Thomas Cook (A0MR3W) - Rebound nach Kurssturz?
http://www.ariva.de/news/...oehere-Kredite-Aktie-im-Sturzflug-3900387
Dies wurde von der Börse mit einem Kurssturz um über 70% aufgenommen. M.E. sind die Kursverluste deutlich übertrieben, und der zur Zeit nervösen Stimmung an den Börsen geschuldet.
Ich setze daher auf einen Rebound und bin zu € 0,128 gerade rein...
Die Finanzämter sind seit Anfang März angewiesen, die BFH-Rechtsprechung anzuwenden, d. h. die Ausbuchung wertloser Aktien im Insolvenzplan ist nun als steuerliche Veräußerung anzusehen mit der Folge, dass Verluste geltend gemacht werden können (BFH-Urteil vom 03.12.2019 – VIII R 34/16; §§20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Dazu ist nicht einmal eine Bankbescheinigung notwendig, es reichen sonstige geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung. Allerdings aufgrund Neuregelung in 2020 nur noch jährlich verrechenbar i. H. v. 20T EUR, §20 Abs. 6 Satz 6 EStG.
ich bin kein Experte, die Verlustverrechnung müsstest Du ggf mit einem Steuerberater oder Deinem Finanzbeamten besprechen. Aber meiner Meinung nach geht es schon: Du brauchst nur Deine Aktienkaufbelege und die Mitteilung Deiner Depotbank, dass Dein Bestand wertlos ausgebucht worden ist. Dann kannst Du diesen Verlust über die Steuererklärung, Anlage KAP, mit etwaigen Erträgen verrechnen. Die Verluste aus der wertlosen Ausbuchung entsprechen "Verlusten aus Kapitalvermögen", die Ausbuchung hat also quasi den Charakter einer "uneinbringlichen Forderung", ähnlich einem Privatdarlehnen, welches man nachweislich nicht mehr zurückbekommen kann :-).
Gruß
das geht in diesem Fall leider nicht automatisch, denn in den Verrechnungstopf kommen nur Verluste aus dem Aktienverkauf. Bei einer wertlosen Ausbuchung ist/war halt das Problem, dass ein Verkauf der Aktien über die Börse nicht mehr möglich war bzw jetzt ist. Bei TC wäre es ja nach der Ad hoc theoretisch noch gegangen, dann wäre es mit der Verrechnung der Verluste, wie Du ja geschrieben hast, über den Verrechnungstopf einfach gewesen. Aber so bleibt, so fürchte ich, nur der umständliche Weg. Die Depotbank kann da bei der Steuer nicht mehr helfen...
Habe hierzu ein paar Fragen mit der Hoffnung, dass jmd mir die beantworten kann:
1. Kann ich die Verluste wie oben erwähnt nur p.a. bis max. 20 000 € mit Aktiengewinnen verrechnen?
2. Kann der Verlust auf Folgejahre mitgenommen werden? Hab gelesen, dass nur gewerbliche Anleger dies können.
3. Kann die Bank ohne mein Einverständnis die Aktien ausbuchen, was ist wenn ich die Aktien nicht ausgebucht haben möchte? Kann Sie nicht im Depot bleiben?
4. Steht da Ex-Tag 10.01.2022, gabs dazu im Vorfeld eine Erinnerung oder Ähnliches?
Vielen Dank im Voraus und ein gutes neues Jahr.
151-dausend Stücke wurden zum 10.01.21 ersatzlos u. kostenlos ausgebucht
da die Gesellschaft als Wertlos eingestuft wird................... aus und vorbei
man oh mann , mir ist schlecht!
und wie verrechne ich das jetzt mit dem Finanzamt??!
grrrrrrrrrrrr!! und pffffffffffffffffff!!
isch doch richtig oder!?
Kopf Hoch andere haben weit mehr Anteile als 151-dausend glaub mir.
@Rudini, wie ist das zeitlich? kann der Verlust über mehrere Jahre mitgenommen werden, wenn keine Gewinne erzielt werden?
konnte ich nirgends geltend machen. Gibt es eigl irgend welche aktuellen Erkenntnisse ?
Grüße von einen Abgestürzten
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