Vorsicht bei eBay : Bewertungssystem
das lässt Tür und Tor für Erpressungen seitens der Käufer offen, z.B. beim unversicherten Versand!
Ist mir passiert: Käufer will unversicherten Versand, Ware kommt "anscheinend" nicht an, gibt sofort negativ, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass ich nicht für den unversicherten Versand im Schadensfall aufkommen werde ...
Daher sollte soetwas hier nicht stehen gelassen werden, abgesehen davon, dass hier ein Verstoß gegen das REchtsberatungsgesetz, jdf. so ohne Hinweis usw. bestehen könnte.
Zu meinem Statement zu den Klauseln noch die Aufschlüsselung: Bei Ebay versuchen die Leute die neuen Regelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform auszuschließen. Inwieweit man das kann, kann ich hier nicht im Einzelnen darstellen. Nur soviel: Es ist nationales Recht, geht nur auf Richtlinien zurück. Meisten wollen die Leute, die Gewährleistung ausschließen, eine freiwillig einzuräumende Garatie auszuschließen wäre auch ein wenig schitzo. Dann sind die Regelungen von Anfang und Mitte 2002...
Alles klar?!
was die klausel zur gewährleistung angeht, hast du (wie bereits in #62 gesagt) absolut recht: bei (m.M.) geschätzten 50-75% ist das, was die verkäufer so schreiben, blanker unsinn... und zwar (m.M.) der gleiche unsinn wie der (das wollte ich oben zwischen den zeilen mitteilen), wenn ein gewerblicher verkäufer seine artikel unversichert versendet und glaubt, er könne das versandrisiko damit auf den käufer abwälzen...
gruss :-)
Das kann problematisch sein und nerven... (ich hab nen Kumpel der ist BWLer und ist auch immer für solche "Späße" gut ("ich hab da mal ins BGB geschaut und schwubs den richtigen §en gefunden." "Was hast du? Der findet hier doch keine Anwendung."
"Doch. Das weiß ich. Guck mal hier stets. Und wenn ich google, dann sagen das auch alle...")Dann brauch man nen halben Tag bis der von seiner Meinung wieder runterkommt...)
Und wie gesagt, selbst wenn Polo 10 gewerblich ist, müsste man erstmal schauen... Im Einzelfall... Hier aber nicht nicht, da hast du ebenfalls Recht.
Anders gesagt versuchst du mit deinem Statement mit dem EinmalEins die gesamte Oberstufen Mathematik zu erklären. ERgebnis ist Murks. Hab dank dafür! Und ist verantwortungslos!
Habs mehrfach versucht und bekam immer nur eine Empfangsbestätigung und danach passierte nichts mehr. Der beschummelt weiter die Käufer im großen Stil und niemand unternimmt etwas dagegen.
Ich kauf bei Ebay nichts mehr !!!
Gruß
polo 10 schrieb:
Du nervst mit deinen penetranten vesteckten Anschuldigungen, ich hätte den Artikel nicht verschickt !!
Aber so wie ich dich jetzt kennen gelernt habe, würde ich es dir ohne weiteres zutrauen. Und was die Bewertungen betrifft: alle Leute, die nicht deiner Meinung waren, hast du mit schwarzen Sternen überhäuft. Ich kann mir gut vorstellen, wie du deine Kunden bei eBay behandelt hast.
Fazit, bringe dasTeil nie selbst zur Post, sondern lasse es versenden.
Selbst der Ehegatte wird in solchen Fällen als Zeuge anerkannt.
Ich erinnere mich an einen Prozess, den ich verloren habe.
Habe auf einer Messe einen antiken Ring erstanden, den ich zurückgesandt habe, der Verkäufer hat jedoch den Ring nicht behalten und hat ihn wieder zurück gesandt, allerdings unversichert.
Weder habe ich mein Geld noch meinenRing je wieder gesehen. Ehegatte war Zeuge, dass der Ring versandt wurde.
In der 2. Instanz nehme ich an, hätte ich gewonnen. Und heute hat der Verbraucher auch mehr Rechte.
Heute würde das Gericht plädieren, dass der Ring hätte zumindest per Einschreiben versandt hätte werden müssen.
zum selbst abbau mit termin wann es spätestens paßieren sollte...der käufer hat das teil zum schnäpchenpreis von 1400€ ersteigert. ich hatte sämtliche mängel und abnutzungen wirklich super fair aufgezählt. ende vom lied war das der kasper nach erfolgreichen gebot nachverhandeln wollte und 2 mal den termin zum abbau nach hinten verschoben hat....
sprich das war EIN KAUF und ZWEI GRÜNDE warum er eine negative bewertung verdient hatte.
und ich bin nun kein ebay profi das ich alle nase lang was versteigere....
ich kann mir also wirklich gut vorstellen. das ein profiseller täglich 101 grund hat käufer negativ zu bewerten.
Aber jeder Fall hat seine Besonderheiten. Deinen Fall gab es aufgrund kleiner Abweichungen schon genauso andersrum.
Überlasst das also ruhig den juristen. Und wenn man keinen Schaden haben will muss man sich einfach mal anständig beraten lassen, statt im Trüben rumzuraten.
Kein Kauf von Privat. An die Details erinnere ich mich nicht mehr, im Übrigen habe ich eine Strafanzeige gemacht, was in solchen Fällen gemacht werden kann.
Nebenbei der Ring kostete mehr als 50 Euro, und es handelte sich um eine Antik- oder Schmuckmesse.
Zivilrechtlich also wäre ich wahrscheinlich durchgekommen, weil eine Firma nicht so ohne weiteres einen echten Ring unversichert versenden kann, ohne dass es ihr bei Verlust zu ihrem Nachteil gerchnet wird.
Aber das System lässt Spielraum für Penner und Erpresser, viele mittlerweile die nicht gut doitsch sind und dann nachverhandeln wollen und sofort "Anwalt, Fälschung" schreiben, obwohl DIE noch nie was ECHTES in der Hand hatten.
Wie willst DU denn DIESE Käufer im VORFELD ausfindig machen?