Und plötzlich ist euer Haus weg
Um die komplette Grundschuld einfordern zu können, muss erstmal eine Schuld in dieser Höhe existieren. Und da der Kredit schon zur Hälfte abbezahlt ist, kann auch nur maximal dieser Restbetrag eingefordert werden. Da gibt es kein wenn und kein aber.
Unglaublich, was manchmal für ein Schund geschrieben wird.....
besonders lustig fand ich,daß es in dem beitrag mehrere gab, die sowas wie vertrauen zu banken und versicherungen haben.
wenn ich mit banken und versicherungen zu tun habe, denke ich permanent: das arschloch, das mir gerade gegenüber sitzt, will nur mein bestes:
mein geld.
Eine Grundschuld dient der Absicherung von Darlehen. Das heißt aber auch, dass bei Einforderung der Grundschuld die Darlehensforderung bestehen muss - und die besteht eben nur in Höhe der nicht getilgten Schulden.
Darlehen können, wie schon oben beschrieben, auch nur mit Einverständnis des Schuldners weitergegeben werden. Entweder hat man dieses Einverständnis schon mit Abschluss des Darlehensvertrages eingeräumt, oder das Kreditinstitut muss es eben nachholen. Weiterreichen lässt sich ansonsten nur das Kreditrisiko, wie es bspw. bei den amerikanischen Hypothekenkrdediten geschehen ist. Und die Weitergabe der Risiken kann dem Darlehensnehmer herzlich wurscht sein, davon geht das Haus nicht flöten.
Der Bank wirds mit Anton zu heikel und verkauft den Kredit an die Heuschreckenbank, welche ihr Geld von jetzt auf nachher sehen will.
Anton Zahlnichtgern hat aber das Geld aber gerade nicht auf der hohen Kante und muss das Haus verkaufen.
Wir erzielen nun einen fiktiven Verkaufspreis von 120.000€
Preisfrage: Wieviel Geld bekommt die Heuschreckenbank ???
So. Und wenn jetzt EINER kommt und sagt, die bekommen 100.000 oder gar 120.000 dem hau ich beim nächsten Treffen links und rechts auf die Backen.
Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach die Sicherungsabrede entsprechend erweitert wird. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen.
Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs
Ferner ist üblich, dass der Eigentümer sich gemäß § 800 ZPO in der Weise der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll, was allerdings auch der Eintragung ins Grundbuch bedarf. Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentumswechsel möglich, ohne dass vorher ein Urteil nötig ist.
und den Rest gibt`s: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld
Das geht aus dem o.g. Wiki-Beitrag nicht hervor.
Ich glaube, ich werde heut abend mal meine Hypothekenverträge mit der Sparkasse checken...