TECO 2030 ASA - Wasserstoff für Schiffe
Lassen die jetzt die asa fallen und die Tochter in den USA übernimmt jetzt alles und wir schauen in die Röhre?
Geht das? Oder gehen die Tochtergesellschaften mit baden wenn die Mutter insolvent ist?
Ich würde in den letzten Satz des Interviews nicht allzu viel hineininterpretieren. Ich betrachte ihn als allgemeines Blabla.
Lies, falls du willst, (noch einmal) die folgenden Beiträge:
5.12. 9.13 Uhr #8024
5.12. 10.50 Uhr #8025
Man wird sehen, wie es mit den – laut derzeitigem Informationsstand – (noch) nicht für insolvent erklärten Tochter- und Enkelfirmen der TECO 2030 ASA bzw. dem Dominospiel und dem Dominoeffekt weitergeht.
Meiner Meinung nach kann man fix davon ausgehen, dass die Insolvenzverwalter jetzt erst einmal die Buchhaltungen der insolventen Firmen der TECO 2030-Gruppe für die letzten paar Jahre penibel „zerlegen" – ganz besonders auch jede einzelne Buchung/Transaktion innerhalb des Konzerns (Darlehensgewährung, gegenseitige Verrechnung etc.) prüfen. Das dauert einige Zeit. Diese Herrschaften wissen ganz genau, wo sie hinschauen müssen…..
„Oslo Børs - Trading Suspension
11 Dec 2024 08:23 CET
TECO 2030 ASA
Reference is made to the announcement from the company on 10.12.2024. Based on this a suspension of trading has been imposed.“
(„Es wird auf die Mitteilung des Unternehmens vom 10.12.2024 verwiesen. Auf dieser Grundlage wurde eine Aussetzung des Handels verhängt.“)
Meine Interpretation der aktuellen Ansicht der Tradegate-Webseite TECO 2030 ASA ist, dass auch auf Tradegate der Handel mit Teco-Aktien ausgesetzt ist.
Schade. Aber trotzdem schon mal danke an den für mich besten Forum. Können sich viele ein Beispiel nehmen.
Es ist traurig, dass die Politiker nur um ihren eigenen Stuhl besorgt sind, nicht endlich mal in Gang kommen und den richtigen Weg stärker beschreiten. Bzw. die Unternehmen für erneuerbare Technologie mehr stärken.
Schätze Teco wird sich irgendjemand zu einem Schnäppchen unter den Nagel reißen. Die Kleinanleger bleiben die Dummen und die Großen machen den Reibach. Teco muss man leider vorwerfen, dass sie unfähig waren über Aufträge ein solides Fundament aufzubauen und nur auf "Geldgeschenke" vom Staat und anderen Geldgeber gehofft haben.
Aber mit Insolvenz haben sie es natürlich nochmal einfacher, da kauft der entsprechende interessent einfach die dinge und aktionäre ab in die tonne.
Bei Teco wird sich jemand das Patent krallen. Die Frage ist nur, ob wir nach allen Verbindlichkeiten die Teco noch hat, auch was abbekommen. Sieht sehr schlecht aus. Ich bin nur froh wenigstens den Verlust steuerlich gelten machen zu können. Durch den Verkauf und wieder Kauf vor nem Monat
- und zwar TECO 2030 Future Funnel AS und TECO 2030 Carbon Capture AS (siehe Links unten)
Tochter- und Enkelfirmen siehe Geschäftsbericht 2023 TECO2030_AnnualReport2023.pdf, Seite 124
mein Wissensstand auf Basis der bisher veröffentlichten Informationen:
TECO 2030 ASA – Insolvenz
ihre 100%igen Töchter:
. TECO 2030 AS – Insolvenz
. TECO 2030 POWER SYSTEMS AS
. TECO 2030 Innovation Center AS – Insolvenz
. TECO 2030 Future Funnel AS – Insolvenz (Teco 2030 Future Funnel AS - 927 475 227 - Narvik - Se Regnskap, Roller og mer, Teco 2030 Future Funnel AS Konkursbo - 934 629 019 - Narvik - Se Regnskap, Roller og mer)
. TECO 2030 Carbon Capture AS – Insolvenz (Teco 2030 Carbon Capture AS - 927 475 243 - Narvik - Se Regnskap, Roller og mer, Teco 2030 Carbon Capture AS Konkursbo - 834 628 902 - Narvik - Se Regnskap, Roller og mer)
100%ige Töchter der TECO 2030 AS:
. TECO 2030 INC, USA
. TECO 2030 PTE LTD, Singapur
Gestern 11.12.2024 hat das Gericht das Insolvenzverfahren über TECO 2030 ASA eröffnet. Insolvenzstichtag ist der 11.12.2024.
Hier ist der Link mit Kontaktdaten für Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren etc.: Bekanntmachungen - Das Brønnøysund Register Centre
Heißt für mich Totalverlust und kann es auch nicht mehr für Verlustverechnung verwendet werden?
Dabei gibt es noch eine Besonderheit. Grundsätzlich gilt nämlich bei Verlusten aus Aktien-Veräußerungen eine Verlustverrechnungsbeschränkung, und zwar derart, dass diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden dürfen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht.
Diese gesetzliche Neuregelung gilt aber nur für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen (§ 52 Abs. 28 Satz 24 EStG). In Bezug auf die Zeit vor 2020 akzeptiert die Finanzverwaltung zwar grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anerkannt hat, doch im Detail sind noch viele Fragen offen und somit sind noch zahlreiche Fälle strittig und warten auf ihre Entscheidung.
Verlustbegrenzung umstritten
Da Verluste nun bis zu 20.000 Euro pro Jahr mit anderen Kapitalerträgen ausgeglichen werden können, wird Kleinanlegern damit die steuerliche Berücksichtigung der Verluste typischerweise bereits sofort im Jahr der Entstehung vollständig gewährt. Dennoch gibt es zahlreiche Kritiker, welche die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro für verfassungswidrig halten. Daher kann man wohl davon ausgehen, dass es zu dieser umstrittenen Begrenzung früher oder später einen Richterspruch bei einem Finanzgericht und vielleicht sogar beim BFH geben wird. Somit ist es für Betroffene ratsam, ihre Steuerbescheide möglichst lange offen zu halten, also nicht bestandskräftig werden zu lassen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Also keine Panik.
nochmals der Beschluss:
https://w2-brreg-no.translate.goog/kunngjoring/...&_x_tr_pto=wapp
..jetzt Teco 2030 ASA Norway dann "Proton Motor Power Systems" - Made in Germany"
..was sagt unser gr. Wirtschaft Minister dazu ?
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