emQtec (A0JL52) - die neue ArQuana oder was?!
Seite 644 von 647 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:15 | ||||
Eröffnet am: | 30.10.10 21:50 | von: Atzetrader | Anzahl Beiträge: | 17.173 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:15 | von: Vanessahdy. | Leser gesamt: | 957.161 |
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Quellennachweis:www.unternehmensregister.de
Jemand eine Ahnung was hier läuft??
Frankfurt und Tradegate gute Umsätze und Kurs steil!?
Alles, was es Wichtiges zu wissen gibt, steht hier:
http://177766.homepagemodules.de/...Qtec-AG-Insolvenz-WKN-A-JL-1.html
Die Fortsetzung der AG (Mantelverwertung) ist nicht mehr möglich nach §218 Insolvenzordnung und §273 bzw. §274 Aktiengesetz.
Quellen:
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
https://dejure.org/gesetze/AktG/273.html
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Von daher, kann hier jederzeit Schluss sein. Siehe gleichgelagerte Fälle der Vergangenheit.
Nicht vergessen: Das Insolvenzverfahren ist beendet. Schlaue Börsianer wissen, was nun Alles mit der Aktie passieren kann. Und vor Allem, was NICHT mehr passieren kann. ;-)
Totalverlust einkalkulieren, denke ich.
Meine Meinung.
Mich hat nur das Volumen gewundert!
sehr sehr Lange still und jetzt von null auf hundert
Indizes/Listen: ...General Standard
Aktienanzahl§4,00 Mio. (Stand: 20.09.16)
http://www.ariva.de/emqtec-aktie
§21ff. WpHG
https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
WpHG - § 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 sowie § 25a Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen; er übermittelt sie außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung.
Der Inlandsemittent hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 diese der Bundesanstalt mitzuteilen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html
Schade, dass zuvor nur die Hälfte der wesentlichen Informationen gepostet wurde. Warum ?
Steht doch dort, mit Link von der Bafin.
Wer hat denn in einem Insolvenzverfahren das ""Sagen"" ?
Der Insolvenzverwalter und nicht der Emittent.
Was steht denn in Posting #16086 ?
emQtec befindet sich doch in der Insolvenz oder nicht ?
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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
Wenn alles abgeschlossen ist...??
Kann noch Verwertung passieren...???
Selbst der kostspielige Xetra-Handel wird noch bezahlt.
Das hier solange nichts passiert ist seid der letzten Stimmrechtsmitteilung!!
Was haben die vor bzw. vorgehabt .......oder brauchen sie noch Zeit!!!
Wenn man sich das xetraorderbuch ansieht,.... könnte hier eine schnell Nummer drinnen sein!!
Bitte hier belegen, dass §26 WpHG nicht für insolvente Aktiengesellschaften gilt !
Und ich dachte, du kennt wenigstens die Basics... :-(
..ist weder Emittent noch Schuldner.
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
(2) Wird vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, hat dieser den Schuldner bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen, insbesondere indem er der Verwendung der Mittel durch den Verpflichteten zustimmt oder, wenn dem Verpflichteten ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde, indem er die Mittel aus dem von ihm verwalteten Vermögen zur Verfügung stellt.
https://dejure.org/gesetze/WpHG/11.html
Das wäre demnach hier die Emqtec AG, oder wer hatte sonst die Aktien emittiert ?