WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
Das vergangene Jahr mit dem Überfall der Russen und den starken Inflationstendenzen sowie dem folgenden rezessiven Trend hat die fundamental starke Entwicklung in unserem Umfeld und dann auch bei uns erst einmal gestoppt. Wir müssen jetzt neu ansetzen.
Und wie gesagt: Wenn aus 11,80 wieder einmal 18 EUR (das wäre immer noch weniger als die Hälfte des alten Höchstkurses) werden würden, dann wäre das auch ein Gewinn von mehr als 50 %.
Vor diesem Hintergrund haben wir auch unser ARP weitergeführt.
Man sollte sich also derzeit nicht zu viele Gedanken über Charttechnik, Bewertung und sonstwas bei der WFA machen. So lange nicht auf breiter Ebene gekauft wird, wird der Kursverlauf vielleicht nach oben von diesem Aktionär und nach unten von dem Rückkaufangebot begrenzt.
Ich veröffentliche in Kürze Auswertungen zu unserem Aktionariat und der Bericht zum Kunstmarkt sollte auch in den nächsten Tagen herauskommen.
Da sind wir ja bald durch mit den ARP. Oder ?
Quellenangabe
https://www.ariva.de/weng_fine_art-aktie/kurse/...1&clean_bezug=1
das Forum verbreitest ?
Bei einem ARP muss der Zeitraum und die Menge angegeben werden,
dazu muss man jede Woche melden was man gekauft hat und zu welchem Preis.
Möchte man diese Angaben nicht machen muss man eine Bank beauftragen
das ARP abzuwickeln und diese Bank darf auch die Insider nicht über einzelne
Transaktionen unterrichten.
Alles andere wäre aus meiner Sicht Marktmanipulation und dürfte
mit einem Bußgeld belegt werden.
Keine Bank muss ein ARP abwickeln und eine Meldung über zurückgekaufte Aktien muss lediglich gesamthaft auf der HV gemacht werden.
Was Du da erzählst gilt für öffentliche Angebote wie wir sie bei Artnet gemacht haben.
Aber das ist wohl alles etwas zu viel für Dich ...
Art. 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sieht i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von den Verboten des Insiderhandels und
der Marktmanipulation (Art. 14, 15 MAR) vor für Aktienrückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen.
Teil dieser Bedingungen sind Transaktionsmeldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Sowohl für Rückkaufprogramme (Art. 5 Abs. 3 MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 2 VO 2016/1052) als auch für
Stabilisierungsmaßnahmen (Art. 5 Abs. 5 MAR i.V.m. Art. 6 Abs. 4 S. 2 VO 2016/1052) sind spätestens
am Ende des siebten Handelstags nach dem Tag der Ausführung des jeweiligen Geschäfts den
zuständigen Behörden entsprechende Transaktionsmeldungen zu übermitteln.
Der BaFin können diese Meldungen auf elektronischem Weg übermittelt werden. Hierfür stellt
die BaFin ein entsprechendes elektronisches Fachverfahren über das MVP-Portal zur Verfügung.
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/...a5/ruecksta5_artikel.html
Berufsschule geschwänzt ?
Das Jahr 2022 war geprägt vom russischen Überfall in die Ukraine und von dem seither anhaltenden Krieg mit all seinen Folgen für Konjunktur und Kapitalmärkte. Ein weiteres Schlüsselthema war über weite Strecken immer noch COVID-19 einschließlich der damit einhergehenden Probleme hinsichtlich Beschränkungen und vor allem Lieferketten. All dies führte zu einem weiteren Inflationsanstieg, der die Einschätzungen zu Jahresbeginn deutlich übertraf. Auswirkungen gab es auch auf die Wachstumsprognosen, die spürbar nach unten korrigiert werden mussten. Dem Inflationstrend versuchten die westlichen Notenbanken durch eine massive Anhebung der Leitzinsen entgegenzuwirken – sie beendeten abrupt die Phase von Null- und Negativzinsen. 2022 war auch für Anleger ein schwieriges Börsenjahr, denn im beschriebenen Umfeld gerieten die Kurse sowohl von Aktien als auch von Anleihen teils deutlich unter Druck. Am stärksten litten Wertpapiere von kleinen Unternehmen, wie die der WFA AG sowie von Gesellschaften aus dem Krypto- und Technologiebereich.
Vor diesem Hintergrund hat sich auch das Umfeld für den Kunstmarkt seit Februar 2022 deutlich verändert. Insbesondere im ersten Halbjahr haben sich viele Marktteilnehmer erst einmal erschreckt zur Seitenlinie geflüchtet und abgewartet. Nachdem jedoch im weiteren Verlauf des Jahres 2022 im Kunstmarkt Verkaufswellen ausgeblieben sind, gewann gegen Ende des Jahres eine differenzierte Haltung Oberhand. Wichtige Sammlerstücke im High-End sind im vergangenen Jahr im Wert sogar teilweise nochmals im Preis gestiegen. Hier haben Sammler mit „altem Geld“, die durch die Schwäche des Tech-Marktes nicht betroffen waren, zugegriffen. So wurden u.a. in den europäischen Auktionen bei Ketterer, Grisebach, van Ham und im Dorotheum teilweise herausragende Preise erzielt. Insgesamt war ein deutlicher Trend zu Gunsten von Live-Auktionen mit gedruckten Katalogen, die auch online einsehbar waren, festzustellen. Die atmosphärisch völlig emotionslosen reinen Online-Auktionen konnten dagegen nur reüssieren, wenn die Startpreise, zu Lasten der Einlieferer, sehr niedrig angesetzt waren. Die positive Entwicklung im Spitzensegment ist auch durch den inflationären Trend und die damit einhergehende Sorge, dass Barvermögen deutlich an Wert verlieren könnte, gespeist worden.
Im breiten sog. Mittelmarkt, der für das Handelsgeschäft der WFA AG relevant ist, gab es eine solide Preisentwicklung bei allerdings rückläufigen Volumina, da sich eine größere Anzahl von Anbietern und Käufern auf einen Beobachtungsposten zurückgezogen hatte.
Im Editionsgeschäft konnte auch 2022 eine eher steigende Nachfrage nach den bereits klassischen Drucken von Warhol, Haring, Lichtenstein und Hirst festgestellt werden. In den anderen Bereichen des Editionsmarktes verringerten sich die Verkaufsvolumina vor allem aufgrund von zwei Faktoren: Das „Funny Money“ aus der Corona-Zeit, das insbesondere in der Technologieszene verdient worden war, verschwand im Laufe des Jahres fast völlig aus dem Kunstmarkt. Preislich rückläufig waren allerdings nur einige spekulativ hochgezogenen Editionen. Weiterhin lastete die Lieferkettenproblematik erheblich auf dem Markt. Rohstoffe waren zunehmend knapp geworden, Belegschaften in den Produktionsfirmen gingen gleich schichtweise in die COVID-Quarantäne. So kam es teilweise zu Lieferverzögerungen von 6 - 12 Monaten. Durch die stockende Materialversorgung reduzierte sich auch die Anzahl der Neuemissionen erheblich und eine Vielzahl von Editionsprojekten musste auf das Jahr 2023 verschoben werden.
Als einziger Teilbereich des Kunstmarktes hat die virtuelle Kunst in Form von NFTs im Jahr 2022 einen Crash erlebt. Hier sanken die Preise in der Breite um 80 - 90 % und die Umsätze kollabierten im Jahresvergleich sogar um mehr als 95 %. Allerdings war kaum jemand der Beobachter im klassischen Kunstmarkt von dieser Entwicklung überrascht, da NFTs in den Jahren 2020/21 fast ausschließlich aus finanziellen Motiven gekauft worden waren, während die Sammler am Ende der Nachfragekette kaum jemals zu sehen waren. Es war also nur eine Frage der Zeit wann dieser Hype in sich zusammenfällt. Auslöser dafür waren die Preiseinbrüche beim Bitcoin und bei Ethereum.
Während der Winter 2022/23 und wohl auch das Frühjahr in Europa und zunehmend selbst in den USA von rezessiven Tendenzen geprägt sein werden, könnte sich ab dem Sommer ein neuer Konjunkturzyklus mit einer -wenn auch voraussichtlich moderaten- Erholung der Wirtschaft herausbilden. Die Zinssteigerungen könnten im zweiten Quartal 2023 auslaufen – die Inflationsraten, alleine schon aufgrund des Basiseffektes, ab März deutlich heruntergehen. Die im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 steigenden Aktienkurse scheinen diese Entwicklung vorwegzunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist die WFA AG für die Entwicklung des Kunstmarktes im gerade angelaufenen Jahr 2023 vorsichtig optimistisch. Das Management erwartet im zweiten Halbjahr eine nennenswerte Aufwärtsbewegung, da viele der aktuellen Belastungsfaktoren derzeit verdaut zu werden scheinen.
Besonders wichtig für den Editionsmarkt ist, dass sich die Lieferkettenprobleme sukzessive aufzulösen scheinen und demnach in den Jahren 2023/24 eine Vielzahl von neuen Projekten zu erwarten ist, was wiederum zu höheren Umsatzvolumina führen sollte.
Eine Wiederauferstehung der NFTs ist vorerst nicht zu erwarten. Sie werden vermutlich, wie die Videokunst, eher ein gewisses Nischendasein im Kunstmarkt führen. Allerdings entstehen gerade verschiedene Geschäftsmodelle, die andere Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie im Kunstmarkt umsetzen. Im Zentrum steht dabei insbesondere die Bestrebung, Kunstwerke zu verbriefen und somit für Anleger verfügbar zu machen.
" Weiterhin lastete die Lieferkettenproblematik erheblich auf dem Markt. Rohstoffe waren zunehmend knapp
geworden, Belegschaften in den Produktionsfirmen gingen gleich schichtweise in die COVID-Quarantäne. "
Ich stelle mir gerade vor wie es ist wenn die Bundesbank sagt
wir können kein Papiergeld mehr drucken, weil wir kein Papier
und/oder Farbe haben.
Zur Erinnerung auf dem kleinsten Schein stehen 5,00 drauf.
In keinen unserer Editionen, die wir planen, ist Papier im Spiel und deshalb müssen wir auch nicht mit der Bundesbank um Papier kämpfen ...
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Zeitpunkt: 15.02.23 10:50
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Moderation
Zeitpunkt: 15.02.23 10:02
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
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Monheim am Rhein (pta008/15.02.2023/09:00) - Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, das zum 31.12.2022 ausgelaufene Aktienrückkaufprogramm wieder aufzunehmen und in der Zeit bis zum 30.06.2023 bis zu insgesamt 55.000 eigene Aktien über die Börse zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach den Maßgaben der durch die Hauptversammlung am 6. Oktober 2020 erteilten Ermächtigung. Die erworbenen Aktien sollen zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden können. Der Vorstand wird in der nächsten Hauptversammlung bekanntgeben wieviel Aktien erworben werden konnten.
Nachdem im Jahr 2021 die Zahl der Aktionäre der WFA AG von 534 auf 1.330 gestiegen ist (+ 150 %), hat die Zahl der Miteigentümer im Jahr 2022 nochmals um 22 % auf 1.621 zugenommen, obwohl der Kurs der Aktie im selben Zeitraum deutlich verloren hat. Während 2021 per Saldo 757 Aktionäre ihren Aktienbestand erhöht haben, standen diesen lediglich 388 Netto-Verkäufer gegenüber. Im Jahr 2022 hat nur ein einziger Aktionär mehr als 10.000 Aktien abgegeben. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine vor etwa einem Jahr hat sich das Aktionariat auf hohem Niveau stabilisiert, ein Beweis dafür, wie groß das Vertrauen der Anteilsinhaber in das Unternehmen weiterhin ist.
Die ordentliche Hauptversammlung (HV) der Weng Fine Art AG wird in diesem Jahr voraussichtlich im August stattfinden. Das Ziel des Vorstands ist es, den Aktionären bis dahin eine Verhandlungslösung bzgl. Artnet präsentieren zu können.
Die jüngste Änderung des Obligationenrechts in der Schweiz wird es dem Management zukünftig prinzipiell erlauben, die Generalversammlung (GV) der ArtXX AG auch in Deutschland stattfinden zu lassen. Diese Möglichkeit soll grundsätzlich in Betracht gezogen werden, sofern diese jeweilige GV nicht notariell beurkundet werden muss. Grundsätzlich wäre es also möglich, zukünftig Doppelveranstaltungen (HV der WFA und GV der ArtXX) an einem Tag anzusetzen, was den Aktionären beider Gesellschaften entgegenkommen würde.
https://stock3.com/news/...-aktien-werden-wieder-aufgenommen-11875956