Zwangsversteigerung vs. Börsenmarkt !


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Neuester Beitrag: 24.02.14 15:53
Eröffnet am:05.03.07 11:03von: popelfuchsAnzahl Beiträge:31
Neuester Beitrag:24.02.14 15:53von: Monetenpete.Leser gesamt:9.290
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1532 Postings, 7123 Tage hoettidanke für die ausführungen

 
  
    #26
21.03.07 11:34
aber einiges ist mir noch unklar:

haben die nachrangigen gläubiger tatsächlich noch ein mitspracherecht bei der zuschlagserteilung? ich war davon ausgegangen, dass dies nur der erste hat und die anderen dann in die röhre schauen beim zweiten termin?

es ist übrigens nur ein eigentümer und auch nur ein haus (keine wohnungen).

GESt. ist bei uns hier noch 3,5% da Ländersache (oder sogar Kreis)  ;-))

die zuschlagsgebühr zahle ich doch nur bei tatsächlichem erwerb, nicht wenn die banken das höchstgebot ablehnen oder?

was kann die mitarbeiterin beim AG denn festsetzen? oder meinst du die wüsste was kommen muss?

gruß
 

1670 Postings, 6761 Tage aktienpudelIch habe noch eine Frage.

 
  
    #27
21.03.07 13:17
Wie ist es mit Zahlung? Wenn ich ein Objekt ersteigere, wann soll ich es zahlen: sofort, wie bei einer Auktion, oder sind in diesem Fall die Regel anders?  

1532 Postings, 7123 Tage hoetti@aktienpudel

 
  
    #28
1
21.03.07 13:23
zahlung erfolgt so 6-8 wochen nach zuschlag. allerdings werden ab dem zuschlagsdatum 4% zinsen fällig.

 

1670 Postings, 6761 Tage aktienpudelDanke, hotti

 
  
    #29
21.03.07 14:04
Aber der Versteigerer will doch auch eine Provision?  

1532 Postings, 7123 Tage hoetti@ap

 
  
    #30
21.03.07 14:32
die gerichtskosten sind im zuschlag bereits enthalten und werden anschließend vom gläubiger übernommen!

 

4 Postings, 3872 Tage MonetenpeterleTipps wegen Schäden

 
  
    #31
24.02.14 15:53
Hey,

der Beitrag ist zwar ein wenig älter aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Ich habe in diesem Artikel die Information erhalten, dass bei rund 40% aller Immobilien, vor allem solcher die jahrelange rumstehen Mängel übersehen werden. Wie schützt ihr euch davor?
Schaut ihr einfach mal ins Fenster rein, fahrt mit einem Gutachter vorbei?

Wie kann ich mich neben dem Gutachten der den Verkehrswert ermittelt absichern?

LG
Monetenpeterle
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