Zwangsversteigerung vs. Börsenmarkt !
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 24.02.14 15:53 | ||||
Eröffnet am: | 05.03.07 11:03 | von: popelfuchs | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 24.02.14 15:53 | von: Monetenpete. | Leser gesamt: | 9.323 |
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Hier ein kleines Beispiel !
Dieses Objekt wird heute zur Zwangsversteigerung angeboten und ich bin dabei.
http://www.zvg.com/programm/...ohenschönhausen&npos=2&cnt=29&id=83279
Natürlich spielen heute auch die Bank vom Kreditnehmer und Immobilienfirmen beim bieten mit.
Der Verkehrswert ist top ! und viel zu niedrig bewertet worden ! und man kann schnell mal 50.000 Euro in 4 Wochen verdienen ! wenn man das Objekt für nichtmal 70.000 Euro kauft ! Da diese Gegend sehr beliebt ist und die Grundstück und Häuser weggehen wie warme semmeln :o) ! auch Grundstücke und Häuser für 1,- Euro habe ich schon mal bei Amtsgerichten gekauft und mit viel Gewinn weiterverkauft ! Der heutige Immobilienmarkt eignet sich besser zum zocken als die jetzige Börsensituation ! Wer ein wenig Geld für Immobilien übrig hat und den Markt ein wenig studiert wird staunen wie groß der Bedarf an preiswerten Immobilien ist ! Warum Miete zahlen,wenn eine Eigentumswohnung für 9000,- Euro bekommt ! Wer Interesse hierzu hat,kann sich gerne melden ;o)
Gruß BarCode
1. "1/2 Anteil an dem 365 / 730 Miteigentumsanteil an dem Grundstück" - lies nicht etwa: die Hälfte der 700/700, sondern die Hälfte der abgeteilten Hälfte (bezeichnet mit Nr.2 - die andere Haushälfte steht gar nicht zur Disposition und in der Wohnen die auch nicht. Und Nr. 2 ist in sich nicht nochmals geteilt.)
2. Darauf wird extra nochmals hingewiesen und zwar fett, damit es jeder lesen kann:
"Versteigerungsgegenstand ist ein 1/2 Anteil an dem Wohnungseigentum Nr. 2 (1/2 Anteil an der Doppelhaushälfte)."
Man erwirbt 1/4 der ganzen Anlage. Und dieses Viertel besteht aus einer Hälfte einer Doppelhaushälfte. Jetzt klar?
Gruß BarCode
Der heutige Zwangsversteigerungstermin war der 2.Termin !,daß heißt das normalerweise die 5/10 & 7/10 Grenze fallen ! Der Verkehrswert belief sich auf 95.000 Euro ! Jetzt kommst ! Das Mindestgebot wurde Festgesetzt auf 148.250,- Euro ! und die Gesamtsumme inkl.aller Schulden welche die Investitionsbank Berlin haben möchte die im Grundbuch (Grunderwerbssteuer,Zinsen,Gerichtskosten,Rechtsanwaltskosten,Gutachterkosten usw..) stehen sind fast 190.000,- Euro !
Die Kreditaufnahme von 1998 war 320.000 Euro zu 15 % Zinsen bei der IVBB !!! selbst wenn einer heute das Mindestgebot abgegeben hätte,heißt dies noch lange nicht das es sein Eigentum wird ! Der Gläubiger sprich die Bank gibt das ok ! Das war ein richtiges Lockvogelangebot ! aber dies wird für immer und ewig keiner ersteigern bzw. die Schulden übernehmen ! so jetzt wartet ab Mittwoch noch eine Zwangsversteigerung auf mich in Rostock ;o)
Verfahrens. Wenn Familie A einen Kreidt fürden Bau/Kauf
eines Hauses aufnimmt. Díesen dann nicht mehr bedienen
kann kommt es zur ZV.
Restschuld steht im Grundbuch!
Meine Fragen:
1.) Warum wird Mindestgebot auf 148.000 gesetzt wenn
der Verkehrswert nur 98.000,-€ beträgt
2.) warum geht die Grundschuld auf den Käufer über, der
diese nicht verursacht hat. Die Schulden meiner Vorgänger
sind doch nciht auf mich übertragbar oder doch?
3.) Wenn die Auktion für dieses Haus nur 100.000,- € einbringt
ist es doch das Problem der Bank (Risikoeinstufung) wenn der
Kreditnehmer nicht leistet und die Bank Versteigerungen einberuft!
Diese dann aber unter Restschuld versteigert wird!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
und
Hiermal ein Link welchen Massen-Auktionen man meiden sollte :
http://www.immobilien-auktionen.de
wo sehr viele Bieter anwesend sind und man aber die Gauner-Immobilien der TLG-Gruppe (Thema Birgitt Breuel = Expo-Messe ist bestimmt jedem ein Begriff) ersteigert.Da laufen nur die Ahnungslosen hin und lassen sich veräppeln,schaut euch mal die Auktionserlöse an zum eigentlich Verkehrswert ! dort wird der Preis gepusht was das Zeug hält !
aber es ist wirklich schon ein bisschen seltsam, das das haus noch nicht einmal bei der hälfte vom verkehrswert unter die leute gebracht wurde.......da ist doch was falsch gelaufen!?
woodstore, die bank ist quasi die letzte instanz - nachdem der zuschlag nicht erteilt worden ist(erst versteigerung und dann darf die bank wieder ran, so ist der rechtsweg - ist zwar unsinnig, aber.............), haben die narrenfreiheit und bestimmen den wert eigenständig.
ich hab auch schonmal zweimal auf verdacht mitgemacht, aber bereue es nicht, den zuschlag erhalten zu haben.
ein haus, fertighaus von neckermann, ist für die hälfte vom m.m. nach viel zu hohem verkehrswert von einem privatmann ersteigert worden. der hat das haus ein paar mal in unserer regionalen zeitung inseriert, ohne reaktion. fakt ist nun: es wohnt noch immer die alkoholikerin im haus, miete kommt vom sozialamt und die gängigen schönheitsreparaturen musste er übernehmen.
bei dem andern haus ist es mir zu teuer geworden......nunja, jetzt beiß ich mir dafür in den a...., das ich es nicht gemacht habe - aber cest la vie
"Mit dem Zuschlag bei der Zwangsversteigerung gehen die Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Ersteher über. Andererseits gebühren dem Ersteher die Nutzungen und der Ersteher hat mit dem Zuschlag einen vollstreckbaren Titel auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer der Wohnung ZVG 93.§
Daraufhin tritt der Gerichtsvollzieher in Kraft, wenn die jetzigen Eigentümer sich weigern den Besitz zu übergeben. Der muss diese dann aus dem Besitz setzen und den neuen Eigentümer in den Besitz einweisen. Unter Umständen gewaltsam, weiterhin hat der GV die Räumlichkeiten von Gegenständen (z.B. Möbel) freizumachen. Die Kosten des Abtransports und der eventuellen Lagerung trägt der ehemalige Besitzer. Die alten Besitzer können einen Antrag auf vorübergehenden Räumungsschutz gewähren, dadurch ist die Vollstreckbarkeit eingeschränkt. Die bewilligte Frist kann auf Antrag verlängert werden, darf jedoch nicht länger als 1 Jahr betragen. Sie können für die Zeit eine Entschädigung verlangen, welche der ortsüblichen Miete entspricht.
Sollte durch die Vollstreckung der Räumung den ehemaligen eine Obdachlosigkeit drohen steht der Zwangsräumung trotzdem nichts entgegen.
von Evamaria - 05.03.2004 10:07:27
Status: Junior (84 Beiträge)
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>Auszug nach Zwangsversteigerung
Genau so ist es. Sie sollten aber wenn Sie das Objekt schnell beziehen möchten und nun schon erkennen, daß es Ärger gibt bei dem zuständigen GV einmal ganz vorsichtig vorfühlen wie lang er für die Bearbeitung braucht da die momentan immens viel zu tun haben und Sie den Mann nicht zwingen können
schneller zu arbeiten.
So einen Fall hatte ich einmal. Ersteigert und dann habe ich aus Mitleid die ehemaligen Besitzer noch drin wohnen lassen in deren
Übergangszeit - damit sie sich etwas neues suchen können - und dann zahlten die aber nicht und beim GV hat die Sache dann auch noch endlos gedauert....................in so einem Fall oder wenn Sie Goodwill zeigen möchten lassen Sie sich
unbedingt Vorkasse geben - sonst gleich GV.
von holland-art - 08.03.2004 13:31:16
Status: Senior (101 Beiträge)"
aus:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16033
beim zweiten termin gilt dieses widerspruchsrecht nicht! das sogenannte geringste gebot, was mindestens geboten werden muss setzt sich zusammen aus den zv-kosten selbst und den eventuellen vorrangigen rechten, die mit übernommen werden müssen!
nachrangige rechte werden nach der zv grundsätzlich NICHT mitübernommen. wenn also der erstrangige gläubiger betreibt, bekommt man die hütte schuldenfrei!
hab auch derzeit was im auge:
http://www.zvg.nrw.de/
dort amtgericht paderborn: 014 K 067/2005
meinungen hierzu und weitere erfahrungen würden mich sehr interessieren
das objekt selbst habe ich bereits mit tricks besichtigt, ist OK.
die DBV wäre laut telefonat mit 87 TEUR einverstanden, beim ersten termin haben die anderen geblockt.
aber warum ist das mindestgebot 87 TEUR? wenn die grenzen weg sind müsste doch alles nach unten gehen oder sehe ich das falsch?
danke für eine kurze erläuterung!
haben die nachrangigen gläubiger tatsächlich noch ein mitspracherecht bei der zuschlagserteilung? ich war davon ausgegangen, dass dies nur der erste hat und die anderen dann in die röhre schauen beim zweiten termin?
es ist übrigens nur ein eigentümer und auch nur ein haus (keine wohnungen).
GESt. ist bei uns hier noch 3,5% da Ländersache (oder sogar Kreis) ;-))
die zuschlagsgebühr zahle ich doch nur bei tatsächlichem erwerb, nicht wenn die banken das höchstgebot ablehnen oder?
was kann die mitarbeiterin beim AG denn festsetzen? oder meinst du die wüsste was kommen muss?
gruß
der Beitrag ist zwar ein wenig älter aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Ich habe in diesem Artikel die Information erhalten, dass bei rund 40% aller Immobilien, vor allem solcher die jahrelange rumstehen Mängel übersehen werden. Wie schützt ihr euch davor?
Schaut ihr einfach mal ins Fenster rein, fahrt mit einem Gutachter vorbei?
Wie kann ich mich neben dem Gutachten der den Verkehrswert ermittelt absichern?
LG
Monetenpeterle