Sicherungsverwahrung ade ?


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 03.08.10 21:17
Eröffnet am:31.07.10 11:43von: geldsackfran.Anzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:03.08.10 21:17von: geldsackfran.Leser gesamt:837
Forum:Talk Leser heute:5
Bewertet mit:
3


 
Seite: < 1 | 2 >  

5230 Postings, 7392 Tage geldsackfrankfurtSicherungsverwahrung ade ?

 
  
    #1
3
31.07.10 11:43
Wenn ich sowas lese könnte ich kotzen:

Ministerium: Reform der Sicherungsverwahrung kommt
Das Bundesjustizministerium verteidigt die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Staatssekretär Max Stadler sagt der dpa, sie sei nur möglich, wenn in der Haft neue Tatsachen die Gefährlichkeit eines Täters begründen. Das gebe es allerdings sehr selten. Die Bundesregierung muss das Gesetz zur Sicherungsverwahrung wegen eines Gerichtsbeschlusses ändern. Demnach darf eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden.  
3 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorDer Herr Staatssekretär sollte

 
  
    #5
3
31.07.10 11:53
den Familienangehörigen der nächsten Opfer die Todesnachricht persönlich überbringen und gleich noch einmal vor Ort erklären warum die Justiz gefährliche Mörder, Sexualstraftäter etc. freigelassen hat.
Zur Sicherheit sollte er die Nachricht allerdings in einem mit Panzerglas geschützen Kasten vortragen, nicht das die Gefängnisse noch zusätzliche Straftäter aufnehmen müssen weil der Herr Staatssekretär seine Kopf verloren hat (so ein rasender Opferangehöriger ist nicht zu unterschätzen)!  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotder eine....

 
  
    #6
2
31.07.10 11:54
pickt dem anderen doch kein Auge aus,da gilt das gleiche wie bei den Ärzten.

Ich glaube da gibt es einen Außschuss der zusammen kommen muß,bei schwerwiegenden fällen,dann wird glaube ich die Immunität aufgehoben.

50241 Postings, 5509 Tage BasterdIn anderen Ländern wird kurzer Prozeß gemacht

 
  
    #7
31.07.10 11:56

12850 Postings, 8289 Tage Immobilienhaidie immunität kann nur durch mehrheitsbeschluss

 
  
    #8
1
31.07.10 11:58
des jeweiligen parlaments aufgehoben werden (also landtag oder bundestag).....und für ne aufhebung muss da schon ganz ganz viel passiert sein....

den tauss zum beispiel, nach seinen kinderporno-geschichte.....dessen immunität wurde vom bundestag aufgehoben  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Selbst wenn die Sicherheitsverwahrung wegfällt

 
  
    #9
2
31.07.10 11:58
werden die Straftäter doch sicherlich weiterhin unter Beobachtung stehen.

Und da ist mir der Gedanke einer Kosteneinsparung echt schleierhaft.  

36845 Postings, 7673 Tage TaliskerWessen

 
  
    #10
1
31.07.10 11:59
Immunität soll den nun konkret aufgehoben werden? Gibts mal Namen? Die Richter vom EuGH auch gleich einknasten oder an die Wand oder was auch immer?

Gebts zu, ihr seid schon länger beim Frühschoppen, oder?
Gruß
Talisker

12850 Postings, 8289 Tage Immobilienhaiich fordere die aufhebung von taliskers immunität

 
  
    #11
31.07.10 12:01
steinigt ihn...


*klonk*

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.gähhhn talisker...was fürn qualitätsposting

 
  
    #12
3
31.07.10 12:01
sonst noch nen konstruktiven Beitrag auf Tasche?  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotdas ganze ist doch wieder...

 
  
    #13
1
31.07.10 12:02
so ein Gehirngespinnst der EU.

Das Thema hatten wir doch vor Tagen schon.

Ich bleibe dabei,die EU schadet uns mehr als sie gutes vollbringt.
Und sie wird uns alle in den Ruin treiben.

1405 Postings, 6156 Tage thunfischpizzaDie nachträgliche Sicherheitsverwahrung

 
  
    #14
31.07.10 12:02
ist menschenrechtswidrig. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Urteil zu befolgen sich auch die BRD verpflichtet hat, eindeutig entschieden und da gibt es auch nichts daran zu deuten.

Hintergrund: Jeder darf nur nach dem Gesetz verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat gilt (das ist in der europäischen Menschenrechtskonvention und auch in Art. 102 Abs. 3 GG geregelt). Wer dagegen verstößt, indem er die Sicherheitsverwahrung mal eben als "Maßnahme der Besserung und Sicherheit" deklariert, statt als Strafe wie sie angewandt wird, der weiß von vornerein, dass sie verfassungs- und menschenrechtswidrig ist und ist der eigentliche Schuldige hier. Schuld an dem aktuellen Schlamassel sind also die Politiker, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Populismus eingeführt haben, obwohl sie wussten, dass sie damit gegen einen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Was nebenbei passiert, wenn man diesen Grundsatz nicht einhält, konnte man ab 1933 in Deutschland sehen.

P.S.: Absolute Sicherheit gibt es in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht, auch nicht, wenn einige Tröten aus einer gewissen Partei das ständig behaupten, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Und die Gewaltkriminalität ist seit den 50ern sinkend, auch wenn die Medien gerne anders tun.

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Zumindest

 
  
    #15
1
31.07.10 12:04
zerstört die EU viele Souveränitäten der Staatlichkeiten und Länder.

Alles wird Einheitsbrei.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorWenn Gesetze die Täter mehr schützen als die Opfer

 
  
    #16
2
31.07.10 12:06
läuft etwas falsch und wer sich hinter Paragraphen versteckt hat noch nicht persönlich erlebt was passiert wenn mal wieder ein Freigelassener zugeschlagen hat.
Ich glaube manch ein Gesetzesvertreter verbringt mehr Zeit am Stammtisch als der Durchschnittsbürger mit gesunden Menschenverstand.  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotund regelrecht...

 
  
    #17
31.07.10 12:07

1405 Postings, 6156 Tage thunfischpizzaWelches Gesetz schützt denn die Täter mehr

 
  
    #18
1
31.07.10 12:08
als die Opfer?

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotmal anders....

 
  
    #19
31.07.10 12:10
der Täter hat seine Strafe abgesessen,dennoch weiß man das er weiter hochgradig gefährlich ist für die bevölkerung,wie schütze ich diese in Zukunft ?.

Wer hat Ideen ?.

Oder ist es euch egal das es ein nächstes Opfer gibt,was es nicht gäbe,wenn dieser noch hinter Schloß und Riegel säße ?.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorÜber was reden wir denn gerade, tfp?

 
  
    #20
1
31.07.10 12:13
Das ist z.B. so ein Gesetz das dem Täter mehr Rechte einräumt als dem nächsten Opfer. Ich möchte nicht der Richter sein der so einen Psycho frei lässt weil es gegen einen Paragraphen verstößt.
Täter, denen durch ein Gutachten die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt wird, gehören weggesperrt, für immer!  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.happy

 
  
    #21
31.07.10 12:14
Nee, da steht daoch auch das es geprüft wird.

Ich denke nicht das die freigelassen werden wenn noch von "Rückfällen" ausgegangen wird.

Muss bestimmt einen gewissen Grad der Resozialisierug vorweisen.

Darf ja keine Gefahr für den öffentliche Frieden darstellen  

2393 Postings, 5960 Tage diclofenac#20

 
  
    #22
31.07.10 12:16
"Täter, denen durch ein Gutachten die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt wird, gehören weggesperrt, für immer! "

Dafür gibt´s ja die Sicherungsverwahrung.

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorEben doch, Muppet

 
  
    #23
2
31.07.10 12:18
Nach der augenblicklichen Gesetzeslage ist eine nachträgliche (also nach verbüßter Strafe) Sicherungsverwahrung nicht erlaubt, völlig egal ob der Täter eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorJa,diclo

 
  
    #24
31.07.10 12:22
Allerdings sind Gutachten die nachträglich erstellt werden ohne Wirkung.

Da war doch vor ein paar Monaten so ein Fall. Ein Sexualstraftäter wurde freigelassen obwohl die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit weiterhin besteht. Jetzt "bewachen" ihn Bürger in der Nachbarschaft rund um die Uhr.  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Rainbow

 
  
    #25
31.07.10 12:23
mhh das ist ja interessant.

Also geht man mit Gutgläubigkeit vorran? Und setzt die zivile Bevölkerung einem gewissen Sicherheitsrisiko aus.
ECht und das alles ungeprüft? Ist nicht schön.


Aber man muss auch davon ausgehen das sich die Straftäter auch ändern können.

EInmal kriminell heißt nicht immer kriminell.  

2393 Postings, 5960 Tage diclofenacIch versuch´s mal mit Fakten. Maßgeblich Abs 1 3.

 
  
    #26
2
31.07.10 12:24
StGB

§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1.
   der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
2.
   er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und
3.
   die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist.

(2) Hat jemand drei vorsätzliche Straftaten begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen.
(3) Wird jemand wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat ein Verbrechen oder eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2. Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine vorsätzliche Tat, in den Fällen des Absatzes 3 eine der Straftaten der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

1405 Postings, 6156 Tage thunfischpizza@Rainbow

 
  
    #27
1
31.07.10 12:36
Jeder Mensch hat bestimmte Grundrechte, die sich aus dem Grundgesetz ergeben, aber auch teilweise aus den Menschenrechtskonventionen. Eingegriffen werden kann in diese Rechte nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes (wie z.B. die Freiheitsentziehung beim Straftäter). Zusätzliche, über die Grundrechte hinausgehende Rechte eines Opfers? Wie soll das aussehen? Und vor allem: das "nächste Opfer" gibt es überhaupt noch nicht, es ist nicht individualisierbar, also kann man ihm auch keine Rechte zuordnen.

Wenn der Täter seine Strafe abgesessen hat, dann ist er freizulassen. Ja, er kann dann noch eine Gefahr darstellen. Das können Du und ich aber auch, das ist schlicht nicht vorhersehbar. Sollte man uns beide nicht auch vorsichtshalber einsperren? Immerhin sind wir potentielle Täter - jeder hat das Zeug dazu, einen Menschen zu töten. Was ist denn mit den Rechten des potentiellen Opfers? Hat das nicht mehr Rechte als wir potentielle Täter? Sollte man es nicht vor uns schützen? So Diskussionen bringen nix, weil sich mit hypotetischen Annahmen alles rechtfertigen lässt, wenn der Kausalverlauf nur richtig hingebogen wird. Wer eine unmittelbare Gefahr für sich oder andere darstellt, kann übrigens ganz abgesehen davon in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Und auch wenn hier immer gern der Eindruck erweckt wird: Gefängnis ist kein Kuraufenthalt, wer das nicht glaubt, der kann sich beispielsweise im Rahmen eines Praktikums selbst einen Einblick davon verschaffen. Wir waren während dem Studium mehrfach im Gefängnis, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was wir ggf. später an Strafen verhängen.

12850 Postings, 8289 Tage Immobilienhaiinteressant auch in Hamburg....

 
  
    #28
31.07.10 13:13
da hetzt die Journaille ja grade einen entlassenen Sicherungsverwahrten durch die Stadt und mobilisiert den Bürgermob.......

der ist gestern ins Polizeipräsidium geflüchtet.....und der wollte garnicht entlassen werden, die JVA Freiburg hat den einfach in Umsetzung des Straßburger Urteils vor die Tür gesetzt...

5230 Postings, 7392 Tage geldsackfrankfurtso gehts

 
  
    #29
03.08.10 21:17
Was soll das für ein Rechtsstaat sein, in dem Opfer verhöhnt werden?
Oder wo Zumwinkels sich frei kaufen?

Genau, die Bananenrepublik Deutschland.  

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben