TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
den momentanen einstiegspreisen würde es mich nicht wundern, wenn tiscon nochmal gezockt wird vor dem wochenende.
mal sehen...
Durch mehrere Verkäufe der letzten Tage (Japan...???) oder Umschichtungen (die wir ja mal bestimmt zu sehen bekommen) ging der Kurs runter.
Nun sehen wir die Erholung wieder, weil es ganz einfach gesagt ---- Kaufkurse gab/gibt.
Über die Zukunft von TIS wurde hier und im letzten Forum schon viel gepostet.
Sollte/kann jeder nachlesen und sich seine Meinung bilden.
Taxe aktuell:
Geld
0,096
Brief
0,108
Zeit
17.03.11 11:00:12
Geld Stk.
15.000
Brief Stk.
20.000
Aber man(n) soll den Tag nicht vor dem .....
Es steht und fällt halt alles mit News und den Perspektiven in der (nahen??) Zukunft.
Wir werdens erleben !
Schönen Tag allen !
der seltsam starke Handel heute ist zwar auffällig aber bedeutet noch nicht viel. Bin gespannt ob sich der aktuelle Preis halten kann. Zumindest ist der Abwärtstrend mal für einen Tag unterbrochen.
..und ich hab Geduld in Hülle und Fülle
herkommen, wenn hier mal ein wenig bewegung zu verzeichnen ist. naja, aber nicht zu früh freuen, denn gegen den späten nachmittag " DRÜCKT " einer den kurs runter ... ok abwarten und ich bleib am ball
Sehr geehrter Herr XXX,
Auf Ihre Anfrage vom 16.03.2011 wird mitgeteilt, dass in Insolvenzverfahren die öffentlichen Bekanntmachungen unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.
Anspruch auf weitere Informationen haben lediglich die Verfahrensbeteiligten (z. B die Insolvenzgläubiger). Sollten Sie Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, können Sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden.
Im Verfahren stehen derzeit keine Gläubigerversammlungen an!!!
Mit freundlichen Grüßen
M. Kosempel
-Rechtspfleger Amtsgericht Gießen Insolvenzabteilung -
Tel. 0641-934-4518
eMail: Martin.Kosempel@ag-giessen.justiz.hessen.de
E-Mail-Verkehr:
Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über www.justiz.hessen.de < www.hmdj.hessen.de > können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.
Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.
Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax
Spricht das dafür, dass man sich schon geeinigt hat/hatte?
Es gab ja nach Inso-Anmeldung im Sept. 2009 nur einen eher kurzfristigen Termin --- Gläubiger-Anträge bis Dez.2009.
Wenn das alles noch nicht schon weiter gediehen wäre, warum kauft dann K.Früh im Januar 2011 dieses Paket?
Er weiß doch sicher (die anderen Großen auch), was an Forderungen ansteht.
Und wie die zu befriedigen sind.
Bei unklarer Lage würde von denen niemand solche Pakete kaufen.