Willkür beim Arbeitsamt. Helft mal kurz bitte.
Ich habe gerade mit einer Freundin gesprochen.
Sie hat eine Einladung vom Arbeitsamt (weil arbeitslos)bekommen. Also ging sie heute Morgen hin.
Dort sagt ihr Betreuer, es war nur ein Test, ob sie erscheint und sie könne wieder gehen.
Was sagt ihr dazu? Dürfen die das?
Danke.
Gruß
was ihr auch zusteht, da sie jedes Jahr einbezahlt! Verarschen braucht man sie trotzdem nicht! Kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen.
Mad, hier oben sind sie nicht so narrisch wie bei euch unten...leider!
Gruß
Das hier war aber Willkür und schreit nach Beschwerde.
Aber man muß wie bei der Armee ständig erreichbar sein, es sei denn man meldet sich ab.
Wer zu einem avisierten Termin nicht erscheint, erhält eine Sperrzeit.
des weiteren würde ich voll aufs tempo drücken und es die lokalpresse wissen lassen...
Falls ja.....soll sie den "Hansel"
sich unter den Arm klemmen und
mordsmässig Rabatz machen.
Auch der hat einen Vorgesetzten!
So richtig KRACH machen!
MfG
Waldy
dass der Arbeitslose zur Verfügung stehen muß ist klar, aber nicht für nix! Du kannst doch dort nicht täglich antanzen, nur weil der Trottel im Amt dies so will, um dann wieder nach Hause zu gehen, ohne dass etwas besprochen wurde?!
Das glaub ich nicht!
Hat mal jemand verlässliche Links bzw. Infos? Danke.
Gruß
OK ist das allerdings nicht
der tobber
***
SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht
(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (ab 01.01.2005 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" gestrichen) erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (ab 01.01.2005 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" gestrichen) ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Danke erstmal.
Also haben sie mit SGB III 309 Allgemeine Meldepflicht Absatz (2) Punkt 5 alles abgedeckt?!
Wenn sie nicht erscheint (sei es auch nur zur Überprüfung, ob sie erscheint), hat sie auch keinen Anspruch mehr?! Versteh ich das richtig?
Gruß
... ja, sie dürfen das. Es riecht ein wenig nach Willkür und Langeweile seitens des Beamten, doch es ist legal und zulässig.
Im SGB III 309 Abs. 2 Pkt. 5 der Allgemeinen Meldepflicht ist geschrieben, warum dies auch so verlaufen kann. Es wurden mit der Einladung und dem Erscheinen lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch geprüft und nachdem sie erschienen ist, werden die Leistungen auch weiterhin erbracht.
Der Pinguin
Gruß
MT
Also denkt nächstes mal daran, bevor ihr wieder auf den Arbeitslosen bzw. Sozialhilfeempfänger schimpft bzw. herzieht!!!
Deswegen meine ich:
http://ariva.de/board/179687/
Gruß
Sogar unser "Law and order"-Tom ändert ganz flink seine Ansicht von "Sozialschmarotzer sollen gefällist für die Sozialhilfe arbeiten" auf "Skandal! Anprangern!"
Vielleicht solltest Du Deine Statements ein wenig nivellieren :))
Also, ich finde es sehr gut, wenn die Verteiler von anderer Leute Geld ( von Beitrags- und Steuerzahlern! )in Deutschland endlich anfangen nachzuprüfen, ob das Geld wenigstens halbwegs bei den Richtigen ankommt.
Aldy
Wenn mein Arbeitgeber pfeift, muss ich ja auch antanzen,
ob es Sinn macht oder nicht. Schliesslich krieg ich ja dafür Kohle.
Ich kann mich auch nicht auf vergangene Heldentaten von mir berufen und zu Hause bleiben. von Fahrtkosten keine Spur.
Da scheint manchem Arbeitgeber seine Macht ein wenig zu Kopfe zu steigen. Manchem ehemaligen Arbeitnehmer wohl auch.
timchen
PS: Wenn die Dame wirklich einen Job sucht, dann soll sie den
Agenturbeamten mal richtig Dampf machen und ein wenig Leistung einfordern.
1. geprüft
2. muß er vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
Jetzt frag ich mich doch ihr Neunmalklugen, die Ihr vielleicht noch nie arbeitslos
gewesen seid, warum muß man mit den Leuten dann noch Spielchen treiben ??
Wenn Du 5 jahre eingezahlt hast bekommst du maximal 1 Jahr Arbeitslosengeld.
Es bleibt eine Übertreibung Leute beim Amt damit zu beschäftigen, die Arbeitslose überwachen. Ich schäme mich für sowas.
Deutschland ich gratuliere dir zu deinen Arbeitslosen.
Gruss
Adolf