Stuttgart 21
Für wie blöd hälst du die Leute die hier mitlesen?
Es gibt Lastwagen ohne Ende, die sind jetzt unterwegs und blockieren die Autobahnen. Und für die bringt es halt nichts.
18.00 Uhr ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei in der Straße Am Schlossgarten. Die grölende, aggressive Menge trommelte gegen die Scheiben, schaukelte das Auto auf, zerkratzte den Lack, versah es mit einer Vielzahl von Aufklebern gegen Stuttgart 21 und verhinderte über eine Stunde lang mit allen Mitteln massiv die Wegfahrt.
http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgart/Presse/...em%20Schlossplatz.pdf
hast Du mich nun von K21 überzeugt...
wir machen mit
http://www.ariva.de/forum/Fuer-den-Kopfbahnhof-21-423235
:-)
:-)
Recht scheint für ihn zu heissen:
"Was ich für Recht halte, ist rechtens!"
(btw. ich hab keine Meinung zu Stuttgart S...
ist mir sch...egal)
leider ist dieses durch Vorkommnisse des 30.9.2010 ausgehöhlt worden...
Das ist völlig unstreitig, man schießt keine einzelstehende Personen mit Wasserwerfern ab...
Diesbezüglich herrschte in Deutschland einmal Konsens...
Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grab herumdrehen, wenn sie diese Bilder gesehen hätten..
:-)
Das ändert jedoch nix am Demonstrationsrecht.
aktienbär, was nutzt einem Bürger das DemonstrationsRECHT aus Art. 5, 8 GG, wenn man als Bürger jenes RECHT nicht BEKOMMT, weil hernach das Vorgehen der Polizei so kritisch beurteilt werden muss wie am 30.9.2010 ... ?
Und ja, herkömmliche Güterzüge können da nicht fahren.
Draisinen auch nicht.
Und ja, einen Alb-Basistunnel oder das Abreissen von Häusern im Filstal halte ich für keine passende ALternative um die Laster von der Straße zu holen.
Du darfst deine Meinung zu S21 frei äußern und natürlich auch dagegen per Versammlung demonstrieren.
Das GG deckt aber nicht das gewaltsame Eindringen in nicht öffentliche Bereiche (zB gewaltsames Durchbrechen einer Polizeiabsperrung um auf ein Baustellengelände zu gelangen) ab. Es geht um friedliches Demonstrieren gegen etwas. Eine Demonstration ist eine Meinungsäußerung, kein Bürgerkrieg!
Auch die Versammlungsfreiheit heißt nicht, dass du dich überall versammeln darfst. Du kannst auch nicht einfach auf einer Autobahn rumlaufen und das mit Versammlungsfreiheit rechtfertigen!
Sinn der Demonstration ist nur, ein starkes Signal des Protestes zu setzen. Wenn Demonstranten versuchen, Fakten zu schaffen mit öffentlichem Ärgernis, Körperverletzung, Widerstand gegen polizeiliche Anweisungen und rechtsstaatliche Entscheidungen, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch etc. ist keine Grundlage für irgendwelche Lösungen da.
Wer mit anderen Menschen in einem Staat lebt, muss auch akzeptieren, dass er nicht immer nur den eigenen Willen durchsetzten kann.
:-)
posting 3070 ist die Theorie, wie sie dem GG vorschwebte...
die Praxis sieht leider anders aus, siehe oben..
:-)
Der nachfolgende Artikel ist deshalb interessant, weil Trittin (nicht Mappus) nicht nur Wasserwerfer eingesetzt hat, sondern auch Hunde auf die 80-jährige Demonstranten gehetzt hat.
Die geschichte wiederholt sich immer wieder, halt unter anderen Vorzeichen.
..."Das war eine großartige Bereicherung für mich, diese jungen Leute kennenzulernen", sagt die 71-Jährige, die der "Initiative 60" angehört, einer Gruppe von ergrauten Atomkraftgegnern, von denen manche schon die 80 überschritten haben.
"Außenstelle der Republik Freies Wendland" steht auf einem Schild am Gartenzaun. "Wasserwerfer, Gummiknüppel und chemische Keule haben mein Verhältnis zur Staatsgewalt verändert", sagt die Witwe aus dem Dorf Prezier, die Absprachen mit der Polizei für "Quatsch" hält. "Eine kaputte Straße kann man wieder reparieren, ein Atomunfall ist irreparabel." Für vermummte Steinewerfer aber hat die Anti-Atom-Veteranin kein Verständnis. "Wir sind auch auf die Autonomen angewiesen. Aber sie müssen die Widerstandsformen, die hier auf dem Lande möglich sind, mittragen." Doch Marianne von Alemann kann schon verstehen, "dass man in Wut gerät, wenn zum Beispiel die Polizei Hunde auf Menschen hetzt". Groß ist in den Augen der früheren Düsseldorferin aber auch die Wut auf die rot-grüne Bundesregierung. "Wenn man so große Hoffnungen hatte, dann ist man schon bitter enttäuscht."
Wie viele andere im Kreis hat sich auch Marianne von Alemann von den Grünen verabschiedet. Die Aufforderung von Umweltminister Jürgen Trittin, auf Castor-Blockaden zu verzichten, hält sie für eine Frechheit. Auch die Rest-Grünen im Landkreis wollen sich über den Trittin-Aufruf hinwegsetzen. Francis Althoff von der Bürgerinitiative Umweltschutz befürchtet bereits, dass der Umweltminister zum zentralen Feindbild der Castor-Proteste werden könnte. "Niemand spricht mehr von Schröder und der Atomindustrie", sagt der Musiker mit den schulterlangen Haaren.
Schadenfreude bekunden dagegen die Mitarbeiter des Gorlebener Brennelementelagers. "Die Kollegen grinsen sich einen, dass Trittin so auf die Schnauze gefallen ist", sagt Betriebsrat Wilfried Pasternok. "Erst hat er die Leute aufgehetzt, und jetzt sind es auf einmal keine bösen Castoren mehr, sondern gute." Der Ärger über Trittin immerhin verbindet neuerdings Atomgegner und Gorleben-Beschäftigte im Wendland. ...
http://www.castor.de/presse/sonst/2001/haz0902.html
Aus http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-10/...art-geissler-kritik
...
"Staatliche Entscheidungen bei solch gravierenden Projekten ohne Einbindung der Bürger gehören dem vorherigen Jahrhundert an", sagte Geißler der Bild am Sonntag. Die "Zeit der Basta-Entscheidungen" in Deutschland sei vorbei. Dafür sei auch der jetzt begonnene Schlichtungsprozess ein "deutliches Signal".
Dem Blatt zufolge kämen auf die Bahn Kosten in Höhe von mehr als drei Milliarden Euro zu, sollte das Projekt gekippt werden. Zusätzlich zu 1,43 Milliarden Euro, die die Bahn bereits in das Projekt gesteckt habe, seien bei einem Ausstieg 1,8 Milliarden Euro für die Erneuerung des Gleisvorfeldes des bisherigen Bahnhofes nötig.
...
Entwurf eines offenen Briefes der Initiative "Juristen gegen Stuttgart 21"
Wir - eine Initiative von Juristen - treten mit diesem offenen Brief der geradezu gebetsmühlenhaft wiederholten Behauptung der Projektbefürworter entgegen, Stuttgart 21 sei "unumkehrbar", weil demokratisch legitimiert, ein Ausstieg sei nicht oder nur zu exorbitant hohen Kosten möglich und gefährde den Rechtsstaat.
Die Räumung des Mittleren Schloßgartens in Stuttgart von sich dort aufhaltenden Bürgern durch martialisch bewaffnete Polizeibeamte am 30.09.2010 hat uns bestärkt, endlich an die Öffentlichkeit zu gehen.
- Die Legitimation von S 21 -
Es stimmt, daß S 21 mit Mehrheiten in den entsprechenden Gremien beschlossen wurde. Es stimmt aber auch, daß diesen Gremien die wahre Dimension dieses Projekts, seiner technischen und finanziellen Schwierigkeiten, wenn nicht gar Unmöglichkeit, bewußt verschwiegen wurde.
Bis zum heutigen Tag liegen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der DB AG - insbesondere zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm - nicht vor. Die Entscheidungen wurden damit auf einer unrichtigen Tatsachengrundlage getroffen. Aufgrund der Mehrheiten im Land fand eine Kontrolle im Parlament nicht statt; die Legitimät ist damit eine reine formale, sie steht auf tönernen Füßen.
An dieser Stelle ist auch an das von Herrn Oberbürgermeister Schuster gebrochene Versprechen zu erinnern, die Bürger von Stuttgart zu befragen, falls es zu einer Erhöhung der auf die Stadt Stuttgart entfallenden Kosten käme.
- Die Überprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Gerichte -
Die Befürworter führen hierzu an, die Gerichte hätten dieses Bürgerbegehren nicht zugelassen. Dies trifft so nicht zu: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat lediglich mit Urteil vom 17.07.2009 entschieden, ein Bürgerbegehren sei nicht mehr zulässig, nachdem sich die Stadt Stuttgart entgegen dem mit dem Bürgerbegehren angestrebten Ausstieg vertraglich zu einer Beteiligung an der Finanzierung verpflichtete hatte.
Entgegen dem gemachten Versprechen hatte die Stadt unter der Führung ihres Oberbürgermeisters vollendete Tatsachen geschaffen, die dazu führten, daß das Bürgerbegehren als unzulässig zu beurteilen war. Keineswegs hat das Verwaltungsgericht aber entschieden, ein vom Gemeinderat zugelassenes Bürgerbegehren sei unzulässig und noch weniger, daß der Gemeinderat durch Gesetz und Recht daran gehindert sei, eine Bürgerbefragung durchzuführen.
- Die Überprüfung des Projekts durch Gerichte -
Gleiches gilt für die gerichtliche Überprüfung - in letzter Instanz durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - der Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahnbundesamts.
Durch das Gericht findet lediglich eine Überprüfung dahingehend statt, ob durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlussens das planerische Ermessen übeschritten wurde:
"Für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen ..... gilt daher, daß die planerische Gestaltungsfreiheit der gerichtlichen Kontrolle Grenzen setzt. Das Gericht darf nicht seine Abwägung an die Stelle der behördlichen Abwägung setzen. Die Verwaltungsgerichte haben zu prüfen, ob die Planung - so wie sie die Verwaltung vorgenommen hat - rechtsfehlerhaft ist; sie haben dagegen weder selbst zu planen noch zu prüfen, auf welche Weise rechtsfehlerfrei hätte geplant werden können" (Schütz in Ziekow, Praxis des Fachplanungsrechts, 2004).
Eine Überprüfung des Projekts S 21 auf inhaltliche Richtigkeit hat also gerade nicht stattgefunden.
usw....