Und plötzlich ist euer Haus weg
Film von Christian Jentzsch
Kathy Thedens stellt sich so vor: "Gestatten Sie, ich bin Kreditsklavin!". Ihr Haus, durch einen Kredit der Sparkasse finanziert, gehört plötzlich einem sogenannten Hedgefonds aus den USA. Die Sparkasse verkauft die Kredite ihrer Kunden einfach an eine "Heuschrecke" aus Übersee. Ein gutes Geschäft mit schnellem Geld.
Der Deal läuft immer gleich: die Sparkasse verkauft ein Paket von Kleinkrediten weit unter Gesamtwert und bekommt dafür das schnelle Geld. Dadurch entstehen auch dem Staat Millionenverluste durch entgangene Steuereinnahmen, und die verkauften Kreditnehmer sind wirtschaftlich am Ende - allesamt brave Steuerzahler
Für die Hedgefonds lohnt sich das alle Mal. Die durchschnittlichen Profitraten liegen bei 22 Prozent. Lobbyist und Mann im Hintergrund ist Friedrich Merz, dessen Anwaltskanzlei „Lone Star“, einer der Hedgefonds, in Deutschland berät.
Autor Christian Jentzsch spürt den dubiosen Kredit-Geschäften nach und fragt nach der Verantwortung bei Sparkassen, aber auch bei deren Aufsichtgremien, in denen zumeist Politiker sitzen.
http://programm.daserste.de/...sender=1&dpointer=31&anzahl=38&ziel=31
sagen wir mal Lonestar oder so kauft die Forderung.
Somit gehen alle Forderungen der Bank auf Lonestar über.
Bedeutet im einzelnen:
- Lonestar zahlt vereinbarte Summe an KI
- Das KI veräußert die verwertbare Forderung mitsamt Abtretung der (evtl.) Forderungen aus Grundschuld und Zweckerklärung
Die Zweckerklärung bindet die Grundschuld an die Forderung.
Falls es dort irgendwelche Lücken im Gesetz geben sollte, so weiss ich von denen nichts, möchte aber gerne aufgeklärt werden.
Grüße
FloS
hat. (bist nicht gemeint (FloS)
Hier Deine Lücke FloS:
Die durch den Sicherungsvertrag begründete fiduziarische Zweckbindung
geht bei der Abtretung der Grundschuld unter und wird
nicht aufrechterhalten. Das Treuhandverhältnis, das die Rechtsstellung
des Veräußerers als Sicherungsnehmer der Grundschuld
im Verhältnis zum Sicherungsgeber beschränkt, geht nicht auf
den Erwerber über. Der Erwerber übernimmt nicht stillschweigend
mit dem Erwerb von Grundschuld und Forderung die den
Veräußerer treffenden Pflichten aus dem Sicherungsvertrag.
Der Erwerber der Grundschuld muss daher weder die Interessen des
Sicherungsgebers beachten noch wahrnehmen. Die Grundschuld
unterliegt keiner Zweckbindung mehr.
In dem Ausgangsfall erwirbt X. die Grundschuld und ist an den Sicherungsvertrag
nicht gebunden. Der Sicherungsvertrag geht weder bei der
Variante a noch bei der Variante b des Ausgangsfalles auf X. über. X.
kann daher mit dem Rang der Grundschuld rund das Dreifache des valutierten
Betrages in einem Zwangsversteigerungsverfahren beanspruchen.
Ob E. der Zuteilung eines höheren als des valutierten Betrages
widersprechen kann, hängt davon ab, ob es ihm gelingt, die Einrede
der teilweisen Nichtvalutierung (vgl. unten III 2) und die Einrede der
fehlenden Verwertungsreife (vgl. IV 3) durchzusetzen (vgl. unten III 3).
Die Bestellung einer Grundschuld sicherungshalber ist daher Vertrauenssache.
Sie birgt zahlreiche Risiken. Ein Abtretungsausschluss
wird empfohlen.28) In der Vergangenheit wurde hiervon
lediglich bei der Bestellung von Grundschulden für ¹vertrauensw
ürdigeª Gläubiger abgesehen, wozu durchgängig alle inländischen
Banken zählten. Vor der Bestellung einer Grundschuld für
andere Gläubiger wurde gewarnt. Selbst von der Bestellung einer
Grundschuld für eine ausländische Bank wurde abgeraten,29) weil
Klage auf Rückgewähr der Grundschuld im Ausland zu erheben
ist, falls nicht der für einen Verbrauchervertrag maßgebende Gerichtsstand
des Art.16 Abs.1
http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm
für alle, für die es etwas weniger fundiert wollen
http://www.daserste.de/plusminus/...g_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
Grundschuldexperte Dr. Clemens Clemente erklärt den Grund für die rechtliche Schieflage mit der Struktur der Grundschuld. Solange das Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente, sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag), die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung entspricht.
Die Probleme beginnen also genau mit dem Verkauf des Darlehens. Denn beim Verkauf geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor über. Der könne dann, anders, als die Bank, aus der vollen Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Die Hypo Real Estate AG erklärt auf Anfrage, sie habe die Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen. Das könne sie aber nicht, so Clemente, denn dazu sei eine Vereinbarung zwischen Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig.
Für rund 20 Milliarden Euro haben deutsche Banken und Sparkassen Kredite an Schuldenaufkäufer, die meist keine Banken, sondern Hedgefonds sind. Davon verkauft sind rund 30 Prozent nicht Not leidende Kredite, so das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). In ihrem Geschäftsbericht 2004 notiert beispielsweise die Hypo Real Estate Bank AG, dass auch "154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden", verkauft worden seien. Nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes darf eine Bank Kredite bündeln und ausgliedern. Die Kunden wurden erst nachträglich informiert.
Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages vom 19.9.2007 als ein "gefährliches Instrumentarium". Banken würden ihre Kunden mit dem Verkauf ausliefern. Erst mit dem unter Rot/Grün verabschiedeten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz aus 2002 wurde die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren ohne Banklizenz möglich. Deshalb muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen heute tatenlos zusehen, wenn Kreditverkäufe in Milliardenhöhe bei ausländischen Investoren, sog. Heuschrecken, in Steuerparadiesen landen. FDP Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert dringend zu verhindern, "dass durch Darlehensverkäufe dieser Art Vermögen, das in Deutschland angesiedelt ist, ins Ausland fließt."
Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss verweist auf den Rechtsweg: "wenn es da Streitigkeiten gibt, wird das letztendlich vor Gericht geklärt." Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen, gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."
seit ca. 10 Jahren auch nebenbei Dozent für Immo-Recht ist
und später den Kredit abgelösen konnte. ;-)
Trotzdem war alles ein langer, schwerer Krampf.
Er war dabei kein Kunde einer Sparkasse, sondern einer Grossbank,
hatte aber kurz vorher seine Bank im Geschäftsbetrieb gewechselt.
Nur sein Immo-Darlehen war verblieben.
(lifepr) Berlin, 17.01.2008 - Am 16. Januar 2008 um 23.30 Uhr wurde in der ARD ein Fernsehbeitrag von WDR/SWR unter dem Titel "Und plötzlich ist das Haus weg - Wie Sparkassen Kredite kleiner Leute verscherbeln" ausgestrahlt. Hierzu nehmen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie die Sparkassen Südholstein und Wedel gemeinsam wie folgt Stellung:
1. In dem Beitrag wurde der Eindruck erweckt, durch die betroffenen Sparkassen seien Kredite veräußert worden, bei denen die Kreditnehmer vertragsgemäß ihre Verpflichtungen erfüllt hätten. Dies ist falsch. Tatsächlich handelt es sich bei den im Film gezeigten Fällen - soweit diese Sparkassen betreffen - um solche, in denen der Kreditverkauf das letzte Mittel war, nachdem Kreditnehmer in erheblicher Weise gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hatten und Einigungen über Rückzahlungen nicht erzielt werden konnten oder durch Kunden nicht eingehalten wurden.
2. Die Berichterstattung des WDR ist unvollständig. Der WDR hat vom DSGV und den betroffenen Sparkassen hierzu zur Verfügung gestellte Informationen sowie eine angebotene Stellungnahme zu den einzelnen Fällen nicht aufgenommen.
3. Bei dem im Film gezeigten Kreditnehmer B. aus Mecklenburg-Vorpommern (Schloßhotel) ist der Eindruck erweckt worden, bei dem veräußernden Kreditinstitut habe es sich um eine Sparkasse gehandelt. Das ist falsch.Tatsächlich war das veräußernde Kredtinstitut eine private Bank.
4. Bei dem im Bericht gezeigten Kreditnehmer W. aus Südholstein handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, dem 2005 von der betroffenen Sparkasse wegen unrichtiger Angaben zu den Vermögensverhältnissen das Kreditverhältnis in Millionenhöhe gekündigt wurde. Anders als im Beitrag behauptet, gab es in dem Kundenverhältnis Dauerüberziehungen. Die Ablösung eines von der Sparkasse angebotenen Teilbetrages ist dem Kreditnehmer nicht gelungen. Nachdem eine andere Einigung nicht zustande kam, erfolgte 2006 die Veräußerung der Kreditforderung.
5. Auch mit dem Fall T. aus Südholstein verhält es sich anders, als in dem Bericht dargestellt. Durch die betroffene Sparkasse wurde Mitte 1996 eine Finanzierung für gewerbliche Wohnungen gewährt. Bereits kurze Zeit später sind bei den Kreditnehmern Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten. Trotz Entgegenkommens der Sparkasse durch Tilgungsänderung und Stundungsvereinbarungen für die Zinsen bestanden weiterhin Liquiditätsprobleme. Als schließlich auch die vereinbarten Stundungsabreden nicht mehr eingehalten wurden und die Kreditnehmerin erklärte, die Rückstände nicht ausgleichen zu können, wurde das Kreditengagement gekündigt. Die Kreditnehmerin wollte darauf nur eine geringe Teilzahlung leisten und damit alle eigenen sowie bisher von den Zahlungsschwierigkeiten nicht betroffene Verbindlichkeiten von Dritten mitablösen. Es ist ihr aber nicht gelungen, hierfür belastbare Ablösungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Vorschlag der Sparkasse zur Rückzahlung eines höheren Teilbetrages wurde von der Kreditnehmerin abgelehnt. Als es nicht zu einer Einigung kam, wurde der Kredit nach Androhung von Zwangsmaßnahmen erst acht Jahre nach den ersten Zahlungsschwierigkeiten veräußert.
6. Im Fall A. aus Wedel wird im Beitrag der falsche Eindruck erweckt, als Folge des Verkaufs der Kreditforderung habe die von der Mutter bewohnte Eigentumswohnung verkauft werden müssen. Tatsächlich hatten sich Sparkasse und Kreditnehmerin wegen Zahlungsschwierigkeiten und nach Kündigung und bereits eingeleiteter Zwangsversteigerung schon 1999 im Interesse der Kreditnehmerin auf einen freihändigen Verkauf der Wohnung geeinigt. Nachdem Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten und von dritter Seite Zwangsmaßnahmen ergriffen worden waren, hat die Sparkasse die Kreditforderung 2005 veräußert. Danach kam es zu dem bereits 1999 mit der Kreditnehmerin vereinbarten freihändigen Verkauf der Wohnung, der für die Kundin nicht mehr überraschend sein konnte.
7. Generell verkaufen Sparkassen nicht mutwillig und zum Nachteil ihrer Kunden Kreditforderungen. Ein Verkauf von Kundenforderungen kommt als letztes Mittel nur dann in Betracht, wenn Kunden dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist oder die Kunden ausdrücklich dem Verkauf zugestimmt haben.
Ansprechpartner:
Frau Gabriele Teller
E-Mail: presse@dsgv.de
Telefon: +49 (30) 20225-5110
Fax: +49 (30) 20225-5119
Herr Christian Achilles
E-Mail: christian.achilles@dsgv.de
Telefon: +49 (30) 202255-100
Fax: +49 (30) 202255-106
Zuständigkeitsbereich: Leiter Kommunikation und Medien
Quelle:
Life-Pr
http://www.lifepr.de/?boxid=29021&hit_ident=PM20080117x83
ist bedauerlich, bei der Komplexität des Themas aber vertändlich.
Folgendes ist aber Tatsache:
1. Manche Banken verkaufen neben notleidenden Krediten - zum geringeren Teil und aus welchen Gründen auch immer nicht notleidende Kredite - an Unternehmen wie LoneStar.
Das ist leider nicht illegal.
2. Meist geht dabei die Zweckerklärung nicht auf den Erwerber über, so dass die
Grundschuld nicht mehr an die Höhe der Forderung gebunden ist.
3. Tritt wegen Zahlungsverzug oder aus sonstigen Gründen Verwertungsreife ein, sind Unternehmen wie Lone Star und deren Verwertungsgesellschaften viel schneller mit Zwangverteigerungen bei der Hand als die gewöhnliche Hausbank, die möglicherweise dem Schuldner eine Fristverlängerung oder Anschlußfinanzierung einräumt.
4. Der Schuldner kann demzufolge seine Immobilie verlieren und auf die Strasse gesetzt werden. Je nach erzieltem Verkaufserlös bleibt er auf Schulden sitzen oder verliert zumindest das eingebrachte Eigenkapital
Fussnote 21)
In dem Geschäftsbericht 2004 der Hypo Real Estate Group, S. 68, heißt es betreffend der Übertragung von 4 200 Darlehen mit 1 700 Kunden und einem Volumen von 3,6 Mrd. .: ¹Der Investor übernahm im Rahmen der Transaktion, bei der auch die der Hypo Real Estate Bank AG zur Verfügung gestellten Sicherheiten übertragen wurden, rund 4 200 Darlehen mit 1 700 Kunden. Das verkaufte Portfolio umfasste mit 0,66 Mrd. . gesunde Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden, aber zum größten Teil unter Beobachtung standen (sog. Watchlist) und nicht in die Konzernstrategie passten.ª Hinsichtlich einer weiteren Transaktion mit einem Volumen von 394 Mio. . heißt es: ¹Daneben umfasste es mit rund 154 Mio. . nicht-leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden, aber zum großen Teil unter Beobachtung standen (sog. Watchlist).ª
Etwas zur Auklärung, es geht einerseits um das sachenrechtliche Geschäft der Grundschuldbestellung und um das schuldrechtliche Darlehen. Beide haben nichts miteinander tu tun. Hinzu kommt ein drittes Geschäft die Sicherungsabrede (Vertrag sui generis). Vertickert wird nur die Grundschuld, die, wenn der Käufer gutgläubig ist, einredefrei erworben werden kann. Die Grundschuld ist eine abstrakte Forderung, aus der -unabhängig- von der Darlehensforderung, aber nach Maßgabe der Sicherungsabrede vollstreckt werden kann. Tut die Heuschrecke das, dürfte dem Häuslebauer aus der Sicherungsabrede ein Schadensersatzanspruch gegen die darlehensgewährende Bank zustehen.
So JETZT aber nix mehr von mir...
Kann meine Hausbank das Darlehen danach überhaupt so weiterführen wie bisher, ohne Grundschuldeintrag, also ohne Sicherheit? Irgendwie versteh ich da was nicht...
Noch eine Zusatzfrage:
Um das Schlamassel im Fall des Falles zu begrenzen, wäre es nicht sinnvoll, die eingetragene Grundschuld Zur um Zug entsprechend der Verringerung der verbleibenden Darlehensschuld entsprechend nach und nach abzusenken?
Da ich Ende des Jahres meine Hütte bezahlt habe, dürfte da nichts mehr anbrennen!
Sollte Wider erwarten die Bank meinen Kredit doch weiterverkaufen, besorge ich mir einen Bagger & bau denen die Hauptniederlassung ab!
So lange der Gesetzgeber da keinen Riegel vorschiebt, werden die Kreditverkäufe noch zunehmen! Die Heuschrecken finanzieren mit den Gewinnen aus Deutschland u.a. die Pensionskassen in den USA.
Im Netz habe ich eine interessante Seite zum Thema gefunden:
http://www.igbank.de/html/aktuelles.html
in #39, nur die Überschrift ist abgewandelt:
Immohai ID passt ganz gut, so wie er die Praktiken der Hypotheken-Heuschrecke Lone Star gut heißt und die an vielen Stellen in den Medien vorgestellten Fälle negiert.
Der ID nach könnte das gut passen. Gestern im Film der Sprecher vom Sparkassenverband auf Nachfrage:
Das weiterverkaufen von nicht notleidenden Krediten ohne Wissen des Kreditnehmers entspricht nicht den durch sie vorgeschlagenen und nicht verbindlichen AGBs. Es sei aber durch das Gesetz abgedeckt und legal, das einzelne Mitgliedsbanken so verfahren.
Und wenn die dann zwangsvollstreckt werden auf die volle Grundschuldsumme, nicht auf das offene Darlehen, dann schaffen die in der Regel das umfinanzieren nicht, denn kein anderer finanziert ein Objekt zur vollen Summen ohne das er selbst eine freie Grundschuld 1. Ranges bekommt, und die ist ja blockiert durch weiterverkauf.
€uro am Sonntag Aktuell
Verraten, verkauft und zwangsversteigert?
03.02.2008
Banken verkaufen Immobilienkredite an renditehungrige Finanzinvestoren. Das sorgt für Unruhe – bei Betroffenen, Politikern und Banken. Eine Übersicht, was welches Institut seinen Kunden zusichert
Die Immobilie zwangsversteigert, der Kredit noch zu tilgen, die Altersvorsorge dahin – solche Albträume haben inzwischen einige Häuslebauer landauf, landab. Sie fragen sich: Was, wenn die Finanzierung der eigenen vier Wände vielleicht doch nicht so sicher ist wie bisher angenommen, weil die Bank das Darlehen einfach an einen Investor weiterverkauft? Ein Grund für die zunehmende Verunsicherung ist, dass dies offenbar weit häufiger der Fall ist, als bisher angenommen: Die Banken und Sparkassen in Deutschland, so berichtet das Institut für Finanzdienstleistungen, haben Hypothekenkredite im Wert von acht Milliarden Euro weitergereicht. Der Haken dabei: Der Investor kauft die Grundschuld, mit der sich die Bank das Darlehen an den Käufer absichern lässt, übernimmt jedoch meist nicht die sogenannte Sicherungszweckerklärung.
Mit der Grundschuld, die über die gesamte Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, unterwirft sich der Kreditnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung, falls er die vereinbarten Raten nicht zahlt. Die Sicherheitszweckerklärung sorgt wiederum dafür, dass im Fall einer Zwangsversteigerung die bereits geleisteten Tilgungen berücksichtigt und keine höheren Forderungen eingetrieben werden, als tatsächlich noch bestehen. Das ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn Grundschuld und Sicherungszweckerklärung in einer Hand liegen. Übernimmt nun ein Investor die Grundschuld, so kann er diese per Zwangsversteigerung sofort in voller Höhe einfordern, wenn eine Rate nicht pünktlich eingeht. Bisher geleistete Tilgungen können dann sogar unter den Tisch fallen. Längst hat das Thema auch die Politik aufgeschreckt. Doch nach Aussagen von Experten gab es bisher noch keinen einzigen Fall, in dem es nicht vor einer Zwangsversteigerung zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beruhigt mit Hinweis auf die geltende Rechtslage: „Wer seine Kreditpflichten erfüllt, muss nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür steht und eine Rückzahlung verlangt, mit der Zwangsvollstreckung droht oder diese durchführt.“
Im Interesse des freien Kapitalverkehrs hält das Justizministerium die Veräußerung von Kreditforderungen für grundsätzlich sinnvoll. Die Banken könnten sich so günstig refinanzieren, und die Kunden profitierten von einem niedrigeren Darlehenszins. Üblicherweise merkten sie nichts von der Refinanzierung, da der Kredit meist von der bisherigen Bank weiter verwaltet werde. „Es gibt aber Fälle, in denen der Kunde mit einem Mal einen neuen Gläubiger vor sich sieht“, erläutert Zypries. „Wer sich dagegen schützen will, muss die Möglichkeit haben, mit der Bank zu vereinbaren, dass der Kredit nicht abgetreten werden darf.“
Wenn es nach der Justizministerin geht, wird die Position der Darlehensnehmer beim Kreditverkauf künftig durch zusätzliche Regeln gestärkt. So soll der Kreditgeber verpflichtet werden, spätestens drei Monate vor Auslaufen der Zinsbindung oder vor Fälligkeit des Kredits entweder ein Folgeangebot zu unterbreiten oder darauf hinzuweisen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Der Kunde muss zudem unverzüglich informiert werden, wenn die Kreditforderung abgetreten wird oder ein Wechsel des Darlehensgebers erfolgt. Kreditinstitute sollen künftig auch Darlehen anbieten, die nicht veräußert werden dürfen, und sind verpflichtet, vor Vertragsabschluss von sich aus auf dieses Angebot und dessen Konditionen hinzuweisen. Grundstücksdarlehen sollen – wie bisher schon Verbraucherdarlehen – erst gekündigt werden können, wenn der Zahlungsrückstand einen gewissen Prozentsatz erreicht hat. Schließlich soll der Darlehensnehmer, dessen Immobilie auf Betreiben der Bank oder eines Finanzinvestors zu Unrecht zwangsversteigert wurde, seinen Schaden deutlich einfacher ersetzt bekommen als bisher. Zusätzlich haben einige SPD-Abgeordnete ein Sonderkündigungsrecht des Darlehensnehmers ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung ins Gespräch gebracht. Anfang März will der Finanzausschuss des Bundestags seinerseits Vorschläge erarbeiten, die dann in das Risikobegrenzungsgesetz eingefügt werden sollen. Bis zur Sommerpause könnte ein Gesetzespaket unter Dach und Fach sein. (Anmerkung: Bisher ist das eben nicht so! Auch wenn Immohai anderes behauptete)
In der Branche selbst haben sich inzwischen unterschiedliche Herangehensweisen herauskristallisiert, wie eine Umfrage der Frankfurter Finanzberatung FMH zeigt. So gibt es Kreditinstitute, die garantieren oder versichern, dass kein Kreditverkauf vorgenommen wird. Eine zweite Gruppe bilden Institute, die vertragsgemäß bediente Kredite nicht oder nur mit Zustimmung des Kreditnehmers verkaufen. Hierzu gehören auch die genossenschaftlichen Institute wie Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD Banken, betont Christopher Pleister, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die dritte und größte Gruppe bilden Banken, die eher zurückhaltend mit Zusicherungen sind. Und Banken der Kategorie 4 schließen zwar den Verkauf nicht aus, bleiben aber Ansprechpartner für die Kunden.
Inzwischen gibt es auch Reaktionen in Form neuer Produkte. So wollen Immobilienfinanzierer Darlehen auf den Markt bringen, die nicht verkauft werden. Aber die wird’s nicht zum Nulltarif geben – im Gespräch sind Zinsaufschläge zwischen 0,02 und 0,2 Prozentpunkten. Der Finanzdienstleister Dr. Klein etwa bietet bereits eine solche Finanzierung an – mit 0,05 Prozent Zinsaufschlag.
Und die Victoria Leben hat einen Darlehensschutzbrief konzipiert, in dem sie „bestätigt, dass sie nicht beabsichtigt, die Forderungen aus ihren Darlehen zu verkaufen oder zu verbriefen“. Zudem garantiert sie, dass der Darlehensnehmer bei Ablauf der Zinsbindung und ordnungsgemäßem Vertragsverlauf ein marktgerechtes Angebot erhält, dass sämtliche Rechte des Darlehensnehmers und sämtliche Verpflichtungen der Victoria bis zur vollständigen Rückzahlung bestehen bleiben und dass die Kundenansprüche auf Löschung oder Verzicht freier Grundschuldteile bis zur vollständigen Rückzahlung erhalten bleiben. Für eine solche Absichtserklärung verlangt die Victoria zusätzlich 0,03 Prozent auf den normalen Kreditzins – wer eine Garantie haben will, dass das Darlehen nicht verkauft wird, zahlt einen Aufschlag von 0,05 Prozent.
xxxxxxxxxxxxx
Super oder: Zinszuschlag dafür bezahlen, das die Sparkasse zusichert einen immer ordentlich bedienten Kredit nicht weiterzuverkaufen. Und bisher haben manche ohne Sicherungserklärung weiterverkauft, dann ist bis zur letzten Rate die komplette Hypothek offen. :-((