Wanderer AG die 5000 % Rallye !


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Neuester Beitrag: 24.04.21 23:03
Eröffnet am:20.07.12 11:02von: MS1969Anzahl Beiträge:8.19
Neuester Beitrag:24.04.21 23:03von: SaraheoreaLeser gesamt:519.520
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7 Postings, 3339 Tage FloateriWiederhold ist kein Zocker

 
  
    #6676
30.09.15 10:06
er ist im Vorstand der SCI AG

Wird wie bei Softmatic ein strategischer Verkauf gewesen sein...

Bitte bei Softmatic mal die Stimmrechtsmitteilungen vergleichen

........  

7 Postings, 3339 Tage FloateriUBS auch mit an Board?

 
  
    #6677
30.09.15 10:09
Das ist die Preisfrage.

Herr Hanselmann begleitet eine Mögliche finanzierung?

Würde passen.........

 

17631 Postings, 5677 Tage M.Minninger#6675

 
  
    #6678
30.09.15 11:01
Doch, sind Trandingchancen , die von einigen genutzt werden.

Stimmrechtsmitteilungen zu publizieren ist nicht verboten.  

31878 Postings, 5336 Tage tbhomyMan wird sehen, was kommt.

 
  
    #6679
30.09.15 11:08
Zumindest hat die Spekulation hier erst mal einen Dämpfer erhalten.

Wirklich wichtig ist doch, dass ein Insolvenzplan eingereicht und anerkannt wird, bevor der Schlusstermin der Regelinsolvenz statt findet.

Kenne by the way auch Vorstände mit dem Hang zu Börsenspekulationen.

 

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Heute bissi ruhiger

 
  
    #6680
30.09.15 16:29
mal schauen was die Wochen noch passiert und gemeldet wird.
Bleibt spannend.  

7 Postings, 3339 Tage FloateriSchwäche nutzen und sammeln

 
  
    #6681
1
30.09.15 18:21
wird sich lohnen wie bei Softmatic  

11045 Postings, 4448 Tage wennichdaswuesteim ASK bereits 0,094 zurück .......

 
  
    #6682
01.10.15 07:53

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Guten Morgen,

 
  
    #6683
01.10.15 08:03
schaun mer mal was die Woche noch bringt.
Habe nochmal nachgelegt und warte,
die nächsten Meldungen werden zeigen in welche Richtung es geht.
 

11045 Postings, 4448 Tage wennichdaswuestenachgelegt ? RT ist 0,071

 
  
    #6684
01.10.15 08:11

1548 Postings, 3497 Tage Frank72gestern

 
  
    #6685
01.10.15 08:11

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Guten Morgen

 
  
    #6686
02.10.15 07:11

1891 Postings, 3669 Tage m-t89.... pennnies sind allle TOD

 
  
    #6687
02.10.15 09:04

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Abwarten

 
  
    #6688
02.10.15 09:57

11045 Postings, 4448 Tage wennichdaswuestenaja irgendwie schon bescheiden nach der letzten W

 
  
    #6689
02.10.15 10:11

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Guten Morgen

 
  
    #6690
05.10.15 07:09
auf eine neue Woche.
Schein so als ob Herr Dr. Michael Naschke und Herr Hanselmann weiter an Bord sind und somit darf weiterspekuliert werden.  

1326 Postings, 5061 Tage ruckMeldepflicht?

 
  
    #6691
05.10.15 12:05
Wie wir alle wissen, hat der Herr Wiederhold zum Stichtag 02.09.2015 mehr als 10 % der Stimmrechtsanteile gehalten. Wie uns ebenfalls berichtet wurde, hat er bis dato einen Großteil der Anteile (gewinnbringend) verwertet und hält nun nur mehr unter 2 % der augegebenen Aktien. Der Verdacht liegt nahe, dass hier eine für ihn gelungene, da profitable Spekulation zugrunde lag.

Dennoch: Ich ging davon aus, dass laut Rechtslage der Anteilseigner bei Überschreiten der 10 % Schwelle nach max. 20 Handelstagen verpflichtet ist, seine Beweggründe für den Kauf per Meldung bekannt zu geben (auch wenn diese auf der Hand liegen)... oder liege ich da falsch?  

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Jo seh ich auch so

 
  
    #6692
1
05.10.15 12:24

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

(1) Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, muss dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwellen mitteilen. Eine Änderung der Ziele im Sinne des Satzes 1 ist innerhalb von 20 Handelstagen mitzuteilen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob 1.
die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,
2.
er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
3.
er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
4.
er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel hat der Meldepflichtige anzugeben, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat. Eine Mitteilungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn der Schwellenwert auf Grund eines Angebots im Sinne des § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erreicht oder überschritten wurde. Die Mitteilungspflicht besteht ferner nicht für Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie ausländische Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG, die einem Artikel 56 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechenden Verbot unterliegen, sofern eine Anlagegrenze von 10 Prozent oder weniger festgelegt worden ist; eine Mitteilungspflicht besteht auch dann nicht, wenn eine Artikel 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechende zulässige Ausnahme bei der Überschreitung von Anlagegrenzen vorliegt.
(2) Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 3 Nr. 1 zu veröffentlichen.

(3) Die Satzung eines Emittenten mit Sitz im Inland kann vorsehen, dass Absatz 1 keine Anwendung findet. Absatz 1 findet auch keine Anwendung auf Emittenten mit Sitz im Ausland, deren Satzung oder sonstige Bestimmungen eine Nichtanwendung vorsehen.

(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilungen nach Absatz 1 erlassen.  

1548 Postings, 3497 Tage Frank72Herr Wiederhold

 
  
    #6693
05.10.15 12:28
am 24.9 hat er unterschritten und am 02.9 hatte er die 10% überschritten die Haltedauer waren gar keine 20 Handelstage, frage ist wie es dann abläuft.
Denke jedoch das trotzdem mitgeteilt werden muss.  

31878 Postings, 5336 Tage tbhomyStimmrechte in der Regelinsolvenz

 
  
    #6694
2
05.10.15 12:32
WpHG §27a, korrekt. Nur ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen - wie auch in §27a gefordert - zu veröffentlichen. Leider.

http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html

Da hilft nur Druck machen über die Bafin... Hoffe, dieser Punkt ändert sich ebenfalls über die zukünftigen Transparenzrichtlinien lt. Mifid II und folgende Exkurse. Einer von vielen Punkten. ;-)





 

1326 Postings, 5061 Tage ruckDanke für eure Inputs

 
  
    #6695
1
05.10.15 12:38
Vertrauen ist gut - (verbindliche) Transparenz ist besser... ;-)  

722 Postings, 5105 Tage Mr. Moneypennytb hat leider recht

 
  
    #6696
06.10.15 09:30
wie Du schon selbst aus dem Gesetzestext lesen kannst....

"der Käufer muss dem Emittenten (also quasi der Bank) mitteilen, welche Ziele er beabsichtigt"

Da steht aber nix dabei, dass die Bank das veröffentlichen muss per Ad-hoc oder ähnliche Meldungen.

Also ist das ganze sehr mit Vorsicht zu geniessen. Bin momentan draussen und wollte eigentlich wieder
einsteigen. Aber momentan bin ich nochmal Richtung Seitenlinie gewandert. Will erst mal abwarten, was den Herren Naschke und Co. noch so einfällt.

 

31878 Postings, 5336 Tage tbhomyWpHG §27a genau lesen...

 
  
    #6697
1
06.10.15 09:48
(2) Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 3 Nr. 1 zu veröffentlichen.

§26. Abs.1: "...spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen; er übermittelt sie außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung.."

Hatte auch gepostet: "...wie auch in §27a gefordert..."

Die Ausnahme hiervon bildet sich ab in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217).

Auf Verlangen einer Börsenaufsichtsbehörde ist der Insolvenzverwalter aber angehalten, einer Veröffentlichung nachzukommen. ;-)  

31878 Postings, 5336 Tage tbhomyDerartige Dinge...

 
  
    #6698
1
06.10.15 09:51
...bzgl. Stimmrechte werden und wurden gerne mal vergessen. Zukünftig soll sich das im Rahmen der Regulierungsbemühungen nach Mifid2 Transparenzrichtlinien verbessern. ;-)  

590 Postings, 3389 Tage R.G.1409Wanderer

 
  
    #6699
07.10.15 08:17
Ich wusste dass ich ein Risiko hier eingehe. Aus diesem Grund bin ich hier auch nur noch mit einer Spielposition drin. Hätte allerdings nicht gedacht als ich bei 0,1 eingestiegen bin, dass es noch mal unter die 0,1 gehen wird.
Aber so ist die Börse nun einmal. Die Geduldigen werden meist belohnt.

 

15800 Postings, 4523 Tage nordküstenbauWanderer Werke

 
  
    #6700
07.10.15 08:29
Der Zock mit dieser Aktie ist u.m.n. definitiv vorbei, leider  

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