Vivacon explodiert !!
Seite 1 von 264 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:16 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.10 09:48 | von: pennyzocker | Anzahl Beiträge: | 7.584 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:16 | von: Antjedckqa | Leser gesamt: | 840.976 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 104 | |
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irgendwann kommt die ad hoc das ein spezieller Investor Interesse hat? und dann wird gezockt! denn dann können wir die zwanzig Cent oder auch die dreißig Cent wiedersehen.
Ist Credit Suisse auch ein Glãubiger??
Kann der Glãubiger entscheiden der Schuldner in insolvenzverfahren zu schiken ? Oder entscheidet der Gericht?
Warum wird der Erstellung eines Insolvenzplanes zunächst abgesehen ??
Von wemm wurde Die Einrichtung eines Gläubigerausschusses abgelehnt ??
Welche kommende Sanierungsszenarien soll der Insolvenzverwalter weiter zu verfolgen ??
Wer kann antworten ??
Welche Geschäfte werden in Zukunft im Rahmen der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt??
Vorzeitig hebt das Gericht diese Anordnung auf, wenn dies von der Schuldnerin oder vom Schuldner selbst, von der Gläubigerversammlung mit besonderen Mehrheiten , von einer absonderungsberechtigten Gläubigerin oder einem absonderungsberechtigten Gläubiger oder von einer Insolvenzgläubigerin oder einem Insolvenzgläubiger beantragt wird. Die beiden letztgenannten Personengruppen haben zusätzlich glaubhaft zu machen, dass Umstände bekannt geworden sind, die erwarten lassen, dass die Beibehaltung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt und ihnen durch die Beibehaltung der Eigenverwaltung erhebliche Nachteile drohen (§ 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
Vor der Entscheidung über die Aufhebung der Eigenverwaltung hat das Gericht die Schuldnerin oder den Schuldner zu hören (§ 272 Abs. 2 Satz 2 InsO). Die Entschei
dung des Gerichts ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 272 Abs. 2 Satz 3 InsO).
Quelle:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/...lvenzverfahren.pdf
Anm.:Während der Eigenverwaltung kann der Sachwalter Gründe vorbringen, welche zu oben genannten Anträgen führen können.
Die Nichteinsetzung gilt für den "Soll"- und den "Kann"-Ausschuss gleichermaßen.
Andere sehen in einem Investor etwas Positives und wollen darauf zocken. Das sehe ich anders. Wir kaufen Assets z.B. lieber ohne Aktionärsanhängsel. ;-)
Ein Asset -Deal ist offensichtlich viel komplexer in der Abwicklung, als der relativ unkomplizierte wirkende
Share-Deal !!
Wie viele Schulden hat Vivacon ?
Wie viel Wert sind die Vebriefungen?
Wie hoch sind die verlustvorträge ?
Für ein Share-Deal
Es kommt immer drauf an wie viele Aktien in Streubesitz befinden
Und wie hoch der Kurs steht.
Vivavon zur Zeit mit 2 Mio MK ist nicht uninteressant
IVG selbst noch mit 2 Mio MK bewertet
Was mich wundern ist das bei 26 Mio Aktien nur diese Umsätze gibt
Werde ab Morgen paar Stk kaufen und abwarten
Nun da die Speku nicht aufging, macht der Ramses nun den "ich wusste es doch immer".
Ist schon lustig, wie man sich um 180 Grad dreht und dem Leser sich als "Ich wusste es immer" präsentieren möchte. Aber wer Ramses verfolgt, der weiß das er sich schneller drehen kann wie ein Panzer auf der Stelle. The Show must go on......
""" RAMSES IV: Faktensammlung 04.04.14 09:56 #6266
- Das Eigenkapital ist aufgrund der Swapbewertungen nur scheinbar negativ (sonst ca. + 50 Mio),
- zu allen Grundstücken gehören Finanzierungskosten, die Vivacon erbracht hat,
- Credit Suisse ist Mehrheitsaktionär und hat im Rahmen des Sanierungsvergleichs eine Wandelanleihe in Aktien gewandelt zu ca. 3 € pro Aktie, obwohl der Kurs viel tiefer war. Wird sich die Credit Suisse die Butter vom Brot nehmen lassen? Ich meine: “Nein!“,
- Erbpachtgrundstücke sind eine sichere, begehrte Anlage.
Die auf der Gläubigerversammlung zu diskutierenden Schulden sind wahrscheinlich 15 Mio € für die ehemaligen Conergy-Grundstücke. Aber hier stehen die Grundstücke als Sicherheit hinter und die Firmen darauf haben neue Eigentümer. Es soll zudem noch ein Rest von 5 Mio € zur Diskussion stehen, 1% der 500 Mio €, die in den letzten Jahren erfolgreich abgebaut wurden. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, braucht man sich keine Sorgen über den Termin am 10.04.2014 machen.
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RAMSES IV: Termin 04.04.14 10:00 #6267
Am 10.4.2014 um 9:00 Uhr wird die Gläubigerversammlung
im Amtsgericht Köln stattfinden. Dann wird über die
Zukunft entschieden. Was vorher gedacht und geschrieben
wird, ist Spekulation.
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RAMSES IV: hab eben mit 20k gedrückt und die maschinen 04.04.14 11:03 #6268
führen gleich das BID aus :-) - so langsam füllt sich mein depot
http://aktien.finanztreff.de/aktien_einzelkurs_uebersicht.htn?i=103061