Steinhoff International Holdings N.V.


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Neuester Beitrag: 29.10.24 08:01
Eröffnet am:02.12.15 10:11von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:362.252
Neuester Beitrag:29.10.24 08:01von: DerCEOLeser gesamt:91.570.292
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480 Postings, 1971 Tage DiePauSaueraufsuess 10:00

 
  
    #353701
31.10.21 10:13
Wiki ist Stand September 2019
 

8651 Postings, 2198 Tage Dirty JackPepco vs. Steinhoff

 
  
    #353702
3
31.10.21 10:15
Na, da sollte sich Andy Bond auch mal etwas überlegen, sonst bekommt er vielleicht auch Fragezeichen bzgl. seines COMI:

https://www.pepcogroup.eu/investors/

Kleiner Geschichtsabriss bzgl. Genesis:
"Am 7. September 2015 genehmigten die Aktionäre ein Scheme of Arrangement und einen gezielten Aktienrückkauf durch Genesis International Holdings NV (Genesis), ein in den Niederlanden und in Südafrika eingetragenes Unternehmen, in dessen Rahmen Genesis das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Steinhoff International Holdings Limited (Steinhoff Limited) zu den im Rundschreiben an die Aktionäre von Steinhoff Limited vom 7. August 2015 genannten Bedingungen erwarb.
Infolge der Annahme des Scheme of Arrangement und des gezielten Aktienrückkaufs änderte Genesis seinen Namen in Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff N.V. oder das Unternehmen) und erhielt am 7. Dezember 2015 eine Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse in Deutschland und eine Zweitnotierung an der JSE Limited in Südafrika. Darüber hinaus hat Steinhoff N.V. eine neue Satzung verabschiedet, die mit dem niederländischen Corporate Governance Code konform ist. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens am 30. Mai 2016 genehmigten die Aktionäre unter anderem die Änderung der Satzung des Unternehmens, um das Geschäftsjahresende des Unternehmens auf den 30. September zu verlegen und den Berichtszeitraum bis zum 30. September 2016 zu verlängern."

Bilanz 2016 der SIHNV  
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480 Postings, 1971 Tage DiePauAktuell

 
  
    #353703
31.10.21 10:16

3258 Postings, 1349 Tage HöllieDer Beitrag um 9:06 Uhr

 
  
    #353704
5
31.10.21 10:19
ist eindeutig manipulativ und zeigt zweifelsfrei, wie der Verfasser einzuschätzen ist.

Zur Verdeutlichung: die Genesis INV wurde gelöscht, die Steinhoff INV ist nach wie vor im Handelsregister  

8651 Postings, 2198 Tage Dirty Jackniederländisches Handelsregister

 
  
    #353705
13
31.10.21 10:23
da ist SIHNV nach wie vor drin.
Unter Steinhoff befinden sich folgende Eintragungen:
https://www.iunlimited.de/neu/start/...nd&page=order&action=1
Auf Anzeigen klicken.  
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540 Postings, 1383 Tage HAFX55Danke für die Antworten

 
  
    #353706
2
31.10.21 10:31
Insbesondere an DJ  

924 Postings, 1423 Tage saueraufsuessSuper

 
  
    #353707
3
31.10.21 10:37
Und das seit 2015 .. also eindeutig welches Insolvenz Recht gilt.  Sicherlich nicht das Südafrikanische hier in Europa ..liegt auf der Hand  

6071 Postings, 1163 Tage isostar100rechtlicher hauptsitz amsterdam seit 2015

 
  
    #353708
6
31.10.21 10:41
der rechtliche hauptsitz von steinhoff ist seit 2015 zweifelsfrei und auch auch weiterhin in amsterdam. eine liquidiationsklage dürfte deshalb einzig in holland (comi) stattfinden. steinhoffs anwälte gehen davon aus, das ihre berufung genau dieses ergebnis zeigen wird und den liquidationsprozess bei richter slingers stoppen wird, bevor er richtig begonnen hat.

wo der verwaltungssitz einer firma steht ist bei der bestimmung des comi irrelevant; ausser der rechtliche hauptsitz ist kurzfristig verlegt worden um der justiz eines landes zu entkommen. aber dies ist hier eindeutig nicht der fall, der rechtliche hauptsitz ist seit 2015 ununterbrochen in amsterdam.  

6474 Postings, 2077 Tage ShoppinguinWarum disskutiert Ihr überhaupt ?!

 
  
    #353709
6
31.10.21 10:41
Das Finanzamt in SA eindeutig:

Mit der Firmennummer K2015285685 ist STEINHOFF INTERNATIONAL N.V. als "EXTERNAL" beim Amt hinterlegt.

Mit der Firmennummer M1998003951 ist eine STEINHOFF INTERNATIONAL ( Ohne N.V.) als SA hinterlegt.

Quelle: https://bizportal.gov.za/


An der JSE werden die Aktien der K2015285685 gehandelt.

Die Börse JSE sagt hierzu amtlich zu Steinhoff:

https://clientportal.jse.co.za/.../issuer-profile?issuermasterid=2039

Dort sind alle Angabe wie Tel + Postal Address + Physical Address aus den Niederlanden !
Also N.V.

Frage bleibt, hat Mostert die Aktien der K20215285685 oder der M1998003951 erhalten ?!

 
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924 Postings, 1423 Tage saueraufsuessAlles

 
  
    #353710
31.10.21 10:42
Klar All IN  

6474 Postings, 2077 Tage ShoppinguinNur ein "s"

 
  
    #353711
31.10.21 10:43
1234  kein Text  

867 Postings, 1378 Tage SteinmetzSteinEnde Oktober Kurs 24 Cent

 
  
    #353712
1
31.10.21 10:45
Ich lag mit meiner Einschätzung, dass der Kurs bei ca 24 Cent liegt leider völlig daneben.
Ich glaube trotzdem noch an einen positiven Ausgang, jedoch wird der Kurs wohl durch die neuen Schulden wohl doch nicht mehr so hoch ausfallen wie gedacht.  

8651 Postings, 2198 Tage Dirty Jack@saueraufsuess

 
  
    #353713
2
31.10.21 10:46
Registerort und COMI sind nicht immer identisch.
Davon haben wir auch zwei Kandidaten im Portfolio der SIHNV.
Steinhoff Finance Holding GmbH (SFHG) und Steinhoff Europe AG (SEAG).
Beide sind registriert in Wien, also Österreichische Firmen, haben aber zum 01.08.2018 ihren COMI nach London verlegt, damit sie 3 Monate später die CVA starten konnten.
Also in Sachen COMI sollten die Definitionspunkte genau auf jeden Einzelfall passen.
Free company information from Companies House including registered office address, filing history, accounts, annual return, officers, charges, business activity
 
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204 Postings, 4081 Tage gobeMoin liebe SH Gemeinde

 
  
    #353714
2
31.10.21 10:54
Das sind ja alles megaaaaaaaaaa gute Infos. Jedoch, wieso zum Kuckuck, wird in SA vor Gericht solch eine Show abgezogen. Jeder Richter der Welt hätte doch im Vorwege gesehen, das der Rechtliche Teil von SH in den NL liegt. Was soll denn da noch diese Show. Man hätte alles was TT angeht gleich abschmettern soll.  

6071 Postings, 1163 Tage isostar100@gobe

 
  
    #353715
1
31.10.21 10:59
genau das erhoffen/erwarten steinhoffs anwälte von ihrer berufung.  

6474 Postings, 2077 Tage ShoppinguinFirmensitz..

 
  
    #353716
2
31.10.21 11:05
Ursprünglicher Eintrag

2016-03-24§GENESIS INTERNATIONAL HOLDINGS N.V (INCORPORATED IN THE NETHERLANDS)
( wohl falsch als SA Unternehmen eingestuft )

Wurde dann geändert:

2017-02-24§AMEND COUNTRY OF ORIGIN

2017-06-20§HERENGRACHT 466 1017CA AMSTERDAM GAUTENG0000

D.h. ab 24.02.2017 eine External Company in den Niederlanden lt. Amt.

 
Angehängte Grafik:
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924 Postings, 1423 Tage saueraufsuessComi

 
  
    #353717
31.10.21 11:06
hin oder her Rechtlicher Sitz seit 2015 Amsterdam ..Der Wasserkopf in Südafrika....  

6071 Postings, 1163 Tage isostar100ps

 
  
    #353718
1
31.10.21 11:08
von wegen im "vorneweg gesehen":
richterin slingers kam ja ersten verhandlungstag eine halbe stunde zu spät und unvorbereitet an die verhandlung und als erstens zerknirscht gebeichtet, dass ihre kanzlei alle eingereichten unterlagen verlegt habe.
.....  

8651 Postings, 2198 Tage Dirty JackSCA

 
  
    #353719
3
31.10.21 11:16
Steinhoff und die TTC haben sich ja dort schon mal getroffen zur Berufung, da wollte TTC erreichen, dass Steinhoff/Pepkor vorläufig keine Anteile an Tekkie Town veräußern darf.
Also indirekt eine Sperre über die Vermögensverfügung.
Verhandelt wurde ursprünglich am HC mit Urteil unter Richter Erasmus:
Sachverhaltsschilderung aus dem Protokoll des SCA:
"
[8] Im April 2019, fast ein Jahr nachdem sie die Hauptklage eingereicht hatten, stellten die Beklagten einen Eilantrag, mit dem sie den folgenden Antrag stellten:
2. Bis zur endgültigen Entscheidung über die beim Western High Court unter dem Aktenzeichen 8276/2018 erhobene Klage
2.1 der Zweitbeklagten [Pepkor] zu verbieten und ihr zu untersagen, ihre Beteiligung an der Viertbeklagten [Tekkie Town] oder einen Teil davon zu veräußern, zu übertragen, abzutreten, abzutreten und/oder anderweitig zu belasten
2.2 der viertbeklagten Partei [Tekkie Town] die Zuteilung und/oder Ausgabe weiterer Anteile an der viertbeklagten Partei zu untersagen und zu untersagen;
2.3 der Drittbeklagten [Speciality] zu verbieten und ihr zu untersagen, das unter dem Namen und der Bezeichnung Tekkie Town firmierende Geschäft (einschließlich seiner Vermögenswerte), das im Rahmen des von den Parteien mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 (in der im Nachtrag Nr. 1 geänderten Fassung) geschlossenen Kaufvertrags erworben wurde, zu veräußern, abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu belasten, es sei denn, dies ist im Rahmen des normalen Betriebs eines Einzelhandelsgeschäfts erforderlich;
2.4 der Erstbeklagten [Steinhoff NV] zu verbieten und ihr zu untersagen, mit ihren Anteilen an der Zweitbeklagten [Pepkor] in einer Weise umzugehen, die zum Verlust der Kontrolle über die Zweitbeklagte führen oder sie daran hindern würde, den im Gebet A in der Rechtssache Nr. 8276/2018 beantragten Rechtsschutz zu gewähren.
[9] Der Zweck und die Gründe des Antrags auf Unterlassung wurden in der eidesstattlichen Erklärung wie folgt angegeben:
"Dieser Antrag zielt darauf ab, die oben genannten Immobilien im Eigentum der derzeitigen Eigentümer und frei von jeglicher Behinderung, Belastung oder Veränderung zu erhalten, die dazu dienen würde, ihren Wert zu mindern oder ihre Rückgabe an die Kläger als Kläger zu verhindern oder zu verzögern, sollte das .... Gericht dies zu gegebener Zeit anordnen sollte. Da die Klageverfahren abgeschlossen sind, sind sowohl die Aktien als auch die anderen Vermögenswerte, deren Rückgabe mit der Klage begehrt wird, bis zur endgültigen Entscheidung der Klage durch das ... res litigiosa. Gericht. . . .'
Die Erstbeklagte [Steinhoff NV] hält 71 % der Anteile an der Zweitbeklagten [Pepkor], die über eine Reihe von hundertprozentigen Tochtergesellschaften alle Anteile an der Drittbeklagten [Specialty] besitzt und kontrolliert. Tatsächlich kontrolliert und leitet die Erstbeklagte alle unternehmerischen Handlungen und Aktivitäten innerhalb der Steinhoff-Gruppe. Ohne die Zustimmung des Vorstands der Erstbeklagten kann keine Veräußerung von Anteilen an oder von einer Gesellschaft innerhalb der Gruppe oder die Veräußerung eines Geschäfts oder einer Geschäftseinheit erfolgen. Ebenso kann die Erstbeklagte verlangen, dass alle Anteile an oder im Besitz von Gesellschaften innerhalb der Steinhoff-Gruppe und alle Geschäftsbereiche oder Geschäftseinheiten dieser Gesellschaften veräußert werden.
[10] Die Rechtsmittelführer lehnten den Antrag im Wesentlichen aus folgenden Gründen ab. Die res litigiosa-Doktrin sei unanwendbar. Die Unternehmen der Steinhoff-Gruppe seien allesamt eigenständige Gesellschaften, die jeweils über einen eigenen Vorstand verfügten, der ihre Geschäfte und Angelegenheiten führe. Steinhoff NV kontrolliert Pepkor nicht. Erstere ist an der Frankfurter Börse und letztere an der JSE notiert. Pepkor hat die Tekkie Town-Aktien gutgläubig und zu einem angemessenen Preis (rund 3,4 Mrd. R3) erworben. Speciality erwarb das Tekkie-Town-Geschäft in gutem Glauben und zu einem angemessenen Preis. Es war faktisch unmöglich, das Tekkie Town-Geschäft, das sich in der Zwischenzeit wesentlich verändert hatte, wiederherzustellen. Die Zahl der Geschäfte war von 230 auf 398 gestiegen, und zahlreiche Mitarbeiter hatten das Unternehmen verlassen, das in das viel größere Unternehmen Speciality integriert worden war.
[11] Der Antrag wurde am 25. April 2019 vor Erasmus J. verhandelt. Der Richter kündigte an, dass er am nächsten Morgen einen Beschluss fassen würde. Nach der Vertagung des Gerichts forderte der Richter die Parteien auf, ihm per E-Mail einen Entwurf der von ihnen beantragten Anordnung zu übermitteln. Die Beklagten übermittelten Erasmus J. am 25. April 2019 um 23.22 Uhr einen Entwurf der Anordnung. Dieser unterschied sich wesentlich von dem in der Klageschrift gestellten Antrag. Am nächsten Morgen erließ der Richter eine Anordnung im Sinne des Entwurfs, ohne den Rechtsmittelführern Gelegenheit zu geben, gehört zu werden oder sich schriftlich zu äußern. Ich gehe im Folgenden auf diese Aspekte ein. Der relevante Teil des Beschlusses lautet wie folgt:
2 Bis zur endgültigen Entscheidung der Klage, die beim Western Cape High Court unter dem Aktenzeichen 8276/2018:

2.1 der Erstbeklagten [Steinhoff NV] wird untersagt und es wird ihr untersagt, mit den von ihr direkt oder indirekt gehaltenen Anteilen an einer ihrer Tochtergesellschaften oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person in einer Weise zu handeln oder dies zuzulassen, die dazu führen würde, dass sie nicht in der Lage wäre, den in Ziffer 2.2 unten und im Gebot A in der Rechtssache Nr. 8276/2018 beantragten Rechtsschutz zu gewähren;
2.2 die erstbeklagte Partei [Steinhoff NV] wird angewiesen, die Kontrolle, die sie über die zweitbeklagte Partei [Pepkor], die drittbeklagte Partei [Speciality] und die viertbeklagte Partei [Tekkie Town] hat, so auszuüben, dass:
2.2.1 die Beteiligung der Zweitbeklagten [Pepkor] an der Viertbeklagten [Tekkie Town] erhalten bleibt und nicht veräußert und/oder ganz oder teilweise belastet wird;
2.2.2 die viertbeklagte Partei [Tekkie Town] wird daran gehindert, weitere Aktien an sich selbst auszugeben;
2.2.3 das Geschäft, das unter dem Namen und der Bezeichnung Tekkie Town betrieben wird, das im Rahmen des Kaufvertrags zwischen der Erstbeklagten [Steinhoff NV] und der Drittbeklagten [Speciality] mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 (in der im Nachtrag Nr. 1 geänderten Fassung) erworben wurde, erhalten bleibt und die Drittbeklagte [Speciality] daran gehindert wird, das besagte Geschäft oder seine Vermögenswerte zu veräußern oder zu belasten, soweit dies nicht im Rahmen des normalen Betriebs des Einzelhandelsgeschäfts von Tekkie Town erforderlich ist.
2.2 sollte -
2.3.1 die Zweitbeklagte [Pepkor] beabsichtigt, die von ihr gehaltenen Anteile an der Viertbeklagten [Tekkie Town] ganz oder teilweise zu veräußern und/oder zu belasten, und/oder
2.3.2 die Drittbeklagte [Speciality] beabsichtigt, das unter dem vorgenannten Namen und Stil von Tekkie Town betriebene Geschäft ganz oder teilweise zu veräußern und/oder zu belasten,
der Zweit- und/oder der Drittbeklagte werden angewiesen, alle an der beabsichtigten Transaktion beteiligten Parteien schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass die vorgenannten Aktien und/oder das Geschäft Gegenstand von Ansprüchen der vorliegenden Klägerinnen in der Rechtssache 8276/2018 vor diesem Gericht sind, und den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen spätestens 10 Tage vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit entsprechender Wirkung eine Kopie dieser Mitteilung zu übermitteln."
Klingt fasst wie eine Vermögenssicherung für 8276/2018

Aber der SCA entschied anders:

"BESCHLUSS

In der Berufungsinstanz: Western Cape Division of the High Court, Cape Town (Erasmus J. als Gericht der ersten Instanz):
1 Der Antrag auf Zulassung weiterer Beweise in der Berufungsinstanz wird kostenpflichtig zurückgewiesen, einschließlich der Kosten für zwei Rechtsbeistände.
2 Den Rechtsbehelfen mit den Aktenzeichen 205/2020 und 217/2020 wird auf Kosten des Klägers einschließlich der Kosten zweier Rechtsanwälte stattgegeben.
3 Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs wird aufgehoben und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Die Klage wird auf Kosten des Klägers einschließlich der Kosten seiner beiden Prozessbevollmächtigten abgewiesen."

http://www.saflii.org/cgi-bin/disp.pl?file=za/...6%26%2365533%3B/2018  

2278 Postings, 1753 Tage dermünchnerwenn einige

 
  
    #353720
1
31.10.21 11:25
hier kundtun das der Hauptsitz von Steinhoff 2015 nach NL verlegt wurde, dann vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, bewußt das SA Insolvenzrecht zu umgehen. Die Frage bleibt ob die Gerichte das so akzeptieren oder bereits die Tekki-Klage vorher angesetzt wird. In der Regel geht man ja vom Datum der Klageeinreichung aus, ob das in diesem besonderem Fall hier auch greift oder nach dem Eintritt des Ereignisses berechnet wird bleibt ein Fall für die Kaffeesatzleserei der Juristen.....Steinhoff hat nicht ohne Grund seinen Firmensitz ausgerechnet 2015 nach NL verlegt..... :-) Sollte mich nicht wundern wenn die Richter das als Umgehung einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung des Insolvenzrechtes sehen...  

2278 Postings, 1753 Tage dermünchnerich tippe

 
  
    #353721
31.10.21 11:27
die werden die SH-Holding den Bach runtergehen lassen , damit bleiben beide Gesichter gewahrt. Die solventen Töchter bleiben erhalten und werden eine gute Masse abgeben und die leere Hülle SH kann man getrost abschreiben. Gut für all jene die schon länger ihre Aktien in Pepco & Co umgeschichtet haben...  

6071 Postings, 1163 Tage isostar100nein münchner

 
  
    #353722
2
31.10.21 11:31
die frist, die der eu-gh gesetzt hat, ist 3 monate. alles darüber ist völlig okay. schliesslich soll unternehmen ja nicht generell verboten sein, ihren unternehmenssitz zu verlegen.

ausserdem hat steinhoff damals das unternehmen komplett umstrukturiert, das war als kein isoliertes ereignis. und auch die erst-börsennotierung ist ja in frankfurt. unterdessen macht steinhoff in europa mehr umsatz als in südafrika.

es deutet absolut nichts auf ein verlegen des hauptsitzes aus unsauberen gründen hin, absolut nichts.  

5690 Postings, 2742 Tage gewinnnichtverlustWetter

 
  
    #353723
3
31.10.21 11:31
Ist das Wetter überall so schön heute, oder regnet es nur in München in Strömen und das schon seit Jahren.  

6071 Postings, 1163 Tage isostar100Löschung

 
  
    #353724
31.10.21 11:46

Moderation
Zeitpunkt: 31.10.21 19:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

3867 Postings, 1491 Tage pennystockfinderWenn man's genau nimmt,

 
  
    #353725
1
31.10.21 11:51
regnet es schon Jahre in SA! :-)

"Ist das Wetter überall so schön heute, oder regnet es nur in München in Strömen und das schon seit Jahren."  

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