Solarhybrid AG - Comeback ?
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solarhybrid AG nicht...
Mit Nanostart brachte er bereits ein Unternehmen an die Frankfurter Börse. Plant er jetzt seinen zweiten Coup ?
Aber du bist ja nicht an diesem Papier interessiert und willst nur aufklären.
Spam der übelsten Sorte.
"Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solarhybrid AG nicht... "
ist eine reine Behauptung von dir, was du anhand von Quellen nicht belegen kannst!
http://www.husqvarna.com/de/produkte/automower/automower-solar-hybrid/
Rudini, dass was du schreibst, beeindruckt mich nicht....
Du scheinst nicht gut informiert zu sein!
Hier ist und wird gar nicht "gelockert", weil es sich um Grundprinzipien des Insolvenz- bzw. Aktienrechts handelt.
Du kannst für Deine Gelaber nicht eine einzige Quelle bieten. Alles nur Gepushe!
Er behauptet doch schon länger einfach Dinge die er nicht beweisen kann, dies fängt mit der Gerach-Stiftung an und hört im letzten Posting auf, indem er behauptet, dass irgendwelche Gesetze geändert wurden. Wann und welches, dass ist ihm aber unbekannt.
Jedoch wird er mit jedem Posting ungglaubwürdiger.
Er will nur eines: Das Geld anderen aus der Tasche ziehen !!
Aber unter 6 Cent wird man wohl kaum Aktien bekommen.