Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14149 von 14451 Neuester Beitrag: 29.10.24 08:01 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.252 |
Neuester Beitrag: | 29.10.24 08:01 | von: DerCEO | Leser gesamt: | 91.570.292 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 7.658 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 14147 | 14148 | | 14150 | 14151 | ... 14451 > |
https://www.pepcogroup.eu/investors/
Kleiner Geschichtsabriss bzgl. Genesis:
"Am 7. September 2015 genehmigten die Aktionäre ein Scheme of Arrangement und einen gezielten Aktienrückkauf durch Genesis International Holdings NV (Genesis), ein in den Niederlanden und in Südafrika eingetragenes Unternehmen, in dessen Rahmen Genesis das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Steinhoff International Holdings Limited (Steinhoff Limited) zu den im Rundschreiben an die Aktionäre von Steinhoff Limited vom 7. August 2015 genannten Bedingungen erwarb.
Infolge der Annahme des Scheme of Arrangement und des gezielten Aktienrückkaufs änderte Genesis seinen Namen in Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff N.V. oder das Unternehmen) und erhielt am 7. Dezember 2015 eine Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse in Deutschland und eine Zweitnotierung an der JSE Limited in Südafrika. Darüber hinaus hat Steinhoff N.V. eine neue Satzung verabschiedet, die mit dem niederländischen Corporate Governance Code konform ist. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens am 30. Mai 2016 genehmigten die Aktionäre unter anderem die Änderung der Satzung des Unternehmens, um das Geschäftsjahresende des Unternehmens auf den 30. September zu verlegen und den Berichtszeitraum bis zum 30. September 2016 zu verlängern."
Bilanz 2016 der SIHNV
Zur Verdeutlichung: die Genesis INV wurde gelöscht, die Steinhoff INV ist nach wie vor im Handelsregister
Unter Steinhoff befinden sich folgende Eintragungen:
https://www.iunlimited.de/neu/start/...nd&page=order&action=1
Auf Anzeigen klicken.
wo der verwaltungssitz einer firma steht ist bei der bestimmung des comi irrelevant; ausser der rechtliche hauptsitz ist kurzfristig verlegt worden um der justiz eines landes zu entkommen. aber dies ist hier eindeutig nicht der fall, der rechtliche hauptsitz ist seit 2015 ununterbrochen in amsterdam.
Mit der Firmennummer K2015285685 ist STEINHOFF INTERNATIONAL N.V. als "EXTERNAL" beim Amt hinterlegt.
Mit der Firmennummer M1998003951 ist eine STEINHOFF INTERNATIONAL ( Ohne N.V.) als SA hinterlegt.
Quelle: https://bizportal.gov.za/
An der JSE werden die Aktien der K2015285685 gehandelt.
Die Börse JSE sagt hierzu amtlich zu Steinhoff:
https://clientportal.jse.co.za/.../issuer-profile?issuermasterid=2039
Dort sind alle Angabe wie Tel + Postal Address + Physical Address aus den Niederlanden !
Also N.V.
Frage bleibt, hat Mostert die Aktien der K20215285685 oder der M1998003951 erhalten ?!
Ich glaube trotzdem noch an einen positiven Ausgang, jedoch wird der Kurs wohl durch die neuen Schulden wohl doch nicht mehr so hoch ausfallen wie gedacht.
Davon haben wir auch zwei Kandidaten im Portfolio der SIHNV.
Steinhoff Finance Holding GmbH (SFHG) und Steinhoff Europe AG (SEAG).
Beide sind registriert in Wien, also Österreichische Firmen, haben aber zum 01.08.2018 ihren COMI nach London verlegt, damit sie 3 Monate später die CVA starten konnten.
Also in Sachen COMI sollten die Definitionspunkte genau auf jeden Einzelfall passen.
2016-03-24§GENESIS INTERNATIONAL HOLDINGS N.V (INCORPORATED IN THE NETHERLANDS)
( wohl falsch als SA Unternehmen eingestuft )
Wurde dann geändert:
2017-02-24§AMEND COUNTRY OF ORIGIN
2017-06-20§HERENGRACHT 466 1017CA AMSTERDAM GAUTENG0000
D.h. ab 24.02.2017 eine External Company in den Niederlanden lt. Amt.
richterin slingers kam ja ersten verhandlungstag eine halbe stunde zu spät und unvorbereitet an die verhandlung und als erstens zerknirscht gebeichtet, dass ihre kanzlei alle eingereichten unterlagen verlegt habe.
.....
Also indirekt eine Sperre über die Vermögensverfügung.
Verhandelt wurde ursprünglich am HC mit Urteil unter Richter Erasmus:
Sachverhaltsschilderung aus dem Protokoll des SCA:
"
[8] Im April 2019, fast ein Jahr nachdem sie die Hauptklage eingereicht hatten, stellten die Beklagten einen Eilantrag, mit dem sie den folgenden Antrag stellten:
2. Bis zur endgültigen Entscheidung über die beim Western High Court unter dem Aktenzeichen 8276/2018 erhobene Klage
2.1 der Zweitbeklagten [Pepkor] zu verbieten und ihr zu untersagen, ihre Beteiligung an der Viertbeklagten [Tekkie Town] oder einen Teil davon zu veräußern, zu übertragen, abzutreten, abzutreten und/oder anderweitig zu belasten
2.2 der viertbeklagten Partei [Tekkie Town] die Zuteilung und/oder Ausgabe weiterer Anteile an der viertbeklagten Partei zu untersagen und zu untersagen;
2.3 der Drittbeklagten [Speciality] zu verbieten und ihr zu untersagen, das unter dem Namen und der Bezeichnung Tekkie Town firmierende Geschäft (einschließlich seiner Vermögenswerte), das im Rahmen des von den Parteien mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 (in der im Nachtrag Nr. 1 geänderten Fassung) geschlossenen Kaufvertrags erworben wurde, zu veräußern, abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu belasten, es sei denn, dies ist im Rahmen des normalen Betriebs eines Einzelhandelsgeschäfts erforderlich;
2.4 der Erstbeklagten [Steinhoff NV] zu verbieten und ihr zu untersagen, mit ihren Anteilen an der Zweitbeklagten [Pepkor] in einer Weise umzugehen, die zum Verlust der Kontrolle über die Zweitbeklagte führen oder sie daran hindern würde, den im Gebet A in der Rechtssache Nr. 8276/2018 beantragten Rechtsschutz zu gewähren.
[9] Der Zweck und die Gründe des Antrags auf Unterlassung wurden in der eidesstattlichen Erklärung wie folgt angegeben:
"Dieser Antrag zielt darauf ab, die oben genannten Immobilien im Eigentum der derzeitigen Eigentümer und frei von jeglicher Behinderung, Belastung oder Veränderung zu erhalten, die dazu dienen würde, ihren Wert zu mindern oder ihre Rückgabe an die Kläger als Kläger zu verhindern oder zu verzögern, sollte das .... Gericht dies zu gegebener Zeit anordnen sollte. Da die Klageverfahren abgeschlossen sind, sind sowohl die Aktien als auch die anderen Vermögenswerte, deren Rückgabe mit der Klage begehrt wird, bis zur endgültigen Entscheidung der Klage durch das ... res litigiosa. Gericht. . . .'
Die Erstbeklagte [Steinhoff NV] hält 71 % der Anteile an der Zweitbeklagten [Pepkor], die über eine Reihe von hundertprozentigen Tochtergesellschaften alle Anteile an der Drittbeklagten [Specialty] besitzt und kontrolliert. Tatsächlich kontrolliert und leitet die Erstbeklagte alle unternehmerischen Handlungen und Aktivitäten innerhalb der Steinhoff-Gruppe. Ohne die Zustimmung des Vorstands der Erstbeklagten kann keine Veräußerung von Anteilen an oder von einer Gesellschaft innerhalb der Gruppe oder die Veräußerung eines Geschäfts oder einer Geschäftseinheit erfolgen. Ebenso kann die Erstbeklagte verlangen, dass alle Anteile an oder im Besitz von Gesellschaften innerhalb der Steinhoff-Gruppe und alle Geschäftsbereiche oder Geschäftseinheiten dieser Gesellschaften veräußert werden.
[10] Die Rechtsmittelführer lehnten den Antrag im Wesentlichen aus folgenden Gründen ab. Die res litigiosa-Doktrin sei unanwendbar. Die Unternehmen der Steinhoff-Gruppe seien allesamt eigenständige Gesellschaften, die jeweils über einen eigenen Vorstand verfügten, der ihre Geschäfte und Angelegenheiten führe. Steinhoff NV kontrolliert Pepkor nicht. Erstere ist an der Frankfurter Börse und letztere an der JSE notiert. Pepkor hat die Tekkie Town-Aktien gutgläubig und zu einem angemessenen Preis (rund 3,4 Mrd. R3) erworben. Speciality erwarb das Tekkie-Town-Geschäft in gutem Glauben und zu einem angemessenen Preis. Es war faktisch unmöglich, das Tekkie Town-Geschäft, das sich in der Zwischenzeit wesentlich verändert hatte, wiederherzustellen. Die Zahl der Geschäfte war von 230 auf 398 gestiegen, und zahlreiche Mitarbeiter hatten das Unternehmen verlassen, das in das viel größere Unternehmen Speciality integriert worden war.
[11] Der Antrag wurde am 25. April 2019 vor Erasmus J. verhandelt. Der Richter kündigte an, dass er am nächsten Morgen einen Beschluss fassen würde. Nach der Vertagung des Gerichts forderte der Richter die Parteien auf, ihm per E-Mail einen Entwurf der von ihnen beantragten Anordnung zu übermitteln. Die Beklagten übermittelten Erasmus J. am 25. April 2019 um 23.22 Uhr einen Entwurf der Anordnung. Dieser unterschied sich wesentlich von dem in der Klageschrift gestellten Antrag. Am nächsten Morgen erließ der Richter eine Anordnung im Sinne des Entwurfs, ohne den Rechtsmittelführern Gelegenheit zu geben, gehört zu werden oder sich schriftlich zu äußern. Ich gehe im Folgenden auf diese Aspekte ein. Der relevante Teil des Beschlusses lautet wie folgt:
2 Bis zur endgültigen Entscheidung der Klage, die beim Western Cape High Court unter dem Aktenzeichen 8276/2018:
2.1 der Erstbeklagten [Steinhoff NV] wird untersagt und es wird ihr untersagt, mit den von ihr direkt oder indirekt gehaltenen Anteilen an einer ihrer Tochtergesellschaften oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person in einer Weise zu handeln oder dies zuzulassen, die dazu führen würde, dass sie nicht in der Lage wäre, den in Ziffer 2.2 unten und im Gebot A in der Rechtssache Nr. 8276/2018 beantragten Rechtsschutz zu gewähren;
2.2 die erstbeklagte Partei [Steinhoff NV] wird angewiesen, die Kontrolle, die sie über die zweitbeklagte Partei [Pepkor], die drittbeklagte Partei [Speciality] und die viertbeklagte Partei [Tekkie Town] hat, so auszuüben, dass:
2.2.1 die Beteiligung der Zweitbeklagten [Pepkor] an der Viertbeklagten [Tekkie Town] erhalten bleibt und nicht veräußert und/oder ganz oder teilweise belastet wird;
2.2.2 die viertbeklagte Partei [Tekkie Town] wird daran gehindert, weitere Aktien an sich selbst auszugeben;
2.2.3 das Geschäft, das unter dem Namen und der Bezeichnung Tekkie Town betrieben wird, das im Rahmen des Kaufvertrags zwischen der Erstbeklagten [Steinhoff NV] und der Drittbeklagten [Speciality] mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 (in der im Nachtrag Nr. 1 geänderten Fassung) erworben wurde, erhalten bleibt und die Drittbeklagte [Speciality] daran gehindert wird, das besagte Geschäft oder seine Vermögenswerte zu veräußern oder zu belasten, soweit dies nicht im Rahmen des normalen Betriebs des Einzelhandelsgeschäfts von Tekkie Town erforderlich ist.
2.2 sollte -
2.3.1 die Zweitbeklagte [Pepkor] beabsichtigt, die von ihr gehaltenen Anteile an der Viertbeklagten [Tekkie Town] ganz oder teilweise zu veräußern und/oder zu belasten, und/oder
2.3.2 die Drittbeklagte [Speciality] beabsichtigt, das unter dem vorgenannten Namen und Stil von Tekkie Town betriebene Geschäft ganz oder teilweise zu veräußern und/oder zu belasten,
der Zweit- und/oder der Drittbeklagte werden angewiesen, alle an der beabsichtigten Transaktion beteiligten Parteien schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass die vorgenannten Aktien und/oder das Geschäft Gegenstand von Ansprüchen der vorliegenden Klägerinnen in der Rechtssache 8276/2018 vor diesem Gericht sind, und den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen spätestens 10 Tage vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit entsprechender Wirkung eine Kopie dieser Mitteilung zu übermitteln."
Klingt fasst wie eine Vermögenssicherung für 8276/2018
Aber der SCA entschied anders:
"BESCHLUSS
In der Berufungsinstanz: Western Cape Division of the High Court, Cape Town (Erasmus J. als Gericht der ersten Instanz):
1 Der Antrag auf Zulassung weiterer Beweise in der Berufungsinstanz wird kostenpflichtig zurückgewiesen, einschließlich der Kosten für zwei Rechtsbeistände.
2 Den Rechtsbehelfen mit den Aktenzeichen 205/2020 und 217/2020 wird auf Kosten des Klägers einschließlich der Kosten zweier Rechtsanwälte stattgegeben.
3 Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs wird aufgehoben und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Die Klage wird auf Kosten des Klägers einschließlich der Kosten seiner beiden Prozessbevollmächtigten abgewiesen."
http://www.saflii.org/cgi-bin/disp.pl?file=za/...6%26%2365533%3B/2018
ausserdem hat steinhoff damals das unternehmen komplett umstrukturiert, das war als kein isoliertes ereignis. und auch die erst-börsennotierung ist ja in frankfurt. unterdessen macht steinhoff in europa mehr umsatz als in südafrika.
es deutet absolut nichts auf ein verlegen des hauptsitzes aus unsauberen gründen hin, absolut nichts.
Moderation
Zeitpunkt: 31.10.21 19:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 31.10.21 19:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
"Ist das Wetter überall so schön heute, oder regnet es nur in München in Strömen und das schon seit Jahren."