emQtec (A0JL52) - die neue ArQuana oder was?!
Seite 645 von 647 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:15 | ||||
Eröffnet am: | 30.10.10 21:50 | von: Atzetrader | Anzahl Beiträge: | 17.173 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:15 | von: Vanessahdy. | Leser gesamt: | 981.131 |
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""Der Insolvenzverwalter...
ist weder Emittent noch Schuldner.""
streitet niemand ab, war auch nicht meine Frage
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Wer ist bei der emQtec AG der Emittent , oder was bedeutet emittieren ?
Emittent (Finanzmarkt)
Emittent/Emittentin sind Wirtschaftssubjekte, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld- oder Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Emittent_(Finanzmarkt)
Die emQtec AG > Aktien emittiert
emQtec im Insolvenzverfahren , wer hat jetzt das sagen über die Abwicklung ? --der Insolvenzverwalter
"...hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
2. Nach §26 WpHG ist zu veröffentlichen durch den Emittenten UND MELDUNG BAFIN (!).
"Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21..."
"Der Inlandsemittent hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 diese der Bundesanstalt mitzuteilen (!)."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/26.html
Fassungen aufgrund des Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz) vom 30.06.2016 (BGBl. I S. 1514), in Kraft getreten am 02.07.2016
Wer nicht meldet...wer nicht veröffentlicht...darf sich seit Sommer 2016 erst einmal erklären.
LOL. Also wirklich, Minninger. Was soll das hier wieder ? Hast du sooo wenig Ahnung von Börse ? Oder bist du nur schlecht in Recherche ? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Sorry.
Der Insolvenzverwalter UNTERSTÜZT den Schuldner nur. Und zwar finanziell. So steht es auch im Gesetz unter §11 WpHG. Siehe hier unter Posting #16097. Überlesen ??
Zudem gilt noch §155 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/155.html
Ruf mal bei der Bafin an und lass es dir ENDLICH mal erklären. Danke,
Für mich solls ein zock sein,...... wenn mehr dahinter steht wäre es natürlich geil,weil anders Kurse möglich wären,,,
Das wäre ja grad mal bei 1.800 Euro, wenn man einen Kurs von 0,015 Euro heranzieht. ;-)
Dann hat sich die Diskussion etwas ausgedehnt. Aber dafür haben alle Leser jetzt wichtige zusätzliche Informationen. Und du auch, Minninger. Für die Zukunft kannst du hier immer wieder nachlesen.
Ist doch klasse. Nichts geht verloren.
Wie verhalte ich mich denn jetzt ?
Quelle:
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=637#jumppos15937
5 IN 392/09
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 21955
- Schuldnerin -
- Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen
Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Die Nachtragsverteilung wird angeordnet hinsichtlich evt. eingehender Zahlungen der
Value-Holding GmbH.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet
(§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht – 18.02.2015
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de; Registereintrag vom 20.02.2015
Es läuft lediglich noch die Nachtragsverteilung.
"Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen."
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
Ich schätze, dass es nach der Nachtragsverteilung Richtung Löschung der AG geht. Meine Meinung.
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15901
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15908
"Klappe zu, Affe tot"
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