Steuermodelle + Steuerreformen - Die Diskussion T1
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 27.09.04 17:04 | ||||
Eröffnet am: | 21.11.03 18:52 | von: SchwarzerLo. | Anzahl Beiträge: | 37 |
Neuester Beitrag: | 27.09.04 17:04 | von: SchwarzerLo. | Leser gesamt: | 4.188 |
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Kaum hatten Bundesrat und Bundestag das Vorziehen der Steuerreform auf 2004 beschlossen, plädierten Politiker aller Parteien schon für die nächste Reform. Der Plan: Das Steuersystem soll radikal vereinfacht werden. Die bisherigen Vorschläge im Überblick.
Bundesregierung
Die rot-grüne Regierungskoalition ist nach eigenem Bekunden zwar zu einer umfassenden Steuerreform bereit, hat aber noch kein eigenes Konzept vorgelegt. Dieses Jahr greift also zunächst der im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Steuer-Kompromiss: Danach liegt der Eingangssteuersatz 2004 bei 16 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Erst 2005 gehen die Sätze auf 15 beziehungsweise 42 Prozent zurück. Der Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro. Insgesamt wird die Steuerentlastung 2004 im Vergleich zum Vorjahr 15 Milliarden Euro betragen, 2005 kommen rund 6,5 Milliarden hinzu. Neben Privatisierungserlösen und neuen Krediten wird sie über eine Kürzung der Pendlerpauschale und der Eigenheimzulage finanziert. Auch sank der Arbeitnehmerfreibetrag auf 920 Euro. Ein neues Modell zur Besteuerung von Kapitalerträgen soll im Frühjahr vorliegen.
CSU-Konzept
Das "Konzept 21" sieht Einkommensteuersätze zwischen 13 und 39 Prozent vor. Der Freibetrag beträgt 8000 Euro, der Spitzensteuersatz greift ab 52.500 Euro. Favorisiert wird ein linear-progressiver Anstieg. Steuerzahler sollen netto um 15 Milliarden Euro entlastet werden. Dazu fallen unter anderem 13 Steuerbefreiungen weg - für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge innerhalb von fünf Jahren. Die Pendlerpauschale bleibt. Geplant ist eine Abgeltungsteuer für Zinserträge von 25 Prozent. Kommunen sollen an der Einkommen-, Umsatz- und erstmals an der Körperschaftsteuer stärker beteiligt werden. Dafür soll die Gewerbesteuer abgeschafft werden.
Das von Friedrich Merz erdachte Konzept sieht einen dreistufigen Einkommen-
steuertarif von 12, 24 und 36 Prozent vor. Der Spitzensteuersatz greift ab 40.000 Euro. Für alle gilt ein Grundfreibetrag von 8000 Euro, hinzu kommt ein Arbeitnehmerfrei-
betrag von 1000 Euro. Bei der Kapitalbesteuerung ist inzwischen nicht mehr von einer Abgeltungsteuer die Rede, sondern von einer Quellensteuer. Zur Gegenfinanzierung sollen nahezu alle Steuervergünstigungen gestrichen werden. Die Netto-Entlastung soll im ersten Jahr 20 und danach 15 Milliarden Euro betragen. Die Gewerbesteuer bleibt vorerst.
Kirchhof-Konzept
Der Ex-Verfassungsrichter und Steuerexperte schlägt einen einzigen linearen Steuersatz von 25 Prozent auf jede Form von Einkommen vor. Der Grundfreibetrag pro Person beträgt 8000 Euro. Die nächsten 5000 Euro werden nur zu 60 Prozent besteuert, die folgenden 5000 Euro zu 80 Prozent. Hinzu kommt eine allgemeine Kostenpauschale von 2000 Euro. Die volle Steuerpflicht mit einem Satz von 25 Prozent setzt also erst bei einem Einkommen von 20.001 Euro ein. Sämtliche Privilegien und Ausnahmen werden abgeschafft. Die Trennung zwischen Körperschaft- und Einkommensteuer wird aufgehoben.
FDP-Konzept
Das Konzept der Liberalen sieht einen Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent vor. Der Spitzensteuersatz greift ab 40.000 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt 7700 Euro. Arbeitnehmer erhalten eine Werbungskostenpauschale von 2 Prozent der steuerpflichtigen Einnahmen. Die FDP ist für eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge bei Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Die Steuerentlastung wird auf mehr als 20 Milliarden Euro beziffert, die durch massiven Subventionsabbau finanziert werden soll. Die Gewerbesteuer soll abgeschafft werden.
Die Fünf Weisen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schlägt eine duale Einkommensteuer vor. Kapitaleinkommen werden mit einem niedrigen proportionalen Satz besteuert, Arbeitseinkommen - einschließlich Managerlöhnen - weiter progressiv. Der Steuersatz auf Kapitaleinkommen sollte bei 30 Prozent liegen. Bei Arbeitseinkommen könnte der Eingangssteuersatz etwa 15, der Spitzensatz 35 Prozent betragen. Beim Subventionsabbau plädieren die "Fünf Weisen" für massive selektive Kürzungen. Abgeschafft werden könnten Hilfen und Steuerbegünstigungen von 25 Milliarden Euro. (tso/dpa)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/pubs/aktuell/pageviewer.asp?TextID=32387
Nachrichten aus Forschung und Lehre
10.07.2004 - Steueroptimale Gewinnverwendung personenbezogener Unternehmen
Universität Augsburg - Die jüngsten Steuerreformen haben besonders mittelständische, personenbezogene Unternehmen betroffen, teilweise mit sehr negativen, die Steuerbelastung erhöhenden Wirkungen. Denn der Wechsel vom Körperschaftsteuer-Vollanrechnungsverfahren zum sogenannten Halbeinkünfteverfahren ist praktisch nichts anderes als die Abkehr von der früheren Einmalbesteuerung und die Wiedereinführung der 1977 abgeschafften Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne.
GEGENFINANZIERUNG DER TARIFSENKUNGEN BELASTET PERSONENBEZOGENE UNTERNEHMEN
Mittelständische Unternehmen sind durch eine enge Verbindung der Gesellschafter bzw. Unternehmer mit ihrem Unternehmen gekennzeichnet. Anders als bei großen Publikumsaktiengesellschaften finanzieren die Eigentümer von kleinen und mittelständischen Unternehmen die Kosten ihrer privaten Lebenssphäre überwiegend oder ausschließlich aus den Erträgen ihres Unternehmens - sei es durch Gewinnentnahmen bzw. Gewinnausschüttungen oder durch sog. Leistungsvergütungen, also z. B. Gesellschafter-Geschäftsführergehälter oder Gesellschafterdarlehenszinsen. Beginnend mit der Steuerreform 2001 (StSenkG) hat der Gesetzgeber sukzessive Belastungsregelungen zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkungen eingeführt, die vor allem solche personenbezogenen Unternehmen betreffen. Die bisherigen Strategien zur steueroptimalen Gewinnverwendung, sind damit sämtlich ungültig geworden. Personenbezogene mittelständische Unternehmen sehen sich damit nicht nur der ständigen Herausforderung gegenüber, sich am Markt bewähren zu müssen, sie haben zusätzlich noch das Problem, dass sich ihre finanzielle Lage deutlich verschlechtert, wenn sie die bisherige Gewinnverwendungspolitik weiter befolgen.
BERÜCKSICHTIGUNG ALLER DENKBAREN GEWINNVERWENDUNGSSTRATEGIEN
Hier setzt Susanne Kutschkers Dissertation an. Sie bildet das höchst komplexe neue Gewinnsteuerrecht - so wie es für personenbezogene Unternehmen seit neuestem gilt - in mathematischen Steuerbelastungsgleichungen ab. Hierbei berücksichtigt sie alle Sachverhalte und Gestaltungen, die für solche Unternehmen typisch sind. Die Modelle umfassen folglich nicht nur die gewerbliche Einzelunternehmung und normale Personengesellschaften (KG ,OHG), sondern auch die personenbezogene GmbH und die GmbH&Co.KG. Darüber hinaus werden alle denkbaren Gewinnverwendungsstrategien in die Untersuchungen einbezogen, bis hin zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttungen bei unterschiedlichen Arten von Leistungsvergütungen. Die Arbeit begnügt sich nicht mit der wissenschaftlich sehr anspruchsvollen formalen, mathematischen Abbildung des Rechts. Anhand von umfangreichen Sensitivitätsanalysen wird zudem untersucht, wie die Vorteilhaftigkeit einzelner Gewinnverwendungsstrategien bei unterschiedlichen Rechtsformgestaltungen von verschiedenen Parametern abhängt (z. B. Gewerbesteuerhebesatz, persönlicher ESt-Satz, Thesaurierungsquote, Beteiligungsquote).
KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
Dr. Susanne Kutschker
Lehrstuhl für BWL/Betriebswirtschaftsliche Steuerlehre
Universität Augsburg
86135 Augsburg
Telefon 0821/598-4029
susanne.kutschker@wiwi.uni-augsburg.de
Quelle: http://zeus.zeit.de/idw/idw-83258.xml
"Ziel ist meiner Ansicht nach, Leistung weiter zu bestrafen, Kapital ins Ausland zu treiben und den Abstand zu den anderen Industrienationen zu vergrößern."
Wer hat diese Zielvoprgaben gemacht? Kann sie nirgendwo finden.
Was heißt hier den "Abstand zu den anderen Industrienationen vergrößern"? Deutschland liegt, was die Steuerbelastung angeht, im mittleren bis hinteren Bereich. Durch die Reform sollen keine höheren Einnahmen generiert werden - also keine Steuererhöhung. Planen andere Nationen Steuererhöhungen, so dass wir als Billigsteuerland abgehängt werden? War das gemeint?
Aber ansonsten: Die Reformvorstellungen der SPD sind halbherzig und zu wenig vereinfachend. Es bleibt dabei: Kein Mut für eine Kirchhoff/März-Reform weit und breit - wird wohl nix draus, weder bei CDU/CSU noch SPD.
Gruß BarCode
2. Die Mehrwertsteuer solle angehoben werden.
3. Das Ehegattensplitting soll gekappt werden.
4. Kurzum heißt es im Text: Grundlage solle ein Steuerkonzept der schleswig-holsteinischen Regierung sein, das höhere Steuern für Reiche vorsieht.
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