Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14137 von 14451 Neuester Beitrag: 20.11.24 14:48 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.253 |
Neuester Beitrag: | 20.11.24 14:48 | von: Squideye | Leser gesamt: | 91.582.248 |
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Auch wenn TTC nicht zum s155 dazugehören, so sind die SIHNV und die SIHPL letztendlich voneinander abhängig, erst Recht ihre beiden Verfahren.
Da in SA wohl alles anders läuft als hier,und bei Steinhoff insbesondere,würde ich persönlich,(haben Foristen aber bereits aufgegriffen)über das Mittel der Befangenheit Frau Slingers loswerden,wenn es sich nicht anders erledigen lässt.Die Parteinahme und Zueigenmachen oder zumindestens zitieren der Argumente der Gegenseite,einseitig ohne auf die guten Argumente von RA Subel einzugehen,oder diese gegenüberzustellen,kann man wohl erfolgversprechend für einen Befangenheitsantrag nehmen.>Es lassen sich aber noch andere Gründe finden.Die Nichtanhörung von Hamilton oder des PIC,aber einseitig sich auf eine "eidesstattliche Versicherung" in einer so komplexen Angelegenheit wie die Plausibilität einer Insolvenz zu stützen.Die Nichtberücksichtigung der extremen Vermögensschädigung durch den Zeitfaktor,etc.( Insolvenzdrohung durch die Hintertür schrieb ich einmal )
Wenn dies unberechtigt wäre,dann kann man darauf hinweissen,es gibt ja wohl ein Prozeß-und Verfahrensrecht,eine Gerichtsordnung auch für Südafrika.^^
Ansonsten entscheidet eine andere Person .
Und sollte berechtigt Fr.Slingers zuständig sein,über Sinnhaftigkeiten oder Erwägungen des zuständigen "Verteilungsrichters,Präsidenten "kann man sich streiten,dann müssen Steinis Anwälte natürlich schauen,ob da der Befangenheitsantrag zum Bumerang werden könnte.Abwägen und dann ja oder nein.Ich persönlich tendiere dazu,jeden Bumerang in Kauf zu nehmen.Diese Frau hat kein Gefühl fürs Große Ganze und sähe Steinhoff wohl am liebsten abgewickelt.Rein subjektive Einschätzung von mir.
Nein, also sind es rein rechtliche gesehen zwei unabhängige Gesellschaften. Das SOP das unser SIHNV betrifft ist abgeschlossen. Das das alles irgendwie zusammenhängt - ja und? was soll das im S155 Verfahren, in welchen die Gläubiger der SIHPL abgestimmt haben, dass sie einen Vergleich = GS haben wollen.
Alles weitere ist dann ein Mechanismus: SOP+S155 abgeschlossen, Auszahlungsbedingungen erfüllt und Ende. Das war ja auch das Hauptbestreben von unserem Subel, denn wenn das heute schief gegangen wäre, kann das GS im worst case nicht erfüllt werden und alle bisherigen Bemühungen wäre für Umsonst gewesen.
Du kannst auch bestimmt erklären, wieso du die News nicht als gut erachtest oder?
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Da kommt man nicht auf einen Nenner, denn das würde ja immer wieder verneint, für mich ist es halt negativ, ich akzeptiere aber ja auch eure positiven Meinungen drüber, genauso o.k
39 Postings, 35 Tage Joe1974 : 0,1xxx
Granate? 0,1000 oder 0,1999?
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Musste ich so schreiben ,weil davor hatte ich Zahlen drin, hat man gleich löschen lassen, daher halt xxx, hier ist es egal , weil es wird eh alles anders hin gedreht
Die überwiegende Mehrheit der s155 Kläger hat dem zugestimmt.
Verbindungen zwischen SIHPL und SIHNV, letztere mit noch offenen Verfahren bzgl. der Liquidierung, bestehen allein schon durch interne Darlehensverträge, die im Liquifalle entsprechend in die Bewertung hineinspielen könnten.
Bsp.: SIHNV Loan:
"This is a loan agreement to be entered into between SIHPL and SIHNV, which sets out the terms and conditions pertaining to the payment by SIHPL of the consideration payable by it to SIHNV for the settlement by SIHNV of the SIHPL Market Purchase Claimants' claims on SIHPL's behalf. The principal amount under such agreement will be €164,000,000.00.
The repayment terms of the SIHNV Loan include a zero coupon, a repayment date being the final maturity date of 6 months after the Titan Receivable final maturity date, quarterly cash sweeps at SIHPL (as described above) and limited recourse to the available assets of SIHPL and a solvent winding up of SIHPL."
Aus Sicht des s155 Richters würde ich es mal so interpretieren:
Der mögliche Liquidation-Kandidat erhält von SIHPL ein Darlehen als Gegenleistung für die Begleichung der SIHPL-MPC Forderungen durch SIHNV.
Komplizierte Kiste würde ich mal sagen.
s. 51/52
https://www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf
"SIHNV Loan" – the loan note to be issued by SIHPL to SIHNV in consideration for the settlement by SIHNV of the SIHPL Market Purchase Claimants' claims, which loan note will be €164,000,000.00 (one hundred and sixty four million Euros)" S. 20, Link wie oben.
Diese Auszahlung könnte der s155 Richter als Hinderungsgrund für die Sanktionierung bei offenem SIHNV Liquiverfahren ansehen.
Denn die MPC der SIHPL wären im Liquifalle der SIHNV eben weit hinter den FC der SIHNV.
Vielleicht klappt es ja noch-:)
Gn8
LG Sam