rechtskräftig bleiben würde und auf andere Bereiche übertragen würde..
Diese Konsequenz legen die Herren Richter sicher nur an den Tag, weils um Staatsgelder geht. Sollten sie lieber mal dem Herrn Eichel besser auf die Finger schauen..
*kopfschüttel*

Dauberus  

295 Postings, 8598 Tage hagenbeckDie Frage ist doch

 
  
    #19
18.12.03 14:38
bar bezahlt oder vom Firmenkonto überwiesen !  

51345 Postings, 8908 Tage eckiNach dem Originalurteil tuen sich abgründe auf!

 
  
    #20
18.12.03 15:19
"Nach Aufdeckung der Straftat fordert die Bundesrepublik von ihr, wie auch von einer Vielzahl anderer Zahlungsempfänger, das Geld zurück."

Es geht ja noch um andere Summen, der hat sich ja wohl noch allerhand andere Konsumgüter direkt vom Staatssäckel bezahlen lassen. Im Autohaus, Möbelhaus oder sonstwo müssen Beamte in Zukunft eine Bescheinigung vorlegen, dass das Geld nicht aus veruntreuten Summen stammt, sonst würde ich denen keine Ware mehr ausliefern.

Auf das der Amtsschimmel weiter wiehert. Dafür könnte man ruhig noch ein paar Beamte einstellen, die diese Bescheinigungen ausstellen, überprüfen und abstempeln....

Abgesehen davon müssen die ihr internes controlling dringend verbessern, wenn dem seine Abzweigerei erst nach 2 mio DM auffiel...

Grüße
ecki  

7336 Postings, 7978 Tage 54reabbin kein jurist und finde manche urteile zum

 
  
    #21
18.12.03 15:23
schießen. habe jedoch was in erinnerung, weiß allerdings nicht ob es stimmt:

"wenn einer gestohlene ware z.b. von einem hehler kauft - ohne zu wissen, dass die ware gestohlen war - muß er sie an den ursprünglichen besitzer ohne entschädigung rausrücken".

wenn meine erinnerung stimmt, wäre dieses urteil nur konsequent. weshalb soll geld anders als ware behandelt werden?


 Salute 54reab - baer45: <a href=">www.baer45.de.vu">

 

21880 Postings, 8283 Tage utscheckbaer

 
  
    #22
18.12.03 15:35
Gutgläubiger Erwerb an einer Sache ist das was dir im Hinterkopf rumschleicht.
...den kann man bei zB. gestohlenen und verlorenen Dingen nicht erlangen.

Außnahme: Geld, Wertpapiere da diese keinem Eigentümer direkt zugeordnet werden können.

so ungefähr
utscheck  

7336 Postings, 7978 Tage 54reabdanke.

 
  
    #23
18.12.03 15:48
gesetze sind eben nicht logisch. überfalle eine bank, verschenke das geld und gehe in den knast - aber das geld ist sicher ...

;o)  

1409 Postings, 8794 Tage ProseccoDa die Prostituierte direkt ab Staatskonto

 
  
    #24
18.12.03 16:11
bezahlt wurde (so meine Lesart) kannj ich das Urteil nachvollziehen. Man muss doch stutzig werden wenn ein Beamter seine privaten offenen Rechnungen direkt vom staatlichen Konto überweisen lässt.

Anders sähe das aus, wenn er das Geld als erstes auf sein privates Konto überwiesen hätte und erst danach die Liebesdienste bezahlt hätte.

Ist doch Wahr! oder?

Prosecco
 

51345 Postings, 8908 Tage eckiEs gibt nichts wahres ausser bares!

 
  
    #25
18.12.03 16:14
Beamte kriegen bei mir nichts mehr auf Rechnung. Wer weiß, von welchem Konto aus die dann überweisen?

Grüße
ecki  

61594 Postings, 7691 Tage lassmichrein#24 Kommt darauf an,

 
  
    #26
18.12.03 16:15
ob es auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich war, von welchem Konto das Geld kam. ;)  

12850 Postings, 8340 Tage Immobilienhaiviel interessanter, welche tante schreibt ne

 
  
    #27
18.12.03 16:17
rechnung? normalerweise ist ja wohl money first?  

50950 Postings, 7657 Tage SAKUWie soll das..

 
  
    #28
18.12.03 16:18
..dann eigentlich ausgesehen haben?

Er: "Mach mal schon, das Geld überweis ich dir dann Morgen,oder so!"

Sie: "Alles klar, ich fang dann schon mal an. Ich vertrau dir ja, dass du Überweisen wirst."

Also DEN Puff will ich sehen...  

21799 Postings, 9111 Tage Karlchen_IVielleicht sollte man die Prostituierten

 
  
    #29
18.12.03 16:18
verbeamten, denn dann handelt es sich nur um einen innerbehördlichen Geldkreislauf.  

9123 Postings, 8806 Tage ReilaHahaha,

 
  
    #30
18.12.03 16:25
und natürlich könnte man im Zuge der EU-Osterweiterung ne Menge sparen. Oder haben die auch nen Flächentarifvertrag?  

51345 Postings, 8908 Tage eckiDas mit dem Beamtenschlaf bekommt

 
  
    #31
18.12.03 16:33
hier aber eine sehr spritzige Bedeutung...

Grüße
ecki  

9123 Postings, 8806 Tage ReilaFür "spritzig" solltest Du GRÜN bekommen. o. T.

 
  
    #32
18.12.03 16:34

21799 Postings, 9111 Tage Karlchen_I@Reila: Flächentarifvertrag?

 
  
    #33
18.12.03 17:02
nee - es gibt nen Beamtenbesoldungsgesetz. Woraus zu schließen ist, dass unsere Staatsdiener kein Gehalt bekommen, sondern einen Sold. Was einen weitéren Schluß nahelegt, aber das lass ich lieber...

Natürlich wäre es für die Prostitution schädlich, wenn deren Erbringer Beamte würden, denn dann könnte es an Motivation zur Leistungserbringung mangeln. Also müssen Anreize geschaffen werden. Ich habe mal auf den Lohnauszug meiner Frau geschaut, da gibt es unter vielen möglichen Zulagen das sogenannte "Bewegungsgeld" (gibts wirklich) - vielleicht könnte das weiterhelfen.  

9123 Postings, 8806 Tage ReilaK1, stöpsel mal kurz Dein Telefon ein oder 992.usw

 
  
    #34
18.12.03 17:07
Bitte.
Danke.  

21799 Postings, 9111 Tage Karlchen_IEingestöpselt. o. T.

 
  
    #35
18.12.03 17:08

305 Postings, 9102 Tage SteffenMDie eigentliche Frage ist doch:

 
  
    #36
18.12.03 17:09
Muss sie nur die €8.000 zurückgeben oder auch das Sperma?  

Clubmitglied, 50540 Postings, 8826 Tage vega2000Ich vermute mal der Vorsitzender Richter

 
  
    #37
18.12.03 17:11
war der Kunde, -anders ist diese verquerte Logik nicht zu erklären.
Wenn die käufliche Dame schlau ist, geht sie damit bis zum Europäischen Gerichtshof, -schließlich hat sie ja eine Dienstleistung erbracht!  

51345 Postings, 8908 Tage eckiFür Söldner gab es früher den Tross.

 
  
    #38
18.12.03 17:13
Letztlich vergleichbar mit "all inclusive". Und dafür musste der Fürst aufkommen, sprich der Staat, also letztlich wir alle?

Ja schläft denn der Beamtenbund? Wann haben die denn darauf verzichtet? Oder sollte man eher fragen, wo er schläft? ;-)

Grüße
ecki  

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben