Schweizer Neutralität war ein Verbrechen !!!
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 27.01.05 10:35 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.05 15:47 | von: satyr | Anzahl Beiträge: | 41 |
Neuester Beitrag: | 27.01.05 10:35 | von: Depothalbiere. | Leser gesamt: | 10.228 |
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WJC-Generalsekretär Singer kritisiert Rolle der Schweiz "Neutralität war ein Verbrechen" - Schweizer Politiker reagieren mit Empörung | ||
Bern - Die Neutralität der Schweiz angesichts des Grauens des Holocaust war ein Verbrechen, genauso wie die Täterschaft Österreichs und die Kollaboration in Frankreich. Das sagte Israel Singer, Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses, am Dienstag in Berlin. Die Äusserung Singers an der zentralen deutschen Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau wurde in der Schweiz mit Empörung aufgenommen. Für die Schweiz sei dieser Vorwurf nicht akzeptabel, sagte der Sozialdemokrat Erwin Jutzet, Präsident des Außenpolitischen Ausschusses (APK) des Nationalrats, in der "Tagesschau" von SF DRS von Dienstagabend. Es seien schließlich nicht die Schweizer gewesen, die die Menschen in die Konzentrationslager geschickt hätten. Der Holocaust sei ein Verbrechen gewesen, eine Perversion und unentschuldbar, sagte der Freisinnige Peter Briner, Präsident der APK des Ständerats, in derselben Sendung. Die Schweiz sei damals von nationalsozialistisch besetzten Ländern umgeben gewesen und habe Flüchtlinge aufgenommen, wenn auch nicht alle. Außerdem sei die Schweiz eines jener Länder, die ihre Geschichte aufgearbeitet haben. (APA/sda) |
haben?
Und noch mal die konkrete Frage an Bilanz sind das auch alles Lügen?
Alles Hetze oder nur die Wahrheit?
Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg
Publications de la Commission Indépendante d'Experts Suisse – Seconde Guerre Mondiale
Die Kommission veröffentlichte 25 Studien und Beiträge zur Forschung, die unter dem Reihentitel «Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg» im Chronos Verlag Zürich erschienen sind. Die Bände wurden einsprachig in deutsch oder französisch publiziert.
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Chronos Verlag | für die Bände Nr. 4, 5, 13 und 25 ebenfalls an maison d'édition Payot |
Chronos Verlag | Editions Payot |
Band 1
Esther Tisa Francini, Anja Heuss, Georg Kreis
Fluchtgut – Raubgut. Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933–1945 und die Frage der Restitution (zweite Auflage)
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 2
Mario König
Interhandel: Die schweizerische Holding der IG Farben und ihre Metamorphosen – eine Affäre um Eigentum und Interessen (1910–1999)
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 3
Stefan Frech
Clearing: Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 4
Gilles Forster
Transit ferroviaire à travers la Suisse (1939–1945)
Der Eisenbahntransit durch die Schweiz (1939–1945)
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 5
Jean-Daniel Kleisl
Electricité suisse et Troisième Reich
Die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft und das «Dritte Reich»
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 6
Christian Ruch, Myriam Rais-Liechti, Roland Peter
Geschäfte und Zwangsarbeit: Schweizer Industrieunternehmen im «Dritten Reich»
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 7
Lukas Straumann, Daniel Wildmann
Schweizer Chemieunternehmen im «Dritten Reich»
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 8
Kurt Imhof, Patrick Ettinger, Boris Boller
Die Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik im Kontext der öffentlichen politischen Kommunikation 1938–1950
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 9
Christiane Uhlig, Petra Barthelmess, Mario König, Peter Pfaffenroth, Bettina Zeugin
Tarnung, Transfer, Transit: Die Schweiz als Drehscheibe verdeckter deutscher Operationen (1938–1952)
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 10
Martin Meier, Stefan Frech, Thomas Gees, Blaise Kropf
Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930–1948: Strukturen – Verhandlungen – Funktionen
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 11
Peter Hug
Schweizer Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialhandel zur Zeit des Nationalsozialismus: Unternehmensstrategien – Marktentwicklung – politische Überwachung
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 12
Stefan Karlen, Lucas Chocomeli, Kristin D’haemer, Stefan Laube, Daniel Schmid
Schweizerische Versicherungsgesellschaften im Machtbereich des «Dritten Reichs»
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 13
Marc Perrenoud, Rodrigo López, Florian Adank, Jan Baumann, Alain Cortat, Suzanne Peters
La place financière et les banques suisses à l'époque du national-socialisme.
Les relations des grandes banques avec l'Allemagne (1931–1946)
Der schweizerische Finanzplatz und die Schweizer Banken in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Beziehungen der Grossbanken mit Deutschland (1931–1946)
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
Band 14
Hanspeter Lussy, Barbara Bonhage, Christian Horn
Schweizerische Wertpapiergeschäfte mit dem «Dritten Reich»: Handel, Raub und Restitution
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 15
Barbara Bonhage, Hanspeter Lussy, Marc Perrenoud
Nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken: Depots, Konten und Safes von Opfern des nationalsozialistischen Regimes und Restitutionsprobleme in der Nachkriegszeit
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 16
Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg
Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg
Überarbeitete und ergänzte Fassung des Zwischenberichts von 1998
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 17
Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg
Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus
Überarbeitete und ergänzte Fassung des Zwischenberichts von 1999
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 18
Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Hg.)
Commission Independante d'Experts Suisse – Seconde Guerre Mondiale (éd.)
Die Schweiz, der Nationalsozialismus und das Recht. Band 1: Öffentliches Recht
La Suisse, le national-socialisme et le droit. Volume 1: Droit public
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 19
Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg
Commission Independante d'Experts Suisse – Seconde Guerre Mondiale
Die Schweiz, der Nationalsozialismus und das Recht. Band 2: Privatrecht
La Suisse, le national-socialisme et le droit. Volume 2: Droit privé
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 20
Gregor Spuhler, Ursina Jud, Peter Melichar, Daniel Wildmann
«Arisierungen» in Österreich und ihre Bezüge zur Schweiz
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 21
Barbara Bonhage
Schweizerische Bodenkreditanstalt: «Aussergewöhnliche Zeiten bringen aussergewöhnliche Geschäfte»
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 22
Benedikt Hauser
Netzwerke, Projekte und Geschäfte: Aspekte der schweizerisch-italienischen Finanzbeziehungen 1936–1943
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 23
Thomas Huonker, Regula Ludi:
Roma, Sinti und Jenische: Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 24
Bettina Zeugin, Thomas Sandkühler
Die Schweiz und die deutschen Lösegelderpressungen in den besetzten Niederlanden. Vermögensentziehung, Freikauf, Austausch 1940–1945
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ]
Band 25
Marc Perrenoud, Rodrigo López
Aspects des relations financières franco-suisses (1936–1946).
Aspekte der französisch-schweizerischen Finanzbeziehungen (1936–1946).
[Kurztext] [Zusammenfassung] [Zusammenfassung ] [Corrigenda]
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Seitenzahlen, Preise, ISBN
Band 1
Fluchtgut – Raubgut
595 S. CHF 68/EUR 43. ISBN 3-0340-0601-2
Band 2
Interhandel
412 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0602-0
Band 3
Clearing
381 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0603-9
Band 4
Transit ferroviaire à travers la Suisse 1939–1945
246 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0604-7 (Chronos), 2-601-03288-X (Payot)
Band 5
Electricité suisse et Troisième Reich
204 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0605-5 (Chronos), 2-601-03288-X (Payot)
Band 6
Geschäfte und Zwangsarbeit
384 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0606-3
Band 7
Schweizer Chemieunternehmen im «Dritten Reich»
358 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0607-1
Band 8
Die Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz im Kontext der öffentlichen politischen Kommunikation 1938–1950
535 S. CHF 68/EUR 43. ISBN 3-0340-0608-X
Band 9
Tarnung, Transfer, Transit
501 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0609-8
Band 10
Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930–1948
568 S. CHF 68/EUR 43. ISBN 3-0340-0610-1
Band 11
Schweizer Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialhandel
zur Zeit des Nationalsozialismus
976 S. CHF 98/EUR 61. ISBN 3-0340-0611-X
Band 12
Schweizerische Versicherungsgesellschaften im Machtbereich des «Dritten Reichs»
970 S. CHF 98/EUR 61. ISBN 3-0340-0612-8
Band 13
La place financière et les banques suisses à l'époque du national-socialisme
724 S. CHF 98/EUR 61. ISBN 3-0340-0613-6 (Chronos), 2-601-03289-8 (Payot)
Band 14
Schweizerische Wertpapiergeschäfte mit dem «Dritten Reich»
521 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0614-4
Band 15
Nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken
543 S. CHF 68/EUR 43. ISBN 3-0340-0615-2
Band 16
Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg
398 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0616-0
Band 17
Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus
487 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0617-7
Band 18
Die Schweiz, der Nationalsozialismus und das Recht. Band 1: Öffentliches Recht
682 S. CHF 68/EUR 43. ISBN 3-0340-0618-7
Band 19
Die Schweiz, der Nationalsozialismus und das Recht. Band 2: Privatrecht
346 S. CHF 58/EUR 36. ISBN 3-0340-0619-5
Band 20
«Arisierungen» in Österreich und ihre Bezüge zur Schweiz
209 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0620-9
Band 21
Schweizerische Bodenkreditanstalt: «Aussergewöhnliche Zeiten bringen aussergewöhnliche Geschäfte»
115 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0621-7
Band 22
Netzwerke, Projekte und Geschäfte
149 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0622-5
Band 23
Roma, Sinti und Jenische
131 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0623-3
Band 24
Die Schweiz und die deutschen Lösegelderpressungen in den besetzten Niederlanden
258 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0624-1
Band 25
Aspects des relations financières franco-suisses (1936–1946)
210 S. CHF 38/EUR 24. ISBN 3-0340-0625-X (Chronos),
Ich weiß, dass das Leben ohne Ariva sehr leer wäre für Sie und bitte darum, nicht mehr so sehr über diesen seriösen Herrn aus der Schweiz herzufallen.
Denn Herr Rossi sucht sein Glück....
Absoluter Neuling: Die Schrift, die Sprache, die Aufmachung, alles erinnert mich an einen bekannten Poster (garnicht lange her, dass er gepostet hat.
Eine gesegnete Nacht wünscht Punkt.
www.eklein.de
(Foto aus: Zigeuner heute, Lamuv Verlag)
Roma als Opfer des Holocaust
Hunderttausende starben in den Konzentrationslagern. Querverbindungen in die Schweiz sind ein weiterer Aspekt unserer Vergangenheit.
Das Volk ohne Staat und ohne Land, seine geheimnisvollen Bräuche, seine Lebensfreude und Widerstandskraft, seine Musik und Tänze, seine grossartigen Hochzeits- und Begräbnisfeiern - das Volk der Roma stiess stets auf fasziniertes Interesse und romantisierende Idealisierung. Und auf zerstörerischen Hass. Die Nazis hatten Sinti und Roma systematisch auszurotten versucht. Auch in der Schweiz stiessen "die Zigeuner" auf Ablehnung.
In Europa leben schätzungsweise acht bis zehn Millionen Roma, Bevölkerungsschwerpunkte sind Rumänien, Ex-Jugoslawien, Ungarn und Spanien. Es gibt Roma in Asien und Afrika, durch Deportation und Auswanderung sind auch Roma-Sippen nach Amerika und Australien gelangt. Die verschiedenen Stämme, die sich in den letzten beiden Jahrtausenden langsam von Indien über Persien nach Kleinasien und von dort teils via Arabien und Afrika nach Spanien, via Griechenland nach Ost- und Mitteleuropa und via Russland nach Nordeuropa bewegten, haben unterwegs Religionzugehörigkeiten und Lehnwörter angenommen.Doch den Grundzügen ihrer Lebensweise sind die grosse Sippen und Stämme der Roma bis heute treu geblieben, allen Versuchen der Assimilation zum Trotz. Wohl haben einzelne, oft unter Zwang, manchmal auch nach Differenzen mit dem Sippengesetz, versucht, sich den Normen des jeweiligen Aufenthaltslandes anzupassen. Aber auch den Angehörige dieser "versteckten" Roma-Bevölkerung war immer wieder die Rückkehr zu ihren Wurzeln möglich.
Insbesondere in Osteuropa haben sich die Roma nach 1989 - Demokratisierung, Betonung der Menschenrechte - organisiert und sind an die Oeffentlichkeit getreten; in Ungarn und Rumänien sitzen einige ihrer Vertreter in den nationalen Parlamenten. In den meisten Ländern aber steht der Prozess ihrer Formierung und der Einforderung ihrer Bürgerrechte erst am Anfang.
Menschenjagd
Nachdem die in Europa angekommenen Roma anfänglich Respekt und Erstaunen ausgelöst hatten, galten sie bald als türkische Spione in den katholischen Ländern, als katholische Spione bei den Protestanten. Sie wurden oft, auch wenn sie getauft waren, als Heiden und Ketzer verbrannt.So fand zum Beispiel im schweizerischen Freiburg ein Gerichtsverfahren statt, wo ein gefangengenommener Rom auf der Folter zur Aussage gebracht wurde, " es seien überhaupt alle Heiden und Zigeuner Mörder und Bösewichte", worauf die eidgenössische Tagsatzung im Jahr 1525 beschloss, "dieselben allenthalben gefangen zu setzen, zu verhören und zu bestrafen".
Mit dem Aufkommen zentralistischer Staatsverwaltungen und mit der Einführung der Polizei begann vom Ende der Wirren des dreissigjährigen Krieges an in ganz Europa eine ständige Hatz auf die sogenannten Zigeuner, aber auch auf die durch Vertreibung und Verweigerung des Bürgerrechts heimatlos gemachten Juden und andere rechtlose Volksschichten.
Im Lauf des neunzehnten Jahrhunderts erhielten sie in den west- und mitteleuropäischen Ländern zwar das Bürgerrecht; neuzugereiste Roma aus Osteuropa blieben aber meistens recht- und staatenlos. Ebenfalls bereits im 19. Jahrhundert wurden zahlreiche Sondervorschriftengegen die Roma erlassen. Einreisesperre Der Schweizer Bundesrat beispielsweise versandt von 1887 bis 1960 immer wieder Kreisschreiben an die Polizei, in denen er an die absolute Einreisesperre für Roma erinnerte. 1906 erliess er sogar ein Verbot für Roma, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen:"Um gegen Einwanderung und Durchzug der Zigeuner noch eine weiter Garantie zu schaffen, haben wir nunmehr (...) auf Eisenbahnen und Dampfschiffen (...) den schweizerischen Transportgesellschaften die Beförderung von Zigeunern ohne Ausnahme untersagt".
Dieser Bundesratsbeschluss ist zwar 1950 aus der bereinigten Gesetzessammlung entfernt worden. Bundesrat von Steiger hielt aber fest: "Formell ist er aber nicht aufgehoben worden."
Zigeunerregistratur
In München hatte das Bayerische Staatsministerium des Inneren 1899 einen "Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner" , kurz "Zigeunerzentrale" genannt, eingerichtet. Die Schweiz folgte diesem Beispiel und richtete 1909 eine "Zigeunerregistratur" bei der Polizeiabteilung des Departements des Innern ein. Eduard Leupold, Adjunkt der Polizeiabteilung von 1905 bis 19l5, hatte 1907 vorgeschlagen, es "wäre die anthropometrische Messung der Zigeuner als Regel einzuführen. Die Original-Messkarten würden der anthropometrischen Registratur des schweizerischen Zentralbüros eingereicht, eine Kopie derselben den Personalheften der speziellen Zigeunerregistratur eingereicht." Mutmasslich sind solche speziellen Zigeunerregistraturen auch bei den Kantonspolizeien angelegt und bis zumindest in die 80er Jahre, wenn nicht bis heute weiterbetrieben worden. Im Jahr 1936 schickte der Bundesrat den Gerichtsmediziner Professor Zangger aus Zürich an ein Treffen der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission nach Wien. Dort wurde eine "Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" ins Leben gerufen. Zangger legte dem Bundesrat zu seinem Teilnehmerbericht ein Musterformular "über nach Zigeunerart umherziehende Personen" bei, sowie "Richtlinien" betreffend die Sammlungen von Fotos, Fingerabdrücken und Stammbäumen von Zigeunern.Schweizer "Rassenhygiene"
Zur Erhellung der jüngeren Schweizer Vergangenheit werden auch die Akten der schweizerischen Zigeunerregistratur offengelegt werden müssen. Die konsequente Einreisesperre gegen alle Roma, die schon lange vor und bis lange nach dem 2. Weltkrieg strikt gehandhabt wurde, hat zur Folge gehabt, dass auch viele Roma unter jenen Flüchtlingen waren, die während der Nazizeit an den Schweizer Grenzen in den Tod zurückgeschickt wurden.Der in St. Gallen geborene und aufgewachsene Ernst Rüdin (1874 - 1952) war von 1925 bis 1928 Direktor der Psychiatrischen Klinik Basel und Professor an der Basler Universität. Ab 1928 leitete der schweizerisch-deutsche Doppelbürger das Münchner "Institut für Genealogie und Demographie" in München. Kurz nach der Machtergreifung, am 14. Juli 1933, wurde in Deutschland das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet. Mitautor des offiziellen Gesetzeskommentars war Ernst Rüdin. Hunderttausende von Menschen wurden aufgrund dieses Gesetzes für erblich minderwertig befunden und zunächst zwangssteriliert, ab 1939 dann im Rahmen der "Euthanasie" umgebracht.
Zu Rüdins 65. Geburtstag am 19. April 1939 gratulierte ihm Kollege Roemer als Herausgeber der Rüdin-Festschrift wie folgt: "Herr Professor Rüdin hat (...) der Staatsführung des Dritten Reiches eine geschlossene Front wissenschaftlicher und praktischer Facharbeiter zur Verwirklichung des bevölkerungspolitischen Programms des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt (...) So hat die deutsche Psychiatrie es seinem Weitblick und seiner Tatkraft zu verdanken, wenn sie im neuen Reich heute den Platz einnimmt, der ihrer hohen Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele unseres Führers Adolf Hitler entspricht".
Nach Auschwitz
Mitherausgeber des Hefts war ein weiterer Schweizer: Eugen Bleuler, Direktor des Burghölzli, Zürich. An der kinderpsychiatrischen Abteilung des Burghölzli war 1931 und 1932 auch Dr.Dr. Robert Ritter aus Köln tätig. Ritter erhielt 1935, aufgrund einer Empfehlung von Professor Rüdin, vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, "eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen". "Diese Untersuchungen sind in engster Zusammenarbeit mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Münchner Zigeuner-Polizeizentrale in vollem Gange, "schrieb Ritter1938. Er befand: "Je reinrassiger die Zigeuner sind, umso besser lassen sie sich überwachen". Für nicht erhaltenswert befand er die sogenannten "Zigeunermischlinge" und "jenischen Zigeunerlinge". Ritter schrieb: "Ein Nachwuchs an verwahrlosten jenischen Landfahrern ist vom Standpunkt der Erb- und Rassenpflege nicht erwünscht." Am 16. Dezember 1942 ordnete ein Erlass Himmlers die Einweisung aller deutschen Zigeuner ins Vernichtungslager Auschwitz an. Roma, Sinti und Jenische wurden auch in anderen Konzentrationslagern umgebracht. Tausende wurden zwangssterilisiert. Hunderttausende Fahrende aller Stämme wurden in den von den Nazis eroberten oder abhängigen Staaten, vor allem in Osteuropa, umgebracht. Es gibt noch keine genügend präzisen Nachforschungen über die Gesamtzahl der ermordeten Angehörigen dieser Volksgruppen; laut seriösen Schätzungen liegt die Zahl zwischen einer halben und einer ganzen Million Opfer - oder auch darüber. Eine Durchsicht auch der erst seit kurzem zugänglichen Archive in Osteuropa dürfte diese Zahlen eher nach oben korrigieren.Viele Roma wurden allerdings auch ohne Aktenvermerk umgebracht. Goldschmuck und Goldzähne von Roma wurden in den Vernichtungslagern gesammelt und umgeschmolzen; die Kommission Bergier wird auch die Herkunft dieses Totengoldes zu untersuchen haben.
In der soeben ernannten Leitung des Holocaust-Spezialfonds sind Sinti und Roma nicht vertreten. Ihre Enttäuschung darüber haben sie in einem offenen Brief der "Präsidial-Anstalt der ROM" an Bundespräsident Koller kundgetan. Der Bundesratsentscheid erwecke den Eindruck, der Holocaust sei eine rein schweizerisch-jüdische Angelegenheit geworden. Dies sei eine Beleidigung der vielen anderen namenlosen Holocaust-Opfer.
Zu prüfen ist auf jeden Fall eine angemessene Berücksichtigung der Roma, Sinti und Jenischen bei den Wiedergutmachungsleistungen des Fonds.
Recht auf eigene Lebensweise
Mini-Projekt zur Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Jenischen
Der dreizehnte April war ein guter Tag für die Berner Jenischen. Mit einer schönen Mehrheit von 75 % und einzig gegen die Parole der SVP haben die Stadtberner Stimmberechtigten den Kredit zur Einrichtung eines definitiven Standplatzes für die Fahrenden bewilligt. Während Jahrzehnten hatten sie auf einem engen und ungesunden Provisorium in unmittelbarer Nähe eines Tanklagers und direkt unter einer Autobahnbrücke unter Lärm und Abgas zu leiden. Diese Volksabstimmung zeugt von der Sympathie nicht nur der Berner Stadtregierung, sondern auch des breiten Volkes für das Lebensrecht der Jenischen in der Schweiz.Pro Juventute gegen Jenische
Das ist die Frucht eines langen Kampfes. Denn wohl sind die Fahrenden 1851 als Bürger auf einzelne Gemeinden verteilt worden, aber ihre Bürgerrechte wurden keineswegs respektiert. Vielmehr hat die Stiftung "Pro Juventute" unter Mitwirkung und Subventionierung durch Bund, Kantone und Gemeinden von 1926 bis 1973 systematisch die jenischen Familien auseinandergerissen, die Kinder bei nichtjenischen Pflegefamilien oder in freudlosen Anstalten plaziert. Oft wechselten die jenischen Zöglinge dutzende Male den Pflegeplatz, viele wurden auch in Strafanstalten und psychiatrische Kliniken eingewiesen. Auch Schweizer Jenische berichten von Zwangssterilisierungen.Die versprochene historische Aufarbeitung wurde vom Bund lange sabotiert. Sie sollte schliesslich genau in dem Moment, da die Debatte über die Schweizer Vergangenheit neu aufgerollt worden ist, mit einem Mini-Forschungsprojekt angegangen werden. Jede seriöse Aufarbeitung dieser Aktion wird die UNO-Konvention zur Verhütung des Völkermords berücksichtigen. Dort heisst es:
"In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Zufügung von schwerem körperlichem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Ueberführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."
(Vgl. auch den Artikel in der "Weltwoche" vom 9.12.1999 zur CH-Flüchtlingspolitik, den Artikel in der Wochenzeitung WoZ vom 23.3.2000 zu Zigeunerregister, Papierverweigerung, Einreisesperre sowie zum diesbezüglichen Stand der Forschung, die thata site Jenische, den Artikel von Laurence Jourdan im Le monde diplomatique vom 12.11.99 und andere Links)
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jedoch attestiere ich dir, dieselbe straftat!
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
shalom
zionistinnen
geleugnet.
Wieviele wanderten wohl in die Gaskammer die von der Schweiz nicht aufgenommen wurden
oder gar ausgewiesen wurden.
Es gibt kein posting von mir und es wird es nie geben wo ich wie die Geschichte
verfälsche um als feiner sauberer Pinkel dazustehen,das ist der Unterschied.
Im übrigen hast du die Frage nicht beantwortet lügt die UEK auch oder nicht?
Du musst wahrlich noch viel abarbeiten, denn
sonst würdest Du nicht laufend solche Threads
mit sogenannten Kriegsverbrechen gegen die
Schweiz eröffnen und pauschal gegen uns hetzen.
Da stimmt etwas nicht bei Dir.
Was Du hast, kann ich nicht beantworten, ich gebe Dir aber gerne eine Adresse
wo Du Dich ausprechen kannst und wo Dir allenfalls geholfen werden könnte.
Lass es mich per Boardmail wissen.
Im übrigen habe ich nicht gesagt, dass Du Singer zitiert hast, aber mit Bergier brüstetest Du Dich auch schon, das meinte ich.
Verfolgen Dich / Sie die Bilder nicht im Traum? Kommen Sie zur Ruhe, sonst nimmt alles ein böses Ende. Ich hoffe, dass Sie morgens noch in den Spiegel schauen können und sich zulächeln oder ist der Spiegel eckig, damit die nach unten gezerrten Lippen ("grimmiger Blick" besser passen?
Was mich etwas sehr wundert: was soll der Vergleich (RAF/Nazi). Verstehe ich nicht.
Kommt gleich noch Fischer / APO ?? Sie müssen denken, lesen und sortieren.
Bleiben Sie doch mal beim schlechten Wetter, bei Seen und Flüssen, genießen Sie, so wweit wie möglich, das Leben und schalten Sie ab (1 Woche Pause bei Ariva).
Ich wünsche gute Besserung und eine schöne N8ruhe.
Punkt.
Außenminister betont Italiens Verantwortung
Rom - Der italienische Außenminister Gianfranco Fini hat die historische Mitverantwortung Italiens für die Verfolgung und Ermordung von Juden während des Zweiten Weltkriegs hervorgehoben. Wer versuche, diese Verantwortung herunterzuspielen, "sollte sich schämen", sagte Fini, Chef der Nationalen Allianz (AN), dem staatlichen Fernsehsender RAI.
Die 1938 vom faschistischen Regime Benito Mussolinis erlassenen Rassegesetze hätten eine "wichtige und tragische Rolle für die Verfolgung und Vernichtung von Juden" gespielt. Finis Nationale Allianz war aus einer Nachfolgepartei von Mussolinis Faschisten hervorgegangen.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,338752,00.html
Die Italiener sind ein stolzes Volk, geschichtsbewusst, die Begriffe "Ehre" und "Verantwortung" gelten noch etwas. Sie wohnen ja auch in einem Land mit einer langen und vielfältigen Geschichte.
Das kann man leider nicht von jedem Anrainerstaat Italiens sagen.
Absoluter Neuling
Der große fehler der deutschen war, daß die nazi-verbrechen nicht sofort nach dem krieg so intensiv aufgearbeitet wurden, wie heute.
gerade in westdeutschland wurden leider etliche nicht verfolgt und gelangten sogar schnell wieder in hohe positionen.
diese leute und deren firmen hätten reihenweise zu schweren strafen verurteilt werden müssen um das geld für die entschädigung der opfer zu verwenden.