Wanderer AG die 5000 % Rallye !
Seite 284 von 288 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:03 | ||||
Eröffnet am: | 20.07.12 11:02 | von: MS1969 | Anzahl Beiträge: | 8.19 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:03 | von: Saraheorea | Leser gesamt: | 519.270 |
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Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger),
hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen
unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Zertifikate.
Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Hinsichtlich des Fristbeginns wird unwiderleglich vermutet, dass der Meldepflichtige
spätestens zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat.
Kommt es infolge von Ereignissen, die die Gesamtzahl der Stimmrechte verändern, zu einer Schwellenberührung, so beginnt die Frist abweichend von Satz 3, sobald der Meldepflichtige von der Schwellenberührung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Emittenten nach § 26a Absatz 1.
Nach zwei Tage wird davon ausgegangen das die Person Kenntnis hat.
Dann muss spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitgeteilt werden.
Bei der aktiven Schwellenüberschreitung.
http://www.ariva.de/wanderer-werke-aktie/news
WKN: 775600 ISIN: DE0007756009 Typ: Aktie Aufnehmen in Watchlist/Depot
Times & Sales: Frankfurt
Zeit Kurs Stück
16:12:06 0,091 € 1.500
14:23:48 0,085 € 2.350
13:48:14 0,087 € 350
13:24:30 0,086 € 2.500
13:24:26 0,085 € 5.000
12:58:22 0,085 € 62.000
08:04:20 0,074 € 0
Siehe die Taschengeld-Käufe...Strohmänner? Oder auch Strohfrauen? ;-)
17:31:39 0,089 17.200 §
14:25:23§0,085 PAS 28.000
14:04:04§0,085 PAS 29.950
14:02:38§0,085 PAS 21.500
13:53:53§0,085 PAS 20.000
16:12:06§0,091 ACT 1.500
14:23:48§0,085 ACT 2.350
13:48:14§0,087 ACT 350
13:24:30§0,086 ACT 2.500
13:24:26§0,085 ACT 5.000
12:58:22§0,085 ACT 62.000
Du postest um 17:45 Umsatz von FFM ohne letzten Trade? hast du kein RT? weil letzter Umsatz war um 17:31
Jetzt kaufen die Zocker, dann kommt vermutlich plötzlich die Meldung zur Schlussrechnung oder sogar schon die Ankündigung zum Delisting und hoppla kommt nicht mal die Hälfte der Zocker zum Ausgang.
Kennen wir doch bereits seit Jahren hier auf Ariva. Das ist nicht neu und überrascht keinen mehr wirklich. Auch mit neuem $39 BörsG nicht. Schau dir den 6-Monatsdurchschnitt an und bedenke, dass der Kurs dafür geprüft wird. ;-)
Den Letzten beißen die Hunde. Viel zitiert auf Ariva. Und harte Realität im Zockeralltag, nicht wahr?
DAS wäre nämlich wirklich eine Form der Marktmanipulation und ein Grund für die Börsenaufsicht, hier den Markt zu analysieren.
By the way: Jemand bei der Bafin mal gefragt, ob Wanderer-Werke AG ein Aktenzeichen dort besitzt?
"Die Kursbewegungen hier interessieren mich gar nicht."
Deswegen steckst Du auch in die Dinger so viel Zeit rein.
Und falls ein Wert interessant ist, trade ich ihn. Nur Zocken tue ich selbst nicht mehr. Lohnt sich meist nicht bei dem Kleingeldtransfer ein so hohes Risiko einzugehen. Da verpasse ich lieber einem CEO/CFO/COO mehr einen neuen Job. ;-)
wie wird es nun gehandhabt mit einer Doppelten Stimmrechtsmitteilung am selben Tag.
Beispiel: Eine Person erwirbt an einem Tag über 3% bzw. 5% der ausstehenden Gesellschaftsanteile und verkauft diese an dem gleichen Tag wieder.
Es werden 2 Stimmrechtsmitteilung gleichzeitig an einem Tag gemaldet.
Solche Fälle gab es schon öfters in der Daytrader Szene bei SD
Hier die Kauf Stimmrechtsmitteilung vom 12. September: http://bit.ly/1U5FyIO
Hier die Verkauf Stimmrechtsmitteilung vom 12. September: http://bit.ly/1lQwBY2
Können solche Daytrading Deals als Marktmanipulation gewertet werden und eine Ermittlung nach sich ziehen?
Dieses wichtige Thema haben wir noch nicht besprochen.
Falls du dich in das Thema einliest, komsmt du von selbst darauf. Bestimmt. Seit wann soll Daytrading eine Marktmanipulation sein?
Man weiß es nicht, aber die Zeit des IV bleibt nicht stehen. Auch wegen der "Zinsaufschläge" zu den Forderungen der Gläubiger. ;-)
http://www.ariva.de/wanderer-werke-aktie/...secu=3932&boerse_id=0
http://www.ariva.de/wanderer-werke-aktie/...secu=3932&boerse_id=0