Versicherungsfrage Auto/KFZ
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 17.06.08 19:58 | ||||
Eröffnet am: | 17.06.08 18:02 | von: Dope4you | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 17.06.08 19:58 | von: Gaius Iulius . | Leser gesamt: | 5.300 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Ich bin jetzt auch wieder da und brauch gleich mal neure Hilfe.
Folgendes Problem:
Vor 2 Jahren wurde eine KFZ Versicherung abgeschlossen, die Beiträge brav eingezogen und "Ei der Daus" kommt jetzt eine Rückforderung der Versicherung über die gesamten 2 Jahre.
Angeblich haben sie die Beitragsfreiheit falsch berechnet und setzen jetzt bei 2 Autos die Beiträge auf 140 % anstatt der (85/70%)
Meine Fragen:
Können die nach 2 Jahren die Beträge zurück fordern?
Welche Klausel würde dies rechtfertigen?
Durch die neuen Beiträge würde die Versicherung teurer sein als meine alte Versicherung, ich hätte also zum damaligen Zeitpunkt nicht gewechselt?!!?
Haben die nicht eine Frist das zu prüfen/klären um den Vertrag dann anzupassen? Kann doch nicht sein das mir die Versicherung ein tolles Angebot macht und ich deshalb kündige und 2 Jahre später verlangen die dann 700 Euro mehr wodurch ich jetzt einen hheren Beitrag habe als vorher.
Besten Dank für Antworten
Dope4you
PS: Ich werd jetzt wieder öfter kommen (Das ist jetzt keine Drohung :) )
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/recht_auto.php
Brauche etwas was mehr in die Richtung Vertragsrecht geht.
Was hattest du vorher für ne SF-Klasse und was haste im Antrag angegeben?
Und erstmal um deine eigentliche Frage zu beantworten: Ja das können sie!
Vertut sich ein Vertragspartner bei den für ihn wichtigen Inhalten des Vertrages, geht das in der Regel zu seinen Lasten,das gilt auch bei einer falschen Kalkulationsgrundlage , die eine Partei dem Vertrag zugrunde gelegt hat - Kalkulationsirrtum - und ihm nun zum Nachteil wird.
Der Versicherer hätte halt besser rechnen müssen.
Allenfalls wenn die Berechnungsgrundlagen für dich als Laien erkennbar falsch waren und du erkennen konntest das der Tarif zu niedrig gewählt war, kommt meiner Ansicht nach eine Nachforderung in Betracht.
Das sind aber allgemeine Grundsätze, schaue nach , ob in den AGB s deiner Police besondere Regelungen für diesen Fall vorgesehen sind, ansonsten würde ich nicht zahlen.
Hätten halt selbst besser rechnen sollen, ihr Fehler
Aber mal ganz naiv,so mach ichs,wenn ich was nicht chjeck und keinen Anwalt will,weil ich die Typen einfach nicht abkann.
Lies dir doch bitte deinen Vertrag durch,also wirklich alles,zeile für Zeile lesen und nach allem Ausschau halten und notieren,was die unklaren Fragen betrifft.
Es kann eigentlich nicht sein,daß da übehaupt nichts drin steht,falls doch,wäre die Forderung ja per se hinfällig.
Und wenn ein bisschen was findest,nicht viel und so formuliert,daß es scheinbar belanglos ist,dann geh mit diesen Klauseln oder Formulierungen des Vetrtrags in verrschieden Foren zum Thema Recht.
Und frag natürlich bei der Verbraucherzentrale an.
Denn so verkürzt,wie du es geschrieben hast,klingt es doch ziemlich unseriös....
In dem zusammenghang würde mich übrigens der Name deiner Versicherung interessieren...
Wenn er falsche SF-Klassen angegeben hat hat er die Versicherung getäuscht. Kann aber auch sein, dass er sog. "geschenkte Rabatte" hatte. Die können natürlich nicht mitgenommen werden.
Wenn das rechtens ist, dann ist das ja ein Freibrief für Versicherungen:
Biete dir einen super Beitrag, warte 2 Jahre und hohl mir dann die Kohle wieder....
Machen kann sie nix. Zahlen oder Stilllegen. Ihr problem. Die Versicherung hätte übrigens auch im Schadenfall ne Vertragsstrafe aussprechen können. Bedeutet 3x der Beitrag der eigentlich fällig gewesen wäre.
@AN: Der satz ist aus dem Leben gegriffen! ;)
Hörste in den Privatkundenabteilungen immer wieder!
Besonders witzig sind übrigens Betriebe, die dir ihre Kfz-Verträge vorlegen und nienimmernich irgendwelche Unfälle hatten... die wirklich schlauen reden dann von nem Parkrempler, klingt ja auch viel besser. Dann setzt du dich hin, kalkulierst die Flotte dementsprechend mit Rabattierung und Schadenaufwandskalkulation... nach einem Jahr kommt dann die Renta... 309% Schadenquote über die letzten 5 Jahre... dir fliegt der Rahmenvertrag um die Ohren und er hat von nix gewusst... Jaaaa Versicherer sind schon betrüger!
Gesetzlich ist da nichts geregelt, da DU als VN die korrekten Angaben machen musst... nicht der Versicherer. Der darf sich erstmal auf das verlassen was du ihnen erzählst...
Es bestehen also die SF nur die Alte Leipziger kriegt es nicht auf die reihe nach 2 Jahren die bestättigen zu lassen.
Sorry, die Info habe ich gerade erst bekommen.
Die Versicherungsscheine der Vorversicherung reichen als Bestätigung nicht aus. Wie gesagt die Vorversicherer lassen sich teilweise gewaltig Zeit damit. Wie lange die AL wartet bevor sie Abstuft ist ihre Angelegenheit.
Maßgebend sind aber dennoch grundsätzlich die vom Vorversicherer bestätigten schadenfreien Jahre.
Das Problem hier: die 2 Jahre. das ist schon krass. Empfehlung: tel. über das warum (erst jetzt) Nachfragen, aber NICHT beim Vertreter, sondern der Vertragsbearbeitenden Regionalniederlassung. Und dann versuchen zu diskutieren, wenn das Verschulden NICHT beim Antragsteller liegt.
Bin schon wieder weg (mitlesend ;-)
Edit nach den lesen von Posting 14:
In der Regel akzeptieren die Versicherer bei fehlgeschlagenen SFR-Anfragen beim Vorversicherer Vertragsunterlagen mit SF- Klassen- Ausweis des Kunden. In der Regel halt ...
Anrufen !
Jetzt habe ich die beitragsrechnung der Alten Leipziger gelesen und die verlangen für 1.1.07-1.1.08 14% und auch im Jahre 1.1.08-1.1.09 140% und das OHNE Schadensfall, die Versicherung übernimmt scheinbar nicht mal die eigenen Rabatte.....
Also nochmal kurz :
Versicherer wechselt und hat bei der alten Versicherung 85%
Alte Leipzger nimmt zu 85% an und sagt nach 2 Jahren das sie keine Infos vom Vorversicherer gekriegt haben. Jetzt rechnen sie die Beiträge neu und wollen für die vergangenen 12 Monate 140% und auch fürs NEUE Jahr 140%....
Hoffe jetzt ist es klarer.
Sorry für die möglichen Rechtschreibfehler - habe es eilig und muss nun weg!
Viel Spaß noch mit der Diskussion - bis morgen! cu