Solarhybrid AG - Comeback ?
Gem. unten angezeigtem Text hat die Gerach Stiftung am 18.4. folgendes gemeldet
18. April 2012
Der solarhybrid AG ist eine Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG mit folgendem Inhalt zugegangen:
Die Gerach Stiftung, Vaduz, Liechtenstein, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. April 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der solarhybrid AG, Brilon, Deutschland, am 10. April 2012 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,24% (das entspricht 266.950 Stimmrechten) betragen hat. 0,55% der Stimmrechte (das entspricht 35.050 Stimmrechten) sind der Gerach Stiftung, Vaduz, Liechtenstein, gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Heute geht der Zug nun über die 5%. Das ist alles, nicht mehr nicht weniger.
Der Text ist aus einer früheren Pressemeldung von Solarhybrid