Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft?


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Neuester Beitrag: 25.11.24 13:47
Eröffnet am:30.08.23 11:00von: NeXX222Anzahl Beiträge:2.915
Neuester Beitrag:25.11.24 13:47von: JuPePoLeser gesamt:777.346
Forum:Börse Leser heute:4.149
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10524 Postings, 3538 Tage Taylor1Löschung

 
  
    #1151
1
16.01.24 08:40

Moderation
Zeitpunkt: 16.01.24 13:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

2469 Postings, 3246 Tage UhrzeitWann ist die Frist CVR's

 
  
    #1152
16.01.24 17:15
Umschreiben bitte  

264 Postings, 1719 Tage PaxiV

 
  
    #1153
7
16.01.24 18:29
ach… Leute, was mir das fehlt. Dieser tägliche „Kick“ wer nun was hoffnungsvolles ausgegraben hat oder mal wieder besonders charmante Einwände erhebt! Na ja, so ist es und so bleibt es, jedenfalls aus meiner Perspektive.
Nun aber zum Thema des Verlustausgleichs oder besser Verrechnungsmöglichkeit mit positiven Kapitaleinkünften. Leider kann ich zur Situation wie dies in A gehandhabt wird nichts beitragen. Zumindest aber für diejenigen deren Fiskalbehörde in D ansässig ist, hier mal ein Hinweis den ihr – sofern tatsächlich Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen – doch dringend mal mit eurem Steuerberater zu erörtern solltet.

Streitpunkt Nummer 2:
Die Finanzverwaltung wollte Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot jahrelang nicht anerkennen. Und sie hat sich auch geweigert, Verluste aus Veräußerungen an-zuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös überstiegen, wenn also letztlich – fast – wertlose Aktien verkauft wurden. Doch sie hat vom Bundesfinanzhof immer wieder Prügel bezogen und letztlich hat der Gesetzgeber – wenn auch halbherzig – gehandelt: Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. ABER: Es gibt eine betragsmäßige Grenze. Die Verluste können nämlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste sind dann auf Folgejahre vorzutragen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Neuregelung gilt für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen. Diese Regelung, das heißt die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro, ist zwar umstritten. Allerdings gibt es hierzu – soweit ersichtlich – noch kein Verfahren vor einem Finanzgericht.

Falle Nummer 2:
Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen!

Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:„

Immerhin: Für die Bescheinigung der entsprechenden Verluste benötigen Sie keinen Antrag bei Ihrer Bank und Sie müssen nicht die Frist „15. Dezember“ des laufenden Jahres“ einhalten.

Quelle hierzu: www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/...wertlosen-papieren/

Gestaltungsmöglichkeit:
Wer nun gerade nicht genügend Kapital herumliegen hat, zudem in der – gerne vor sich hergeschobenen – Situation ist, eine Nachfolgeregelung für sein„ Betriebsvermögen“ zu planen hat, überlegt doch mal euren Nachfolgern ein internes Darlehn für die Übernahme eurer Anteile zu gewähren ( *zu irgendwas muss das hier doch gut gewesen sein). Schwuppdiwupp, schon habt ihr Zinseinkommen. Das Zinsniveau ist zur Zeit reizvoll. Na gut, je nachdem aus wessen Sicht.
Nicht zu verachten ist hierbei auch der Gedanke an die Möglichkeit einer Chance, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschränkungen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung zu entscheiden hat.

BFH-Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18

meine herzlichen Grüße an die „Übriggebliebenen“ – haltet die Ohren steif, lasst euch nicht entmutigen.

Paxi (und Fixi) – Schwestern von Fix und Foxi  

2307 Postings, 451 Tage cvr infoInteressant, aber auch sehr speziell

 
  
    #1154
18.01.24 10:48
Kapitaleinkünfte außerhalb von Aktien waren in den letzten Jahren ja fast nicht vorhanden, und auch jetzt braucht es (bei den meisten) ganz schön lange, um auf 20k Einnahmen zu kommen. Die  Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen dürfte auch kaum jemand betreffen.

Glückwunsch an alle, die das betrifft. Ich als "Otto Normalverbraucher" bin vermutlich mit meinem Verlustvortrag aus Aktien besser bedient.

Meine wertlose Ausbuchung am Ende war nur noch "Kleingeld", meine Kapitaleinnahmen liegen sowieso unterhalb des Freibetrages. Für mich lohnt sich der Aufwand nicht.
 

2469 Postings, 3246 Tage UhrzeitDie sind sehr gut zahlen

 
  
    #1156
18.01.24 19:04
PEPCO Zahlen  

2 Postings, 310 Tage ChristianWiLöschung

 
  
    #1157
20.01.24 18:26

Moderation
Zeitpunkt: 21.01.24 19:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Doppel-Posting

 

 

2 Postings, 310 Tage ChristianWiCVR Depotbestätigung

 
  
    #1158
20.01.24 18:26
Liebe Mitforisten,

eine Frage zur Registrierung für die CVRs, wer kann zuverlässig Auskunft geben:

Genügt eine Depotbestätigung auf Deutsch oder muss diese in englischer Sprache verfasst sein? Es sind hier unterschiedliche Aussagen zu lesen. Hat jemand schon mit einer deutschen Version die CVRs bekommen?

Freue mich über Antworten!

Gruß C.  

2197 Postings, 2526 Tage Ruhig BlutCVR

 
  
    #1159
20.01.24 21:24
Deutsche klappt auch.  

2469 Postings, 3246 Tage UhrzeitHallo kann einer von euch bitte helfen CVR

 
  
    #1160
22.01.24 09:26
Hallo  kann einer von euch bitte helfen CVR
Ich ich meine Aktien übertragen­­ kann von CVR
WIE DAS GEHT BITTE  
Bin nicht da zu gekommen
 

2469 Postings, 3246 Tage UhrzeitUnd kann einer bitte die Seite www geben

 
  
    #1161
22.01.24 09:28
Danke für denn Vertrauen  

191 Postings, 1106 Tage HagüwaLöschung

 
  
    #1162
22.01.24 10:09

Moderation
Zeitpunkt: 22.01.24 16:26
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung

 

 

3078 Postings, 3974 Tage NeXX222Löschung

 
  
    #1163
1
22.01.24 11:17

Moderation
Zeitpunkt: 22.01.24 16:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verbreitung von Desinformationen

 

 

51 Postings, 397 Tage WakovyLöschung

 
  
    #1164
22.01.24 11:37

Moderation
Zeitpunkt: 22.01.24 16:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

4078 Postings, 7214 Tage manham@ uhrzeit

 
  
    #1165
22.01.24 18:06
Mit folgendem Link
Müsste der Einstieg in die Registrierung klappen.

https://snh-cvr-registration.com/

Wichtig, die Bestätigung der Bank muss am Ende „hochgeladen werden“.

Good luck in der Hoffnung,  dass irgendwann in ferner Zukunft ein paar Cent zurückwandern.

Übrigens,
Weil die Aktien ausgebucht wurden, kann bis zu  20.000 € mit anderen Kapitaleinkünftige (z.b.  Festgeldzinsen)  solange verrechnet werden, bis besagte 20 tsd verrechnet sind.  

875 Postings, 2045 Tage Long John SilverHab heute ein Update bekommen

 
  
    #1166
1
22.01.24 18:27
Die sind immer noch am bearbeiten.
Sehr hohe Anmeldungen verlängern die Bearbeitungszeit.
 

264 Postings, 1719 Tage PaxiVerlustverrechnung Begrenzung 20 mille @ manham

 
  
    #1167
2
22.01.24 19:28

Da gehe ich nicht so ganz konform mit dir. Die 20“ gelten pro Jahr.

Quellen hierzu:

https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustverrechnung

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/...pitalvermögen%2520erzielt.

Eine weitere Verlustabzugsbeschränkung wurde für wertlos gewordene Wirtschaftsgüter eingeführt. Verluste, die aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung wie aus Gesellschafterdarlehen, dem Verlust aus der Ausbuchung/Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter wie Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten oder dem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern mit Einkünften resultieren sind nunmehr betragsmäßig auf 20.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt (Paragraph 20 Absatz 6 Satz 6 EStG).

Nicht verrechnete Verluste können auf die Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Allerdings dürfen diese Verluste, anders als Verluste aus Aktienverkäufen oder Termingeschäften, grundsätzlich auch mit anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die Regelung findet auf Verluste, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind, erstmalig Anwendung und gilt daher bereits für im vergangenen Corona-Jahr 2020 wertlos gewordene Kapitalanlagen.



Ich ersetze keine steuerberaterliche Tätigkeit. Ich gebe nur Anregungen.  

4078 Postings, 7214 Tage manhamMagst richtig liegen

 
  
    #1168
22.01.24 20:31
Ich interpretiere:
„Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahr verrechnet werden“
So:
20 tsd für 2023 bestätigt.
5.000 in 2023 mit anderen Zineinkünften verrechnet.
Die restlichen 15.000  als Verlustvortrag  übertragen
Usw. Usw.

Bin aber nicht Steuerfachmann.  

2469 Postings, 3246 Tage Uhrzeitmanham @

 
  
    #1169
22.01.24 20:32
Danke der habe von meine Bank
Bestätigun­g der Bank von 15.10.2023
Muss ich auch meinen Ausweis auch Hochladen bitte  

4078 Postings, 7214 Tage manham@ uhrzeit

 
  
    #1170
22.01.24 21:20
Glaube zu erinnern,
Wenn die Bestätigung der Bank relativ neu ist, dann nicht.
Relativ Neu heißt letzter Monat oder so,
Wenn älter 1/2 Jahr ??  Dann mit Ausweis, steht aber in der Beschreibung.  

2469 Postings, 3246 Tage Uhrzeitmanham @

 
  
    #1171
23.01.24 15:07
Hallo danke für die Info
Bitte noch was 15.9.2023 Bestätigun­g der Bank Ist das neu oder alt Bestätigun­g der Bank
Was für ein Datum muss da sehen bitte  

4078 Postings, 7214 Tage manham@uhrzeit

 
  
    #1172
23.01.24 19:32
Hatte dort gelesen  (erste Seite vom Link unter 3.
Kopierte Übersetzung:
Nominierte Empfänger

Wenn der ursprüngliche Begünstigte einen nominierten Empfänger der CVRs nominiert:

Der gesetzliche Name, die Adresse und die Kontaktdaten des nominierten Empfängers und/oder seines Vertreters (falls zutreffend), der eine natürliche Person sein muss;

Wenn der nominierte Empfänger eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die durch eine andere vertreten wird, muss ein Nachweis der Vertretungsbefugnis (einschließlich der Befugnis zur Unterzeichnung des Registrierungsinformationsschreibens, falls zutreffend) vorgelegt werden (klicken Sie hier, um eine Mustervollmacht herunterzuladen);

Wenn der ursprüngliche Begünstigte eine juristische Person ist, muss eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der juristischen Person (oder gleichwertig) und ein Adressnachweis (wie durch eine aktuelle Registrierungsbescheinigung oder einen Auszug aus dem Unternehmensregister oder eine Stromrechnung, die nicht älter als 3 Monate (oder gleichwertig) ist) der juristischen Person nachgewiesen werden.

Wenn es sich bei dem nominierten Empfänger um eine natürliche Person handelt, muss eine Kopie des Personalausweises der natürlichen Person mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum (z. B. ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reisepass oder ein anderes nationales Ausweisdokument) und ein Adressnachweis (nicht älter als drei Monate) vorgelegt werden.

Hieße dann,  alles was (vor dem 23.9.2023  / heutiges Datum bezogen) Liegt wäre zu alt. Und muss mit
Perso-Kopie belegt werden.

Heißt für dich, Perso mit Vor und Rückseite scannen und ebenfalls hochladen.
 

2469 Postings, 3246 Tage Uhrzeitmanham @

 
  
    #1173
24.01.24 08:35
Super danke für die schnelle Antwort  

4078 Postings, 7214 Tage manhamSorry

 
  
    #1174
25.01.24 08:42
Offenbar muss in jedem Fall die Kopie des Ausweises hochgeladen werden.
Das mit der 3-Monatsfrist scheint sich nur auf die Meldebestätigung zu beziehen
Siehe nachfolgend.

-Wenn es sich bei dem nominierten Empfänger um eine natürliche Person handelt, muss eine Kopie des Personalausweises der natürlichen Person mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum (z. B. ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reisepass oder ein anderes nationales Ausweisdokument) und ein Adressnachweis (nicht älter als drei Monate) vorgelegt werden.  

2469 Postings, 3246 Tage Uhrzeitmanham @

 
  
    #1175
25.01.24 16:50
Hallo noch mal
Danke für deine Hilfe
Ich habe eine Bank Bestätigun­­g
Von 17.10.2023
Ist das alt oder neu bitte  von Comdirect Bank

 

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