Vorsicht bei eBay : Bewertungssystem


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Neuester Beitrag: 22.11.09 08:33
Eröffnet am:30.05.08 10:37von: polo10Anzahl Beiträge:85
Neuester Beitrag:22.11.09 08:33von: polo10Leser gesamt:3.932
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7765 Postings, 6888 Tage polo10Vorsicht bei eBay : Bewertungssystem

 
  
    #1
19
30.05.08 10:37
schlecht für Verkäufer die nicht mehr negativ bewerten können !

das lässt Tür und Tor für Erpressungen seitens der Käufer offen, z.B. beim unversicherten Versand!

Ist mir passiert: Käufer will unversicherten Versand, Ware kommt "anscheinend" nicht an, gibt sofort negativ, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass ich nicht für den unversicherten Versand im Schadensfall aufkommen werde ...  
59 Postings ausgeblendet.
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522 Postings, 6064 Tage W. the ConquerorInwiefern :-)

 
  
    #61
02.06.08 12:39

13436 Postings, 8932 Tage blindfish@conquerer

 
  
    #62
02.06.08 12:56
- #57 ist völlig korrekt (siehe auch #39)...
- bei deinem letzten absatz hast du natürlich absolut recht! dieser satz ist wirklich quatsch! aber was anderes hat hier niemand behauptet... (oder hab ich was übersehen!?)

gruss :-)

522 Postings, 6064 Tage W. the ConquerorBindfish

 
  
    #63
02.06.08 13:01
Gut verstehe du willst dich nicht nochmal blamieren. In allen Aussagen steckt für einen Teil betrachtet etwas wahres. ABER. Schon dein Statement oben war zu kurz. Es liest einer und der denkt er weiß jetzt Bescheid. Aber hinzu können die Regeln nach dem Handelsrecht kommen (insb. bei Einschaltung von Transportpersonen,...), AGB Regelungen, die noch nicht mal große Online-Shops hinbekommen, Fernabsatzrecht, Verbrauchsgüterkauf und was weiß ich im Einzelnfall alles ne Rolle spielt. Daneben ist das "neue" Schuldrecht nicht besonders gelungen und wirft ne Menge Fragen auf, ist unübersichtlich und für den Laien bei der Anwendbarkeit der Normen überhaupt nicht zu verstehen.

Daher sollte soetwas hier nicht stehen gelassen werden, abgesehen davon, dass hier ein Verstoß gegen das REchtsberatungsgesetz, jdf. so ohne Hinweis usw. bestehen könnte.

Zu meinem Statement zu den Klauseln noch die Aufschlüsselung: Bei Ebay versuchen die Leute die neuen Regelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform auszuschließen. Inwieweit man das kann, kann ich hier nicht im Einzelnen darstellen. Nur soviel: Es ist nationales Recht, geht nur auf Richtlinien zurück. Meisten wollen die Leute, die Gewährleistung ausschließen, eine freiwillig einzuräumende Garatie auszuschließen wäre auch ein wenig schitzo. Dann sind die Regelungen von Anfang und Mitte 2002...

Alles klar?!  

522 Postings, 6064 Tage W. the ConquerorSehe dein Posting erst jetzt

 
  
    #64
02.06.08 13:04
- Die Postings habe wie gesagt einen korrekten Gehalt. Aber das kannst du den Leuten so nicht sagen-> denn sonst kommt sowas wie von mir zitert (von Auktionen bei Ebay) raus.

Das nervt einmal die Woche an...

 

13436 Postings, 8932 Tage blindfish@conquerer

 
  
    #65
1
02.06.08 13:22
natürlich war mein statement kurz - aber reicht völlig aus, um meine meinung wiederzugeben, wer für auf dem postweg verlorene gegenstände haftet... mehr will ich ja hier überhaupt nicht sagen, da es ja eben keine rechtsberatung, sondern nur eine meinung ist! dass es auch mal komplizierter sein kann, ist ja völlig richtig...

was die klausel zur gewährleistung angeht, hast du (wie bereits in #62 gesagt) absolut recht: bei (m.M.) geschätzten 50-75% ist das, was die verkäufer so schreiben, blanker unsinn... und zwar (m.M.) der gleiche unsinn wie der (das wollte ich oben zwischen den zeilen mitteilen), wenn ein gewerblicher verkäufer seine artikel unversichert versendet und glaubt, er könne das versandrisiko damit auf den käufer abwälzen...

gruss :-)

397 Postings, 6422 Tage cs@W. the Conqueror:

 
  
    #66
1
02.06.08 13:36
Ich verbürge mich nicht für den Inhalt meines Postings #57, aber es ist m.E. inhaltlich korrekt. Außerdem ist das gesamte Posting es einfach nur ein Zitat der darunter angegebenen recht seriösen Webseite 123recht.net.  

522 Postings, 6064 Tage W. the ConquerorNaja dann sind wir uns im Ergebnis einig

 
  
    #67
1
02.06.08 13:38
Nur was ich sagen wollte: ... Es wird regelmäßig komplizierter sein.

Das kann problematisch sein und nerven... (ich hab nen Kumpel der ist BWLer und ist auch immer für solche "Späße" gut ("ich hab da mal ins BGB geschaut und schwubs den richtigen §en gefunden." "Was hast du? Der findet hier doch keine Anwendung."
"Doch. Das weiß ich. Guck mal hier stets. Und wenn ich google, dann sagen das auch alle...")Dann brauch man nen halben Tag bis der von seiner Meinung wieder runterkommt...)

Und wie gesagt, selbst wenn Polo 10 gewerblich ist, müsste man erstmal schauen... Im Einzelfall... Hier aber nicht nicht, da hast du ebenfalls Recht.  

522 Postings, 6064 Tage W. the Conqueror@ CS

 
  
    #68
1
02.06.08 13:45
Lies doch mal: Es ist insoliert betrachtet nicht falsch. Aber es ist keine Antwort. Es wären hier weitere umfangreiche Fragen zu klären. Für ein solches Gutachten kann man locker 5000 Euro verlangen. Zu beachten sind zahlreiche Regelungen des bürgerlichen REchts und des Handelsrechts. Nach deinem Statement ist man genauso schlau wie vorher, denn man weiß noch gar nix! GEnau Null!

Anders gesagt versuchst du mit deinem Statement mit dem EinmalEins die gesamte Oberstufen Mathematik zu erklären. ERgebnis ist Murks. Hab dank dafür! Und ist verantwortungslos!  

2584 Postings, 6314 Tage KartenhaiWenn wir dich nicht hätten!

 
  
    #69
1
02.06.08 13:50

8758 Postings, 6974 Tage DSM2005Tach, habt ihr schon mal versucht jemanden sperren

 
  
    #70
4
02.06.08 14:01
zu lassen, der ganz offensichtlich gegen die Ebaygrundsätze verstößt und bei fast jeder seiner Auktionen mit getürkten Ebaynamen die Preise in die Höhe treib?
Habs mehrfach versucht und bekam immer nur eine Empfangsbestätigung und danach passierte nichts mehr. Der beschummelt weiter die Käufer im großen Stil und niemand unternimmt etwas dagegen.

Ich kauf bei Ebay nichts mehr !!!

Gruß

7304 Postings, 6931 Tage Mme.Eugeniebei 50 Euro und nicht versichert

 
  
    #71
4
02.06.08 14:10

und nicht angekommen! Selber schuld!

Ohne Paket oder Hermesversand, niente.

 

Polo, du bist eindeutig schuld, weil sowas versxendet man nicht ohne Versicherung.

7304 Postings, 6931 Tage Mme.Eugeniehättest auch einschreiben

 
  
    #72
1
02.06.08 15:27

oder eilversand machen können, aber gar nichts, was ist das überhaupt für ein artikel?

9061 Postings, 8769 Tage taosDas habe ich nie behauptet.

 
  
    #73
2
02.06.08 21:11
polo 10 schrieb:
Du nervst mit deinen penetranten vesteckten Anschuldigungen, ich hätte den Artikel nicht verschickt !!

Aber so wie ich dich jetzt kennen gelernt habe, würde ich es dir ohne weiteres zutrauen. Und was die Bewertungen betrifft: alle Leute, die nicht deiner Meinung waren, hast du mit schwarzen Sternen überhäuft. Ich kann mir gut vorstellen, wie du deine Kunden bei eBay behandelt hast.

Gut das eBay die Käufer vor Verkäufern wie dir schützt.

25551 Postings, 8598 Tage Depothalbiererwarum sollte ebay denn wasgegen push-gebote

 
  
    #74
02.06.08 21:56
unternehmen??

je höher der ep,desto höher die gebühren...  

7765 Postings, 6888 Tage polo10taos

 
  
    #75
1
03.06.08 00:49
Auch durch Druckschrift, wird deine Sosse nicht besser, weisst wohl gut mit Unterstellungen umzugehen.

Gut, dass ich selten mit Käufern wie dir schützt.

Und nun weg mit dir !  

7765 Postings, 6888 Tage polo10Mme.Eugenie

 
  
    #76
2
03.06.08 00:53
slebst Schuld, wenn der ANDERE auf Brief pocht? Vielen Dank, hat wohl was mit meiner ID zu tun ... normalerweise ist doch der Kunde König ...  

7304 Postings, 6931 Tage Mme.EugenieLetzten Endes, braucht man einen Zeugen.

 
  
    #77
2
03.06.08 09:29

Fazit, bringe dasTeil nie selbst zur Post, sondern lasse es versenden.

Selbst der Ehegatte wird in solchen Fällen als Zeuge anerkannt.

Ich erinnere mich an einen Prozess, den ich verloren habe.

Habe auf einer Messe einen antiken Ring erstanden, den ich zurückgesandt habe, der Verkäufer hat jedoch den Ring nicht behalten und hat ihn wieder zurück gesandt, allerdings unversichert.

Weder habe ich mein Geld noch meinenRing je wieder gesehen. Ehegatte war Zeuge, dass der Ring versandt wurde.

In der 2. Instanz nehme ich an, hätte ich gewonnen. Und heute hat der Verbraucher auch mehr Rechte.

 

Heute würde das Gericht plädieren, dass der Ring hätte zumindest per Einschreiben versandt hätte werden müssen.

8140 Postings, 7143 Tage checkerlarsenna tasos es gibt genug gründe warum ein verkäufer

 
  
    #78
1
03.06.08 09:42
ein käufer negativ bewerten kann. ich habe zum bsp vor 3 jahren meine alte fast 20 jahre ehemals 40.000 mark küche bei ebay versteigert..
zum selbst abbau mit termin wann es spätestens paßieren sollte...der käufer hat das teil zum schnäpchenpreis von 1400€ ersteigert. ich hatte sämtliche mängel und abnutzungen wirklich super fair aufgezählt. ende vom lied war das der kasper nach erfolgreichen gebot nachverhandeln wollte und 2 mal den termin zum abbau nach hinten verschoben hat....
sprich das war EIN KAUF und ZWEI GRÜNDE warum er eine negative bewertung verdient hatte.
und ich bin nun kein ebay profi das ich alle nase lang was versteigere....
ich kann mir also wirklich gut vorstellen. das ein profiseller täglich 101 grund hat käufer negativ zu bewerten.  

522 Postings, 6064 Tage W. the ConquerorNein Mme Eugenie

 
  
    #79
1
03.06.08 11:52
Du scheinst tatsächlich im Unrecht gewesen zu sein. Und auch heute dürfte sich hieran nichts geändert haben... Wäre aber im einzelfall zu prüfen. Nach dem was du erzählst wunder ich micht, dass du überhaupt dein Geld für den Prozess zum Fenster rausgeworfen hast!

Aber jeder Fall hat seine Besonderheiten. Deinen Fall gab es aufgrund kleiner Abweichungen schon genauso andersrum.

Überlasst das also ruhig den juristen. Und wenn man keinen Schaden haben will muss man sich einfach mal anständig beraten lassen, statt im Trüben rumzuraten.  

7304 Postings, 6931 Tage Mme.EugenieNein hier handelte es sich um eine Firma

 
  
    #80
1
03.06.08 17:55

Kein Kauf von Privat. An die Details erinnere ich mich nicht mehr, im Übrigen habe ich eine Strafanzeige gemacht, was in solchen Fällen gemacht werden kann.

 

Nebenbei der Ring kostete mehr als 50 Euro, und es handelte sich um eine Antik- oder Schmuckmesse.

 

Zivilrechtlich also wäre ich wahrscheinlich durchgekommen, weil eine Firma nicht so ohne weiteres einen echten  Ring unversichert versenden kann, ohne dass es ihr bei Verlust zu ihrem Nachteil gerchnet wird.

7304 Postings, 6931 Tage Mme.EugenieKein Prozess, Strafanzeige

 
  
    #81
1
03.06.08 18:02

insgesamt gesehen, war es natürlich ein "Prozess", bei dem ich verloren hatte.

 

Zu Posting #77. Meine Güte wer wird denn gleich so kleinlich sein.

 

 

 

49 Postings, 6166 Tage Gooner89frechheit

 
  
    #82
2
09.06.08 12:13
ich bin raus bei ebay. ich hab im mai was verkauft und habe vor 4 tagen die rechnung gekriegt??? das ist doch ein witz oder die gebühren , so hoch??? erst das neue bewertungs system und die gebühren werden höher und höher geschraubt. da ist mir der kragen geplatz nie wieder ebay ich hoffe das viele das einsehen denn ohne uns ist ebay nichts wert und wenn denen die leute weg bleiben werden die sogar uns bezahlen damit wir dort sachen verkaufen oder kaufen.!!!  

7765 Postings, 6888 Tage polo10wieder einmal up

 
  
    #83
3
21.11.09 19:56

59073 Postings, 8768 Tage zombi17Polo, frage mich jetzt nicht warum??

 
  
    #84
1
21.11.09 20:05
Aber ich glaube, von dir würde ich auch nichts kaufen.  Da wären Probleme bestimmt vorprogrammiert.
Man kann nie ausschliessen an ein schwarzes Schaf zu geraten, aber mit ein bischen Sorgfalt und Auswahl der Verkäufer kann man Vieles im Vorfeld ersticken.  

7765 Postings, 6888 Tage polo10hm zombi

 
  
    #85
2
22.11.09 08:33
Ich verkaufe ziemlich viel, auch Gebrauchtes, versuche immer alles gut zu fotographieren und zu beschreiben.

Aber das System lässt Spielraum für Penner und Erpresser, viele mittlerweile die nicht gut doitsch sind und dann nachverhandeln wollen und sofort "Anwalt, Fälschung" schreiben, obwohl DIE noch nie was ECHTES in der Hand hatten.

Wie willst DU denn DIESE Käufer im VORFELD ausfindig machen?  

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