Versicherungsfrage Auto/KFZ


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Neuester Beitrag: 17.06.08 19:58
Eröffnet am:17.06.08 18:02von: Dope4youAnzahl Beiträge:28
Neuester Beitrag:17.06.08 19:58von: Gaius Iulius .Leser gesamt:5.298
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4023 Postings, 8000 Tage Dope4youVersicherungsfrage Auto/KFZ

 
  
    #1
2
17.06.08 18:02
Erst mal HALLO

Ich bin jetzt auch wieder da und brauch gleich mal neure Hilfe.

Folgendes Problem:

Vor 2 Jahren wurde eine KFZ Versicherung abgeschlossen, die Beiträge brav eingezogen und "Ei der Daus" kommt jetzt eine Rückforderung der Versicherung über die gesamten 2 Jahre.
Angeblich haben sie die Beitragsfreiheit falsch berechnet und setzen jetzt bei 2 Autos die Beiträge auf 140 % anstatt der (85/70%)

Meine Fragen:

Können die nach 2 Jahren die Beträge zurück fordern?
Welche Klausel würde dies rechtfertigen?
Durch die neuen Beiträge würde die Versicherung teurer sein  als meine alte Versicherung, ich hätte also zum damaligen Zeitpunkt nicht gewechselt?!!?
Haben die nicht eine Frist das zu prüfen/klären um den Vertrag dann anzupassen? Kann doch nicht sein das mir die Versicherung ein tolles Angebot macht und ich deshalb kündige und 2 Jahre später verlangen die dann 700 Euro mehr wodurch ich jetzt einen hheren Beitrag habe als vorher.

Besten Dank für Antworten

Dope4you

PS: Ich werd jetzt wieder öfter kommen (Das ist jetzt keine Drohung :)  )
 
2 Postings ausgeblendet.
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179550 Postings, 8453 Tage GrinchDie Einstufung hängt von dem ab, was deine

 
  
    #4
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17.06.08 18:39
Vorversicherung bestätigt.

Was hattest du vorher für ne SF-Klasse und was haste im Antrag angegeben?

Und erstmal um deine eigentliche Frage zu beantworten: Ja das können sie!

11076 Postings, 6021 Tage badtownboyVersicherungsvertrag

 
  
    #5
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17.06.08 18:39
Rechtlich gilt der Grundsatz, wirksame Verträge sind zu halten und durchzuführen.
Vertut sich ein Vertragspartner bei den für ihn wichtigen Inhalten des Vertrages, geht das in der Regel zu seinen Lasten,das gilt auch bei einer falschen Kalkulationsgrundlage , die eine Partei dem Vertrag zugrunde gelegt hat - Kalkulationsirrtum - und ihm nun zum Nachteil wird.
Der Versicherer hätte halt besser rechnen müssen.
Allenfalls wenn die Berechnungsgrundlagen für dich als Laien erkennbar falsch waren und du erkennen konntest das der Tarif zu niedrig gewählt war, kommt meiner Ansicht nach eine Nachforderung in Betracht.
Das sind aber allgemeine Grundsätze, schaue nach , ob in den AGB s deiner Police besondere Regelungen für diesen Fall vorgesehen sind, ansonsten würde ich nicht zahlen.
Hätten halt selbst besser rechnen sollen, ihr Fehler
 

29411 Postings, 6477 Tage 14051948KibbuzimNee,kenn mich da net aus,wenn auch eben neues

 
  
    #6
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17.06.08 18:41
Auto gekauft und anderen Versicherungsstatus.

Aber mal ganz naiv,so mach ichs,wenn ich was nicht chjeck und keinen Anwalt will,weil ich die Typen einfach nicht abkann.
Lies dir doch bitte deinen Vertrag durch,also wirklich alles,zeile für Zeile lesen und nach allem Ausschau halten und notieren,was die unklaren Fragen betrifft.
Es kann eigentlich nicht sein,daß da übehaupt nichts drin steht,falls doch,wäre die Forderung ja per se hinfällig.
Und wenn ein bisschen was findest,nicht viel und so formuliert,daß es scheinbar belanglos ist,dann geh mit diesen Klauseln oder Formulierungen des Vetrtrags in verrschieden Foren zum Thema Recht.
Und frag natürlich bei der Verbraucherzentrale an.

Denn so verkürzt,wie du es geschrieben hast,klingt es doch ziemlich unseriös....

In dem zusammenghang würde mich übrigens der Name deiner Versicherung interessieren...

179550 Postings, 8453 Tage GrinchEine Police hat keine AGB´s sondern

 
  
    #7
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17.06.08 18:41
Tarifbestimmungen und AKB (Allgemeine Bedingungen zur Kfz-Versicherung)...

Wenn er falsche SF-Klassen angegeben hat hat er die Versicherung getäuscht. Kann aber auch sein, dass er sog. "geschenkte Rabatte" hatte. Die können natürlich nicht mitgenommen werden.

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youBerechnet hat der Versicherungsmann

 
  
    #8
17.06.08 18:43
In diesem fall geht es um eine Bekannte die nach dem Tod des Mannes die Verträge umgestellt hat. Der versicherungsmann hat dann für die das nötige geregelt und die SFB nach IHREN Angaben hin berechnet. (Die KFZ waren auf den verstorbenen Mann angemeldet)  

26159 Postings, 7566 Tage AbsoluterNeulingMein Mann ist vor 10 Jahren gestorben...

 
  
    #9
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17.06.08 18:46
...und hat seitdem keinen einzigen Unfall gehabt!

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youNachfrage

 
  
    #10
1
17.06.08 18:47
Die Versicherung erkundigt sich doch beim Vorversicherer welche SF bestanden, und müßte doch ´hier schneller als in 2 Jahren reagieren?!?!#


Wenn das rechtens ist, dann ist das ja ein Freibrief für Versicherungen:

Biete dir einen super Beitrag, warte 2 Jahre und hohl mir dann die Kohle wieder....  

179550 Postings, 8453 Tage GrinchNach Ihren Angaben...

 
  
    #11
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17.06.08 18:51
SF 140 und zwei Jahre ohne Unfall??? Das bedeutet, dass sie vorher in einer Malusklasse war. Das heisst die Verträge waren schadensbelastet.

Machen kann sie nix. Zahlen oder Stilllegen. Ihr problem. Die Versicherung hätte übrigens auch im Schadenfall ne Vertragsstrafe aussprechen können. Bedeutet 3x der Beitrag der eigentlich fällig gewesen wäre.

@AN: Der satz ist aus dem Leben gegriffen! ;)

Hörste in den Privatkundenabteilungen immer wieder!

Besonders witzig sind übrigens Betriebe, die dir ihre Kfz-Verträge vorlegen und nienimmernich irgendwelche Unfälle hatten... die wirklich schlauen reden dann von nem Parkrempler, klingt ja auch viel besser. Dann setzt du dich hin, kalkulierst die Flotte dementsprechend mit Rabattierung und Schadenaufwandskalkulation... nach einem Jahr kommt dann die Renta... 309% Schadenquote über die letzten 5 Jahre... dir fliegt der Rahmenvertrag um die Ohren und er hat von nix gewusst... Jaaaa Versicherer sind schon betrüger!

58056 Postings, 6242 Tage jocyxVersicherung und faires Unternehmen ?

 
  
    #12
17.06.08 18:53
Das ist leider der Trugschluß. Welches Unternehmensziel hat denn eine Versicherung; soviel wie möglich Gewinn aus den Beiträgen für sich rauszuholen und nicht etwa zuviel für Schadensregulierung auszugeben.  

179550 Postings, 8453 Tage Grinch@Dope: Sollte man meinen ja, aber die Bestätigung

 
  
    #13
17.06.08 18:54
erfolgt durch die Vorversicherung. Und was hat eine Versicherung die den Vertrag verloren hat, noch an interesse in die angelegenheit? Genau einen Scheissdreck... da gibt es eine Gesellschaft mit 3 Buchstaben, da kannste gepflegte 3 Jahre warten... wenn du überhaupt was hörst...

Gesetzlich ist da nichts geregelt, da DU als VN die korrekten Angaben machen musst... nicht der Versicherer. Der darf sich erstmal auf das verlassen was du ihnen erzählst...

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youNachtrag :

 
  
    #14
1
17.06.08 18:57
Also es bestand ein Vertag VORHER auf Ihren Namen mit den Rabatten (85/70) und diese SF sind im Vertrag der vorherigen Versicherung auch festgehalten. Die neue Versicherung (Alte Leipziger) behauptet jetzt nach 2 Jahren sie hätten von der vorherigen versicherung bis Dato keine Auskunft erhalten und stufen deshalb hoch, die Antragsstellerin hat jedoch die Verträge und alles weiter der Alten Leipziger zur verfügung gestellt.

Es bestehen also die SF nur die Alte Leipziger kriegt es nicht auf die reihe nach 2 Jahren die bestättigen zu lassen.

Sorry, die Info habe ich gerade erst bekommen.  

179550 Postings, 8453 Tage GrinchJo: Versicherer müssen Ihre Schadensaufwendungen

 
  
    #15
1
17.06.08 18:57
offenlegen. Die Kohle machen sie mit den Zinsen die Sie verdienen, indem sie die Beiträge anlegen. Die Gebäude werden also von den Zinsen gebaut nicht von den Beiträgen... das nur mal am Rande!

26159 Postings, 7566 Tage AbsoluterNeulingAaalso, Grinch, als ich...

 
  
    #16
1
17.06.08 19:01
...unser neues Auto versichert habe, habe ich zunächst bei meiner ALTEN Versicherung ein Angebot eingeholt - da standen alle Zahlen drauf, die der NEUE Versicherer brauchte... ;-)

179550 Postings, 8453 Tage GrinchDope: Waren das geschenkte Rabatte?

 
  
    #17
17.06.08 19:01
Oder fing sie bei SF 0 an? Wie gesagt, wenn sie das als Zweitwagen zugelassen hatten, kann es sein, dass diese Rabatte nicht übernommen werden.

Die Versicherungsscheine der Vorversicherung reichen als Bestätigung nicht aus. Wie gesagt die Vorversicherer lassen sich teilweise gewaltig Zeit damit. Wie lange die AL wartet bevor sie Abstuft ist ihre Angelegenheit.  

1102 Postings, 8572 Tage FuzzziAus meiner Sicht

 
  
    #18
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17.06.08 19:01
können hier 2 Ursachen vorliegen. Entweder die geschenkten Rabatte (z.B. Zweitwagensondereinstufung SF2) siehe Grinch, die von einigen Versicherern aber aus Kulanz bei nachfrage übernommen werden. Oder aber der SF-Rabatt vom Verstorbenen wurde nicht ordnungsgemäß übertragen (falsche SF- Angabe durch Frau z.B.)

Maßgebend sind aber dennoch grundsätzlich die vom Vorversicherer bestätigten schadenfreien Jahre.
Das Problem hier: die 2 Jahre. das ist schon krass. Empfehlung: tel. über das warum (erst jetzt) Nachfragen, aber NICHT beim Vertreter, sondern der Vertragsbearbeitenden Regionalniederlassung. Und dann versuchen zu diskutieren, wenn das Verschulden NICHT beim Antragsteller liegt.

Bin schon wieder weg (mitlesend ;-)


Edit nach den lesen von Posting 14:
In der Regel akzeptieren die Versicherer bei fehlgeschlagenen SFR-Anfragen beim Vorversicherer Vertragsunterlagen mit SF- Klassen- Ausweis des Kunden. In der Regel halt ...

Anrufen !  

179550 Postings, 8453 Tage GrinchAN... das sagen sie dir... hintenrum fragen

 
  
    #19
17.06.08 19:04
sie ab! ;) Immer... genau wie sie bei der Schufa kucken! ;)

26159 Postings, 7566 Tage AbsoluterNeulingvon mir aus...

 
  
    #20
17.06.08 19:05
sind ja dieselben zahlen

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youEs wird noch besser

 
  
    #21
17.06.08 19:08
Also die Bekannte hat die Autos sogar auf sich angemeldet, hat also nichts mit dem verstorbenen Mann zu tun, mein Fehler habe ich falsch verstanden.

Jetzt habe ich die beitragsrechnung der Alten Leipziger gelesen und die verlangen für 1.1.07-1.1.08 14% und auch im Jahre 1.1.08-1.1.09 140% und das OHNE Schadensfall, die Versicherung übernimmt scheinbar nicht mal die eigenen Rabatte.....

Also nochmal kurz :

Versicherer wechselt und hat bei der alten Versicherung 85%

Alte Leipzger nimmt zu 85% an und sagt nach 2 Jahren das sie keine Infos vom Vorversicherer gekriegt haben. Jetzt rechnen sie die Beiträge neu und wollen für die vergangenen 12 Monate 140% und auch fürs NEUE Jahr 140%....

Hoffe jetzt ist es klarer.  

179550 Postings, 8453 Tage Grinch@Dope: Wie Fuzzi schon sagte. Sie soll anrufen.

 
  
    #22
17.06.08 19:10
und zwar nicht beim Agenten. Soll in der Regionaldirektion oder beim Hauptsitz nachfragen. Soll ihre Situation erklären und um eine gütliche Regelung bitten. Vielleicht kann man die Nachzahlung senken oder aussetzen. Sollte auch erwähnen, dass sie witwe ist, keiner will ein Unmensch sein.  

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youWarum betteln?

 
  
    #23
17.06.08 19:13
Sorry Grinch, aber sie hat einen Vertrag der vorherigen Versicherung mit 85% und einen neuen Vertrag der Alten Leipziger mit 85%. Jetzt nach 2 Jahren wollen sie auf einmal Geld obwohl sie die 85% ja nachweislich beim alten Versicherer hatte. UND dann berechnet die Alte Leipziger sogar noch 2 Jahre lang 140%, also das dürfte ja dann mal zu 100000% FALSCH sein, oder?  

179550 Postings, 8453 Tage GrinchDu hast ne BM!

 
  
    #24
17.06.08 19:15

24273 Postings, 9082 Tage 007BondKönnte es sein,

 
  
    #25
17.06.08 19:17
dass der Vertrag ein sog. "Zweitvertrag" in Verbindung mit dem Verstorben war und dieser hierdurch rabattbegünstigt war (entsteht z. B. wenn man in häuslicher Gemeinschaft lebt, etc.)? In solch einem Fall läuft der Vertrag zwar auf den neuen Versicherungsnehmer, erfordert jedoch, dass der Altvertrag auch weiterhin besteht .. oder so ähnlich ...Nach dem Wechsel oder Wegfall (also Tod des VN) ist das der Versicherung erst später aufgefallen?!

Sorry für die möglichen Rechtschreibfehler - habe es eilig und muss nun weg!

Viel Spaß noch mit der Diskussion - bis morgen! cu  

81 Postings, 6009 Tage Gaius Iulius CaesarFrag einen Anwalt

 
  
    #26
17.06.08 19:32
wird wohl nicht zuviel kosten und du hast ne ehrliche und richtige Antwort. Was Badboy oben rumgeraten hat wird z.B. nicht unbedingt hinkommen, da man erst den Vertrag auszulegen hat... aber hier Rechtsberatung durchzuführen darf man nicht und kann man auch nicht seriös machen, wer weiß schon, wie alles genau bei dir ablief und welche Bedingungne der Vertäge möglicherweise nichtig sind etc...  

4023 Postings, 8000 Tage Dope4youDafür ist aber ein Forum da, oder?

 
  
    #27
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17.06.08 19:34
Ich will keine Rechtsberatung, sondern Meinungen von anderen. Teilweise haben andere schon selbes Problem gehabt und wissen Stellen im Internet die helfen können. Wenn das dann alles nichts bring kann man immer noch zum Anwalt.
 

81 Postings, 6009 Tage Gaius Iulius Caesarist ja auch nur ein Rat

 
  
    #28
17.06.08 19:58
Was hier dirkutiert wird ist in dem ein oder anderen Fall richtig. Bei dir muss es das nicht sein. Oder aber vielleicht auch doch. Man weiß es nicht. Was ich sagen will: Konkret ist es nutzlos und damit zeiverschwendung... War aber nur als Rat gemeint...!  

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